eltungsbereich
Der BAT-KF gilt für alle Mitarbeitenden der genannten Kirchen und deren Diakonische Werke, jedoch nicht für Chefärzte, Auszubildende, Praktikanten und bestimmte andere Personengruppen.
Arbeitsvertrag, Nebenabreden und Probezeit
Der Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Die Probezeit beträgt sechs Monate, kann aber im Einzelfall kürzer vereinbart werden.
Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche.
Für Mitarbeitende in Krankenhäusern beträgt die Arbeitszeit 38,5 Stunden pro Woche.
Arbeitszeitkonten werden geführt, und Überstunden können als Freizeit oder durch Entgelt ausgeglichen werden.
Eingruppierung und Entgelt
Die Eingruppierung erfolgt nach Qualifikation und Tätigkeitsmerkmalen gemäß den Entgeltgruppenplänen.
Mitarbeitende erhalten monatlich ein Tabellenentgelt, das nach Entgeltgruppen und Stufen gestaffelt ist.
Zusätzlich gibt es Zulagen für bestimmte Tätigkeiten und Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld.
Sozialleistungen
Mitarbeitende haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Jubiläumszuwendungen und Sterbegeld.
Eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung ist vorgesehen.
Urlaub und Arbeitsbefreiung
Der jährliche Erholungsurlaub beträgt 30 Tage.
Es gibt zusätzlichen Urlaub für besondere Anlässe sowie Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen.
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Befristete Arbeitsverträge sind möglich, und es gibt spezielle Regelungen für Führungskräfte auf Probe oder Zeit.
Das Arbeitsverhältnis kann durch Kündigung, Ablauf der Befristung oder andere Gründe beendet werden.
Sonderregelungen
Es gibt spezielle Regelungen für Mitarbeitende als Lehrkräfte, Kirchenmusiker, in der Sozial- und Erziehungsarbeit sowie für andere besondere Tätigkeiten.