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Besteuerung einer Abfindung: Alles, was Sie wissen müssen

Arbeitsverhältnisse enden oft durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Oft versuchen Arbeitgeber einen Anreiz für die Beendigung zu schaffen und bieten ihren Arbeitnehmern eine Abfindung (Entlassungsentschädigung) an.

Abfindung bei Kündigung

Abfindungen sind von daher ein oft genutztes Mittel, um Arbeitsverhältnisse durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag zu beenden.

Steuerlast

Doch was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Abfindungen unterliegen in Deutschland einer besonderen steuerlichen Behandlung. Die richtige Herangehensweise kann Ihnen helfen, Ihre Steuerlast zu mindern. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Regelungen gelten, wie Sie die Fünftelregelung optimal nutzen und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

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Das Wichtigste vorab:

  • Abfindungen sind steuerpflichtig und gelten als außerordentliche Einkünfte.
  • viele Privilegierungen der Besteuerung wurde leider durch das Steuerentlastungsgesetz abgeschafft
  • Die Fünftelregelung kann die Steuerlast erheblich mindern.
  • Eine korrekte Gestaltung der Auszahlung ist entscheidend für die Steuerersparnis.
  • Abfindungen unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht.
  • Beratungen durch Fachanwälte und Steuerberater helfen, rechtliche und steuerliche Risiken zu vermeiden.

Was ist eine Abfindung?

Besteuerung einer Abfindung: Alles, was Sie wissen müssen
Abfindungen sind Einmalzahlungen, die Arbeitnehmer bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erhalten können. Diese Zahlungen dienen in der Regel dazu, den Verlust des Arbeitsplatzes auszugleichen und finanzielle Einbußen zu kompensieren. Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nicht. Bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers sind die Chancen eine Abfindung zu erhalten, gering.

Gründe für Abfindungszahlungen

Abfindungen werden oft im Rahmen von Aufhebungsverträgen oder bei einer Kündigung nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage gezahlt. Sie können auch Bestandteil eines Sozialplans sein, der bei Unternehmensumstrukturierungen oder Massenentlassungen erstellt wird.

Rechtliche Grundlagen

Es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung in Deutschland. Ein Anspruch entsteht jedoch, wenn:

  • eine Abfindungszahlung bei Kündigung im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist,
  • ein Sozialplan dies vorsieht, oder
  • eine Einigung im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses (Abfindungsvergleich) getroffen wird.

Wie berechnet man die Höhe einer möglichen Abfindung?

Da die Entlassungsentschädigung auf einer freiwilligen Zahlung des Arbeitgebers beruht, und oft reine Verhandlungssache ist, gibt es im Bezug auf die Höhe der Abfindung keine gesetzliche Regelung. Es gibt nur eine Regelung für den Fall, dass das Gericht von sich aus, beim erfolgreichen Auflösungsantrag des Arbeitnehmers, eine wirtschaftliche Entschädigung für die Kündigung dem Arbeitnehmer durch Urteil zuspricht. Hieraus haben sich die sogenannten Abfindungsformel entwickelt. Diesen Faustformel, nachdem die Höhe einer möglichen Abfindung grob bestimmt werden kann. Meinen Abfindungsrechner finden Sie hier.

Beim Arbeitsgericht Berlin ist folgende Abfindungsformel üblich:

Bruttolohn pro Monat mal Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren ./. 2

Kurz, danach bekommt der Arbeitnehmer pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt.

Wie kommt es zu einem Abfindungsvergleich?

Zu einem Abfindungsvergleich kommt es oft dadurch, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigt. Der Arbeitnehmer hat dann nur noch die Möglichkeit sich mittels Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zu wehren. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. In Berlin ist das Arbeitsgericht Berlin für das Klageverfahren zuständig. Ausreichend ist dabei, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in Berlin hat oder der Arbeitnehmer überwiegend im Bundesland Berlin seine Arbeitsleistung erbracht hat.

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Besteuerung von Abfindungen im Überblick

Abfindungen gelten steuerlich als außerordentliche Einkünfte und unterliegen daher der Einkommensteuer. Sozialversicherungsabgaben sind aber auf den Abfindungsbetrag nicht zu entrichten.

Steuerbegünstigung für Abfindungen

Für Abfindungen, die im Steuerrecht als "Entschädigungen" bezeichnet werden, kommt lediglich eine Steuerbegünstigung gemäß §§ 24, 34 EStG in Betracht.

Drastische Einschnitte bei der Steuerbegünstigung

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (in Kraft seit 1. Januar 1999) wurden zahlreiche steuerliche Vorteile für Entschädigungen gestrichen. Der ehemals günstige halbe durchschnittliche Steuersatz wurde für Abfindungen abgeschafft. Ab 1999 gilt ausschließlich die Fünftel-Regelung, die den steuerpflichtigen Teil der Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt.

Unterschied zu regulären Einkünften

Anders als reguläre Einkünfte (z. B. Gehalt) werden Abfindungen in einem einzigen Steuerjahr gezahlt, was zu einer hohen Progression führen kann. Daher ist es wichtig, die steuerlichen Möglichkeiten genau zu prüfen.

Fünftel-Regelung

Die Fünftel-Regelung gemäß §§ 24, 34 EStG wird auf Abfindungen angewendet, um die Progression zu glätten. Dabei wird der steuerpflichtige Betrag rechnerisch auf fünf Jahre verteilt.

kein gesetzlicher Abfindungsanspruch

Nach dem deutschen Arbeitsrecht gibt es keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch.

Fünftel-Regelung

Eine steuerliche Entlastung kann der Arbeitnehmer - gerade bei hohen Abfindung - durch die sog. Fünftelregelung erreichen.

Fünftel-Regelung

Die Fünftel-Regelung gemäß §§ 24, 34 EStG wird auf Abfindungen angewendet, um die Progression zu glätten. Dabei wird der steuerpflichtige Betrag rechnerisch auf fünf Jahre verteilt.

  • Rechnerische Verteilung: Die Steuerlast wird gemindert, indem ein Fünftel der Abfindung zu den Einkünften hinzugezählt wird.
  • Keine weitere Begünstigung: Die Fünftel-Regelung ersetzt andere Steuervergünstigungen.

Berechnungsmodell der Fünftel-Regelung

Die Fünftel-Regelung wird in vier Stufen berechnet:

  1. Stufe 1: Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer für das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung.
  2. Stufe 2: Ermittlung der tariflichen Steuer für das Einkommen, ergänzt um ein Fünftel der Abfindung.
  3. Stufe 3: Berechnung der Differenz zwischen den beiden Steuerbeträgen.
  4. Stufe 4: Multiplikation des Differenzbetrags mit fünf ergibt die Steuerlast.

Die Steuer wird vollständig im Jahr des Zuflusses der Abfindung erhoben.

Voraussetzungen für die Fünftel-Regelung

Die Anwendung der Fünftel-Regelung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  1. Zwangslage: Der Arbeitnehmer muss unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck gestanden haben, der zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses geführt hat.
  2. Entschädigungscharakter: Die Abfindung muss als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt worden sein.
  3. Zusammenballung: Die Abfindung muss in einem Veranlagungszeitraum zugeflossen sein.

Minimalbegünstigung und Einschränkungen

Die Fünftel-Regelung bietet lediglich eine Minimalbegünstigung. Für Spitzenverdiener kann der Effekt der Regelung entfallen, da die normale Steuerprogression nicht reduziert wird. Dennoch kann die Regelung die sogenannte Reichensteuer (45 %) umgehen, wenn die Abfindung den Progressionsvorbehalt beeinflusst.

Zusammenballung von Einkünften

Die Fünftel-Regelung greift nur, wenn die Abfindung in einem Kalenderjahr zufließt. Zusätzliche Zahlungen in späteren Jahren sind unschädlich, wenn sie weniger als 10 % der Hauptzahlung betragen und sozialer Fürsorge dienen (z. B. Outplacement-Beratung, Versicherungszuschüsse).

Beispiele für unschädliche Zusatzleistungen:

  • Übernahme von Kosten für Outplacement-Beratung.
  • Befristete Nutzung eines Dienstwagens.
  • Zuschüsse zur Altersvorsorge.

Hinweis: Nur die Hauptleistung bleibt tarifbegünstigt; Zusatzleistungen unterliegen der regulären Steuer.

Berechnungsbeispiel

Angenommen, Sie erhalten eine Abfindung von 60.000 Euro:

  • Ein Fünftel (12.000 Euro) wird zu Ihrem zu versteuernden Einkommen addiert.
  • Der zusätzliche Steuerbetrag wird berechnet.
  • Dieser Betrag wird mit fünf multipliziert, um die gesamte Steuer auf die Abfindung zu ermitteln.

Das Ergebnis: Die Progression wird geglättet, und die Steuerlast fällt deutlich geringer aus.

Praxis-Tipps:

  1. Frühzeitige Berechnungen und Modellrechnungen unter Einbeziehung eines Steuerberaters können helfen, Überraschungen zu vermeiden.
  2. Im Jahr des Zuflusses steigt die Steuerprogression, was den Effekt der Steuerbegünstigung mindern kann.

Fazit

Die Fünftel-Regelung bietet eine moderate Steuerentlastung, insbesondere für Arbeitnehmer in niedrigeren Einkommensstufen. Ihre Anwendung erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und die Einhaltung steuerlicher Vorgaben.

Hinweis

Die Steuer wird bei der Fünftel-Regelung nicht über fünf Jahre gestreckt, sondern nur rechnerisch verteilt.

Strategien zur Steueroptimierung

Es gibt mehrere Ansätze, um die Steuerlast einer Abfindung zu mindern:

  1. Zeitpunkt der Auszahlung: Verschieben Sie die Abfindung auf ein Jahr mit geringeren Einkünften.
  2. Fünftelregelung: Prüfen Sie, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
  3. Beratung: Ziehen Sie einen Steuerberater hinzu, um alle Optionen auszuschöpfen.
  4. Präzise Verhandlungen: Eine klare Regelung in der Abfindungsvereinbarung ist entscheidend.
  5. Planung der Lebenssituation: Nutzen Sie niedrige Einkommensjahre oder Umzüge ins Ausland.

Internationale Besteuerung – Zeitanteilige Aufteilung bei Abfindungen

Die Besteuerung von Abfindungen mit Auslandsbezug richtet sich nach dem BMF-Schreiben vom 3. Mai 2018 (BStBl I 2018, 643) und länderspezifischen Konsultationsvereinbarungen. Entscheidend ist, welches Land das Besteuerungsrecht hat, insbesondere bei Auslandsumzug oder Grenzgängern (§ 50d Abs. 12 EStG).

Grundsatz

Ohne abweichende Regelungen im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hat Deutschland bei Verzug ins Ausland kein Besteuerungsrecht. Konsultationsvereinbarungen sollen weiße Einkünfte (doppelte Nichtbesteuerung) verhindern, dürfen jedoch geltendem DBA-Recht nicht widersprechen (vgl. BFH v. 10.6.2015 - I R 79/13).

§ 24 Einkommenssteuergesetz

Gesetzestext - Vergleich -  § 779 Abs. 1 BGB

§ 24 EStG

Zu den Einkünften im Sinne des § 2 Absatz 1 gehören auch

  1. Entschädigungen, die gewährt worden sind -- a) als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen oder -- b) für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, für die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche; -- c) als Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b des Handelsgesetzbuchs;
  2. Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 oder aus einem früheren Rechtsverhältnis im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 7, und zwar auch dann, wenn sie dem Steuerpflichtigen als Rechtsnachfolger zufließen;
  3. Nutzungsvergütungen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke sowie Zinsen auf solche Nutzungsvergütungen und auf Entschädigungen, die mit der Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke zusammenhängen.

Entscheidung des BFH zur Besteuerung von Abfindungen Urteil vom 13.03.2018, IX R 16/17

Urteil des Bundesfinanzgerichts vom 13.03.2018, IX R 16/17

Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. März 2018 (Az. IX R 16/17) befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Abfindungszahlungen, die im Rahmen der einvernehmlichen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden. Der BFH entschied, dass solche Abfindungen als Entschädigungen im Sinne des § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) anzusehen sind und somit zu den tarifbegünstigten außerordentlichen Einkünften gemäß § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 EStG zählen.

Im konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag geschlossen, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Zahlung einer Abfindung vorsah. Der BFH stellte fest, dass für die Annahme einer Entschädigung nicht erforderlich sei, dass der Arbeitnehmer unter tatsächlichem Druck stand. Vielmehr sei bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungszahlung regelmäßig davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer die Beendigung nicht allein aus eigenem Antrieb herbeigeführt habe. Daher bedürfe es keiner weiteren Feststellungen zu einem möglichen Druck auf den Arbeitnehmer.

Dieses Urteil hat Bedeutung für die steuerliche Behandlung von Abfindungszahlungen, da es die Voraussetzungen für die Anwendung der ermäßigten Besteuerung nach § 34 EStG präzisiert. Es stellt klar, dass bei einvernehmlichen Auflösungen mit Abfindungszahlungen die Annahme einer Entschädigung im Sinne des EStG regelmäßig gerechtfertigt ist, ohne dass ein besonderer Nachweis über Drucksituationen erforderlich ist.

rechtliche Beratung durch Rechtsanwalt im Arbeitsrecht

Für Fragen zum Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gern als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht mit Anwaltskanzlei in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow zur Verfügung!

Rechtsanwalt Andreas Martin


FAQ - häufige Fragen und Antworten zur Versteuerung einer Abfindung

Was ist eine Abfindung bei Kündigung?

Eine arbeitsrechtliche Abfindung nach einer Kündigung des Arbeigebers ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer als finanzielle Entlassungsentschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Kurz kann man sagen, dass eine Abfindung in der Regel eine freiwillige Zahlung einer Entlassungsentschädigung durch den Arbeitgebers ist.

Besteht ein gesetzlicher Anspruch gegen den Arbeitgeber Zahlung einer Abfindung nach einer Kündigung?

Nein, es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers; auch nicht bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Einen Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung gibt es nur in seltenen Fällen, die gesetzlich geregelt sind und in der Praxis selten vorkommen.

Was ist die Fünftel-Regelung?

Die Fünftel-Regelung ist eine steuerliche Regelung nach §§ 24, 34 EStG, die den steuerpflichtigen Anteil einer Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, um die Steuerlast zu mindern.

Welche Voraussetzungen gelten für die Fünftel-Regelung?

Die Fünftel-Regelung gilt, wenn: - Die Abfindung in einem Jahr in einer Summe ausgezahlt wird. - Sie als Entschädigung für entgangene Einnahmen gezahlt wird. - Der Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter wirtschaftlichem, rechtlichem oder tatsächlichem Druck stand.

Wird die Steuer durch die Fünftel-Regelung über fünf Jahre gestreckt?

Nein, die Steuer wird zwar rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, ist jedoch vollständig im Jahr der Auszahlung der Abfindung fällig.

Was passiert bei zusätzlichen Zahlungen in späteren Jahren?

Zusätzliche Zahlungen sind unschädlich, wenn sie weniger als 10 % der Hauptleistung ausmachen und aus sozialen Fürsorgegründen gewährt werden, wie z. B. Outplacement-Beratung.

Sind Abfindungen durch die Fünftel-Regelung immer steuerbegünstigt?

Nein, insbesondere bei Spitzenverdienern kann die Steuerprogression dazu führen, dass die Fünftel-Regelung keinen spürbaren Vorteil bietet. Sie kann jedoch helfen, den Spitzensteuersatz (45 %) zu vermeiden.