Home News Fristlose Kündigung und Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bei fristloser Kündigung

Im Arbeitsleben ist eine fristlose Kündigung das schärfste Schwert, das Arbeitgebern zur Verfügung steht. Sie wird ausgesprochen, wenn ein so schwerwiegender Grund vorliegt, dass es dem Arbeitgeber unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist fortzusetzen.

Sperrzeit beim Arbeitslosgeldbezug

Das Problem für den Arbeitnehmer ist nicht nur die fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, sondern vor allem auch eine wahrscheinliche Sperrzeit oder Ruhenszeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I.


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fristlose Kündigung

Dieser Artikel zeigt die Zusammenhänge zwischen einer fristlosen Kündigung und dem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Er bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern wichtige Informationen über rechtliche Grundlagen, mögliche Folgen und strategische Überlegungen.

Das Wichtigste vorab:

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
  • möglich bei schwerwiegenden Verstößen
  • § 626 BGB regelt die außerordentliche (fristlose) Kündigung bei wichtigem Grund
  • mögliche Sperre des Arbeitslosengeldes bei selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit
  • Sperre in der Regel für 12 Wochen, kann aber auch länger sein
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung
  • Möglichkeit der Einlegung einer Kündigungsschutzklage

Bedeutung und Grundlagen der fristlosen Kündigung

fristlose Kündigung und Sperrzeit
Eine fristlose Kündigung wirkt sich oft negativ auf eine Sperrzeit vom Arbeitslosengeld der Agentur für Arbeit aus. Nachfolgend werden die Voraussetzungen der außerordentlichen Arbeitgeberkündigung dargestellt.

Grundlagen der fristlosen Kündigung

Die fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund nach § 626 I BGB voraus und kommt nur dann in Betracht, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für eine oder beide Arbeitsvertragsparteien unzumutbar geworden ist. Sie beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung, ohne Einhaltung der sonst üblichen Kündigungsfristen. Aufgrund der schwerwiegenden Konsequenzen für den Arbeitnehmer unterliegt die außerordentliche Kündigung strengen gesetzlichen Voraussetzungen und ist dies wird oft von Arbeitgebern unterschätzt.

Definition und rechtliche Rahmenbedingungen

Eine fristlose Kündigung, besser außerordentliche Kündigung genannt, ist im § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Demnach kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Es muss ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegen.

Zulässige Gründe für eine fristlose Kündigung

Die Gründe für eine fristlose Kündigung sind vielfältig und müssen jeweils so schwerwiegend sein, dass eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist. Dazu können beispielsweise gehören:

  • gravierende Pflichtverletzungen, insbesondere Straftaten, wie Diebstahl, Betrug oder grobe Beleidigungen
  • beharrliche Arbeitsverweigerung ohne rechtfertigenden Grund
  • schwere Verstöße gegen vertragliche Vereinbarungen

Wichtig ist, dass vor einer fristlosen Kündigung in der Regel eine Abmahnung stehen muss, es sei denn, die Pflichtverletzung ist so schwerwiegend, dass selbst das Abwarten einer Abmahnung unzumutbar wäre.

Unterschiede zwischen fristloser und ordentlicher Kündigung

Der wesentliche Unterschied zwischen einer fristlosen und einer ordentlichen Kündigung liegt in der Dringlichkeit und in den Kündigungsfristen. Während eine ordentliche Kündigung die Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Fristen voraussetzt, tritt die Wirkung einer fristlosen Kündigung sofort ein.


Hinweis

Eine fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung des Kündigungsgrundes erfolgen, andernfalls ist sie unwirksam.

Auswirkungen einer fristlosen Kündigung auf das Arbeitslosengeld

Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann erhebliche Auswirkungen auf den Anspruch des betroffenen Arbeitnehmers auf Arbeitslosengeld haben. Hier sind die wichtigsten Aspekte:

Allgemeine Regelungen zum Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld wird als Unterstützung bei Arbeitslosigkeit gezahlt, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Die Anspruchsdauer und Höhe des Arbeitslosengeldes hängen unter anderem von der vorherigen Beschäftigungsdauer und dem erzielten Einkommen ab.

Tabelle zur Dauer des ALG I- Anspruchs

Dauer des Arbeitsverhältnis in Monatennach Vollendung des Lebensjahres des ArbeitnehmersMonate des ALG I-Bezugs
12-6
16-8
20-10
24-12
305015
365518
485824

Spezifische Bedingungen bei fristloser Kündigung

Eine fristlose Kündigung kann zur Annahme von Arbeitslosigkeit durch eigenes Verschulden führen. In solchen Fällen prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld verhängt wird. Die Sperrzeit kann bis zu 12 Wochen betragen, in denen der betroffene Arbeitnehmer kein Arbeitslosengeld erhält.

Sperre des Arbeitslosengeldes: Voraussetzungen und Dauer

Eine Sperrzeit wird in der Regel verhängt, wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten (z.B. Vertragsverletzungen, die zur fristlosen Kündigung führen) die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat. Dies ist bei einer außerordentlichen Kündigung in der Regel der Fall, denn hierbei wird man dem Arbeitnehmer eine schwere Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis vorwerfen können.

Die genaue Dauer der Sperrzeit hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, beträgt aber in der Regel 12 Wochen.

Hinweis

Eine fristlose Kündigung führt in der Regel zur 3-monatigen Sperrzeit beim Arbeitslosgend 1.

Was bedeutet Sperre des Arbeitslosengeldanspruchs?

Die Sperrzeit und Ruhenszeit muss man unterscheiden. Diese haben unterschiedliche Auswirkungen auf das ALG I.

Sperrzeit

Sperrzeit bedeutet, dass die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld sich um die Anzahl der Tage, in der eine Sperrzeit verhängt wurde mindert. Kurz gesagt, wird der Sperrzeitraum aus dem Gesamtanspruch des ALG herausgerechnet und der Anspruch damit gekürzt.

Beispiel zur Sperrzeit

Der Arbeitnehmer bekommt eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe von 3 Monaten bei einem Gesamtanspruch auf ALG I von 12 Monaten. Dies führt dazu, dass er die ersten 3 Monate seiner Arbeitslosigkeit keine ALG I bekommt und danach nur 9 Monate. Es findet also eine Kürzung von 3 Monaten statt.

typische Fälle der Sperrzeit

Folgend Fälle kommen für eine Sperrzeit (§ 159 SGB III) in Betracht:

  • wegen Arbeitsaufgabe
  • wegen Arbeitsablehnung
  • wegen unzureichender Eigenbemühungen
  • Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme
  • Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme
  • Sperrzeit bei Meldeversäumnis
  • Sperrzeit bei verspäteter Arbeitssuchendmeldung

Hinweis

Gegen eine Sperren beim ALG 1 kann man Widerspruch einlegen. Ein solches sozialrechtliches Verfahren dauert aber recht lange.

Lösung des Problems der Sperre bei einer fristlosen Kündigung des Arbeitgebers

Wer aktiv gegen eine mögliche Kündigungssperre vorgehen möchte, hat hierfür nur eine Option: die Einreichung einer Kündigungsschutzklage.

Kündigungsschutzklage und Klagefrist

Die Klage muss fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Für in Berlin beschäftigte Arbeitnehmer ist das Arbeitsgericht Berlin zuständig. Es ist essenziell, die Klagefrist von drei Wochen ab dem Zugang der Kündigung einzuhalten. Die Klage muss innerhalb dieser Frist beim Arbeitsgericht eingereicht werden, wobei der Arbeitgeber korrekt, mit vollständiger Adresse und Namen, benannt werden muss, um eine verzögerungsfreie Zustellung zu gewährleisten.

Vergleich im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht

Hat der Arbeitnehmer die Klage gegen die fristlose Kündigung eingereicht und ist diese beim Arbeitsgericht anhängig, stehen die Chancen für eine Einigung im Gütetermin oftmals gut. Viele Kündigungsschutzklagen enden erfolgreich, da die Hürden für eine wirksame außerordentliche Kündigung hoch sind. Dies wissen auch die meisten Arbeitnehmer. Die Vergleich im Gütetermin ist für den Arbeitgeber eine Möglichkeit einen negativen Ausgang des Verfahrens zu vermeiden.

Einigung auf ordentliche Beendigung

Häufig wird im Rahmen eines Vergleichs in der Güteverhandlung vereinbart, dass der Arbeitgeber von der fristlosen Kündigung Abstand nimmt und das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist beendet wird, ohne die Vorwürfe der fristlosen Kündigung aufrechtzuerhalten. Auch die Ausstellung eines angemessenen Arbeitszeugnisses wird in solchen Vergleichen geregelt.

keine Sperrzeit beim Vergleich vor dem Arbeitsgericht

Ein solcher Vergleich verhindert, dass die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängt.

ohne Klage fehlt ein Druckmittel

Versäumt es der Arbeitnehmer jedoch, die Kündigungsschutzklage fristgerecht einzureichen, muss er sich später möglicherweise mit einer Sperrzeit im Widerspruchsverfahren auseinandersetzen.

Widerspruch und Verfahren vor dem Sozialgericht

Dieses Prozedere ist langwierig und beraubt den Arbeitnehmer der Chance auf eine schnelle Lösung. Zudem fällt das Arbeitszeugnis in solchen Fällen oft ungünstig aus, und der Arbeitnehmer verliert die Möglichkeit, Druck auf den Arbeitgeber auszuüben. Die Einreichung einer Kündigungsschutzklage ist daher fast immer die empfehlenswerteste Vorgehensweise.

Hinweis

Die beste Chance eine Sperre zu umgehen, besteht in der Erhebung der Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht.

§ 626 BGB - fristlose Kündigung

Gesetzestext § 626 BGB

§ 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. (2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Urteil - Sozialgericht Dortmund vom 25. April 2023 (S 102 AL 339/21)

Sozialgericht Dortmund -  Urteil zur Sperrzeit bei fristloser Kündigung

Das Sozialgericht Dortmund urteilte am 25. April 2023 (S 102 AL 339/21), dass trotz des Konsums und der Weitergabe von Drogen während der Arbeitszeit an einen Kollegen, eine zwölfwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld für den suchtkranken Mann nicht gerechtfertigt war. Dieser Fall hebt hervor, dass auch bei schwerwiegenden Gründen für eine fristlose Kündigung, wie dem Drogenkonsum am Arbeitsplatz, die Umstände des Einzelfalls, wie die Suchtkrankheit des Betroffenen, eine Rolle spielen können, die gegen die Annahme eines schuldhaften Verhaltens sprechen.

Kündigung oder Abmahnung

Für Fragen zum Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gern als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzlei in Berlin Prenzlauer Berg/Pankow vor allen bei der Erhebung von Kündigungsschutzklagen zur Verfügung!

Rechtsanwalt Andreas Martin


FAQ zur verhaltensbedingten Kündigung

Was sind typische Gründe für eine fristlose Kündigung?

Typische Gründe umfassen schwerwiegende Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Betrug. Solche Handlungen machen es dem Arbeitgeber unzumutbar, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen und er darf außerordentlich und fristlos kündigen. In der Regel muss er auch nicht vorher abmahnen.

Was kann ich tun, wenn ich fristlos gekündigt wurde?

Es ist wichtig, schnell zu handeln und rechtlichen Rat einzuholen. Eine Kündigungsschutzklage kann eingereicht werden, um die Kündigung anzufechten. Dies macht meistens Sinn, denn viele außerordentliche Kündigungen sind unwirksam. Dies wird aber nur dann festgestellt, wenn man rechtzeitig Klage erhebt.

Wie wirkt sich eine fristlose Kündigung auf das Arbeitslosengeld aus?

Eine fristlose Kündigung führt in der Regel zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Es gibt jedoch Ausnahmen, je nach den Umständen der Kündigung.

Kann eine fristlose Kündigung angefochten werden?

Ja, viele fristlose Kündigungen sind unwirksam, zum Beispiel wenn keine vorherige Abmahnung erfolgte. Nur eine rechtzeitige Kündigungsschutzklage kann Abhilfe schaffen. Außergerichtliche Schreiben bringen meist nichts und verschwenden wertvolle Zeit.

Was bedeutet die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Eine Sperrzeit ist ein Zeitraum, in dem kein Arbeitslosengeld gezahlt wird, üblicherweise bis zu 12 Wochen. Sie wird verhängt, wenn die Arbeitslosigkeit als selbst verschuldet gilt.

Wie kann man eine mögliche Sperre beim ALG Eins verhindern?

Die erfolgversprechenste Möglichkeit ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Diese Verfahren enden oft mit einem arbeitsgerichtlichen Vergleich und der Einigung auf eine ordentliche Beendigung. Eine Sperrzeit ist dann vom Tisch.