Kündigung wegen fehlender Arbeitserlaubnis

Kann der Arbeitgeber kündigen, wenn die Arbeitserlaubnis fehlt? Grundsätzlich ist dies möglich. Eine fehlende Arbeitserlaubnis führt aber nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber muss kündigen und die Voraussetzungen der Kündigung einhalten.
Wichtig ist die Situation bei Zugang der Kündigung. Darf der Arbeitnehmer tatsächlich nicht beschäftigt werden? Fehlt nur ein Dokument? Oder läuft bereits ein Verlängerungsverfahren, sodass der bisherige Aufenthaltstitel fortgilt? Diese Fragen werden in der Praxis häufig vorschnell miteinander vermischt.
Die fehlende Arbeitserlaubnis kann eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Dies setzt in der Regel voraus, dass das Beschäftigungshindernis nicht nur für kurze Zeit besteht. Verweigert der Arbeitnehmer dagegen notwendige Nachweise oder jede Mitwirkung, kann auch eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht kommen.
Weitere Fälle finden sich in meiner Übersicht zu den Kündigungsgründen.
Dreiwochenfrist nach der Kündigung
Wer eine schriftliche Kündigung erhalten hat, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Die Frist läuft auch dann, wenn die Ausländerbehörde noch über einen Antrag entscheidet oder eine Fiktionsbescheinigung später ausgestellt wird.
Rechtsanwalt Andreas Martin