Home News Aufhebungsvertrag: So erreichen Sie eine hohe Abfindung

Hohe Abfindung beim Aufhebungsvertrag: Strategien und Tipps

Aufhebungsvertrag und Abfindung im Arbeitsrecht
Ein Aufhebungsvertrag ist - im Gegensatz zu einer Kündigung - eine einvernehmliche Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Ein solcher Vertrag kann die Chance bieten eine hohe Abfindung zu verhandeln. Dies muss aber nicht so sein. Der Auflösungsvertrag hat sowohl Vorteile als auch Nachteile und deren Abschluss sollte gut überlegt sein.

schnelle Beendigung gewünscht

Wer als Arbeitnehmer aber schnell das Unternehmen verlassen möchte und dann auch noch eine Abfindung dabei aushandeln kann, für den bietet der Auflösungsvertrag eine gute Möglichkeit sein Ziel zu erreichen.

geschicktes Verhandeln mit dem Arbeitgeber

Durch geschicktes Verhandeln kann in solchen Fällen auch eine hohe Abfindung vereinbart werden. Dazu muss der Arbeitnehmer aber wissen, welche Faktoren sich hier in Bezug auf die Entlassungsentschädigung für ihn positiv bei den Vergleichsverhandlungen mit dem Arbeitgeber auswirken können.


wichtige Abfindungsfaktoren

stateDiagram-v2 Abfindungshöhe --> Prozessrisiko Abfindungshöhe --> Beschäftigungsdauer Abfindungshöhe --> Lebensalter Abfindungshöhe --> Kündigungsschutz Abfindungshöhe --> Branche Abfindungshöhe --> Lohnhöhe

Das Wichtigste vorab:

  • Ein Aufhebungsvertrag kann die Möglichkeit einer einvernehmlichen Trennung und einer höheren Abfindung als bei einer Kündigung bieten.
  • Gute Verhandlungstechniken und rechtliche Beratung erhöhen die Chance auf eine hohe Abfindung.
  • Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren wie Kündigungsschutz, Betriebszugehörigkeit und Position ab.
  • Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sollte immer vor Abschluss einer solchen Vereinbarung zu Rate gezogen werden.
  • Steuerliche Aspekte sollten bei hohen Abfindungen immer berücksichtigt werden, z. B. durch die Fünftelregelung.
  • Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es weder bei einer Kündigung, noch beim Aufhebungsvertrag.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Alternative zur Kündigung, die beiden Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – neue Möglichkeiten bietet, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Im Gegensatz zur Kündigung setzt der Aufhebungsvertrag die Einhaltung der vertraglich festgelegten Kündigungsfristen außer Kraft, da der Arbeitsvertrag einvernehmlich beendet wird.

Form

Der Aufhebungsvertrag mit zwingend schriftlich geschlossen werden, § 623 BGB.

Abfindungsanspruch

Ein Abfindungsanspruch gibt es auch beim Aufhebungsvertrag nicht. Trotzdem bieten viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Auflösungsvertrag mit einem Abfindungsangebot an. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.

Steuern und Sozialversicherungsabgaben

Eine Abfindungszahlung ist sozialversicherungsfrei – es müssen also keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Zu beachten ist jedoch, dass Lohnsteuer auf die Abfindung anfällt, die ans Finanzamt abgeführt werden muss.

Verhandlung über Höhe

Die Höhe und ob überhaupt eine Abfindung gezahlt wird, ist Verhandlungssache. Hier finden Sie einen Abfindungsrechner.

Botschaft

Das Angebot auf Abschluss eines Auflösungsvertrags beinhaltet immer die Botschaft, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeiter beenden möchte. Diese Botschaft muss man verstehen. In der Regel möchte der Arbeitgeber dann auf jeden Fall die Beendigung des Arbeitsvertrags erreichen und wenn dies nicht einvernehmlich erfolgt,dann eben mittels Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Sperre beim ALG

Die Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld ist beim Aufhebungsvertrag der Normalfall. Diese kann man in der Regel nicht durch eine geschickte Formulierung im Vertrag umgehen.

Kündigung

Oft wird beim Angebot einer einvernehmlichen Beendigung mit einer Kündigung - für den Fall, dass der Arbeitnehmer den Vertrag nicht unterzeichnet - gedroht. Dies passiert dann auch sehr oft, wenn das Angebot nicht angenommen wird. Die Kündigung ist oft für den Arbeitnehmer der bessere Weg zur Beendigung des Arbeitsvertrags, da diese keine Sperre beim ALG I nach sich zieht.

Hinweis

Dem Arbeitnehmer droht - fast ausnahmslos - eine Sperre in Bezug auf das ALG I beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags.Auch durch eine geschickte Formulierung kann man dies nicht (immer) vermeiden.

Chancen und Risiken eines Aufhebungsvertrags

Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht es, den Arbeitsplatz ohne langen Rechtsstreit zu verlassen und oft eine attraktive Abfindung zu sichern. Zudem wird das Arbeitsverhältnis zum gewünschten Datum beendet, was einen zukünftigen positiven beruflichen Verlauf erleichtert.

Verbrauch der Abfindungszahlung

Allerdings birgt ein solcher Vertrag auch Risiken. Eine hohe Abfindung bringt wenig, wenn die Jobaussichten danach schlecht sind. Irgendwann ist auch die höchste Abfindung aufgebraucht.

Sperrzeit beim ALG I beachten!

Fast immer gibt es eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Dies darf man nicht vergessen.

Überblick über Vorteile und Nachteile

Vorteile des AufhebungsvertragsNachteile des Aufhebungsvertrags
Einvernehmliche und flexible Beendigung des ArbeitsverhältnissesVerzicht auf Kündigungsschutz und andere Arbeitnehmerrechte
Keine Einhaltung der Kündigungsfrist erforderlich (aber Ruhen von ALG I möglich)Risiko einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld
Möglichkeit, eine Abfindung als Ausgleich für entgangene Rechte zu erhaltenKein Widerrufsrecht, Änderungen nur mit beiderseitigem Einverständnis
kurzfristiger Antritt einer neuen Stelle möglichVerlust von Ansprüchen auf die im Vertrag vergessen wurden, droht
Chance für den Arbeitnehmer, ein gutes Arbeitszeugnis auszuhandelnPotenziell steuerliche Belastung der Abfindungszahlung

Was wenn die Nachteile überwiegen?

Wenn die Nachteile - insbesondere nach anwaltlicher Rechtsberatung - gegenüber den Vorteilen überwiegen. Ist die beste Lösung den Auflösungsvertrag nicht zu unterzeichnen. Dann erfolgt in der Regel eine Kündigung und dagegen mittels Kündigungsschutzklage wehren.

Kündigungsschutzverfahren in Berlin

In Berlin ist für die Kündigungsschutzklage das Arbeitsgericht Berlin zuständig. Dort findet dann ein Gütetermin statt und sehr oft wird dann in der Güteverhandlung ein Abfindungsvergleich geschlossen.

keine Sperrzeit beim Abfindungsvergleich vor dem Arbeitsgericht

Ein solcher gerichtlicher Vergleich führt in der Regel zu keiner Sperre beim Arbeitslosengeldanspruch, was ein erheblicher Vorteil gegenüber der außervertraglichen Beendigung darstellt!

Hinweis

Beim Aufhebungsvertrag sollte stets die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten werden, um eine Sperrzeit (Ruhen) beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Faktoren für eine hohe Abfindung

Obwohl es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt, sind Arbeitgeber oft bereit, freiwillig eine Abfindung zu zahlen. Die Höhe der Abfindung hängt in der Regel von folgenden Faktoren ab:

  • Risiko eines Kündigungsschutzverfahrens
  • Betriebszugehörigkeit und Position
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Finanzlage des Unternehmens
  • Verhandlungsgeschick
  • Interne Regelungen im Unternehmen

Prozessrisiko

Je unsicherer die Kündigung rechtlich ist, desto höher fällt die Abfindung aus. Arbeitgeber vermeiden so das Risiko einer arbeitsgerichtlichen Niederlage und einer möglichen Wiedereinstellung und der Nachzahlung von Lohn (Annahmeverzugslohn). Das sog. Prozessrisiko ist der stärkste Faktor und spielt bei Abfindungsverhandlungen eine große Rolle.

Abfindungsformel

Die Abfindungsformel spielt ebenfalls eine Rolle, hat aber keine rechtliche Relevanz, da es ja ohnehin keinen allgemeinen Abfindungsanspruch gibt. Trotzdem wird die Formel oft verwendet, um in Verhandlungen die eigene Position - je nachdem für wen diese günstiger ist - zu untermauern.

Lebensalter und Dauer der Betriebszugehörigkeit

Die Dauer der Betriebszugehörigkeit und auch das Alter der Mitarbeiter sind ebenfalls Faktoren, die oft berücksichtigt werden. Gerade die Dauer der Betriebszugehörigkeit hat oft maßgeblichen Einfluss auf die Abfindungsverhandlungen.

Übersicht zur den Faktoren

FaktorBeschreibung
Risiko eines KündigungsschutzverfahrensJe höher das Risiko für den Arbeitgeber, die Kündigung gerichtlich nicht durchzusetzen, desto höher die Abfindungsbereitschaft.
Betriebszugehörigkeit und PositionLangjährige Mitarbeiter in Schlüsselpositionen haben oft bessere Chancen auf eine höhere Abfindung.
Besonderer KündigungsschutzMitarbeiter mit besonderem Kündigungsschutz (z. B. Schwangere, Schwerbehinderte) können bessere Konditionen verhandeln.
Finanzlage des UnternehmensIn wirtschaftlich stabilen Unternehmen sind höhere Abfindungen oft möglich, bei finanziellen Engpässen jedoch oft eingeschränkt.
VerhandlungsgeschickGeschickte Verhandlungsführung und rechtliche Beratung können die Höhe der Abfindung stark beeinflussen.
Interne Regelungen im Unternehmen nOftmals sind internen Richtlinien Abfindungshöhen geregelt, die als Grundlage dienen können.

Hinweis

Das Prozessrisiko für den Arbeitgeber sollte als Verhandlungsgrundlage bei der Abfindungshöhe genutzt werden.

Welchen Inhalt hat ein Auflösungsvertrag in der Regel?

Im Aufhebungsvertrag gibt es typische Regelungen, die fast immer dort vorkommen. Unterscheiden sollte man dabei zwischen zwingenden Regelungen und sinnvollen (aber nicht notwendigen) Regelungen im Aufhebungsvertrag.

In einem solchen Vertrag müssen folgende Punkte geregelt werden:

zwingende Regelungen

  • genaue Bezeichnung der Parteien (Arbeitnehmer/Arbeitgeber)
  • genaue Bezeichnung des Arbeitsverhältnisses
  • Angabe des Beendigungszeitpunktes

Ohne diese Angaben ist der Vertrag unvollständig. Allerdings kommt es selten vor, dass ein so kurzer Vertrag geschlossen wird, es sei denn, dass danach die weiteren Ansprüche per Abwicklungsvertrag geregelt werden.

Weiter sind folgende Regelungen sinnvoll:

  • Zahlung einer Abfindung (es besteht kein Anspruch)
  • Lohnzahlung bis zur Beendigung
  • ggfs. Freistellung
  • Urlaub
  • Überstunden
  • Arbeitspapiere
  • Arbeitszeugnis
  • Arbeitsmitteln /Arbeitsunterlagen (Geschäftsunterlagen/Werkzeug/Betriebsauto)
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • unter Umständen eine Ausgleichsquittung, welche aber oft für den Arbeitnehmer nachteilig ist

Anmerkungen zu den fakultativen Regelungen

Zu den einzelnen sinnvollen Punkten des Vertrag soll hier kurz eine Erläuterung erfolgen.

Beendigungszeitpunkt

Ein Auflösungsvertrag muss zwingend enthalten, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll, wann also der Arbeitsvertrag zeitlich endet. Diesem Zeitpunkt nennt man auch Beendigungszeitpunkt.

Abrechnung und Lohnzahlung

Es ist immer notwendig zu regeln, dass das Arbeitsverhältnis bis zu diesem Zeitpunkt abzurechnen und die sich daraus ergebenden Nettobeträge an den Arbeitnehmer auszuzahlen sind. Dies hört sich selbst verständlich an, sollte aber zwingend geregelt werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass bei der Ausschlussklausel der Arbeitnehmer den Lohn nicht mehr einfordern kann. Oft wird dies vergessen.

Freistellung

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, allerdings haben viele Arbeitgeber ein Interesse daran den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung und unter Anrechnung noch bestehender Urlaubsansprüche und Ansprüche auf Auszahlung von Überstunden und Freizeitguthaben freizustellen. Oft findet man entsprechende Klauseln in den Aufhebungsverträgen.

Urlaub und Urlaubsabgeltung

Sofern es keine Regelung über den Urlaub gibt, muss der Urlaub später abgegolten werden, wenn noch Urlaub bestanden hat. Wenn der Arbeitgeber verhindern will, dass tatsächlich der Urlaub nicht mehr als Abgeltungsanspruch geltend gemacht werden kann, wird er darauf bestehen, dass im Aufhebungsvertrag geregelt wird, dass der Urlaub in Natur gewährt wurde (sogenannter Tatsachenvergleich).

Herausgabeansprüche

Gegenseitig sollten dann Sachen, die sich bei der jeweils anderen Partei noch befinden (Schlüssel, Dienstwagen, Diensthandy, persönlichen Sachen), herausgegeben werden. Diese sollten genau bezeichnet werden.

Stillschweigenvereinbarung

Weiter bestehen Arbeitgeber auch auf eine Vereinbarung dahingehend, dass Stillschweigen über den Abschluss des Aufhebungsvertrags gewahrt werden soll. Oft sind solche Vereinbarungen - die ohne Ausnahmen geschlossen werden - aber unwirksam. Dem Arbeitsamt und manchmal auch dem Finanzamt muss der Arbeitnehmer ja den Inhalt des Vertrags mitteilen.

Abfindungsregelung

Entgegen landläufiger Meinung besteht kein allgemeiner Abfindungsanspruch. Im Auflösungsvertrag kann eine Abfindung geregelt werden, muss aber nicht. Wird keine Entlassungsentschädigung geregelt, hat der Arbeitnehmer keinen Abfindungsanspruch. Es besteht also eine Verhandlungsmöglichkeit eine Abfindung zu bekommen, allerdings wird der Arbeitgeber eine Abfindung nur dann zahlen, wenn er durch den Auflösungsvertrag besser steht als wenn er kündigen würde. Dies kann zumeist dann der Fall sein, wenn es für den Arbeitgeber sehr schwer ist eine Kündigung durchzusetzen.

Sprinterklausel

Die Sprinterklausel ist eine besondere Vertragsregelung in Aufhebungsverträgen, die es dem Arbeitnehmer ermöglicht, das Unternehmen vor dem eigentlichen Enddatum des Arbeitsverhältnisses (besondere Kündigungsmöglichkeit) zu verlassen. Die Klausel sieht vor, dass ein Arbeitnehmer bei vorzeitigem Austritt eine zusätzliche Abfindungszahlung erhält oder die ursprünglich vereinbarte Abfindungssumme erhöht wird. Dies ist in der Regel die dem Arbeitgeber ersparte Lohnzahlung.

Arbeitszeugnis

Es macht immer Sinn für den Arbeitnehmer ein Zeugnis zu vereinbaren und zwar mit einer entsprechenden Note. Es bietet sich an die Note "gut" für die Verhaltens-und Leistungsbeurteilung zu wählen. Ein sehr gutes Zeugnis sie zu unnatürlich aus und wird von Rechtsanwälten in der Regel nicht empfohlen.

Arbeitsbescheinigung

Der Arbeitgeber verpflichtet der Agentur für Arbeit-auf dessen Anforderung-eine elektronische Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 a SGB III zu übersenden. Dies könnte man auch mit aufnehmen.

Vorsicht bei Erledigungsklausel

Oft bestehen Arbeitgeber darauf, dass eine sogenannte große Erledigungsklausel im Aufhebungsvertrag aufgenommen wird. Dies findet man in vielen Mustern zu den Auflösungsverträgen. Darin ist dann geregelt, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, egal ob bekannt oder unbekannt, mit Abschluss der Vereinbarung abgegolten und erledigt sind, sofern diese im Vergleich nicht geregelt sind. Wenn eine solche Klausel sich im Vertrag befindet, sollte dabei immer sehr vorsichtig sein und prüfen, ob alle Ansprüche tatsächlich, die noch bestehen könnten, im Vertrag geregelt sind. Fehlen solche Regelung, kann man später diese Ansprüche nicht mehr durchsetzen.

Schriftform beachten!

Beim Abschluss des Vertrags ist die Schriftform zu beachten und darüber hinaus sollte auch der Inhalt sorgsam überprüft werden.

Hinweis

Der Vertrag über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses muss zwingend schriftlich geschlossen werden, § 623 BGB.

Verhandlungstechniken für eine hohe Abfindung

Für eine erfolgreiche Verhandlung einer hohen Abfindung ist eine gute Vorbereitung essenziell.

Frühzeitig rechtliche Beratung einholen

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann das rechtliche Risiko der Kündigung abschätzen und gezielt die Verhandlungsstrategie entwickeln. Außerdem kann dieser über eine mögliche Sperre aufklären und die Formulierungen überprüfen.

Sachliche und realistische Argumentation

Die Vergleichsverhandlungen sollte man immer sachlich führen und hier mit dem Prozessrisiko des Arbeitgebers für den Fall einer Kündigung argumentieren. Keinesfalls sollte man dem Arbeitgeber hier mit unzulässigen Reaktionen, wie Krankschreibung etc. drohen.

Beweise und Dokumentation

Für ein mögliches Kündigungsschutzverfahren sollte man Informationen und ggs. Beweise sammeln. Dabei ist vor allem oft bei betriebsbedingten Kündigung die sozialen Daten von vergleichbaren Arbeitnehmern eine interessante Information. Keinesfalls darf man diese Informationen aber illegal erlangen. Es ist aber nicht verboten, dass man vergleichbare Mitarbeiter anspricht und so Informationen sammelt.

Vermeidung von Druck

Arbeitgeber setzen oft auf Zeitdruck. Dies ist zulässig. Man sollte hier aber darauf bestehen, dass man wenigstens ein paar Tage Bedenkzeit bekommt, um den Vertrag anwaltlich überprüfen zu lassen. Wird ein hoher Zeitdruck aufgebaut, sollte man ablehnen.

Hinweis

Eine gut durchdachte Verhandlungstaktik und Vorbereitung kann die Abfindungssumme erhöhen.

§ 623 Bürgerliches Gesetzbuch

Gesetzestext

§ 623 BGB - Schriftform der Kündigung

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Urteil - Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

BAG Urteil - Finanzielle Entlassungsentschädigung beim Auflösungsvertrag

In diesem Fall ging es um die Frage, ob die in einem Aufhebungsvertrag vereinbarte Abfindung als unangemessene Begünstigung bewertet werden kann. Ein Betriebsratsmitglied vereinbarte mit dem Arbeitgeber eine Abfindung von € 120.000 netto im Aufhebungsvertrag. Dabei wurde die Summe in zwei Teilbeträgen ausgezahlt. Nach Zahlung der € 120.000 netto klagte der Arbeitnehmer auf Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst wurde. Seiner Ansicht nach sei der Aufhebungsvertrag nach § 134 BGB iVm. § 78 Satz 2 BetrVG nichtig, weil dieser ihn als Betriebsratsmitglied in unzulässiger Weise begünstige.

Abfindung als Bestandteil des Aufhebungsvertrags:

Das BAG bestätigte, dass eine im Aufhebungsvertrag festgelegte Abfindung grundsätzlich einer freien Vereinbarung der Vertragsparteien unterliegt. Es sah keine Notwendigkeit, die Höhe der Abfindung einer Angemessenheitskontrolle zu unterziehen, sofern keine unzulässige Begünstigung oder ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften vorliegt.

Kein Verstoß gegen das Begünstigungsverbot:

Das Gericht stellte klar, dass eine hohe Abfindung nicht automatisch eine unzulässige Begünstigung darstellt, selbst wenn die Auszahlung großzügiger gestaltet ist. Im vorliegenden Fall war der Kläger ein langjähriger Mitarbeiter und Betriebsratsmitglied, und die Abfindung wurde aufgrund eines hohen Prozessrisikos und weiterer besonderer Umstände festgelegt.

Ermessen bei der Abfindungshöhe:

Das BAG betonte, dass Abfindungen bei Aufhebungsverträgen variabel und individuell verhandelbar sind. Solange die Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen getroffen wird und nicht auf eine Benachteiligung der Arbeitnehmer abzielt, ist eine hohe Abfindung zulässig.

FAQ zum Aufhebungsvertrag und zur Abfindung

Wann ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrags sinnvoll?

Ein Aufhebungsvertrag ist für den Arbeitnehmer dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer so eine lange Kündigungsfrist umgehen kann, da er woanders eine neue Arbeitsstelle gefunden hat, welche er kurzfristig antreten möchte. Auch kann das Angebot einer sehr hohen Abfindung ein Grund für den Abschluss des Vertrags sein.

Worin besteht der Unterschied zum Abwicklungsvertrag?

Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis zu einen vereinbarten Termin. Der Abwicklungsvertrag beendet selbst nicht das Arbeitsverhältnis, sondern regelt allein die Modalitäten eines bereits beendeten Arbeitsverhältnisses, wie Lohn, Abfindung, Urlaub, Überstundenvergütung etc.

Kann man den Auflösungsvertrag auch mündlich schließen?

Nein, ein mündlicher Vertrag über die Auflösung des Arbeitsvertrags ist nichtig, da er gegen das Schriftformgebot des § 623 BGB verstößt.

Muss der Arbeitgeber bei der Aufhebung eine Abfindung anbieten?

Nein, grundsätzlich nicht. Dies geschieht aber oft, wenn der Arbeitgeber ein starkes Interesse an der Auflösung und wenn er wahrscheinlich keine guten Chancen mit einer Kündigung hat. Der Regelfall ist der, dass der Arbeitnehmer durch Zahlungung einer Abfindung aus das Arbeitverhältnis einvernehmlich ausscheidet. Die Zahlung einer Entlassungsentschädigung im Aufhebungsvertrag gegen Aufhebung des Arbeitsverhältnis kommt nicht nur im Raum Berlin häufig vor.

Bekommt man immer eine Sperre beim Arbeitslosengeld?

Der Grundsatz ist, dass es beim Abschluss eines Vertrags über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses in der Regel Probleme beim Arbeitsamt und eine Sperre beim Arbeitslosengeld gibt. Wie oben bereits beschrieben, stehen viele Arbeitsämter auf dem Standpunkt, dass der Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat. Dies wird in vielen Fällen auch so sein. Die Sperrzeit ist dabei der Normfalfall und nicht die Ausnahme.

Welche Abfindung ist bei einem Aufhebungsvertrag üblich?

Die Höhe der Abfindung variiert je nach Beschäftigungsdauer, Gehalt und Verhandlungsstärke. Als Faustregel gelten 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Diese Formel nennt man auch allgemeine Abfindungsformel. Eine rechtliche Verbindlichkeit hat die Formel aber nicht.

Beeinflusst die Abfindung den Arbeitslosengeldanspruch?

Grundsätzlich nicht. Es findet keine Anrechnung auf das Arbeitslosgeld statt. Allerdings kann die einvernehmliche Beendigung eine Sperr- oder Ruhenszeit beim ALG nach sich ziehen.

Wie vermeidet man eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Eine Sperrzeit kann man nur sehr selten sicher vermeiden. Leider helfen hier geschickte Formulierungen nur bedingt.Es kommt nämlich auf die tatsächlichen Umstände an und nicht nur was auf dem Papier steht. Auf jeden Fall sollte man aber die ordentliche Kündigungsfrist einhalten um ein Ruhen des ALG-Anspruchs zu vermeiden.

Wann lohnt sich eine Sprinterklausel?

Eine solche Sprinterklausel (auch Windhundklausel genannt) lohnt sich für den Arbeitnehmer, wenn eine neue Stelle gefunden wurde und der Arbeitnehmer ohnehin plant, dass er in der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis durch Ausübung der Sprinterklausel beenden wird. Dann erhöht sich nämlich seine Abfindung.

Welche steuerlichen Aspekte sollte ich bei einer Abfindung beachten?

Die Fünftelregelung bietet steuerliche Entlastung bei hohen Abfindungen, da diese als über fünf Jahre verteilt betrachtet wird. Ein Steuerberater sollte hier in Anspruch genommen werden.