Home News Arbeitsbescheinigung für Arbeitsagentur nach Kündigung

Arbeitsbescheinigung nach Kündigung des Arbeitgebers?

Die Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur - oft auch falsch als Arbeitgeberbescheinigung bezeichnet - braucht der Arbeitnehmer nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses für die Beantragung von Arbeitslosengeld I. Ein Formular der Bescheinigung findet man auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Nicht selten gibt es nach einer Kündigung des Arbeitgebers auch Streit über die Herausgabe von Arbeitspapieren. Da der Arbeitnehmer die Arbeitsbescheinigung oft dringend benötigt, ist es um so ärgerlicher, wenn sich hier der Arbeitgeber mit der Ausstellung verweigert.

stateDiagram-v2 Arbeitsbescheinigung --> Ausstellung Arbeitsbescheinigung --> Arbeitslosengeld

Was ist eine Abeitsbescheinigung?

Arbeitspapiere- Bescheinigung für Arbeitslosengeld vom Arbeitgeber
Eine Arbeitsbescheinigung ist eine Urkunde aufgrund eines Formulars der Bundesagentur für Arbeit, zu deren Ausstellung der Arbeitgeber auf Verlangen der Agentur für Arbeit oder des Arbeitnehmers verpflichtet ist. Die Bescheinigung kann auf der Internetseite der Bundesagentur heruntergeladen werden.

gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Erteilung der Arbeitsbescheinigung findet sich in § 312 a SGB III.

Anspruch auch bei Streit über Beendigung des Arbeitsverhältnisses

In der Regel wird der Arbeitnehmer die Bescheinigung verlangen, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mittels Kündigung beendet hat. Der Arbeitnehmer kann diese aber selbst dann schon verlangen, wenn noch ein Arbeitsgerichtsverfahren anhängig ist.

Arbeitgeberbescheinigung?

Der Begriff "Arbeitgeberbescheinigung" ist falsch, wird aber oft von Arbeitnehmern verwendet.

Herausgabeanspruch des Arbeitnehmers

Die Arbeitsbescheinigung ist grundsätzlich dem Arbeitnehmer auszuhändigen oder auf elektronischem Weg direkt an die Agentur für Arbeit zu übermitteln.

Holschuld des Arbeitnehmers

Ähnlich wie auch beim Arbeitszeugnis handelt es sich auch bei den Arbeitspapieren um eine sogenannte Holschuld des Arbeitnehmers. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer die Bescheinigung selbst beim Arbeitgeber abholen muss. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Papiere auf eigene Kosten an den Mitarbeiter zu übersenden. Lediglich dann, wenn dem Arbeitnehmer, zum Beispiel aufgrund der großen Entfernung zum Betrieb ein persönliches Abholen der Papiere unzumutbar ist, ist das Unternehmen verpflichtet, auf eigene Kosten die Übersendung der Arbeitspapiere vorzunehmen.

Wozu braucht man die Bescheinigung?

Die Arbeitsbescheinigung nach § 312 a SGB III dient vor allem dazu, Informationen über das Arbeitsverhältnis an die Agentur für Arbeit weiterzugeben.

Welche Informationen werden mittels der Bescheinigung weitergegeben?

Es wird hierbei vor allem um folgende Informationen:

  • Versicherungszeiten in der Arbeitslosenversicherung
  • beitragspflichtiges Entgelt
  • Umstände der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Was wird in der Bescheinigung abgefragt?

Im Formular der Bundesagentur für Arbeit werden folgende Informationen vom Arbeitgeber angefordert:

  • Angaben zum Betrieb
  • persönliche Daten des Arbeitnehmers
  • Angaben zum Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerangaben
  • Angaben zur Beitragspflicht
  • Art und Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsentgelt und weitere Zahlungen
  • Abfindungszahlungen
  • beachtete Kündigungsfrist

§ 312 Abs. 1 SGB III

Gesetzestext des § 312 SGB III

§ 312 Absatz 1 Sozialgesetzbuch III - Arbeitsbescheinigung

(1) Der Arbeitgeber hat auf Verlangen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers oder auf Verlangen der Bundesagentur alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der Bundesagentur hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen. In der Arbeitsbescheinigung sind insbesondere

1. die Art der Tätigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers,

2. Beginn, Ende, Unterbrechung und Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und

3. das Arbeitsentgelt und die sonstigen Geldleistungen, die die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer erhalten oder zu beanspruchen hat, anzugeben.

Die Arbeitsbescheinigung ist der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auszuhändigen.

Welche Grundsätze gelten hier bei der Erteilung?

Anbei finden Sie eine Übersicht zur Bescheinigung für die Agentur für Arbeit.


Übersicht


Arbeitsbescheinigung
InhaltFormular der Bundesagentur für Arbeit
ZweckBeantragung von Arbeitslosgengeld I
Anspruchbei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Übersendungkein Anspruch
Klage auf Erteilungbeim Arbeitsgericht
Berichtigungbeim Sozialgericht

Rechtsberatung durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg

In meiner Zweigstelle in ** Prenzlauer Berg / Pankow biete ich Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin ** die Beratung im Arbeitsrecht und die spätere Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin an.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Anwalt A. Martin


§ 312 SGB III

Gesetzestext § 312  SGB III - Arbeitsbescheinigung

§ 312 SGB III | Arbeitsbescheinigung -

  • (1) Der Arbeitgeber hat auf Verlangen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers oder auf Verlangen der Bundesagentur alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung), insbesondere

    1. die Art der Tätigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers,
    1. Beginn, Ende, Unterbrechung und Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und
    1. das Arbeitsentgelt und die sonstigen Geldleistungen, die die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer erhalten oder zu beanspruchen hat; es gilt das Bescheinigungsverfahren nach § 313a Absatz 1. Für Zwischenmeisterinnen, Zwischenmeister und andere Auftraggeber von Heimarbeiterinnen und Heimarbeitern gilt Satz 1 entsprechend.

  • (2) Macht der Bescheinigungspflichtige nach Absatz 1 geltend, die Arbeitslosigkeit sei die Folge eines Arbeitskampfes, so hat er dies darzulegen, glaubhaft zu machen und eine Stellungnahme der Betriebsvertretung beizufügen. Der Bescheinigungspflichtige nach Absatz 1 hat der Betriebsvertretung die für die Stellungnahme erforderlichen Angaben zu machen.

  • (3) Sozialversicherungsträger haben auf Verlangen der Bundesagentur, die übrigen Leistungsträger, Unternehmen und sonstige Stellen auf Verlangen der betroffenen Person oder der Bundesagentur alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Feststellung der Versicherungspflicht nach § 26 erheblich sein können; es gilt das Bescheinigungsverfahren nach § 313a Absatz 2.

Urteil - Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2021 – 6 Ta 65/21

Berichtigung einer Arbeitsbescheinigung
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, welches Gericht für die Korrektur einer vom Arbeitgeber falsch ausgestellten Arbeitsbescheinigung zuständig ist.

Ausführungen des LAG

Für eine Klage auf Berichtigung einer gem. § 312 SGB III vom Arbeitgeber erteilten Arbeitsbescheinigung steht allein der Rechtsweg zu den Sozialgerichten und nicht zu den Arbeitsgerichten offen, da es sich um keine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit handelt. Alle mit den Voraussetzungen, dem Inhalt und den Rechtsfolgen einer Arbeitsbescheinigung zusammenhängenden Fragen sind öffentlich-rechtlicher Art und richten sich nach den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts und von daher sind die Sozialgericht zuständig.

FAQ zum Thema Arbeitspapiere und Bescheinigung

Was sind Arbeitspapiere?

Arbeitspapiere sind Urkunden und Dokumente verstanden, welche vom Arbeitgeber bei Begründung und Änderung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer benötigt werden und welche der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber verlangen kann.

Wozu braucht man eine Arbeitsbescheinigung?

Die Arbeitsbescheinigung braucht der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Beantragung von Arbeitslosengeld.

Wer muss die Bescheinigung ausstellen?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet - auf Antrag des Arbeitnehmers - die Arbeitsbescheinigung auszustellen und dass dafür bereitgestellt Formular der Bundesagentur für Arbeit zu benutzen.

Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Arbeitspapiere schicken?

Nein, der Arbeitgeber muss die Arbeitspapiere nicht an den Arbeitnehmer übersenden. Es handelt sich um eine Holschuld des Arbeitnehmers.Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, die Papiere auf eigene Kosten an den Mitarbeiter zu übersenden. Dies wird aber in der Praxis oft dennoch gemacht.

Was kann man machen, wenn der Arbeitgeber die Arbeitspapiere nicht herausgibt?

Der Arbeitnehmer sollte zunächst den Arbeitgeber außergerichtlich zur Herausgabe auffordern und hierzu eine Frist für die Herausgabe setzen. Gibt der Arbeitgeber die Bescheinigung auch nach Fristablauf nicht heraus, sollte der Arbeitnehmer die Herausgabe beim Arbeitspapiere einklagen.

Welche Gerichte sind für die Korrektur der Arbeitsbescheinigung zuständig?

Hier sind nicht die Arbeitsgericht, sondern die Sozialgericht funktionell zuständig, da die Korrektur der Bescheinigung eine sozialrechtliche Angelegenheit ist.

Muss sich der Arbeitgeber das Formuluar für die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III selbst beschaffen?

Nein, der Arbeitgeber muss nur die Bescheinigung ausfüllen und herausgeben, aber das Formular muss er sich nicht selbst beschaffen.

Was ist, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht erstellt, bekommt man trotzdem ALG?

Trotzdem hat der Arbeitnehmer dennoch unter Umständen ein Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld. Nach § 42 SGB I kann der Leistungsträger – in diesem Fall die Bundesagentur für Arbeit – auf Antrag Vorschüsse zahlen, deren Höhe er selbst bestimmt.

Der Arbeitgeber hat den Lohn falsch abgerechnet, was nun?

Sofern der Lohn falsch abgerechnet wird, kann der Arbeitnehmer neben dem Lohn auch die Berichtigung der Lohnabrechnung einklagen. Allerdings sind hier und deshalb ist es immer besser auf den Lohn zu klagen, zwei verschiede Rechtswege eröffnet. Für die Zahlung des Lohnes ist der Arbeitsgericht, für die Korrektur der Lohnabrechnung ist das Sozialgericht zuständig.

Der Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht, kann ich auf Abrechnung klagen?

Nein, denn Voraussetzung für den Anspruch auf Erstellung einer Lohnabrechnung ist, dass der Arbeitslohn gezahlt wurde.