Kündigung wegen Surfen im Internet

Die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist ein Klassiker des Kündigungsrechts. Ehrlicherweise muss man sagen, dass die meisten Fälle dazu vor mehreren Jahren spielen, denn damals waren die Gebühren für die Internetnutzung noch viel höher. Heute geht es eher darum, dass der Arbeitnehmer privat im Internet surft und damit seiner Arbeitsleistung nicht nachkommt.
Rechtsprechung bei Kündigung wegen Surfen im Internet
Gleichwohl ist die Rechtslage nicht schematisch. Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung differenziert danach, was genau der Arbeitnehmer getan hat, ob die Privatnutzung verboten oder geduldet war, wie intensiv die Nutzung war, ob Arbeitszeit betroffen war, welche Inhalte aufgerufen oder heruntergeladen wurden und wie der Arbeitgeber den Verstoß nachgewiesen hat.
private Internetnutzung und Kündigung
Darf der Arbeitgeber kündigen, weil jemand am Dienst-PC privat surft? Grundsätzlich ja – aber nicht automatisch. Entscheidend ist die Gesamtwürdigung des Einzelfalls. Einen Überblick über weitere Fallgruppen bietet die Seite Kündigungsgründe; zur allgemeinen Einführung siehe Kündigung in Berlin.
Rechtsanwalt Andreas Martin