Wer aktiv gegen eine mögliche Kündigungssperre vorgehen möchte, hat hierfür nur eine Option: die Einreichung einer Kündigungsschutzklage.
Kündigungsschutzklage und Klagefrist
Die Klage muss fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Für in Berlin beschäftigte Arbeitnehmer ist das Arbeitsgericht Berlin zuständig. Es ist essenziell, die Klagefrist von drei Wochen ab dem Zugang der Kündigung einzuhalten. Die Klage muss innerhalb dieser Frist beim Arbeitsgericht eingereicht werden, wobei der Arbeitgeber korrekt, mit vollständiger Adresse und Namen, benannt werden muss, um eine verzögerungsfreie Zustellung zu gewährleisten.
Vergleich im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht
Hat der Arbeitnehmer die Klage gegen die fristlose Kündigung eingereicht und ist diese beim Arbeitsgericht anhängig, stehen die Chancen für eine Einigung im Gütetermin oftmals gut. Viele Kündigungsschutzklagen enden erfolgreich, da die Hürden für eine wirksame außerordentliche Kündigung hoch sind. Dies wissen auch die meisten Arbeitnehmer. Die Vergleich im Gütetermin ist für den Arbeitgeber eine Möglichkeit einen negativen Ausgang des Verfahrens zu vermeiden.
Einigung auf ordentliche Beendigung
Häufig wird im Rahmen eines Vergleichs in der Güteverhandlung vereinbart, dass der Arbeitgeber von der fristlosen Kündigung Abstand nimmt und das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist beendet wird, ohne die Vorwürfe der fristlosen Kündigung aufrechtzuerhalten. Auch die Ausstellung eines angemessenen Arbeitszeugnisses wird in solchen Vergleichen geregelt.
keine Sperrzeit beim Vergleich vor dem Arbeitsgericht
Ein solcher Vergleich verhindert, dass die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängt.
ohne Klage fehlt ein Druckmittel
Versäumt es der Arbeitnehmer jedoch, die Kündigungsschutzklage fristgerecht einzureichen, muss er sich später möglicherweise mit einer Sperrzeit im Widerspruchsverfahren auseinandersetzen.
Widerspruch und Verfahren vor dem Sozialgericht
Dieses Prozedere ist langwierig und beraubt den Arbeitnehmer der Chance auf eine schnelle Lösung. Zudem fällt das Arbeitszeugnis in solchen Fällen oft ungünstig aus, und der Arbeitnehmer verliert die Möglichkeit, Druck auf den Arbeitgeber auszuüben. Die Einreichung einer Kündigungsschutzklage ist daher fast immer die empfehlenswerteste Vorgehensweise.