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Hitzefrei am Arbeitsplatz – gibt es das?

Sommerhitze im Büro

Viele Arbeitnehmer fragen sich bei hohen Temperaturen im Sommer: Gibt es ein Recht auf Hitzefrei am Arbeitsplatz? Die klare Antwort aus juristischer Sicht: Ein generelles Hitzefrei wie in der Schule gibt es im Arbeitsrecht nicht. Dennoch bestehen für Arbeitgeber umfangreiche Schutzpflichten, um die Gesundheit der Beschäftigten zu wahren.

Rechtliche Grundlagen: Schutzpflichten des Arbeitgebers

Die Schutzpflicht des Arbeitgebers ergibt sich aus § 618 Abs. 1 BGB und wird durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert. Besonders relevant ist die ASR A3.5 „Raumtemperatur“, die Vorgaben zu Mindest- und Höchsttemperaturen in Arbeitsräumen macht.

Wichtige Grenzwerte und Maßnahmen

RaumlufttemperaturRechtslage / Maßnahmen
Bis 26 °CKeine besonderen Maßnahmen erforderlich, gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur.
Über 26 °CArbeitgeber soll Maßnahmen prüfen (z.B. Sonnenschutz, Lüften, Getränke, Gleitzeit, Bekleidungslockerung)
Über 30 °CArbeitgeber muss wirksame Maßnahmen ergreifen (z.B. technische/organisatorische Maßnahmen, Pausen)
Über 35 °CRaum ist ohne spezielle Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet!

Beispiele für Maßnahmen:

  • Sonnenschutz (Jalousien, Rollos)
  • Lüften in den kühlen Morgenstunden
  • Reduzierung elektrischer Geräte
  • Lockerung der Kleiderordnung
  • Bereitstellung von Getränken
  • Gleitzeit oder Arbeitszeitverlagerung
  • Zusätzliche Pausen

Besondere Schutzgruppen

Für Schwangere, Jugendliche, ältere oder gesundheitlich vorbelastete Beschäftigte sowie bei schwerer körperlicher Arbeit gelten erhöhte Schutzanforderungen. Hier ist eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber erforderlich.

Mitbestimmung des Betriebsrats

Ab einer Raumtemperatur von über 30 °C besteht eine Handlungspflicht des Arbeitgebers, bei der der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG zu beteiligen ist. Bei mehr als 35 °C ist der Raum ohne spezielle Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.

Fazit: Kein Hitzefrei, aber klare Pflichten für Arbeitgeber

Ein Recht auf Hitzefrei gibt es nicht – aber der Arbeitgeber muss ab bestimmten Temperaturen aktiv werden und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen. Arbeitnehmer sollten bei Problemen das Gespräch suchen oder sich an den Betriebsrat wenden.

Tipp: Weitere Infos bieten die DGUV-Informationen 213-002, 215-444 und 213-022.

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FAQ – häufige Fragen zu Hitze am Arbeitsplatz

Gibt es ein Recht auf Hitzefrei im Büro?

Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf Hitzefrei besteht nicht. Der Arbeitgeber muss aber ab bestimmten Temperaturen Schutzmaßnahmen ergreifen.

Ab welcher Temperatur muss der Arbeitgeber handeln?

Ab 26°C Raumtemperatur sollen, ab 30 °C müssen Maßnahmen ergriffen werden. Über 35 °C ist der Raum ohne spezielle Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.

Welche Maßnahmen sind bei Hitze möglich?

Zum Beispiel: Sonnenschutz, Lüften, Getränke, Gleitzeit, Lockerung der Kleiderordnung, zusätzliche Pausen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber keine Maßnahmen ergreift?

Sprechen Sie das Thema an, wenden Sie sich ggf. an den Betriebsrat oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Gilt der Schutz auch für Schwangere und gesundheitlich vorbelastete Beschäftigte?

Ja, für diese Gruppen gelten sogar erhöhte Schutzanforderungen und ggf. individuelle Maßnahmen.

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