Eine steuerliche Entlastung kann der Arbeitnehmer - gerade bei hohen Abfindung - durch die sog. Fünftelregelung erreichen.
Fünftel-Regelung
Die Fünftel-Regelung gemäß §§ 24, 34 EStG wird auf Abfindungen angewendet, um die Progression zu glätten. Dabei wird der steuerpflichtige Betrag rechnerisch auf fünf Jahre verteilt.
- Rechnerische Verteilung: Die Steuerlast wird gemindert, indem ein Fünftel der Abfindung zu den Einkünften hinzugezählt wird.
- Keine weitere Begünstigung: Die Fünftel-Regelung ersetzt andere Steuervergünstigungen.
Berechnungsmodell der Fünftel-Regelung
Die Fünftel-Regelung wird in vier Stufen berechnet:
- Stufe 1: Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer für das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung.
- Stufe 2: Ermittlung der tariflichen Steuer für das Einkommen, ergänzt um ein Fünftel der Abfindung.
- Stufe 3: Berechnung der Differenz zwischen den beiden Steuerbeträgen.
- Stufe 4: Multiplikation des Differenzbetrags mit fünf ergibt die Steuerlast.
Die Steuer wird vollständig im Jahr des Zuflusses der Abfindung erhoben.
Voraussetzungen für die Fünftel-Regelung
Die Anwendung der Fünftel-Regelung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Zwangslage: Der Arbeitnehmer muss unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck gestanden haben, der zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses geführt hat.
- Entschädigungscharakter: Die Abfindung muss als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt worden sein.
- Zusammenballung: Die Abfindung muss in einem Veranlagungszeitraum zugeflossen sein.
Minimalbegünstigung und Einschränkungen
Die Fünftel-Regelung bietet lediglich eine Minimalbegünstigung. Für Spitzenverdiener kann der Effekt der Regelung entfallen, da die normale Steuerprogression nicht reduziert wird. Dennoch kann die Regelung die sogenannte Reichensteuer (45 %) umgehen, wenn die Abfindung den Progressionsvorbehalt beeinflusst.
Zusammenballung von Einkünften
Die Fünftel-Regelung greift nur, wenn die Abfindung in einem Kalenderjahr zufließt. Zusätzliche Zahlungen in späteren Jahren sind unschädlich, wenn sie weniger als 10 % der Hauptzahlung betragen und sozialer Fürsorge dienen (z. B. Outplacement-Beratung, Versicherungszuschüsse).
Beispiele für unschädliche Zusatzleistungen:
- Übernahme von Kosten für Outplacement-Beratung.
- Befristete Nutzung eines Dienstwagens.
- Zuschüsse zur Altersvorsorge.
Hinweis: Nur die Hauptleistung bleibt tarifbegünstigt; Zusatzleistungen unterliegen der regulären Steuer.
Berechnungsbeispiel
Angenommen, Sie erhalten eine Abfindung von 60.000 Euro:
- Ein Fünftel (12.000 Euro) wird zu Ihrem zu versteuernden Einkommen addiert.
- Der zusätzliche Steuerbetrag wird berechnet.
- Dieser Betrag wird mit fünf multipliziert, um die gesamte Steuer auf die Abfindung zu ermitteln.
Das Ergebnis: Die Progression wird geglättet, und die Steuerlast fällt deutlich geringer aus.
Praxis-Tipps:
- Frühzeitige Berechnungen und Modellrechnungen unter Einbeziehung eines Steuerberaters können helfen, Überraschungen zu vermeiden.
- Im Jahr des Zuflusses steigt die Steuerprogression, was den Effekt der Steuerbegünstigung mindern kann.
Fazit
Die Fünftel-Regelung bietet eine moderate Steuerentlastung, insbesondere für Arbeitnehmer in niedrigeren Einkommensstufen. Ihre Anwendung erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und die Einhaltung steuerlicher Vorgaben.