Eine Beratung im Arbeitsrecht umfasst eine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dabei können Fragen zu Themen wie Kündigung, Abfindung oder Arbeitsverträgen besprochen werden.
Weshalb ist eine Beratung beim Anwalt im Arbeitsrecht wichtig?
Eine anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht kann für Arbeitnehmer von großer Bedeutung sein. Insbesondere bei Kündigungen oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hilfreich sein, um die eigenen Rechte und Interessen zu wahren.
Das Wichtigste vorab:
Eine Rechtsberatung darf nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen (siehe Rechtsberatungsgesetz).
Achten Sie auf Spezialisierungen auf das Arbeitsrecht, so z.B. beim Fachanwalt für das Arbeitsrecht.
Die Kosten für die Beratung sollte man vorher erfragen.
Eine kostenlose Rechtsberatung ist die Ausnahme und nicht der Normalfall; dies ist auch in Berlin so.
Vor dem anwaltlichen Beratungsgespräch sollte man die Schadenhotline sein Rechtsschutz anrufen.
Vor dem Gespräch sollte man sich die wichtigsten Fragen aufschreiben und überlegen, welches Ziel man hat.
Vor der Rechtsberatung-was sollte man vorbereiten?
Die Rechtsberatung beim Anwalt kostet Geld und von daher macht es Sinn, wenn sich der Arbeitnehmer darauf vorbereitet.
effektive Beratung durch Vorbereitung
Um eine effektive Rechtsberatung zu gewährleisten, ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer sich vorbereitet. Eine solche Vorbereitung kann durchaus kurz nur andauern, z.B. bei einfachen Sachverhalten.
Fragen an den Anwalt notieren
Ich rate Mandanten immer dazu, dass sie sich ungefähr einen Tag vor der Beratung hinsetzen und die Fragen aufschreiben, die für sie wichtig sind. Dann sollte man später im Beratungsgespräch in der Regel mit den wichtigsten Punkten anfangen. Oft ist der Arbeitnehmer aufgeregt und vergisst dann vielleicht bestimmte Fragen, die dann später vielleicht sehr wichtig waren. Die Vorbereitung der Beratung ist von daher durchaus sinnvoll.
Wer sein Ziel nicht kennt für den ist kein Wind günstig!
Der Mandant sollte sich darüber Gedanken machen, welches Ziel er hat. Die Beratung ist ja kein Selbstzweck, sondern dahinter steckt immer eine bestimmte Absicht und ein Ziel. Darüber sollte man sich vor dem Anwaltsgespräch Gedanken machen.
Hinweis
Vor dem Beratungsgespräch sollte man sein Ziel formulieren.
Rechtsschutzversicherung und Vorbereitung?
Wer eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht hat, hat in der Regel schon mal einen Vorteil, um sich arbeitsrechtlich beraten zu lassen. Was aber fast immer falsch läuft ist der Umstand, dass Arbeitnehmer glauben sie sind umfassend versichert und sie müssen sich nicht mehr um ihren Rechtsschutz kümmern.
Anruf bei Schadenhotline der Rechtsschutzversicherung
Ich rate immer dazu, dass Arbeitnehmer vorher bei der Schadenhotline anrufen und nachfragen, ob ihr spezieller Fall versichert ist und wenn es nur bei der Beratung bleibt, ob die Selbstbeteiligung zu zahlen ist.
Selbstbeteiligung und Deckungsschutz erfragen
Oft haben nämlich Arbeitnehmer eine Selbstbeteiligung und diese wird auch bei der Beratung fällig. Wenn die Selbstbeteiligung zum Beispiel 150 € beträgt, dann muss der Arbeitnehmer in der Regel zumindest den Großteil der Rechtsberatung selbst bezahlen. Einige Rechtsschutzversicherer räumen aus Kulanz aber ein, dass auf die Selbstbeteiligung verzichtet wird, wenn es nur bei der Beratung beim Anwalt bleibt und keine gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung stattfindet. Der Anruf beim Versicherungsmakler bringt nicht viel, da dieser keine Deckungszusage erteilen kann.
Deckungszusage
Dies alles sollte man vor der Beratung bereits geklärt haben, um dann zu wissen, ob man selbst die Kosten des Rechtsanwalts für die Beratung zahlt oder ob dies die Rechtsschutzversicherung macht. Eine Deckungszusage ist dabei nicht unbedingt erforderlich, aber hilfreich. Dies erspart dem Anwalt spätere Nachfragen beim Rechtsschutzversicherer.
Hinweis
Wer eine Arbeitsrechtsschutzversicherung hat, sollte vor dem Beratungstermin bei der Schadenhotline sich den Versicherungsschutz und eine mögliche Selbstbeteiligung bestätigen lassen.
Kostenlose Rechtsberatung beim Anwalt für Arbeitsrecht?
Wichtig ist auch zu wissen, dass der Normalfall der ist, dass eine Rechtsberatung Geld kostet. Der Anwalt muss ja Zeit investieren und haftet auch für seine Auskunft und hat von daher einen Anspruch auf Anwaltsgebühren.
kostenlose Rechtsberatung ist die Ausnahme
Wenn also nichts weiter im Bezug auf die Gebühren vereinbart wird, ist die Beratung durch den Mandanten zu bezahlen. In der Praxis ist es aber so, dass viele Mandanten eine kostenlose Beratung erwarten, was so zunächst nicht richtig ist. Es gibt einige Kollegen, also Anwälte auch Fachanwälte für Arbeitsrecht, die eine kostenlose Beratung Arbeitsrecht im anbieten.
Gebühren entstehen nach dem RVG
Der Hintergrund ist oft, dass der Anwalt dann hofft, so an entsprechende lukrative Mandate zukommen. Dies heißt aber oft auch, dass der Anwalt kein Interesse hat umfassend zu beraten, wenn sich herausstellt, dass es nur bei Beratung bleibt. Vielleicht ist dann die Beratung nicht so umfassend und genau, als wenn der Mandant für den Rat auch zahlen.
Hinweis
Die Beratung beim Fachanwalt für Arbeitsrecht kostet in der Regelt Geld.
Was sollte man zu Beratung mitnehmen?
Eine Beratung im Arbeitsrecht kann recht umfassend sein und wichtig ist dabei, dass eine umfassende und genaue Beratung nur dann möglich ist, wenn der Mandant gut vorbereitet ist und insbesondere die erforderlichen Unterlagen dabei hat.
Unterlagen mitnehmen
In der Regel mache ich es so, dass ich am Telefon die Mandanten bereits darauf hinweise, welche Unterlagen sie auf jeden Fall mitnehmen muss. Wer ohne Unterlagen zum Anwalt geht, hat meist schlechte Karten für sein Geld auch eine adäquate Beratung zu bekommen.
Arbeitsvertrag immer notwendig
Es kann auch sein, dass der Anwalt dann die Beratung ablehnt. Wichtig ist, dass insbesondere immer der Arbeitsvertrag nebst allen Änderungen mit zum Anwalt genommen werden sollte. Bei Fällen, wie Kündigung oder Aufhebungsverträgen sollte natürlich auch die Kündigung unter Aufhebungsvertrag sowie fast immer wenigstens die letzten drei Lohnabrechnung mitgenommen werden. Wichtig ist dabei auch, dass alle Kündigungen mitzunehmen sind und nicht die letzte, auch wenn die Kündigung gleichlautend sind.
wichtige Unterlagen
Wichtige Unterlagen sind:
Arbeitsvertrag nebst allen Änderungen
Abschrift des anwendbaren Tarifvertrags
Schreiben vom Arbeitgeber
Kündigung / Aufhebungsvertrag falls vorhanden
streitige Lohnabrechnungen, ansonsten die letzten 3 Abrechnungen
Hinweis
Egal, um was es geht, der Arbeitsvertrag muss immer mit zum Anwalt.
Wie läuft die Beratung beim Anwalt ab?
Die Rechtsberatung beim Rechtsanwalt läuft in der Regel so ab, dass der Rechtsanwalt zunächst den Sachverhalt erfragt.
Fragen stellen
Manchmal kann es sinnvoll sein die Mandanten reden zu lassen und sich Notizen zu machen und dann entsprechend nachzufragen. Manchmal ist es aber auch sinnvoller, wenn der Rechtsanwalt das Gespräch führt und durch die Beratung dem Mandanten mit entsprechenden Fragen führt. Der Mandant weiß in der Regel nicht, welche Formation jetzt sehr wichtig sind und welche nicht. Ohne Nachfragen des Anwalts ist eine Beratung faktisch gar nicht möglich. Der Anwalt wird also zu den wichtigen Punkten nachfragen haben und kann sich dann ein Urteil bilden.
wichtige Probleme
Ich mache es oft so, dass ich dann nach dem ich meine Rechtsmeinung zum Fall und zu bestimmten Punkten dargetan habe der Mandantin nochmals frage, welche konkreten Fragen er noch hat. Wichtig ist, dass der Mandant nach Hause geht und seine Fragen beantwortet worden sind.
Was ist das Ziel des Mandanten?
Aber da ja niemand zum Anwalt geht um sich einfach nur Fragen beantworten zu lassen ist wichtig, dass das Gesamtkonzept stimmt. Der Mandant geht zum Anwalt um ein bestimmtes Problem gelöst zu bekommen. Deshalb ist es sinnvoll, wenn der Anwalt auch immer fragt was ist ihr Ziel was möchten Sie erreichen. Darauf sollte die Beratung eine Antwort geben können. Dies ist aber auch nicht immer möglich, da manchmal das Ziel des Arbeitnehmers nicht erreichbar ist. Aber auch da ist die richtige Antwort die, dass man reinen Wein einschenkt und sagt, was realistisch ist und was nicht.
Hinweis
Der Mandant sollte sich die wichtigsten Fragen vor dem Beratungsgespräch notieren.
Wie teuer kann die Beratung maximal sein?
Die Erstberatung eines Verbrauchers, dies ist im Normalfall fast jeder, der zum Anwalt geht, ist auf 190 € netto beschränkt.
Erstberatung und Kosten
Mehr als € 190,00 netto darf das Erstberatungsgespräch nicht kosten. Für die zweite Beratung gibt es eine Höchstgrenze nicht.
Anwaltsvertretung
Die Vertretung bestimmt sich dann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dieses wiederum stellt im Normalfall auf dem Gegenstandswert/Streitwert ab.
Macht es Sinn, wenn man dem Anwalt vorher per E-Mail mit ein Unterlagen schicken?
Dies kann manchmal sinnvoll sein, allerdings wird in der Regel der Rechtsanwalt erst im Termin die Unterlagen prüfen.
Hinweis
Die Beratungsgebühren bestimmen sich nach dem RVG und können maximal € 190,00 netto betragen.
§ 34 Beratung, Gutachten und Mediation - Gesetzestext
Geregelt ist die Erstberatung durch einen Rechtsanwalt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
§ 34 RVG - Beratung
(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; § 14 Absatz 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro.
(2) Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen.
Rechtsberatung per Telefon oder Online sinnvoll?
In ganz einfachen Fällen - dies kann der Mandant aber oft nicht einschätzen - kann sich auch eine Beratung per Telefon oder Online zu arbeitsrechtlichen Themen anbieten. Wichtig ist aber, dass diese Beratungsformen nicht billiger sind. Auch hier gilt das RVG. Nichtanwälte dürfen keine Beratung durchführen.
Entscheidung des Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.11.2023, Az.: VII ZR 190/22 - Rechtsberatung durch Architekt ist nicht erlaubt
"Nach § 3 RDG ist die selbständige Erbringung außergerichtlicher
Rechtsdienstleistungen nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch das Rechtsdienstleistungsgesetz oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird.
Die Voraussetzungen von § 3 RDG liegen vor. Der Beklagte erbrachte eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Abs. 1 RDG (a), die weder durch § 5 Abs. 1 Satz 1, 2 RDG (b) noch durch Anlage 11 Leistungsphase 7 Buchstabe h) zu § 33 Satz 3 HOAI (2009) erlaubt wird (c) und für die es auch sonst keine Rechtfertigung gibt
a) Der Beklagte hat eine Rechtsdienstleistung erbracht, indem er der Klägerin eine vermeintlich ihrer Interessenlage entsprechende Skontoklausel zur Verwendung in den Verträgen mit den bauausführenden Unternehmern zur Verfügung gestellt hat.
cc) Die Zurverfügungstellung einer der Interessenlage der Klägerin entsprechenden Skontoklausel zur Verwendung in den Verträgen mit den bauausführenden Unternehmern geht über die typischerweise mit der Verwirklichung von Planungs- und Überwachungszielen verbundenen Aufgaben und damit über das Berufsbild des Architekten hinaus. Denn die Erfüllung einer solchen Pflicht erfordert qualifizierte Rechtskenntnisse, wie sie grundsätzlich nur in der Anwaltschaft vorhanden sind. Es bedarf deshalb des Schutzes des Bauherrn als Rechtsuchenden vor unqualifiziertem Rat."
FAQ - häufige Fragen zur Rechtsberatung beim Anwalt für Arbeitsrecht
Was kostet eine arbeitsrechtliche Beratung?
Die arbeitsrechtliche Beratung kostet als Erstberatung maximal € 190,00 zuzüglich der Mehrwertsteuer. Geregelt ist dies in § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Der Anwalt kann hier auch eine geringere Pauschale vereinbaren oder sogar eine kostenlose Rechtsberatung anbieten.
Kann man sich beim Arbeitsgericht kostenlos beraten lassen?
Nein, beim Arbeitsgericht ist eine kostenlose Beratung nicht möglich und sogar gesetzlich verboten. Die Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht hilft bei der Erstellung von Klagen, erteilt aber keine Rechtsberatung. Ein arbeitsrechtliches Beratungsgespräch ist nur bei Anwälten möglich.
Ist eine Erstberatung beim Rechtsanwalt immer kostenlos?
Eine Erstberatung im Arbeitsrecht, die kostenlos ist, ist gesetzlich nicht vorgesehen, aber möglich. Die kostenlose Beratung ist die Ausnahme. Im Normalfall kostet dies Geld.
Wer bezahlt den Anwalt im Arbeitsrecht?
Derjenige, der das Beratungsgespräch beauftragt, muss auch den Rechtsanwalt bezahlen. Wer nur über geringe finanzielle Mittel verfügt, kann beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Für das Arbeitsgerichtsverfahren besteht zudem die Möglichkeit die sog. Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen.
Wie wird man Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Wer Fachanwalt für Arbeitsrecht (egal, ob in Berlin oder anderswo) werden will, muss zunächst einen Fachanwaltslehrgang für das Arbeitsrecht besuchen.
Im Rahmen dieses Lehrganges werden theoretische Kenntnisse zum Arbeitsrecht (vom Kündigungsschutzrecht bis zum Betriebsverfassungsrecht und Betriebsrentenrecht) vermittelt.
Es sind 3 Klausuren zu schreiben und zu bestehen.
Wird der Fachanwaltslehrgang zum Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen, muss der zukünftige Fachanwalt für Arbeitsrecht noch einen Antrag bei der Anwaltswaltskammer stellen und hierbei auch praktische Kenntnisse nachweisen (insgesamt 100 Fälle zum Arbeitsrecht in den letzten 3 Jahren (Fachanwaltsordnung); davon wenigstens 50 Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht).
Rechtsanwalt Martin hat den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrganges Arbeitsrecht in Berlin im Jahr 2011/ 2012 erfolgreich absolviert und ist seit 2015 Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.