Kündigungsfristen nach Branchen: Die vollständige Übersicht
Die Kündigungsfrist ist ein zentrales Thema im Arbeitsrecht und variiert stark – je nach Branche, Tarifvertrag, Arbeitsort oder auch Betriebszugehörigkeit.
Unterschiedliche lange Kündigungsfristen
Um Arbeitnehmern wie Arbeitgebern den bestmöglichen Überblick zu bieten, haben wir eine umfassende Informationsplattform geschaffen: eine zentrale Ausgangsseite mit übersichtlicher Branchenliste, die auf detaillierte Einzelbeiträge zu den jeweiligen Kündigungsfristen verweist.
Das Wichtigste vorab:
Kündigungsfristen unterscheiden sich stark je nach Branche und Tarifbindung
ohne tarifvertragliche und arbeitsvertragliche Regelung gilt § 622 BGB als gesetzliche Grundlage
nach der gesetzlichen Regelung - von welcher Abweichungen zulässig sind - verlängert sich die Frist für Arbeitgeber nach Betriebszugehörigkeit
Warum eine Übersicht über Kündigungsfristen nach Branchen wichtig ist
Kündigungsfristen sind in vielen Fällen nicht einheitlich geregelt. Besonders in tarifgebundenen Branchen gibt es spezifische Regelungen, die vom gesetzlichen Standard abweichen. Eine einfache Kündigungsfrist von „vier Wochen zum 15. oder Monatsende“ reicht nicht aus, um alle Konstellationen im deutschen Arbeitsmarkt korrekt abzubilden.
Gerade in diesen Fällen ist es hilfreich, eine zentrale Anlaufstelle zu haben, die gezielt über branchenspezifische Kündigungsfristen informiert, ohne die Nutzer mit zu vielen Informationen auf einmal zu überfordern. Deshalb wurde dieses Portal so aufgebaut, dass jede Branche eine eigene Unterseite erhält – erreichbar per Klick aus einer Tabelle.
Hinweis
In tarifgebundenen Branchen gelten oft abweichende Kündigungsfristen. Diese sind bindend, wenn sie im Arbeitsvertrag wirksam einbezogen wurden.
Berechnung der maßgeblichen Kündigungsfrist
Unterscheidung zwischen Kündigungsfrist und Kündigungstermin
Man muss zunächst unterscheiden zwischen der Kündigungsfrist und dem Kündigungstermin.
Kündigungsfrist
Kündigungstermin
Länge der Frist
Ende des Arbeitsverhältnisses
z.B. 4 Wochen
z.B. zum 15. oder zum Monatsende
Die Kündigungsfrist ist die Mindestlänge der Frist der Kündigung, beginnend ab der Zustellung der Kündigung. Der Kündigungstermin (Beendigungstermin) ist der Termin des Endes des Arbeitsverhältnis nach dem Ablauf der Kündigungsfrist.
stateDiagram-v2
Kündigungsfrist --> Termin
Kündigungsfrist --> Frist
Beginn der Fristberechnung
Eine der wichtigsten Grundlagen ist die Berechnung der Kündigungsfrist. Diese ist nicht schwer, aber man muss wissen, von welchem Zeitpunkt (Datum man) man die Berechnung beginnen muss. Der richtige Zeitpunkt ist immer der Zugang der Kündigung bei der Gegenseite.
Wenn man eine Kündigungsfrist richtig berechnen will, muss man wissen, mit welchem Tag man mit der Berechnung hier beginnt. Der Tag auf den es ankommt, ist der Tag des Zugangs der Kündigung bei der Gegenseite.
Zugang der Kündigung ist der Fristbeginn
Wenn also der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen möchte, muss er dazu wissen, wann diese Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht. Dies kann ganz einfach geschehen durch eine Übergabe der Kündigung oder durch den Einwurf in den Briefkasten des Arbeitnehmers.
Zugang unter Abwesenden - Tag des Einwurfes in den Briefkasten
Der Zugang ist also . juristisch nicht ganz korrekt formuliert- der Tag, an dem der Arbeitnehmer den Brieferhält. Juristisch reicht es für den Zugang bereits aus, wenn die Kündigung in dem Machtbereich des Arbeitnehmers gelangt ist, sodass mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
Dazu reicht grundsätzlich der Einwurf in den Briefkasten zu normalen Zeiten. Wenn also der Arbeitgeber den Brief mit der Kündigung dem Arbeitnehmer um 10:00 Uhr morgens in den Briefkasten einwirft, dann ist an diesem Tag die Kündigung zugegangen, egal ob der Arbeitnehmer an diesem Tag noch die Kündigung liest. Es spielt auch keine Rolle, ob im Urlaub oder krank ist.
Fristbeginn
Der Beginn der Frist ist immer der Zugang der Kündigung bei der Gegenseite. Zugang liegt dann vor, wenn die Kündigung in den Machtbereich des Vertragspartners kommt. Am besten für die rechtssicherere Zustellung ist der Einwurf eines Briefes in den Briefkasten oder die Übergabe durch einen Zeugen. Am schlechtesten ist die Übersendung per Einschreiben/ Rückschein.
Zustellung
Zugang
Übergabe an Gegenseite
am gleichen Tag
Einwurf in den Briefkasten gegen 14:00 Uhr
am gleichen Tag
Einwurf in den Briefkasten gegen 19:00 Uhr
am nächsten Tag
Zustellung per Post
am Tag des Einwurfs in den Briefkasten
Zustellung per Einwurf/ Einschreiben
am Tag des Einwurfes in den Briefkasten
Zustellung per Einwurf/ Rückschein
am Tag der Übergabe, ansonsten der Abholung bei der Post
Hinweis
In tarifgebundenen Branchen gelten oft abweichende Kündigungsfristen. Man muss also immer zuerst prüfen, welcher Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet.
Interaktive Tabelle: Kündigungsfristen nach Branchen
Im Folgenden findest du eine Übersicht über alle relevanten Branchen und deren Kündigungsfristen. Klicke auf die entsprechende Branche, um zur Detailseite mit den vollständigen Informationen über Kündigungsfristen zu gelangen:
Kirche und Wohlfahrtspflege, spezielle AVR-Regelungen
Baugewerbe
Regelungen im Bauhauptgewerbe, häufig eigene Kündigungsfristen in Tarifverträgen
Dachdecker
Handwerk mit Branchentarifvertrag, spezielle Schutzfristen
Gerüstbauer
Eng verwandt mit Baugewerbe, jedoch mit eigenem Tarifvertrag
Einzelhandel Berlin
Tariflich geprägter Sektor mit regionalen Unterschieden
Einzelhandel Brandenburg
Wie Berlin, jedoch andere tarifliche Ausgestaltung
Gebäudereinigung
Große Branche mit allgemeinverbindlichem Rahmentarifvertrag
Hotel- und Gaststättengewerbe
Hohe Fluktuation, oft abweichende Kündigungsfristen durch Tarifvertrag
Maler- und Lackierer
Handwerksbranche mit eigenem Rahmentarifvertrag
Metallhandwerk Berlin
Kleineres Handwerk im Metallbereich, tarifliche Besonderheiten möglich
Metall- und Elektroindustrie
Große Industriebranche mit komplexen Tarifverträgen
Sicherheitsdienstleistungen
Wachsende Branche mit branchenspezifischen Regelungen
Steinmetz- und Steinbildhauer
Kleiner Handwerkszweig mit eigenständigen Tarifverträgen
Systemgastronomie
Schnellrestaurants, eigene tarifliche Regelungen
Systemgastronomie (DeHoGa)
Tarifbindung durch Hotel- und Gaststättenverband
Tarifvertrag Länder (TV-L)
Öffentlicher Dienst der Länder, feste Kündigungsfristen
Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)
Bund, Kommunen – klar geregelte Fristen und Stufenmodelle
Zeitarbeit (BZA)
Ehemaliger Verbandstarifvertrag der Zeitarbeitsbranche
Zeitarbeit (IGZ)
Tarifvertrag des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen
Diese Tabelle ist der Einstieg in die jeweilige Detailinformation. Jede Seite enthält präzise Angaben zu Fristen, gesetzlichen Grundlagen und tariflichen Besonderheiten.
Hinweis
Lassen Sie sich im Zweifelsfall anwaltlich beraten. Kündigen Sie immer, "hilfsweise zum nächstzulässigen Zeitpunkt", um bei falscher Fristberechnung, zumindest dann zur richtigen Frist zu kündigen.
Wie diese Seite genutzt werden kann
Diese Übersicht dient als zentraler Einstiegspunkt in die Welt der Kündigungsfristen nach Branchen. Die Idee dahinter: Du musst nicht mehr lange suchen, sondern findest alle Branchen auf einen Blick – mit direkter Verlinkung zu weiterführenden Informationen.
Die Detailseiten beinhalten unter anderem:
Gesetzliche Grundlagen
Tarifliche Vereinbarungen
Unterschiede bei Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkündigung
Besonderheiten nach Beschäftigungsdauer
Praxisbeispiele & Tipps
Diese strukturierte Darstellung sorgt für einen schnellen Zugang zu genau den Informationen, die für dein konkretes Anliegen relevant sind.
Zielgruppen dieser Übersicht
Diese Seite richtet sich an:
Arbeitnehmer, die ihre Rechte bei Kündigung verstehen möchten
Arbeitgeber, die korrekte Fristen einhalten müssen
Personalverantwortliche & HR-Profis, die regelmäßig mit Arbeitsverträgen arbeiten
Rechtsanwälte & Betriebsräte, zur schnellen Orientierung
Auszubildende und Berufseinsteiger, die sich über branchenspezifische Besonderheiten informieren möchten
Fazit: Ein Klick – alle Infos zu deiner Branche
Die Kündigungsfrist ist kein Nebenthema. Sie entscheidet oft über wichtige Lebensphasen, Planungssicherheit und finanzielle Stabilität. Diese Seite ist der erste Schritt zur Klarheit – ein Klick, und du hast Zugang zur genauen Fristenregelung deiner Branche.
Hinweis
Informiere dich frühzeitig über die Kündigungsfrist deiner Branche – insbesondere vor Vertragsunterzeichnung oder im Kündigungsfall.
FAQ zur den Kündigungsfristen nach Branche
Gibt es eine gesetzliche Kündigungsfrist, die für alle gilt?
Ja, die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende – sie kann jedoch durch Tarifverträge verlängert oder verkürzt werden.
Was passiert, wenn keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag steht?
Dann greift in der Regel die gesetzliche Regelung oder der einschlägige Tarifvertrag. Fehlt auch ein Tarifvertrag, gilt § 622 BGB.
Können Kündigungsfristen auch verkürzt werden?
Ja, in bestimmten Fällen – etwa bei befristeten Verträgen oder während der Probezeit – gelten kürzere Fristen.
Was passiert bei unterschiedlichen Angaben im Vertrag und Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag geht dem Arbeitsvertrag in der Regel vor – insbesondere, wenn der Vertrag auf den Tarif verweist oder der Betrieb tarifgebunden ist.
Gelten für Azubis andere Kündigungsfristen?
Ja, für Auszubildende gibt es eigene Regelungen gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG), insbesondere während der Probezeit und nach Abschluss der Ausbildung.