Kündigungsfristen im öffentlichen Dienst – TVöD im Fokus
Im öffentlichen Dienst regeln spezielle Tarifverträge wie der TVöD die Arbeitsbedingungen, einschließlich der Kündigungsfristen. Diese Fristen variieren je nach Beschäftigungsdauer und Art des Arbeitsvertrags (befristet oder unbefristet) und regeln sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern genau, welche Fristen bei einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrags einzuhalten sind. Diese Vorschriften überlagern die allgemeineren gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB.
TVöD Bund
Der TVöD, oder vollständig der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, ist ein Kollektivvertrag in Deutschland, der die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst regelt. Dieser Vertrag deckt eine Vielzahl von Aspekten ab, darunter Gehälter, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen und weitere arbeitsrechtliche Bedingungen. Der TVöD gilt für die meisten Angestellten von Bund und Kommunen, jedoch nicht für die Angestellten der Länder, die unter den Tarifvertrag der Länder (TV-L) fallen.
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TVöD --> Bund
TVöD --> Länder
Das Wichtigste vorab:
im öffentlichen Dienst gelten besondere Kündigungsfristen nach dem TVöD Bund
die Fristenregelung nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst gehen den § 622 BGB vor
die Fristen sind abhängig von der Dauer der Beschäftigung und ob befristet oder unbefristet beschäftigt wird
eine ordentliche Unkündbarkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen eintreten
für die Länder geltend spezielle Tarifverträge, die oft ähnliche Regelungen enthalten
Besonderheiten des TVöD
Der TVöD Bund vom 13. September 2005, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 21. vom 22. April 2023 enthält spezifische Regelungen zu Kündigungsfristen. Der TV ist geschlossen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).
ordentliche Kündigungsfristen
Fristen für die ordentliche Kündigung sind für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst von zentraler Bedeutung, da sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen definieren.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) legt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst fest und umfasst viele Regelungen, die von Arbeitszeiten bis hin zu Entlohnungsstrukturen reichen. Hier sind einige der Hauptregelungen des TVöD, die in Ihrem Dokument hervorgehoben sind:
Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften
Arbeitsvertrag und Probezeit: Der Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Die ersten sechs Monate der Beschäftigung gelten als Probezeit.
Nebenabreden: Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Abschnitt II: Arbeitszeit
Reguläre Arbeitszeiten: Die reguläre wöchentliche Arbeitszeit ohne Pausen variiert je nach Tarifgebiet zwischen 39 und 40 Stunden pro Woche.
Teilzeitbeschäftigung: Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung sind ebenfalls vorgesehen, um Arbeitnehmern Flexibilität zu bieten.
Abschnitt III: Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
Eingruppierung: Die Eingruppierung des Personals erfolgt gemäß der Tätigkeit und den damit verbundenen Anforderungen.
Entgelte: Es gibt klar definierte Entgelttabellen, die das monatliche Gehalt der Beschäftigten bestimmen.
Abschnitt IV: Urlaub und Arbeitsbefreiung
Erholungsurlaub und Sonderurlaub: Regelungen zu Erholungsurlaub, zusätzlichem Urlaub und Sonderurlaub sind spezifiziert.
Abschnitt V: Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Detaillierte Bedingungen zur Kündigung, einschließlich Fristen und Bedingungen für ordentliche und außerordentliche Kündigungen.
Abschnitt VI: Übergangs- und Schlussvorschriften
Anwendung weiterer Tarifverträge: Details zu weiteren anwendbaren Tarifverträgen und Übergangsvorschriften.
Hinweis
Der TVöD gilt für alle Angestellten im öffentlichen Dienst im Bund.
Kündigungsfristen nach dem TVöD
Bei den ordentlichen Kündigungsfristen nach dem TVöD Bund (Bundesverwaltung) ist zwischen einem unbefristeten und befristeten Arbeitsverhältnis zu unterscheiden.
Die Kündigungsfrist die Mindestdauer bis zur Beendigung, also wieviel Zeit zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses liegen muss. Der Kündigungstermin ist dann der Tag zu dem die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen muss.
Kündigungsfrist
Kündigungstermin
Mindestzeitspanne zwischen Zugang und Ende des AV
Beendigungstag des AV
z.B. 4 Wochen
z.B. zum 15. oder zum Monatsende
Quartale des Jahres
Ein Quartal ist ein Vierteil des Kalenderjahres. Es gibt also 4 Vierteil im Kalenderjahr. Diese sind:
Quaral
Beginn am
Ende zum
1. Quartal (Q1)
1. Januar
31.März
2. Quartal (Q2)
1. April
30. Juni
3. Quartal (Q3)
1. Juli
30. September
4. Quartal (Q4)
1. Oktober
31. Dezember
Der Kündigungstermin (Ausstieg) im Jahr ist also nur zu 4 Zeitpunkten möglich.
Berechnung der Fristen
Bei der Berechnung der Kündigungsfristen ist zu beachten, dass der Fristbeginn der Zugang der Kündigung bei der Gegenseite ist. Wenn also der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mittels Kündigung beenden möchte, dann ist der erste Tag der Frist der Tag des Zugangs (Erhalt) der Kündigung beim Arbeitnehmer.
Zugang ist der Fristbeginn
Zugang ist, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel die Kündigung übergeben bekommt oder in den Briefkasten geworfen bekommt. Das Datum der Kündigung hat keine Relevanz. Es muss also zum einen vom Tag des Zugangs bis zum Ende des Arbeitsverhältnis die Kündigungsfrist gewahrt sein und darüber hinaus muss das Ende dann des Arbeitsverhältnisses das Ende eines Quartals sein. Das Gleiche gilt bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers.
Sonderregelungen zur Kündigung im öffentlichen Dienst
Nachfolgend noch einige Sonderfälle.
Fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist unabhängig von den oben genannten Fristen möglich und kann bei schwerwiegenden Verstößen ohne Einhaltung einer Frist ausgesprochen werden. Die Anforderungen an eine solche außerordentliche Kündigung sind aber sehr hoch.
ordentliche Unkündbarkeit
Voraussetzungen für Unkündbarkeit: Ein Arbeitnehmer ist nach TVöD unkündbar, wenn er das 40. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 15 Jahre bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war.
Ausnahmen
Auch unkündbare Arbeitnehmer können aus verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen gekündigt werden.
Praktische Beispiele
Kündigung zum Quartalsende: Wird das Arbeitsverhältnis am 12. März mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt , endet dieses am 30. Juni.
Kündigung zum Monatsende: Erfolgt die Kündigung am 12. März mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende, endet das Arbeitsverhältnis am 30. April.
§ 34 TVöD
Anbei finden Sie die gesetzliche Regelung der Kündigungsfristen beim unbefristeten Arbeitsverhältnis nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes.
§ 34 - Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss.
Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben
und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können
nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) von mehr als 15 Jahren
durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. 2Soweit Beschäftigte nach den bis zum 30. September 2005 geltenden Tarifregelungen unkündbar waren, verbleibt es dabei.
Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gemäß § 28, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse
anerkannt. Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Februar 2018, Aktenzeichen 6 AZR 137/17- Kündigung im öffentlichen Dienst und Fristen
Das Bundesarbeitsgerichts hat am 22. Februar 2018, Aktenzeichen 6 AZR 137/17 entschieden, dass die Tarifvertragsparteien frei sind, zu bestimmen, welche Beschäftigungszeiten für welche Begünstigungen anerkannt werden. Dabei hat das BAG klargestellt, dass der TVöD keine unbegrenzte Rückwirkung der Anerkennung von Beschäftigungszeiten vorsieht und nur die Zeiten bei demselben Arbeitgeber vor der Kündigung relevant sind.
Das BAG führt dazu u.a. aus.
Bezüglich der Kündigungsfristen und dem besonderen Kündigungsschutz sieht § 34 Abs. 1 und Abs. 2 TVöD-AT wegen der auf § 34 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 TVöD-AT beschränkten Bezugnahme nur eine Berücksichtigung der bei demselben Arbeitgeber zurückgelegten Zeit vor (ausführlich BAG 22. Februar 2018 – 6 AZR 137/17 – Rn. 13 ff., BAGE 162, 76; 10. Dezember 2014 – 7 AZR 1002/12 – Rn. 38, BAGE 150, 165).
Achtung
Ob eine Kündigung berechtigt ist, richtet sich oft nach dem Kündigungsschutzgesetz.
FAQ zum Thema Kündigungsfristen nach dem TVöD Bund
Was bedeutet eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende?
Eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende bedeutet, dass zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Beendigungstermin wenigstens drei Monate liegen müssen und der Termin der Beendigung des Arbeitsvertrags auf ein Quartalsende fallen muss.
Was ist ein Quartal?
Ein Quartal (lateinisch Viertel) ist ein Vierteljahr, also 3 Monate des Kalenderjahres. Die vier Quartale eines Jahres werden häufig mit römischen Ziffern oder auch mit Q1 bis Q4 bezeichnet. Ein Quartal fällt immer auf den letzten Tag eines Monats und kann von daher nicht auf einen 1. oder 15. fällen.
Kann ein Arbeitnehmer jederzeit kündigen?
Ja, der Arbeitnehmer kann jederzeit sein Arbeitsverhältnis mittels ordentlicher Kündigung beendet. Jederzeit heißt aber nicht, dass das Arbeitsverhältnis sofort endet, sondern erst mit der einzuhaltenden Kündigungsfrist. Eine sofortige Kündigung ist nur möglich, wenn für den Arbeitnehmer ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt, was selten der Fall ist.
Welche Kündigungsfristen gelten im öffentlichen Dienst nach dem TVöD?
Die Kündigungsfristen im öffentlichen Dienst variieren je nach Dauer der Beschäftigung und sind im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) festgelegt. Sie bieten einen gesteigerten Schutz für langjährige Mitarbeiter.
Was sind die Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung im öffentlichen Dienst?
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine wirksame Kündigung erfordert zudem die Anhörung des Personalrats und der Arbeitgeber muss einen Kündigungsgrund nach dem Kündigungsschutzgesetz haben, sofern dieses Anwendung findet.
Ist ein Auflösungsvertrag im öffentlichen Dienst möglich?
Ja, ein Auflösungsvertrag, der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, ist möglich und kann eine Abfindung beinhalten. Es erfordert das Einverständnis beider Parteien. Wichtig ist aber, dass dann mit einer Sperre beim Arbeitslosengeld zu rechnen ist.
Welchen Schutz bieten Kündigungsschutzklagen im öffentlichen Dienst?
Kündigungsschutzklagen bieten die (einzige) Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit einer Kündigung gerichtlich zu überprüfen. Egalb, ob der Arbeitnehmer eine Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung wünscht, ist die Kündigungsschutzklage die richtige Klageart. Bei Beamtenverhältnisses - also, wenn der Beschäftigte keine Arbeitnehmer ist - gelten andere Vorschriften.
Wie wirkt sich die Beschäftigungsdauer auf die Kündigungsfristen im TVöD aus?
Mit zunehmender Beschäftigungsdauer verlängern sich die Kündigungsfristen im öffentlichen Dienst für den Arbeitgeber. Dies dient dem Schutz langjähriger Mitarbeiter.