Diskriminierung bei Stellenausschreibungen und im Beruf
Benachteiligung aufgrund des Geschlechts
Bei einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Arbeitsverhältnis geht es oft darum, dass zum Beispiel Frauen bestimmte Führungspositionen nicht besetzen bzw. unterrepräsentiert sind oder für gleiche Arbeit nicht das gleiche Gehalt ihrer männlichen Kollegen erhalten.
Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg
Beim vorliegenden Fall ging es um die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, einer Arbeitnehmerin, innerhalb eines Unternehmens. Es ging um die Besetzung von Führungspositionen, welche überwiegend durch Männer vorgenommen waren.
der Fall des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (15. Kammer, 15 Sa 517/08, 26.11.2008 ) führte dazu aus:
*Eine Arbeitnehmerin, die eine geschlechtsspezifische Diskriminierung innerhalb des Unternehmens rügt, kann als Nachweis auch eine Statistik über die Besetzung der Stellen vorlegen. Ansonsten wäre ein Nachweis der Diskriminierung kaum möglich.
Sind alle 27 Führungspositionen nur mit Männern besetzt, obwohl Frauen 2/3 der Belegschaft stellen, ist dies ein ausreichendes Indiz im Sinne von § 22 AGG.
Der nach § 15 Abs. 1 AGG zu leistende materielle Schadensersatz an die Arbeitnehmerin ist die Vergütungsdifferenz zwischen der tatsächlich erhaltenen und der Vergütung, die auf der höherwertige Stelle gezahlt wird. Die zugesprochene Entschädigungssumme war in diesem Fall 28.214,66 € brutto+ zusätzlich monatlich € 1.467,86 brutto an Arbeitslohn !*
Daneben besteht unter Umständen auch ein Auskunftsanspruch (seit 2017) nach § 10 des Entgelttransparenzgesetzes.
Rechtsberatung durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg
In meiner Zweigstelle in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow biete ich die Beratung im Arbeitsrecht und die spätere Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin an.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Anwalt A. Martin