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Abfindung bei einer Kündigung des Arbeitgebers bei 20 Jahre Betriebszugehörigkeit?

Wer nach 20 Jahren oder mehr als Arbeitnehmer eine Kündigung des Arbeitgebers erhalten hat, fragt sich natürlich, ob und wenn ja in welcher Höhe er einen Anspruch auf Zahlung eine Abfindung hat. Insbesondere dann, wenn die Arbeitgeberkündigung aus betriebsbedingten Gründen erfolgt ist.

Hat der Arbeitnehmer automatisch bei einer Entlassung einen Abfindungsanspruch?

Abfindung bei Kündigung nach 20 Jahren
Einen allgemeinen Abfindungsanspruch, aufgrund einer allgemeinverbindlichen gesetzlichen Regelung, gibt es nicht. In der Praxis haben wahrscheinlich mehr als 90 % der gekündigten Arbeitnehmer - zumindest in Berlin und Brandenburg - keinen Abfindungsanspruch.

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers als Entlassungsentschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Die Abfindung wird sehr oft als Ergebnis von Vergleichsverhandlungen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt. Die Abfindung steuerrechtlich begünstigt, da keine Sozialversicherungsabgaben darauf zu entrichten sind. Es fällt nur Einkommenssteuer an. Abfindungen werden oft als Bruttobetrag ausgehandelt.

Habe ich nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit nach einer betriebsbedingten Kündigung einen Abfindungsanspruch?

In den meisten Fällen besteht kein Anspruch auf Zahlung eine Abfindung. Dies heißt aber noch lange nicht, dass der Arbeitnehmer keine Abfindung erhalten kann. Obwohl in den meisten Fällen kein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung eine Abfindung besteht, werden dennoch in der Praxis bei weitaus mehr als der Hälfte der erhobenen Kündigungsschutzklagen Abfindung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelt. Dies heißt, dass auch ein Arbeitnehmer nach 20 Jahren der Betriebszugehörigkeit gute Chancen auf Zahlung eine Abfindung hat, obwohl es keinen gesetzlichen Anspruch gibt. In der Regel kann man sagen, dass je länger die Betriebszugehörigkeit ist, umso stärker ist auch der Schutz des Arbeitnehmers nach dem Kündigungsschutzgesetz. Dies hat zur Folge, dass es für den Arbeitgeber schwierig ist den Arbeitnehmer mittels Kündigung aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen. Dies hängt damit zusammen, dass das Prozessrisiko für den Arbeitgeber höher ist. Voraussetzung ist aber, dass das Kündigungsschutzgesetz (allgemeiner Kündigungsschutz) Anwendung findet oder Sonderkündigungsschutz, ansonsten sieht es schlecht aus, da im Kleinbetrieb nur ein Mindestkündigungsschutz existiert.

Wie berechnet man die Höhe einer möglichen Abfindung?

Da die Entlassungsentschädigung auf einer freiwilligen Zahlung des Arbeitgebers beruht, und oft reine Verhandlungssache ist, gibt es im Bezug auf die Höhe der Abfindung keine gesetzliche Regelung. Es gibt nur eine Regelung für den Fall, dass das Gericht von sich aus, beim erfolgreichen Auflösungsantrag des Arbeitnehmers, eine wirtschaftliche Entschädigung für die Kündigung dem Arbeitnehmer durch Urteil zuspricht. Hieraus haben sich die sogenannten Abfindungsformel entwickelt. Diesen Faustformel, nachdem die Höhe einer möglichen Abfindung grob bestimmt werden kann.

Beim Arbeitsgericht Berlin ist folgende Abfindungsformel üblich:

Bruttolohn pro Monat mal Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren ./. 2

Kurz, danach bekommt der Arbeitnehmer pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt.

Wie kommt es zu einem Abfindungsvergleich?

Zu einem Abfindungsvergleich kommt es oft dadurch, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigt. Der Arbeitnehmer hat dann nur noch die Möglichkeit sich mittels Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zu wehren. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. In Berlin ist das Arbeitsgericht Berlin für das Klageverfahren zuständig.

Wann wird nach der Klage ein Vergleich über die Abfindungszahlung geschlossen?

Nach Erhebung der Kündigungsschutzklage gibt es beim Arbeitsgericht einen sogenannten Gütetermin. In dieser Güteverhandlung geht es oft darum, wie man den Rechtsstreit durch eine Einigung beenden kann. Auf den Gütetermin muss man nicht lange warten. Die Güteverhandlung gibt es meist 4-6 Wochen nach Einreichung der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht.

Wie erfolgt der Vergleichsschluss vor dem Arbeitsgericht?

Zu einem Vergleich, also zum Abfindungsvergleich, kommt es dann oft im Gütetermin, da viele Arbeitnehmer nicht mehr beim Arbeitgeber nach dem Erhalt der Kündigung weiterarbeiten wollen und das Ziel also eine wirtschaftliche Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist. Andererseits möchten viele Arbeitgeber ebenfalls oft das Arbeitsverhältnis beenden und keinen langen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht führen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich dann oft zu Protokoll des Arbeitsgerichtes auf einen Prozessvergleich, der in der Regel auch eine Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes beinhaltet. Aber auch noch im Kammertermin kann eine Einigung erzielt werden.

Vorteil des gerichtlichen Vergleichs

Der Abschluss eines gerichtlichen Abfindungsvergleichs hat den Vorteil, dass man daraus - im Gegensatz zum außergerichtlichen Vergleich im Aufhebungsvertrag - die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Der Arbeitnehmer kann also die Abfindung notfalls sogar gegen den Arbeitgeber vollstrecken. Auch gibt es beim Vergleich im Kündigungsschutzverfahren fast nie Probleme mit wegen einer möglichen Sperren beim Arbeitslosengeld I der Agentur für Arbeit beim Arbeitslosengeld im Gegensatz zum Auflösungsvertrag.

§ 779 Abs. 1 BGB - Vergleich

Gesetzestext - Vergleich -  § 779 Abs. 1 BGB

§ 779 Begriff des Vergleichs

(1) Ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Vergleich), ist unwirksam, wenn der nach dem Inhalt des Vertrags als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht und der Streit oder die Ungewissheit bei Kenntnis der Sachlage nicht entstanden sein würde.

Wie viel Abfindung ist nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit üblich?

Auch wenn kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung in den meisten Fällen besteht, kann man die obige Abfindungsformel grob anwenden, sofern der Arbeitnehmer, der 20 Jahre beim Arbeitgeber beschäftigt war und nun eine Kündigung erhalten hat, gegen diese Kündigung vor dem Arbeitsgericht mittels Kündigungsschutzklage geklagt hat. Dies ist die Voraussetzung überhaupt, dass der Arbeitnehmer, wenn kein Abfindungsanspruch besteht, überhaupt eine Abfindung mit dem Arbeitgeber aushandeln kann. Von daher ist immer dazu zu raten, Kündigungsschutzklage rechtzeitig einzureichen.

Abfindungsformel für Arbeitnehmer bei 20-jähriger Beschäftigung

Nach der **obigen Abfindungsformel **bekommt zum Beispiel ein Arbeitnehmer, mit 20-jähriger Betriebszugehörigkeit und einem Bruttomonatslohn von 3000,00 € mögliche Abfindung in Höhe von 30.000 € brutto. (Euro 3000 × 20 Jahre mal 50 %).

Ist es sicher, dass ich eine Abfindung bei einer Kündigung erhalte?

Nein, hierüber gibt es keine Sicherheit. In der Regel bekommt der Arbeitnehmer bei der ordentlichen Kündigung, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, aber die Möglichkeit mit dem Arbeitgeber eine Abfindung auszuhandeln. Voraussetzung ist immer, dass eine Klage gegen die Kündigung innerhalb der 3-Wochenfrist zum Arbeitsgericht erfolgt.

Was ist die gesetzliche Kündigungsfrist bei 20-jähriger Betriebszugehörigkeit?

In § 622 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind die gesetzlichen Kündigungsfristen bei einer Arbeitgeber Kündigung geregelt. Die Kündigungsfristen erhöhen sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Besteht das Arbeitsverhältnis länger als 20 Jahre, so beträgt die Kündigungsfrist bei der Kündigung durch den Arbeitgeber 7 Monate zum Ende des Kalendermonats.

Durch Tarifvertrag können andere Fristen vereinbart werden. Eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer ist in der Regel nicht möglich. Eine Ausnahme sind tarifvertragliche Kündigungsfristen.

Wie sieht es aus bei zehnjähriger Betriebszugehörigkeit?

Wenn der Arbeitnehmer mehr als 10 Jahre im Betrieb tätig ist, dann würde er nach der obigen Abfindungsformel eine möglichen Abfindungsanspruch von 15.000 € brutto haben, sofern er monatlich brutto 3000 € an Lohn bekommen.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich als Arbeitnehmer nach Erhalt eine Kündigung eine hohe Abfindung erhalte?

Im Internet findet man häufig Angebote von Firmen und auch von Rechtsanwälten, die Arbeitnehmern von vornherein eine hohe Abfindung versprechen. Dies ist unseriös. Niemand kann dem Arbeitnehmer bevor den Fall nicht ausführlich kennen, auch nur ansatzweise mitteilen, in welcher Höhe er eine Abfindung erhalten könnte. Wichtig ist dabei auch zu betonen, dass in der Regel kein Abfindungsanspruch besteht und das auch immer die Möglichkeit besteht, dass der Arbeitgeber keine Abfindung zahlt und es auf den Ausgang des Prozesses ankommen lässt oder gegebenenfalls auch die Kündigung zurücknimmt.

Auch kann es sein, dass der Arbeitgeber durch geschicktes verhandeln oder durch bestimmte Umstände zu seinen Gunsten im Kündigungsschutzprozess eine weitaus geringere Abfindung nur anbietet und der Arbeitnehmer dies dann zwangsläufig auch annimmt.

Eine Aussage über die Höhe der Abfindung ohne den Fall zu kennen ist schlichtweg nicht möglich.

Zustandekommen des Prozessvergleichs vor dem Arbeitsgericht

Der Vergleich kommt durch die Protokollierung durch das Arbeitsgericht zustande. Die Parteien teilen dem Gericht mit, welche Art des Vergleichs sie über welche Streitgegenstände schließen wollen. Entweder formulieren die Parteien den Vergleich selbst zu Protokoll oder das Gericht benutzt im Normalfall bestimmte Textbausteine - so geschieht dies oft beim Arbeitsgericht Berlin , die gegebenenfalls dann durch Arbeitnehmer Arbeitgeber bzw. deren Anwälte angepasst werden. Die Formulierung geht bei Standardvergleich recht schnell.

Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO

Es besteht auch die Möglichkeit, dass "im schriftlichen Verfahren" durch die Übersendung eines Vergleichsvorschlags an das Arbeitsgericht, das Gericht den Vergleich später protokolliert und an die Parteien übersendet. Diese Möglichkeit ist in § 278 Abs. 6 ZPO geregelt.

§ 10 - Kündigungsschutzgesetz - Höhe der Abfindung

§ 10 Höhe der Abfindung

(1) Als Abfindung ist ein Betrag bis zu zwölf Monatsverdiensten festzusetzen. (2) Hat der Arbeitnehmer das fünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens fünfzehn Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu fünfzehn Monatsverdiensten, hat der Arbeitnehmer das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens zwanzig Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu achtzehn Monatsverdiensten festzusetzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer in dem Zeitpunkt, den das Gericht nach § 9 Abs. 2 für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses festsetzt, das in der Vorschrift des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch über die Regelaltersrente bezeichnete Lebensalter erreicht hat. (3) Als Monatsverdienst gilt, was dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet (§ 9 Abs. 2), an Geld und Sachbezügen zusteht.

gesetzliche Kündigungsfrist nach 20 Jahren im Betrieb

Die gesetzliche Kündigungsfrist ist in § 622 BGB geregelt.

asymmetrische Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen nach dem Gesetz sind nicht symetrisch, sondern nur in der Probezeit und danach bis zu 2 Jahren gleich.

Eigenkündigung des Arbeitnehmers

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für den Arbeitnehmer nach der Probezeit immer vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Dies heißt, dass auch nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende das Arbeitsverhältnis mit einer Eigenkündigung beenden kann.

Kündigungsfristen bei einer Arbeitgeberkündigung

Die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber nach dem Gesetz sind andere. Diese erhöhen sich nach zwei Jahren der Unternehmenszugehörigkeit regelmäßig. Nach 20 Jahren der Zugehörigkeit im Betrieb des Arbeitnehmers beträgt die Kündigungsfrist für eine Kündigung des Arbeitgebers insgesamt sieben Monate zum Monatsende.

§ 622 Abs. 2 - gesetzliche Kündigungsfristen für die Arbeitgeberkündigung

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
  2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

rechtliche Beratung durch Rechtsanwalt im Arbeitsrecht

Für Fragen zum Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gern als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht mit Anwaltskanzlei in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow zur Verfügung!

Rechtsanwalt Andreas Martin


FAQ - häufige Fragen und Antworten zur Abfindung bei Kündigung nach 20 Jahren

Was ist eine Abfindung bei Kündigung?

Eine arbeitsrechtliche Abfindung nach einer Kündigung des Arbeigebers ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer als finanzielle Entlassungsentschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Kurz kann man sagen, dass eine Abfindung in der Regel eine freiwillige Zahlung einer Entlassungsentschädigung durch den Arbeitgebers ist.

Besteht ein Anspruch gegen den Arbeitgeber Zahlung einer Abfindung nach einer Kündigung?

Nein, es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers. Einen Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung gibt es nur in seltenen Fällen, die gesetzlich geregelt sind und in der Praxis selten vorkommen.

Besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Abfindung bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen?

Nein, auch bei einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers besteht kein allgemeiner Anspruch auf Zahlung einer Abfindung des Arbeitnehmers. Dies scheint für viele Arbeitnehmer erstaunlich zu sein, was ich immer wieder in Gesprächen mitbekomme. Trotzdem bestehen hier Möglichkeiten eine Abfindung auszuhandeln, wenn man rechtzeitig klagt.

Wann besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gegen den Arbeitgeber?

Ein solcher Abfindungsanspruch kann in folgenden Fällen bestehen 1. Abfindungsangebot nach § 1 a des Kündigungsschutzgesetzes 2. vereinbarte Abfindung im Aufhebungsvertrag 3. Sozialplanabfindung 4. wirksamer Auflösungsantrag des Arbeitnehmers. 5. sonstige Zusage einer Abfindungszahlung durch den Arbeitgeber.

Wie bekommt man als Arbeitnehmer eine Abfindung nach einer Kündigung?

Nach einer Kündigung des Arbeitgebers bekommt man am einfachsten eine Abfindung durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Zwar ist die Kündigungsschutzklage nicht auf Zahlung einer Abfindung gerichtet, sondern auf Feststellung, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat, allerdings ergibt sich oft die Möglichkeit im Gütetermin beim Arbeitsgericht eine Abfindung auszuhandeln.

Wie lang ist die Kündigungsfrist nach 20 Jahren?

Die gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitnehmers beträgt nach § 622 Abs. 2 Nr. 7 BGB insgesamt 7 Monate zum Monatsende. Sofern ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, kann dort eine kürzere Frist vereinbart sein.

Ist man als Arbeitnehmer nach 20 Jahren unkündbar?

Nein. Nicht die wenigsten Arbeitnehmer ist nach Ablauf einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit - hier 20 Jahre - unkündbar. Eine gesetzliche Unkündbarkeit für (alle) Arbeitnehmer besteht nicht. Es gibt aber Tarifverträge (TVöD), die eine ordentliche Unkündbarkeit des Angestellen regeln. Nach § 34 Abs. 2 TVöD ist ein Angestellter, der wenigstens das 40. Lebensjahr vollendet hat und sei über 15 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, unkündbar. Dies gilt nur für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber. Dies gilt aber nur für die Angestellten des öffentlichen Dienstes, nicht für den "normalen Arbeitnehmer".