Kündigung wegen Mobbing durch den Arbeitnehmer

Mobbing wird häufig aus der Perspektive des betroffenen Arbeitnehmers betrachtet. Arbeitsrechtlich ebenso relevant ist jedoch der umgekehrte Fall: Ein Beschäftigter schikaniert Kollegen oder Untergebene, greift Vorgesetzte an oder belästigt Fremdpersonal und Kunden. Der Arbeitgeber muss den Sachverhalt aufklären, die Betroffenen schützen und entscheiden, ob Abmahnung, Versetzung oder Kündigung angemessen ist.
Mobbing durch Arbeitnehmer
Darf der Arbeitgeber kündigen, wenn ein Beschäftigter einen Kollegen systematisch schikaniert? Grundsätzlich ja. Ein eigenständiges Mobbing-Gesetz gibt es zwar nicht. Wer aber Kollegen, Vorgesetzte oder betriebliche Kontaktpersonen wiederholt anfeindet, ausgrenzt oder herabwürdigt, verletzt damit regelmäßig seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht – und riskiert eine Kündigung.
Kündigung wegen Mobbing und Kündigungsgründe im Überblick
Entscheidend ist dabei nicht das Etikett „Mobbing“, dieses wird ohnehin in der Praxis oft überdehnt. Maßgeblich sind die einzelnen, konkret nachweisbaren Handlungen, ihre Systematik und ihre Schwere. Daraus ergibt sich, ob eine Abmahnung vorausgehen muss oder ob sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung in Betracht kommt. Einen Überblick über weitere Fallgruppen bietet die Seite Kündigungsgründe.
Rechtsanwalt Andreas Martin