angekündigte Arbeitsunfähigkeit
Die Frage ist hier nun, ob eine angekündigte Arbeitsunfähigkeit zwingend eine außerordentliche und fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber zur Folge hat. Die Krankheit des Arbeitnehmers bedeutet in der Regel eine sog. Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitnehmer, die er rechtzeitig anzeigen und nachweisen muss (AU-Bescheinigung).
Offene Drohung mit der Krankschreibung als Grund für eine außerordentliche Kündigung?
Was ist nun, wenn der Arbeitnehmer ganz offen dem Arbeitgeber damit droht, dass er sich krankschreiben lassen wird? Darf der Arbeitgeber dann das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer durch (sofortige) außerordentlich, fristlose Kündigung beenden?
außerordentliche und fristlose Kündigung
Grundsätzlich ist es so, dass die Androhung einer Erkrankung oder die Ankündigung einer Krankschreibung als Druckmittel ohne vorherige Abmahnung eine fristgerechte und sogar in vielen Fällen eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Es muss also klar sein, dass der
- Arbeitnehmer nicht krank ist und
- die "Krankschreibung" wird angekündigt, um
- den Arbeitgeber zu bestimmten Verhalten zu zwingen.
Faktisch wird hier die Krankschreibung für den Fall angekündigt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht nach dessen Willen etwas gewährt bzw. unterlässt, wie z.B.
- Urlaub
- Abfindung
- keine Überstunden
- freien Arbeitstag
- Freistellung
- mehr Arbeitslohn
Wenn dies geschieht, dann liegt ein außerordentlicher Grund nach § 626 I BGB vor, der zur fristlose Kündigung des Arbeitgebers berechtigt. Wichtig ist, dass die Krankschreibung klar angedroht wird für den Fall, dass der Arbeitgeber sich nicht in bestimmter Weise verhält. Dies muss der Arbeitgeber im Prozess vor dem Arbeitsgericht darlegen und notfalls auch beweisen.
§ 626 BGB - fristlose Kündigung
§ 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
Ankündigung der Erkrankung als Druckmittel
Ein außerordentlicher Kündigungsgrund wird vom Arbeitsgericht aber nur festgestellt werden können, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nachweisen kann, dass die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers deshalb erfolgte, um ein bestimmtes Ziel damit durchzusetzen (zum Beispiel die Gewährung von Urlaub).
Problem der Beweisbarkeit
Indizien eine Benutzung der Arbeitsunfähigkeit als Druckmittel können sein, dass der Arbeitnehmer ganz offen-unter Zeugen-oder gegenüber von Arbeitskollegen mit seiner Erkrankung gedroht hat, sollte der Arbeitgeber seiner Forderung nicht nachkommen. In diesem Fall liegt nämlich nahe, dass es sich nicht um eine Krankschreibung aus körperlichen Gründen, sondern um eine Arbeitsverweigerung handelt, um auf dem Arbeitgeber Druck ausüben. Befindet sich ein Arbeitnehmer in einer solchen Situation, sollte er am besten einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin/Pankow einschalten.
Kündigung wegen Erkrankung des Arbeitnehmers
Für Fragen zum Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gern als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow zur Verfügung!
Rechtsanwalt Andreas Martin
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