Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

Darf der Arbeitgeber kündigen, wenn ein Arbeitnehmer immer wieder für einige Tage oder Wochen krank ist? Grundsätzlich ist eine solche Kündigung möglich. Viele Krankmeldungen oder mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit im Jahr reichen dafür aber nicht automatisch aus.
Die Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen ist ein besonderer Fall der krankheitsbedingten Kündigung. Der Arbeitgeber muss eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Belastungen und das Fehlen milderer Mittel darlegen. Am Ende kommt es immer auf eine umfassende Interessenabwägung an.
Dreiwochenfrist nach der Kündigung
Wer eine schriftliche Kündigung erhalten hat, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Die Frist läuft unabhängig davon, ob zuvor ein betriebliches Eingliederungsmanagement stattgefunden hat oder noch ärztliche Unterlagen beschafft werden müssen.
Weitere konkrete Vorwürfe und Fallgruppen finden sich in meiner Übersicht zu den Kündigungsgründen.
Rechtsanwalt Andreas Martin