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Kündigungsfristen nach Branchen: Die vollständige Übersicht

Kündigungsfristen nach Branchen: Die vollständige Übersicht

Die Kündigungsfrist ist ein zentrales Thema im Arbeitsrecht und variiert stark – je nach Branche, Tarifvertrag, Arbeitsort oder auch Betriebszugehörigkeit.

Unterschiedliche lange Kündigungsfristen

Um Arbeitnehmern wie Arbeitgebern den bestmöglichen Überblick zu bieten, haben wir eine umfassende Informationsplattform geschaffen: eine zentrale Ausgangsseite mit übersichtlicher Branchenliste, die auf detaillierte Einzelbeiträge zu den jeweiligen Kündigungsfristen verweist.

Das Wichtigste vorab:

  • Kündigungsfristen unterscheiden sich stark je nach Branche und Tarifbindung
  • ohne tarifvertragliche und arbeitsvertragliche Regelung gilt § 622 BGB als gesetzliche Grundlage
  • nach der gesetzlichen Regelung - von welcher Abweichungen zulässig sind - verlängert sich die Frist für Arbeitgeber nach Betriebszugehörigkeit

Warum eine Übersicht über Kündigungsfristen nach Branchen wichtig ist

Kündigungsfristen sind in vielen Fällen nicht einheitlich geregelt. Besonders in tarifgebundenen Branchen gibt es spezifische Regelungen, die vom gesetzlichen Standard abweichen. Eine einfache Kündigungsfrist von „vier Wochen zum 15. oder Monatsende“ reicht nicht aus, um alle Konstellationen im deutschen Arbeitsmarkt korrekt abzubilden.

Gerade in diesen Fällen ist es hilfreich, eine zentrale Anlaufstelle zu haben, die gezielt über branchenspezifische Kündigungsfristen informiert, ohne die Nutzer mit zu vielen Informationen auf einmal zu überfordern. Deshalb wurde dieses Portal so aufgebaut, dass jede Branche eine eigene Unterseite erhält – erreichbar per Klick aus einer Tabelle.

Hinweis

In tarifgebundenen Branchen gelten oft abweichende Kündigungsfristen. Diese sind bindend, wenn sie im Arbeitsvertrag wirksam einbezogen wurden.

Berechnung der maßgeblichen Kündigungsfrist

Kündigungsfristen nach Branchen: Die vollständige Übersicht

Unterscheidung zwischen Kündigungsfrist und Kündigungstermin

Man muss zunächst unterscheiden zwischen der Kündigungsfrist und dem Kündigungstermin.

KündigungsfristKündigungstermin
Länge der FristEnde des Arbeitsverhältnisses
z.B. 4 Wochenz.B. zum 15. oder zum Monatsende

Die Kündigungsfrist ist die Mindestlänge der Frist der Kündigung, beginnend ab der Zustellung der Kündigung. Der Kündigungstermin (Beendigungstermin) ist der Termin des Endes des Arbeitsverhältnis nach dem Ablauf der Kündigungsfrist.

stateDiagram-v2 Kündigungsfrist --> Termin Kündigungsfrist --> Frist

Beginn der Fristberechnung

Eine der wichtigsten Grundlagen ist die Berechnung der Kündigungsfrist. Diese ist nicht schwer, aber man muss wissen, von welchem Zeitpunkt (Datum man) man die Berechnung beginnen muss. Der richtige Zeitpunkt ist immer der Zugang der Kündigung bei der Gegenseite.

Wenn man eine Kündigungsfrist richtig berechnen will, muss man wissen, mit welchem Tag man mit der Berechnung hier beginnt. Der Tag auf den es ankommt, ist der Tag des Zugangs der Kündigung bei der Gegenseite.

Zugang der Kündigung ist der Fristbeginn

Wenn also der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen möchte, muss er dazu wissen, wann diese Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht. Dies kann ganz einfach geschehen durch eine Übergabe der Kündigung oder durch den Einwurf in den Briefkasten des Arbeitnehmers.

Zugang unter Abwesenden - Tag des Einwurfes in den Briefkasten

Der Zugang ist also . juristisch nicht ganz korrekt formuliert- der Tag, an dem der Arbeitnehmer den Brief erhält. Juristisch reicht es für den Zugang bereits aus, wenn die Kündigung in dem Machtbereich des Arbeitnehmers gelangt ist, sodass mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

Dazu reicht grundsätzlich der Einwurf in den Briefkasten zu normalen Zeiten. Wenn also der Arbeitgeber den Brief mit der Kündigung dem Arbeitnehmer um 10:00 Uhr morgens in den Briefkasten einwirft, dann ist an diesem Tag die Kündigung zugegangen, egal ob der Arbeitnehmer an diesem Tag noch die Kündigung liest. Es spielt auch keine Rolle, ob im Urlaub oder krank ist.

Fristbeginn

Der Beginn der Frist ist immer der Zugang der Kündigung bei der Gegenseite. Zugang liegt dann vor, wenn die Kündigung in den Machtbereich des Vertragspartners kommt. Am besten für die rechtssicherere Zustellung ist der Einwurf eines Briefes in den Briefkasten oder die Übergabe durch einen Zeugen. Am schlechtesten ist die Übersendung per Einschreiben/ Rückschein.

ZustellungZugang
Übergabe an Gegenseiteam gleichen Tag
Einwurf in den Briefkasten gegen 14:00 Uhram gleichen Tag
Einwurf in den Briefkasten gegen 19:00 Uhram nächsten Tag
Zustellung per Postam Tag des Einwurfs in den Briefkasten
Zustellung per Einwurf/ Einschreibenam Tag des Einwurfes in den Briefkasten
Zustellung per Einwurf/ Rückscheinam Tag der Übergabe, ansonsten der Abholung bei der Post

Hinweis

In tarifgebundenen Branchen gelten oft abweichende Kündigungsfristen. Man muss also immer zuerst prüfen, welcher Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

Interaktive Tabelle: Kündigungsfristen nach Branchen

Im Folgenden findest du eine Übersicht über alle relevanten Branchen und deren Kündigungsfristen. Klicke auf die entsprechende Branche, um zur Detailseite mit den vollständigen Informationen über Kündigungsfristen zu gelangen:


Branche - zur Kündigungsfrist bitte anklickenKurzbeschreibung der Branche
AVR Diakonie Berlin-BrandenburgKirche und Wohlfahrtspflege, spezielle AVR-Regelungen
BaugewerbeRegelungen im Bauhauptgewerbe, häufig eigene Kündigungsfristen in Tarifverträgen
DachdeckerHandwerk mit Branchentarifvertrag, spezielle Schutzfristen
GerüstbauerEng verwandt mit Baugewerbe, jedoch mit eigenem Tarifvertrag
Einzelhandel BerlinTariflich geprägter Sektor mit regionalen Unterschieden
Einzelhandel BrandenburgWie Berlin, jedoch andere tarifliche Ausgestaltung
GebäudereinigungGroße Branche mit allgemeinverbindlichem Rahmentarifvertrag
Hotel- und GaststättengewerbeHohe Fluktuation, oft abweichende Kündigungsfristen durch Tarifvertrag
Maler- und LackiererHandwerksbranche mit eigenem Rahmentarifvertrag
Metallhandwerk BerlinKleineres Handwerk im Metallbereich, tarifliche Besonderheiten möglich
Metall- und ElektroindustrieGroße Industriebranche mit komplexen Tarifverträgen
SicherheitsdienstleistungenWachsende Branche mit branchenspezifischen Regelungen
Steinmetz- und SteinbildhauerKleiner Handwerkszweig mit eigenständigen Tarifverträgen
SystemgastronomieSchnellrestaurants, eigene tarifliche Regelungen
Systemgastronomie (DeHoGa)Tarifbindung durch Hotel- und Gaststättenverband
Tarifvertrag Länder (TV-L)Öffentlicher Dienst der Länder, feste Kündigungsfristen
Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)Bund, Kommunen – klar geregelte Fristen und Stufenmodelle
Zeitarbeit (BZA)Ehemaliger Verbandstarifvertrag der Zeitarbeitsbranche
Zeitarbeit (IGZ)Tarifvertrag des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen

Diese Tabelle ist der Einstieg in die jeweilige Detailinformation. Jede Seite enthält präzise Angaben zu Fristen, gesetzlichen Grundlagen und tariflichen Besonderheiten.

Hinweis

Lassen Sie sich im Zweifelsfall anwaltlich beraten. Kündigen Sie immer, "hilfsweise zum nächstzulässigen Zeitpunkt", um bei falscher Fristberechnung, zumindest dann zur richtigen Frist zu kündigen.

Wie diese Seite genutzt werden kann

Diese Übersicht dient als zentraler Einstiegspunkt in die Welt der Kündigungsfristen nach Branchen. Die Idee dahinter: Du musst nicht mehr lange suchen, sondern findest alle Branchen auf einen Blick – mit direkter Verlinkung zu weiterführenden Informationen.

Die Detailseiten beinhalten unter anderem:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Tarifliche Vereinbarungen
  • Unterschiede bei Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkündigung
  • Besonderheiten nach Beschäftigungsdauer
  • Praxisbeispiele & Tipps

Diese strukturierte Darstellung sorgt für einen schnellen Zugang zu genau den Informationen, die für dein konkretes Anliegen relevant sind.

Zielgruppen dieser Übersicht

Diese Seite richtet sich an:

  • Arbeitnehmer, die ihre Rechte bei Kündigung verstehen möchten
  • Arbeitgeber, die korrekte Fristen einhalten müssen
  • Personalverantwortliche & HR-Profis, die regelmäßig mit Arbeitsverträgen arbeiten
  • Rechtsanwälte & Betriebsräte, zur schnellen Orientierung
  • Auszubildende und Berufseinsteiger, die sich über branchenspezifische Besonderheiten informieren möchten

Fazit: Ein Klick – alle Infos zu deiner Branche

Die Kündigungsfrist ist kein Nebenthema. Sie entscheidet oft über wichtige Lebensphasen, Planungssicherheit und finanzielle Stabilität. Diese Seite ist der erste Schritt zur Klarheit – ein Klick, und du hast Zugang zur genauen Fristenregelung deiner Branche.

Hinweis

Informiere dich frühzeitig über die Kündigungsfrist deiner Branche – insbesondere vor Vertragsunterzeichnung oder im Kündigungsfall.

FAQ zur den Kündigungsfristen nach Branche

Gibt es eine gesetzliche Kündigungsfrist, die für alle gilt?

Ja, die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende – sie kann jedoch durch Tarifverträge verlängert oder verkürzt werden.

Was passiert, wenn keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag steht?

Dann greift in der Regel die gesetzliche Regelung oder der einschlägige Tarifvertrag. Fehlt auch ein Tarifvertrag, gilt § 622 BGB.

Können Kündigungsfristen auch verkürzt werden?

Ja, in bestimmten Fällen – etwa bei befristeten Verträgen oder während der Probezeit – gelten kürzere Fristen.

Was passiert bei unterschiedlichen Angaben im Vertrag und Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag geht dem Arbeitsvertrag in der Regel vor – insbesondere, wenn der Vertrag auf den Tarif verweist oder der Betrieb tarifgebunden ist.

Gelten für Azubis andere Kündigungsfristen?

Ja, für Auszubildende gibt es eigene Regelungen gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG), insbesondere während der Probezeit und nach Abschluss der Ausbildung.