Home News Arbeitsvertrag auf Englisch schließen?

Sollte man einen Arbeitsvertrag auf Englisch abschließen?

Gerade in Berlin gibt es viele Firmen, die mit ihren Mitarbeitern auf Englisch kommunizieren und international tätig sind. Aufgrund des Fachkräftemangels, gerade in den Technik- bzw. IT-Bereichen, arbeiten dort oft ausländische Fachkräfte, die der deutschen Sprache nicht im vollem Umfang mächtig sind. Von daher kommt man in den Betrieben / Startup oft auf die Idee den Arbeitsvertrag ganz auf Englisch zu schließen, um so auch den nicht deutsch sprechenden Mitarbeitern entgegenzukommen. Davon sollte man im Normalfall nicht Gebrauch machen, zumindest nicht, sofern hierzu der Arbeitsvertrag komplett einsprachig auf Englisch geschlossen wird.

Nachteile eines englischsprachigen Arbeitsvertrags?

Arbeitsvertrag auf Deutsch oder Englisch?
Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag auch in englischer Sprache abgefasst werden. Erst einmal spricht auch nicht das Gesetz dagegen. Andererseits ist die Gerichtssprache Deutsch und ein wichtiger Punkt ist der, dass der Arbeitgeber bei einer Streitigkeit mit dem Arbeitnehmer oft vor dem Arbeitsgericht landet und dort oft wenig Verständnis besteht, sofern es um englischsprachige Dokumente geht. Kurzum, der Arbeitsvertrag muss in der Regel vor einem deutschen Arbeitsgericht übersetzt werden und daraus ergibt sich die Problematik.

Exkurs: Übersetzung von Anlagen und Urkunden im Gerichtsverfahren

Fremdsprachige Urkunden - und damit auch ein auf Englisch geschriebener Arbeitsvertrag - sind nicht allein deshalb unbeachtlich, weil sie nur im fremdsprachigen Original ohne deutsche Übersetzung vorgelegt werden. Vielmehr liegt es im Ermessen des Gerichts, ob es die Beibringung einer Übersetzung nach § 142 Abs. 2 ZPO anordnen will (so BGH, Urteil vom 12.03.1996 - VI ZR 12/95]). Das Gericht kann auch auf eine Übersetzung verzichten, wenn der Inhalt der Urkunde zwischen den Beteiligten unumstritten ist. In der Regel wird das Arbeitsgericht eine Übersetzung verlangen.

Klauseln in Arbeitsverträgen sind nicht selten unwirksam

Was viele Arbeitgeber nicht wissen ist, dass viele Klauseln Arbeitsverträgen nicht selten unwirksam sind. Die Arbeitsvertragsklauseln müssen sorgfältig formuliert werden, ansonsten besteht die Gefahr, dass diese nicht wirksam sind. Dabei kommt es oft manchmal auf jedes Wort an. Dazu muss man sich vorstellen, dass jedes Jahr eine Vielzahl von Entscheidungen der Arbeitsgericht ergehen, die sich mit Klauseln in Arbeitsverträgen beschäftigen. Dies wiederum heißt, dass jede - noch so gute Arbeitsvertrag - nach einiger Zeit angepasst werden muss. Oft schreiben Arbeitgeber im Arbeitsvertragsmuster herum und bearbeiten so einzelne Klauseln, dies hat fast immer das Ergebnis, dass diese Klausel dann später unwirksam sind.

Arbeitgeber ist an unwirksame Klausel gebunden

Wissen sollte man dabei auch, dass der Arbeitgeber an eine unwirksame Klausel gebunden ist. Wenn also der Arbeitgeber die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag - abweichend von der gesetzlichen Regelung - generell mit drei Wochen festsetzt, dann ist der Arbeitnehmer an diese Frist nicht gebunden, da diese Regelung unwirksam ist, aber der Arbeitgeber!

Arbeitsvertragsklauseln und genauer Wortlaut

Bei vielen Arbeitsvertragsklauseln kommt es sehr genau auf den Wortlaut an. Wenn eine Klausel nicht ganz klar formuliert ist, wird diese ausgelegt. Allerdings ist es so, dass der Verwender, also der Arbeitgeber, grundsätzlich das Risiko trifft, wenn er eine Klausel selbst in seinem Arbeitsvertrag niedergeschrieben hat. Wenn nicht klar ist, wie diese Klausel ausgelegt werden kann, dann geht dies zulasten des Arbeitgebers.

Übersetzung des englischen Arbeitsvertrag bei Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten

Nun muss man sich vorstellen, dass der Arbeitgeber, der zum Beispiel in einem Rechtsstreit mit dem Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht Berlin ist, den Arbeitsvertrag vom Englischen ins Deutsche übersetzen lassen muss. Dies muss nach § 142 Abs. 3 ZPO durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer geschehen und darf nicht selbst übersetzt sein. Es ist nachvollziehbar, dass gerade bei einer solchen Übersetzung viele Begriffe, die im Englischen verwandt werden sich nicht 100 % ins Deutsche übersetzen lassen und vielleicht auch noch eine unterschiedliche Bedeutung haben. Selbst wenn ein Übersetzer, der sich mit dem Juristenenglisch und dem Juristendeutsch sehr gut auskennt, diese Übersetzung vornimmt, wird es fast immer immer Klauseln geben, die nach Übersetzung zweideutig sind bzw. nicht ganz klar sind. Dies alles geht zulasten des Arbeitgebers und um es klar auszudrücken, es besteht von daher ein nicht unerhebliches Risiko, dass einige Klauseln im Arbeitsvertrag zumindest fragwürdig sind. Der Arbeitgeber schafft durch den englischen Arbeitsvertrag unnötigt zusätzliche Risiken für einen späteren Arbeitsgerichtsprozess.

englische Arbeitsvertragsmuster

Ganz außen vor kann man die Problematik lassen, die ebenfalls eine Rolle spielt, dass bei der Erstellung des englischen Arbeitsvertrages man sich an Vertragsmustern aus dem Ausland orientiert oder alten Arbeitsverträgen, die irgendwann mal ins Englische übersetzt wurden und schon allein deshalb viele Klauseln unwirksam wären. Manchmal lassen Arbeitgeber sogar die Verträge von eigenen Mitarbeitern erstellen.

Risiko fehlerhafter Übersetzungen

Darüber hinaus besteht auch das Risiko fehlerhafter Übersetzungen des Arbeitsvertrags durch den Dolmetscher. Nicht jeder vereidigte Dolmetscher kennt sich mit der Übersetzung von juristischen Dokumenten aus.


Hinweis

Nach § 184 GVG ist die Gerichtssprache - also die Sprache vor einem deutschen Gericht - Deutsch.

§ 142 Abs. 3 ZPO - Übersetzung von ausländischen Dokumenten vor Gericht

Gesetzestext § 142 ZPO

§ 142 Abs. 3 ZPO - Anordnung der Urkundenvorlegung

  • Das Gericht kann anordnen, dass von in fremder Sprache abgefassten Urkunden eine Übersetzung beigebracht wird, die ein Übersetzer angefertigt hat, der für Sprachübertragungen der betreffenden Art in einem Land nach den landesrechtlichen Vorschriften ermächtigt oder öffentlich bestellt wurde oder einem solchen Übersetzer jeweils gleichgestellt ist.
  • Eine solche Übersetzung gilt als richtig und vollständig, wenn dies von dem Übersetzer bescheinigt wird.
  • Die Bescheinigung soll auf die Übersetzung gesetzt werden, Ort und Tag der Übersetzung sowie die Stellung des Übersetzers angeben und von ihm unterschrieben werden.
  • Der Beweis der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Übersetzung ist zulässig.
  • Die Anordnung nach Satz 1 kann nicht gegenüber dem Dritten ergehen.

Arbeitsvertrag auf Englisch sollte vermieden werden

Von daher sollte man als Arbeitgeber in der Regel keinen Arbeitsvertrag auf Englisch mit seinen Arbeitnehmern abschließen. Wenn man aber doch dies machen möchte oder muss, aus welchen Gründen auch immer, dann sollte man lieber den Arbeitsvertrag zweispaltig erstellen lassen und am Ende des Vertrages klarstellen oder am Anfang, dass allein die deutsche Version des Arbeitsvertrages gilt. Aber auch dies kann zu Problemen führen, wenn die Übersetzung nicht richtig ist.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Beratung bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht Berlin und Brandenburg führe ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin durch.

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  • Rechtsanwalt Andreas Martin