Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) |
BEM oder bEM ist die Abkürzung für betriebliches Eingliederungsmanagement und wird machmal auch als Krankenrückführungsgespräch bezeichnet. Es ist Teil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer und soll seit dem 1.5.2004 laut Gesetzgeber durchgeführt werden.
BEM und Kündigung wegen Krankheit
Das BEM spiel bei einer Kündigung wegen Krankheit eine erhebliche Rolle. Vor Durchführung einer solchen personenbedingten Kündigung wird der Arbeitnehmer oft zum BEM-Gespräch geladen. Ohne Krankenrückführungsgespräch ist es sehr schwierig für den Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung rechtlich durchzusetzen!
Was ist ein BEM?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Instrument, um Arbeitnehmern mit längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten oder häufige Kurzzeiterkrankungen eine möglichst frühzeitige Rückkehr in ihren Betrieb zu ermöglichen. Der Arbeitsplatz soll damit langfristig erhalten werden.
Welche Instrumente gibt es dafür?
Folgende Instrumente stehen dafür zur Verfügung:
- begleitende Hilfen im Arbeitsleben,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Hintergrund
Der Arbeitgeber soll gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX bei Arbeitnehmern, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt sind, die Wiedereingliederung des Beschäftigten gemeinsam mit dem Betriebsrat (falls vorhanden) sowie dem Beschäftigten planen. Oft muss der Arbeitnehmer aber in solchen Situationen damit rechnen, dass eine krankheitsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber vorbereitet werden soll. Der Hintergrund ist also immer eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers.
Ziele des Gesprächs
Die Ziele der Krankenrückführung sind nach dem Gesetz folgende:
- Erhaltung des Arbeitsplatzes
- Überwindung der Arbeitsunfähigkeit
- Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit
inoffizielle Ziele
Von den Zielen des Gesetzgeber ist das Ziel des Arbeitgebers zu unterscheiden. Eine Abweichung muss es hier nicht geben. Diese kommt aber oft vor.
Häufiges Ziel des Arbeitgebers:
- Ausspruch einer personenbedingten (krankheitsbedingten) Kündigung
Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
Krankheit und Arbeitsunfähigkeit sind oft - aber nicht immer - deckungsgleich. Eine Krankheit ist ein regelwidriger körperlicher oder geistiger Zustand, der eine Heilbehandlung erfordert. Krankheiten sind z.B. von daher Bluthochdruck, Schnupfen und ein gebrochenes Bein.Die Krankheit muss dazu führen, dass der Arbeitnehmer die arbeitsrechtlich geschuldete Tätigkeit nicht mehr ausüben kann oder eine Verschlechterung zu befürchten ist. Die Arbeitsleistung muss entweder unmöglich oder wesentlich erschwert sein. Ein Bauarbeiter kann, wenn er leicht erkältet und heiser ist, seine Arbeitsleistung noch erbringen. Für einen Sänger aber ist dies nicht mehr möglich.
Langzeiterkrankungen vs. Kurzzeiterkrankung
Ein Gespräch über die betriebliche Eingliederung ist nicht nur bei lang andauernden Krankheiten des Arbeitnehmers geboten. Es ist auch bei häufigen Kurzerkrankungen des Arbeitnehmers möglich.
Anspruch auf Krankenrückführungsgespräch?
Eine Anspruch des Arbeitnehmers auf das bEM besteht in der Regel nicht. Dies hat das BAG (siehe unten) entschieden.
Was bedeutet Jahresfrist?
Bei der Jahresfrist der Norm ist nicht von dem Kalenderjahr auszugehen, sondern von dem erstmaligen Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Bei der wiederholten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers muss innerhalb von zwölf Monaten der Zeitraum von sechs Wochen überschritten sein.Es kommt dabei nicht auf die Ursache der Erkrankung an.
Wie kann sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren?
Kündigungsschutzklage
Der einzige Weg zur Abfindung ist fast immer die Erhebung einer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht.