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LOHNKLAGE – WAS MAN ALS ARBEITNEHMER IN BERLIN WISSEN SOLLTE!

Lohnklage im Arbeitsrecht
Wenn der Arbeitslohn aussteht, dann ist dies für den Arbeitnehmer sehr ärgerlich. Rechnungen müssen pünktlich bezahlt werden. Die Arbeitsleistung hat der Arbeitnehmer schon erbracht und ist damit sogar in Vorleistung gegangen, denn der Lohnanspruch wird erst zum Ende des Monats (oder später) fällig.

LOHNKLAGE IM ARBEITSRECHT IN BERLIN – WAS IST ZU BEACHTEN?

Es stellt sich die Frage, was der Arbeitnehmer machen kann? Wie kann er am schnellsten seinen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber durchsetzen und wie erfolgt am schnellsten die Klage vor dem Arbeitsgericht (in Berlin ist das Arbeitsgericht Berlin zuständig).

FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT A. MARTIN – BERLIN - Prenzlauer Berg

Eine Rechtsberatung durch einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt ist bei ausstehenden Arbeitslohn und zur Vorbereitung einer Lohnklage sinnvoll .

Rechtsanwalt Martin steht Mandanten aus Berlin und Brandenburg gern für eine Auskunft zum Thema “Lohnklage vor dem Arbeitsgericht Berlin” zur Verfügung und berät in seiner Arbeitsrechtskanzlei (Zweigstelle) in Berlin Prenzlauer Berg.

Das Wichtigste zum Thema Lohnklage vorab

Wer über die Erhebung einer Lohnklage vor dem Arbeitsgericht Berlin gegen seinen Arbeitgeber nachdenkt, sollte Folgendes beachten:

  1. Man sollte den Arbeitgeber kurz zuvor eine Mahnung über den Lohn schicken und bei fehlender Reaktion den Arbeitslohn einklagen.

  2. Lohnansprüche sollten immer zügig geltend gemacht werden, da diese durch sog. Ausschlussklauseln verfallen können.

  3. Die Arbeitslohnklage ist oft das bessere Mittel als das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren.

  4. Nur bei hohen Lohnforderungen macht die Klage über einen Rechtsanwalt vor dem Arbeitsgericht Sinn, da der Arbeitnehmer dessen Kosten trägt.

  5. Nur in Eilfällen kann man über eine einstweilige Verfügung einen Lohnanspruch vor dem Arbeitsgericht geltend machen.


Muss man vor der Lohnklage den Arbeitgeber eine Mahnung schicken?

Wann macht eine Lohnklage Sinn?

Sollte man den Arbeitslohn selbst einklagen oder über einen Rechtsanwalt?

Welche Fehler werden oft beim Einklagen von Arbeitslohn gemacht?

Wer trägt die Kosten des Arbeitsgerichtsverfahren?

Wo bekommt man in Berlin Hilfe bei der Lohnklage durch einen Rechtsanwalt?

Was sind häufige Fragen (FAQ) zum Lohnanspruch?


Hinweis

DIE RECHTSBERATUNG DURCH EINEN SPEZIALISTEN FÜR DAS ARBEITSRECHT KANN KEINE INFORMATIONEN AUS DEM INTERNET ERSETZEN.

Muss man den Arbeitgeber bei rückständigen Lohn eine Mahnung schicken?

Bevor eine Lohnklage auf Arbeitslohn vor dem Arbeitsgericht Berlin erhoben wird, macht es in vielen Fällen Sinn, wenn der Arbeitgeber zuvor zur Lohnzahlung aufgefordert wurde. Eine Pflicht zur Mahnung bei **ausstehender Vergütung **besteht aber nicht!

außergerichtliche Geltendmachung von Arbeitslohn bei Rechtsschutz im Arbeitsrecht notwendig

Fast alle Rechtsschutzversicherungen im Arbeitsrecht bestehen im Übrigen darauf, dass zunächst eine außergerichtliche Durchsetzung der Lohnzahlungsansprüche durch einen Rechtsanwalt versucht wird. Dies gilt auch für die Durchführung des arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens. In der Regel wird man außergerichtlich den Arbeitgeber auffordern und eine kurze Zahlungsfrist setzen. Oft bringt die Aufforderung aber wenig, so dass kurzfristig dann geklagt werden sollte. Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren eignet sich meistens nicht zur Durchsetzung der Zahlungsansprüche.

Deckungszusage für das Gerichtsverfahren durch Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherungen erteilen meist erst für das außergerichtliche Verfahren eine Deckungszusage. Nur wenn das Verfahren scheitert, dann wird das Gerichtsverfahren “abgedeckt”. Hier sollte man im Aufforderungsschreiben an den Arbeitgeber aber nur eine kurze Frist zur Zahlung setzen, denn der Arbeitgeber kommt automatisch am nächsten Tag nach Fälligkeit des Lohnes im Zahlungsverzug. Dazu braucht es eigentlich keiner Mahnung.

außergerichtliches Anwaltsschreiben

Die außergerichtliche Aufforderung muss nicht immer eine überflüssige “Förmelei” sein, denn viele Arbeitgeber reagieren auf ein Aufforderungsschreiben eines Rechtsanwalts anders als auf Schreiben ihres Arbeitnehmers. Meist wird erkannt, dass die Situation ernst ist und der Arbeitgeber bemüht sich um eine Regulierung. Eine Garantie gibt es dafür aber nicht, da einige Arbeitgeber wissen, dass nicht viel passiert, wenn sie nicht den ausstehenden Lohn zahlen.

Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitgebers oft Grund für Rückstand mit Zahlung von Lohn

Häufig scheitert aber eine Lösung daran, dass der Arbeitgeber einfach über kein Geld verfügt oder keine Motivation zur Zahlung, um die Sache zu regeln und die Lohn an den Arbeitnehmer zu regulieren.


Hinweis

EINE AUSSERGERICHTLICHE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG MUSS ERFOLGEN, WENN DER FALL ÜBER EINE ARBEITSRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG FINANZIERT WERDEN SOLL.

Lohnklage über Rechtsanwalt beim Arbeitsgericht Berlin einreichen

Scheitert die außergerichtliche Zahlungsaufforderung, dann stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, den ausstehenden Arbeitslohn über einen Anwalt beim Arbeitsgericht einzuklagen. In Berlin wäre das richtige Gericht dafür das Arbeitsgericht Berlin.

Anwalt hilft beim Arbeitsgerichtsverfahren

Das Problem bei der selbstständigen Klageeinreichung ist meist nicht die Erhebung der Klage auf Lohn, sondern das spätere Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Das Arbeitsgericht wendet für das arbeitsgerichtliche Verfahren das Arbeitsgerichtsgesetz an, dass in vielen Fällen wiederum auf die Zivilprozessordnung verweist. Hier sind diverse verfahrensrechtliche Schritte geregelt, die genau befolgt werden müssen.

nach Scheitern des Gütetermins wird’s schwierig

Bis zum Gütetermin ist dies meist noch kein großes Problem. Oft gibt es in der Güteverhandlung auch eine Einigung mit dem Arbeitgeber oder dieser erscheint nicht und es ergeht Versäumnisurteil. Nach dem Gütetermin wird es aber schwierig, da dann die Parteien vom Gericht aufgefordert werden zum Sachverhalt unter Beweisantritt vorzutragen. Sodann folgt – einige Monate später (beim Arbeitsgericht Berlin ungefähr 5 Monate später) – der Kammertermin beim Arbeitsgericht.

Anwalt bei hohen Lohnforderungen sinnvoll

Beachtet der Arbeitnehmer nicht die entsprechenden Regeln, dann kann er schon allein aufgrund deshalb den Prozess vor dem Arbeitsgericht verlieren. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt die Vorschriften und kann hier helfen. Andererseits kostet dies aber auch Geld, dass der Arbeitnehmer nicht erstattet bekommt, denn in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht gibt es keine Kostenerstatttung. Bei Lohnforderungen unter € 2.500 brutto macht die Einschaltung eines Rechtsanwalt im Arbeitsgerichtsverfahren oft kaum Sinn.

Prozesskostenhilfe für Lohnklage

Die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Lohnklage unter Beiordnung eines Rechtsanwalts ist manchmal – nicht immer -eine Alternative zur eigenen Lohnklage. Zu beachten ist aber, dass dazu bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen und darüber hinaus es z.B. beim Arbeitsgericht Berlin für das Einklagen von unstreitigen Arbeitslohn keine Anwaltsbeiordnung gibt. Auch muss man die PKH (Prozesskostenhilfe) als Darlehen des Staates sehen, dass man in bestimmten Fällen zurückzahlen muss.

Hinweis

DIE EINSCHALTUNG EINES RECHTSANWALTS IM LOHNKLAGEVERFAHREN KANN DANN SINN MACHEN, WENN ES UM EINE HOHE AUSSTEHENDE VERGÜTUNG GEHT.

Lohnklage selbst einreichen ohne Anwalt einreichen

Die Lohnklage selbst beim Arbeitsgericht oder über die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts einzureichen, kann sinnvoll sein. Dies macht vor allem bei Teillohn oder bei Lohnforderungen Sinn.

Klage bei geringen Lohnforderungen

Häufig versuchen Arbeitnehmer die Lohnklage vor dem Arbeitsgericht selbst zu fertigen und suchen im Internet nach entsprechenden Vordrucken. Besser ist die Einreichung der Lohnklage über die Rechtsantragstelle. Beim Arbeitsgericht Berlin funktioniert diese z.B. ganz gut. Dort bekommt man zwar keine Rechtsberatung – die Beratung bekommt man nur beim Rechtsanwalt – allerdings wird dort die Klage auf Wunsch des Arbeitnehmers gefertigt. Dazu müssen natürlich alle Unterlagen (Arbeitsvertrag/ Lohnabrechnungen etc) vorliegen. Auch gibt es dazu ein Muster auf der Seite des Arbeitsgericht Berlin.

Kostentragung vor dem Arbeitsgericht beachten

Die Lohnklage sollte man geringen Forderungen selbst einreichen, da die Kostentragung im Arbeitsgerichtsverfahren etwas anders ist als im Zivilprozess. In der ersten Instanz (vor dem Arbeitsgericht) muss jede immer – egal, ob man gewinnt oder verliert – die eigenen Anwaltskosten tragen.

Beispiel

Der Arbeitgeber schuldet ausstehenden Lohn für die Monate Mai und Juni 2021. Mitte Juli 2021 schreibt der Arbeitnehmer eine Mahnung, welche aber der Arbeitgeber ignoriert. Sodann sucht sich der Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt, der nochmals den ausstehenden Lohn anmahnt. Später klagt der Anwalt den Lohn vor dem Arbeitsgericht ein und gewinnt den Prozess gegen den Arbeitgeber. Was muss der Arbeitgeber hier an Kosten tragen?

Arbeitgeber muss maximal die Gerichtskosten zahlen

Im obigen Beispiel muss der Arbeitgeber nur die Gerichtskosten tragen, die im Normal auch recht gering sind. Die Anwaltskosten des Arbeitnehmer für die außergerichtliche Vertretung und auch für die gerichtliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht muss der Arbeitgeber nicht zahlen! Die Anwaltskosten trägt der Arbeitnehmer allein!


Hinweis

DER ARBEITNEHMER KANN IN DER REGEL ÜBER DIE RECHTSANTRAGSSTELLE BEIM ARBEITSGERICHT DEN LOHN SELBST EINKLAGEN.

Ausschluss- und Verfallsfristen und Arbeitslohn

Ein nicht seltenerer aber folgenschwerer Fehler, der von Arbeitnehmern gemacht wird, ist der, dass Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Arbeitslohn und weiteren Ansprüchen versäumt werden.

Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen

Diese Verfallsfristen können sich zum einen aus dem Arbeitsvertrag ergeben, hier werden diese allerdings sehr streng von der Rechtssprechung kontrolliert, so dass Fristen von unter 3 Monaten auf jeden Fall problematisch sind. Auch müssen bestimmte weitere Voraussetzungen (Textform/ Ausnahme von Mindestlohn/ klare Formulierung/ eindeutige Überschrift im Arbeitsvertrag) vorliegen, die in der Praxis oft von Arbeitgeber nicht beachtet werden. Viele Arbeitgeber schustern sich ihre Arbeitsverträge aus Mustern aus dem Internet zusammen, was für den einzelnen Arbeitnehmer dann Glück im Unglück ist.

Verfallsfristen in Tarifverträgen

Weitaus wahrscheinlicher, können sich aber Ausschlussfristen aus allgemeinverbindlichen (oder konkret anwendbaren) Tarifverträgen ergeben. Diese sind dann fast immer wirksam. Die Rechtsprechung kontrolliert diese Klauseln nicht mehr so streng.

Allgemeinverbindliche Tarifverträge sind Tarifverträge, die automatisch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einer bestimmten Branche gelten, ohne, dass der einzelne Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft ist.

Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV-Bau)

Ein solches Beispiel hierfür ist der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe. In diesem allgemeinverbindlichen Tarifverträgen sind häufig, meistens am Schluss, Ausschlussfristen vereinbart, innerhalb derer die Vertragsparteien, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ihre Ansprüche, zum Beispiel Arbeitslohn, bei der Gegenseite anmelden und einklagen müssen.

zweistufige Ausschlussfristen sind üblich

Es handelt sich hierbei um eine so genannte doppelte Ausschlussklauseln. Der Teil 1 der Ausschlussklausel betrifft die schriftliche, also außergerichtliche, Geltendmachung des Anspruches gegenüber der Gegenseite und der Teil 2 die gerichtliche. Von daher ist bei ausstehenden Löhnen, die ja im Normalfall im Baubereich am 15. des Folgemonats fällig werden, immer die Ausschlussfrist zu beachten.Zur Fristwahrung ist der Arbeitgeber aufzufordern. Eine Aufforderung muss nicht erfolgen, es kann auch gleich geklagt werden. Es macht aber Sinn zunächst schriftlich aufzufordern, da somit sich die Frist nochmals verlängert. Wichtig ist allerdings, dass der Arbeitnehmer den Zugang der Aufforderung nachweisen muss.

§ 14 BRTV-Bau

Gesetzestext des § 14 BRTV-Bau

§ 14 BRTV-Bau - Ausschlussfristen

  1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden; besteht bei Ausscheiden des Arbeitnehmers ein Arbeitszeitguthaben, beträgt die Frist für dieses Arbeitszeitguthaben jedoch sechs Monate.
  2. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Dies gilt nicht für Zahlungsansprüche des Arbeitnehmers, die während eines Kündigungsschutzprozesses fällig werden und von seinem Ausgang abhängen. Für diese Ansprüche beginnt die Verfallsfrist von zwei Monaten nach rechtskräftiger Beendigung des Kündigungsschutzverfahrens.

Hinweis

DER GESETZLICHE MINDESTLOHN NACH DEM MINDESLOHNGESETZ KANN NICHT DURCH AUSSCHLUSSFRISTEN VERFALLEN!

HÄUFIGE FEHLER BEI DER LOHNKLAGE

Häufig wird, vor allem wenn Arbeitnehmer sich selbst vertreten, anstelle des Bruttolohns der Nettolohn eingeklagt. Der Nachteil liegt darin, dass der Arbeitgeber eigentlich den Bruttolohn schuldet, nur die Sozialversicherungsabgaben eben selbst abführt. Wird nur der Nettolohn eingeklagt, besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber die Sozialversicherungsabgaben nicht abführt. Dann müsste faktisch nochmals geklagt werden, was natürlich ein Risiko ist, da der Arbeitgeber mittlerweile dann schon insolvent sein kann. Der Arbeitnehmer muss natürlich den dem Nettolohn übersteigenden Betrag, also die Sozialversicherungsabgaben dann selbstständig abführen. Er hat aber die Sicherheit, dass dies dann auch tatsächlich geschehen ist. Es kommt häufig vor, dass Arbeitnehmer in einer bestimmte Branchen tätig sind und hier ein tarifvertraglicher Mindestlohn zu zahlen ist, wie zum Beispiel im Baugewerbe der Bau-Mindestlohn Mindestlohn Bau und der Arbeitgeber allerdings arbeitsvertraglich einen geringeren Lohn vereinbart. Häufig wissen die Arbeitnehmer nicht, dass sie einen Anspruch auf einen höheren Lohn haben. In diesem Fall ist es auch unerheblich, was im Arbeitsvertrag steht, da der Tarifvertrag als höherrangiges anzuwendendes Recht die Vereinbarung im Arbeitsvertrag (auch günstiger) verdrängt. Es gilt dann nach wie vor der Mindestlohn. Wird rückständiger Lohn geltend gemacht, sollte man also immer darauf achten, ob nicht noch ein höherer Lohn einzuklagen wäre, da der Mindestlohn nicht gezahlt wurde. Zu beachten ist dabei, dass die Tarifverträge auch häufig Ausschlussfristen haben, so dass ein Teil des Anspruches bereits verfallen sein kann. Also bei der Lohnklage ist der Mindestlohn zu beachten. Der gesetzliche Mindestlohn kann nicht verfallen.

Die Lohnabrechnung wollte, wenn möglich auch eingeklagt werden. Aus der Lohnabrechnung ist dann ersichtlich, welche Sozialversicherungsabgaben etc. abzuführen sind. Allerdings gibt es hier ein Problem, das viele Arbeitnehmer (und Arbeitgeber) nicht kennen. Einen Anspruch auf Erteilung der Lohnabrechnung hat der Arbeitnehmer nur dann, wenn

  • der Lohn auch gezahlt wurde und
  • der Lohn sich zum Vormonat der Höhe nach geändert hat

Dies heißt, dass man nur im Ausnahmefall die Erteilung der Lohnabrechnung für Lohn einklagen kann, der noch nicht gezahlt wurde! Die Änderung / Berichtigung der Lohnabrechnung muss der Arbeitnehmer beim Sozialgericht geltend machen.

Grundsätzlich ist es so, dass das Arbeitsgericht zuständig ist am Geschäftssitz des Arbeitgebers. Daneben kommt auch noch der Gerichtsstand des Erfüllungsortes, also dort wo die Arbeitsleistung überwiegend erbracht wurde, in Betracht.Häufig deckt sich der Geschäftssitz und der Erfüllungsort. Der Arbeitnehmer wird der Wahl des Arbeitsgerichts – sofern mehrere Gerichte in Betracht kommen – am besten immer das Arbeitsgericht wählen, was vorteilhafter für ihn ist. Dies muss nicht immer das Gericht sein, dass dichter an seinem Wohnort ist, sondern ggfs. auch, dass z.B. bei einer Kündigungsschutzklage in der Regel höhere Abfindung als Vergleichsgrundlage vorschlägt. Bei einer Lohnklage wird man in der Regel das nächste Arbeitsgericht als Arbeitnehmer wählen. Vor Einreichung der Lohnklage sollte der Arbeitnehmer genau überprüfen, wer zu verklagen ist und ob gegebenenfalls die Gegenseite bei Zahlungsschwierigkeiten, also bei ausstehenden Arbeitslohn, bereits Insolvenz angemeldet hat. Ist nämlich Insolvenz angemeldet und ein (starker) Verwalter bestellt, ist es so, dass nicht mehr der Arbeitgeber zu verklagen ist, sondern der Insolvenzverwalter. Zu bedenken ist ebenfalls, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Insolvenzgeld hat, für den Zeitraum der letzten 3 Monate der Beschäftigung beim Arbeitgeber. Hat der Arbeitnehmer selbst gekündigt oder wurde ihm gekündigt, ist dies dann natürlich der Zeitraum bis zur Kündigung .

FAQ zur Lohnklage

Muss man vor der Lohnklage anmahnen?

Nein, der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber nicht vor der Erhebung der Lohnklage anmahnen, denn der Lohn wird in der Regel am letzten Tag des Monats fällig und der Arbeitgeber befindet sich am nächsten Tag in Verzug ohne Mahnung.

Ist das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren besser als die Klage auf Lohn?

Nein, in der Regel sollte man der Lohnklage den Vorzug geben. Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren ist sehr formell und kompliziert. Die meisten Arbeitnehmer würden wahrscheinlich beim Ausfüllen der Formulare Fehler machen und dies könnte zum Verfall (Stichwort: Ausschlussfristen) des Lohnes führen.

Muss der Arbeitgeber die Schadenpauschale in Höhe von € 40 zahlen?

Nein, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 25.09.2018, Az. 8 AZR 26/18) ist die Schadenpauschale nicht zu zahlen. Diese Vorschrift ( § 288 Abs. 5 BGB) passt sich zur eingeschränkten Kostenerstattung im Arbeitsrecht.

Welche Frist ist bei einer Insolvenz des Arbeitgebers zu beachten?

Ist der Arbeitgeber insolvent, ist es häufig so, dass der Arbeitslohn unstreitig aussteht. Hier macht eine Klage meistens keinen Sinn. Eine Anmeldung beim Insolvenzverwalter (Insolvenzlohn) der Forderung sollte aber erfolgen. Die beste Möglichkeit an den ausstehenden Arbeitslohn zu kommen, ist allerdings einen Antrag auf Insolvenzgeld bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Dabei ist zu beachten, dass die Frist zur Stellung des Antrages auf Insolvenzgeld lediglich 2 Monate vom Zeitpunkt des Insolvenzereignisses an beträgt. Ist die Frist unverschuldet versäumt, so kann innerhalb weiterer 2 Monate Wiedereinsetzung, also Nachholung der Anmeldung, erfolgen. Dies ist aber nicht immer möglich! Oft kommt auch eine Betriebsstilllegung in Betracht, allerdings sträuben sich die Agenturen für Arbeit dann die Voraussetzungen für die Auszahlung von Insolvenzgeld anzunehmen.

Wird mit der Lohnbescheinigung der Lohn in der abgerechneten Höhe anerkannt?

Rechnet der Arbeitgeber ab und schickt dem Arbeitnehmer eine Lohnbescheinigung über einen bestimmten Lohn, so stellt sich die Frage, ob er im nachhinein die Höhe des abgerechneten Lohnes noch bestreiten kann. Im Allgemeinen ist es so, dass die abgerechnete Lohnbescheinigung ein Anerkenntnis des Arbeitsgebers ist.

Weche Zinsen kann in der Lohnklage verlangen?

Ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs des Arbeitgeber hat dieser auch Verzugszinsen zu zahlen. Die Höhe die Zinsen bestimmen sich nach dem BGB, nämlich nach § 288 BGB. Eine zeitlang war es umstritten, ob der Arbeitnehmer Verbraucher ist oder nicht, dies hat auf die Höhe der Zinsen einen Einfluss. Mittlerweile geht man davon aus, dass der Arbeitgeber 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz und nicht 8 %- Punkten über dem Basiszinssatz als Verzugsschaden, also Zinsen schuldet.

Wann ist der Lohn zur Zahlung fällig?

Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitslohn, wenn es keine weitere Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag gibt, mit Ablauf des letzten Tags des Monats fällig wird. Damit ist der Lohn am ersten Tag des nächsten Monats zur Zahlung fällig. Einen Tag später, also am 2. Tag des Nachfolgemonats, ist der Arbeitgeber automatisch im Zahlungsverzug ohne Mahnung. Im Baubereich, vor allem bei der Anwendung des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe, ist es häufig so, dass der 15. des nachfolgenden Monats der Fälligkeitstermin für den Lohnanspruch ist. Automatisch einen Tag nach der Fälligkeit befindet sich der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in Verzug.