Home News Arbeitslohn vor Gericht zügig einklagen

ausstehenden Arbeitslohn beim Arbeitsgericht zügig einklagen

Was machen, wenn der Arbeitslohn aussteht? Wichtig ist ,dass man als Arbeitnehmer nicht zu lange wartet und zügig eine Lohnklage vor dem Arbeitsgericht - in Berlin ist das Arbeitsgericht Berlin örtlich zuständig - erhebt und so am besten die ausstehenden Lohn direkt einklagt. Außergerichtliche Schreiben bringen oft den Arbeitgeber nicht zur Lohnzahlung. Wenn man den Arbeitgeber aber eine Mahnung schicken möchte, sollte man hier eine kurze Zahlungsfrist (7 Tage) setzen.

stateDiagram-v2 Lohn --> Mahnung Lohn --> Klage Lohn --> Mahnverfahren

Ausstehender Arbeitslohn - wie am besten effektiv einklagen?

Lohnklage
Eine der Hauptleistungspflichten des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis besteht darin die Arbeitsleistung zu erbringen. Die ergrimmte Arbeitsleistung muss ordnungsgemäß sein, ansonsten hat der Arbeitnehmer nicht den vollen Lohnanspruch. Auf der anderen Seite besteht die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers darin den Lohn des Arbeitnehmers zu zahlen.


Fälligkeit des Lohnes

In den meisten Fällen wird der Arbeitslohn monatsweise gezahlt, dann wird der Lohn fällig mit Ablauf des letzten Tags des Monats. Dies gilt dann, wenn keine anderweitige Regelung über die Fälligkeit der Vergütung im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag gibt. Die Fälligkeit der Vergütung dann im Normfall zum ersten des nächsten Monats ein.

Beispiel für Fälligkeit der Vergütung nach dem Gesetz

Der Arbeitnehmer Meyer hat im Arbeitsvertrag keine Regelung über die Fälligkeit des Arbeitslohns. Ein Tarifvertrag existiert nicht. Er arbeitet den kompletten Monat Oktober 2021. Er fragt sich nun, wann sein Lohn vom Arbeitgeber spätestens gezahlt werden muss.

Antwort zum obigen Beispiel - gesetzliche Lohnzahlungspflicht

Wenn nichts anderes geregelt ist, dann gilt die gesetzliche Regelung. Bei der monatsweisen Zahlung wird der Arbeitslohn mit Ablauf des letzten Tages des Monats fällig und damit mit Ablauf des 31. Oktober 2021, also zum 1. November 2021. An diesem Tag muss der Arbeitgeber den Lohn überweisen.

Muss das Geld am Tag der Fälligkeit auf dem Konto des Arbeitnehmers sein?

Nein, der Arbeitgeber muss nur an diesem Tag die Leistungshandlung (also die Überweisung) vornehmen.

Ausnahmen von der gesetzlichen Fälligkeit

Eine Ausnahme gilt dann, wenn es im Arbeitsvertrag eine andere Regelung gibt. Grundsätzlich kann man sagen, dass der Arbeitgeber auch eine Regelung treffen kann, wonach zu einem späteren Zeitpunkt der Lohnanspruch fällig wird. Eine grobe Grenze bei einer solchen Regelung im Arbeitsvertrag ist ungefähr die Mitte des Monats. Wenn Ansprüche erst später als im 15. des Folgemonats auf Lohn fällig werden, spricht einiges dafür, dass diese Regelung unwirksam ist.

Vorleistungspflicht des Arbeitnehmers

Zu beachten ist dabei, dass der Gesetzgeber leider davon ausgegangen ist, dass der Arbeitnehmer zunächst in Vorleistung treten muss. Der Arbeitnehmer muss faktisch für seinen Lohnanspruch, also bis dieser fällig wird, komplett einem Monat arbeiten, sofern monatsweise der Arbeitslohn gezahlt wird, was der Normalfall ist. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Arbeitgeber dann noch nicht einmal den Lohn pünktlich zahlt.


FälligkeitVerzug
BedeutungLohn ist zahlbarLohn ist zahlbar + Zinsen
Eintritt nach Gesetzletzter Tag des Monatsspätestens 2. Tag des Folgemonats
Mahnung erforderlich?Nein, nicht erforderlich.Nein, nicht erforderlich.

Arbeitgeber zahlt Lohn nicht - Zahlungsverzug

Im Verzug mit der Lohnzahlung befindet sich der Arbeitgeber dann, wenn am Folgetag der Fälligkeit immer noch nicht den Lohn gezahlt hat. Wenn es also keine Regelung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag über die Fälligkeit des Lohnes gibt, dann wird der Arbeitgeber spätestens am zweiten Tag des Folgemonats sich im Zahlungsverzug befinden.


Verzugsschaden

Dieser Zahlungsverzug hat zur Folge, dass der Arbeitgeber den Verzugsschaden dem Arbeitnehmer ersetzen muss. Dies ist leider ein zahnloser Tiger. Im Endeffekt kann der Arbeitnehmer maximal die Zinsen hier verlangen. Die Schadenpauschale in Höhe von 40 € kann leider nicht vom Arbeitnehmer geltend gemacht werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden. Diese Regelung findet auf Arbeitsverhältnis keine Anwendung, so das Bundesarbeitsgericht.


einstweilige Verfügung auf Lohnzahlung?

Auch wenn der Lohn vom Arbeitnehmer oft dringend für die Zahlung laufender Verpflichtungen, wie Miete und Lebenshaltungskosten, benötigt wird, ist der Erlass einer einsteiligen Zahlungsverfügung schwierig zu erreichen. Die Gericht sind hier sehr streng und erwarten eine genaue Darlegung der Eilbedürftigkeit. Für die Dringlichkeit reicht es nicht aus, wenn allgemeine Zahlungspflichten zum Monatsanfang bestehen, denn diese hat wohl fast jeder Arbeitnehmer.

schnelle Mahnung und Klage sinnvoll

Wenn der Arbeitgeber also in Zahlungsverzug ist, dann sollte der Arbeitnehmer recht schnell handeln. Wenn Aussicht besteht, dass der Arbeitgeber aufgrund einer Mahnung dann die Zahlung vornimmt, sollte der Arbeitnehmer den Lohn schriftlich anmahnen und hierzu eine kurze Frist setzen, maximal mit einer Frist von 7 Tagen. Auch sollte der Arbeitnehmer sein Leben so organisieren, dass er nicht vor dem wirtschaftlichen Ruin steht, wenn der Arbeitgeber einige Tage später den Lohn zahlt. Der Grund ist nämlich der, dass selbst bei der Klage beim Arbeitsgericht auch das Verfahren mehrere Monate dauern kann und von daher der Arbeitnehmer diese Zeit gegeben falls mit Sozialleistungen, überbrücken muss. Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert, sollte zügig Lohnklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Für Berlin ist das Arbeitsgericht Berlin hier zuständig.

arbeitsgerichtliches Mahnverfahren sinnvoll?

Von Anwälten wird das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren kaum genutzt. Die Vergütungsklage ist fast immer die bessere und sichere Variante um schnell an den Arbeitslohn zu kommen. Der Arbeitnehmer sollte kein arbeitsgerichtliches Mahnverfahren betreiben. Dieses ist sehr formell und in der Regel machen hier viele Arbeitnehmer formelle Fehler beim Ausfüllen der Anträge, was zu Verzögerungen und im schlimmsten Fall sogar zum Verlust des Anspruches führt. Der Grund ist der, dass ein fehlerhafter Antrag nicht zugestellt wird und damit keine Ausschlussfristen wahren kann.


Lohnklage vs. arbeitsgerichtliches Mahnverfahren

LohnklageMahnverfahren
schnellere Durchsetzungformell kompliziert
kein Anwaltszwangkein Anwaltszang
Hilfe über Rechtsantragstellein der Regel keine Hilfe beim Ausfüllen

Lohnklage über Rechtsanwalt oder selbst klagen

Bei der Frage, ob man bei der Lohnklage einen Rechtsanwalt für das Arbeitsrecht einschalten sollte kommt es darauf an, um wie viel Arbeitslohn es geht. Bei geringen Lohnforderungen ist es sinnlos einen Anwalt einzuschalten, da die Anwaltskosten in der ersten Instanz immer selbst zu tragen sind. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber im Verzug mit der Lohnzahlung ist.


Kostentragung vor dem Arbeitsgericht

Der Arbeitgeber muss also niemals den Anwalt des Arbeitnehmers im außergerichtlichen Bereich oder in der ersten Instanz zahlen.Trotzdem macht eine zügige Lohnklage Sinn.

außergerichtlich1. Instanz2. Instanz
Anwaltszwangkein Anwaltszwangkein AnwaltszwangAnwaltszwang
Erstattung der Anwaltskostenkeine Erstattungkeine ErstattungErstattung
Erstattung der Gerichtskostenfallen nicht anErstattungErstattung
Prozesskostenhilfe möglich?BeratungshilfePKH möglichPKH möglich

einstweilige Verfügung auf Lohnzahlung

In Extremfällen, wenn der Arbeitnehmer also dringend auf den Lohn angewiesen ist (akute Notlage) und ein Lohnanspruch beteht (überwiegende Wahrscheinlichkeit) und ihm erhebliche Schäden drohen, falls nicht kurzfristig der Lohn gezahlt wird, kann der Arbeitnehmer eine einstweilige Verfügung beantragen. Die Gerichte sind damit aber recht vorsichtig. Die Durchsetzung fälliger Vergütungsansprüche im Wege der einstweiligen Verfügung ist der Höhe nach beschränkt auf die Pfändungsfreibeträge nach § 850c ZPO. Der Arbeitnehmer bekommt also nicht den vollen Lohn, sondern nur den Betrag, der unpfändbar wäre (wenigstens € 1.259,99 netto).

Für Fragen zum Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gern als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin zur Verfügung!

Rechtsberatung durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg

In meiner Zweigstelle in Prenzlauer Berg / Pankow biete ich Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin die Beratung im Arbeitsrecht und die spätere Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin an.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Anwalt A. Martin


FAQ zum Thema Kündigung durch den Arbeitgeber

Muss man vor der Lohnklage anmahnen?

Nein, eine Mahnung ist nicht erforderlich. Der Arbeitnehmer muss von daher den Arbeitgeber nicht vor der Erhebung der Lohnklage anmahnen, denn der Lohn wird in der Regel am letzten Tag des Monats fällig und der Arbeitgeber befindet sich am nächsten Tag in Verzug auch ohne Mahnung.

Ist das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren besser als die Klage auf Lohn?

Nein, in der Regel sollte man der Lohnklage den Vorzug geben. Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren ist sehr formell und kompliziert und führt oft zu Fehlern beim Antrag, die dann unter Umständen zum Verlust des Prozesses wegen bestehender Ausschlussfristen führen können.

Wer zahlt den Anwalt beim Einklagen von Gehalt?

Will der Arbeitnehmer ausstehendes Gehalt geltnend machen, muss er wissen, dass er in der Regel den eigenen Anwalt selbst zahlen muss. Eine Kostenerstattung findet nur hinsichtlich der Gerichtskosten statt. Außergerichtlich und in der ersten Instanz muss der Arbeitnehmer - dies gilt auch für den Arbeitgeber - immer den eigenen Rechtsanwalt selbst bezahlen.

Kann man ohne Anwalt den Lohn beim Arbeitsgericht einklagen?

Der Arbeitnehmer kann auch ohne eigenen Anwalt vor dem Arbeitsgericht seinen Lohn einklagen. Vor den Arbeitsgerichten besteht kein Anwaltszwang,so dass sich der Arbeitnehmer im Lohnklageverfahren selbst vertreten kann.

Was kostet eine Lohnklage?

Die Kosten einer Lohnklage kann man nicht pauschal beziffern. Es richtet sich immer nach der Höhe des ausstehenden Lohnes. Da der Arbeitnehmer die eigenen Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht selbst tragen muss, auch wenn er gewinnt, macht die Lohnklage über einen Rechtsanwalt nur Sinn, wenn der Lohn wenigstens € 3.000,00 brutto beträgt. Der Arbeitnehmer kann aber den ausstehenden Arbeitslohn auch selbst einklagen, da vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang besteht.

Wie lange dauert das Verfahren wegen der Lohnklage?

Wie lange ein arbeitsgerichtlichen Verfahren auf Einklagen von Arbeitslohn dauert, hängt davon ab, wie das Verfahren vor dem Arbeitsgericht verläuft. Oft ist es so, dass der Arbeitgeber im ersten Termin, dies ist der Gütetermin, nicht erscheint und dann ergeht ein Versäumnisurteil, aus dem der Arbeitnehmer nach Rechtskraft vollstrecken kann. Streitet sich der Arbeitgeber aber mit dem Arbeitnehmer kann ein solches Verfahren durchaus zwischen sechs Monaten und einem Jahr oder sogar noch länger dauern. Geht das Verfahren in die nächste Instanz (Landesarbeitsgericht) verlängert sich der Rechtsstreit nochmals.

Wird mit der Lohnbescheinigung der Lohn in der abgerechneten Höhe anerkannt?

Rechnet der Arbeitgeber ab und schickt dem Arbeitnehmer eine Lohnbescheinigung über einen bestimmten Lohn, so stellt sich die Frage, ob er im nachhinein die Höhe des abgerechneten Lohnes noch bestreiten kann. Im Allgemeinen ist es so, dass die abgerechnete Lohnbescheinigung ein Anerkenntnis des Arbeitsgebers ist, wenn dieser den Lohn selbst abgerechnet hat. Stammt die Abrechnung von einem Lohnbüro / Steuerbüro kann der Arbeitgeber ggfs. vortragen, dass sich dieses geirrt hat.

Weche Zinsen kann in der Lohnklage verlangen?

Ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs des Arbeitgebers hat dieser auch die Verzugszinsen zu zahlen. Die Höhe die Zinsen bestimmen sich nach dem BGB, nämlich nach § 288 BGB. Eine zeitlang war es umstritten, ob der Arbeitnehmer Verbraucher ist oder nicht, dies hat auf die Höhe der Zinsen einen Einfluss. Mittlerweile geht man davon aus, dass der Arbeitgeber 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz und nicht 8 %- Punkten über dem Basiszinssatz als Verzugsschaden, also Zinsen schuldet.

Wann ist der Arbeitslohn fällig?

Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitslohn, wenn es keine weitere Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag gibt, mit Ablauf des letzten Tags des Monats fällig wird. Dies ist gesetzlich so geregelt. Damit ist der Lohn am ersten Tag des nächsten Monats zur Zahlung fällig. Einen Tag später, also am 2. Tag des Nachfolgemonats, ist der Arbeitgeber automatisch im Zahlungsverzug ohne Mahnung.