Entfristungsklage – die Klage gegen eine Befristung des Arbeitsvertrags
Rechtsanwalt Andreas Martin – Berlin
Befristungskontrollklage – gegen eine Befristung vorgehen!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht A. Martin in Berlin
Viele Arbeitsverträge werden befristet geschlossen. Eine Befristung kann mit oder ohne Sachgrund vereinbart werden. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt. Trotzdem sind viele Befristungen unwirksam.
Entfristungsklage einreichen
Gegen eine unwirksame Befristung kann der Arbeitnehmer eine sog. Entfristungsklage oder auch Befristungskontrollklage zum Arbeitsgericht einreichen. Für den Arbeitnehmer aus Berlin – der seine Befristung überprüfen möchte – wäre das Arbeitsgericht Berlin zuständig.
Klage gegen Befristung beim Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen einreichen
Die Entfristungsklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Ende der Befristung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Was ist eine Entfristungsklage?
Innerhalb welcher Frist muss der Arbeitnehmer die Entfristungsklage zum Arbeitsgericht erheben?
Wie muss der Antrag der Entfristungsklage lauten?
Welches Arbeitsgericht ist in Berlin für die Erhebung der Klage zuständig?
Wo bekommt man anwaltliche Hilfe zur Überprüfung einer Befristung?
Eine Entfristungsklage ist eine Klage des Arbeitnehmers, der sich gegen eine Befristung des Arbeitsvertrages wendet.
Wenn der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag schließen, stellt sich häufig die Frage, ob die Befristung tatsächlich rechtmäßig ist. Dies richtet sich nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Der Arbeitgeber möchte durch die Befristung des Arbeisvertrages häufig erreichen, dass das Kündigungsschutzgesetz umgangen wird und der Arbeitnehmer sich nicht nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses wehren kann. Durch die Befristung endet das Arbeitsverhältnis nämlich – ohne das es einer Kündigung bedarf – zum Befristungsende.
Kündigungsschutz und Entfristungsklage
Der Arbeitnehmer kann den Kündigungsschutz, den ihm das Kündigungsschutzgesetz schon nach 6 monatige Wartzeit gewehren würde (wenn mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb regelmäßig beschäftigt sind), nicht ausnutzen, da das Arbeitsverhältnis ja nicht vom Arbeitgeber gekündigt werden muss, um zu enden. Aus dieser Situation kommt der Arbeitnehmer nur heraus, wenn er sich gegen die Befristung wehrt und feststellen lässt, dass diese Befristung unrechtmäßig und damit unwirksam ist. Das Mittel hierzu ist die Entfristungsklage (Befristungskontrollklage).
Die Entfristungsklage ist fristgebunden. Die Klagefrist ist in § 17 Satz 1 und 3 TzBfG geregelt.
Die Klage auf Entfristung muss innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab dem Ablauf der Befristung des befristeten Arbeitsvertrages erhoben werden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist und muss unbedingt vom Arbeitnehmer gewahrt werden. Bei Versäumung der Frist ist eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Befristung nicht mehr möglich.
Nur in absoluten Ausnahmefällen ist eine sog. nachträgliche Zulassung der Befristungskontrollklage (sog. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand) möglich.
Der Arbeitnehmer muss die Klage auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis nicht auf Grund der Befristung beendet ist. Geregelt ist dies in § 17 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.
§ 17 Anrufung des Arbeitsgerichts
Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist. Die §§ 5 bis 7 des Kündigungsschutzgesetzes gelten entsprechend. Wird das Arbeitsverhältnis nach dem vereinbarten Ende fortgesetzt, so beginnt die Frist nach Satz 1 mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung beendet sei.
»Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristungsvereinbarung vom … nicht zum … beendet worden ist«.
Ein falscher Klageantrag wahrt die Klagefrist nicht!
Die Entfristungsklage ist beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Hat der Arbeitgeber seinen Geschäftssitz in Berlin, so ist in der Regel das Arbeitsgericht Berlin für die Klage örtlich zuständig. Die Frist ist gewahrt, wenn die Klage am letzten Tag der Frist eingegangen ist.
Daneben wäre auch eine Klage am Erfüllungsort der Arbeitsleistung möglich. Der Erfüllungsort ist der Ort, wo die Arbeitsleistung vertragsgemäß zu erbringen ist. Es kann zum Beispiel sein, dass der Arbeitgeber seinen Geschäftssitz in Dresden hat, aber der Arbeitnehmer fast ausschließlich in Hamburg tätig ist. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer wählen, ob der beim Arbeitsgericht in Hamburg oder Dresden klagt.
Die Arbeitgeber hat grundsätzlich die Möglichkeit zwischen einer Befristung aufgrund eines Sachgrundes und einer Befristung ohne Sachgrund.
Für die erste Befristung muss ein Grund vorliegen und für die Befristung ohne Sachgrund ist ein Befristungsgrund nicht erforderlich.
Der Arbeitgeber darf grundsätzlich nur erstmalig ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund befristen. Bestand zwischen dem Arbeitgeber den Arbeitnehmer schon zuvor – egal wie lange zuvor – ein Arbeitsverhältnis, so scheidet die Befristung ohne Sachgrund aus.
Dies wird manchmal in der Praxis übersehen. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht, wonach in der letzten 3 Jahren vor Einstellung kein Sachgrund vorliegen muss, ist überholt (siehe Urteil des BAGvom 23. Januar 2019 – 7 AZR 733/16).
Weiter darf die maximale Dauer der Befristung nicht 2 Jahre überschreiten und die Befristung darf maximal 3 x verlängert werden.
Der Arbeitnehmer kann die Befristung mittels Entfristungsklage überprüfen lassen.
Nachfolgend finden Sie einige wichtige Entscheidungen zum Thema Befristung von Arbeitsverträgen.
Was bedeutet Entfristungsklage?
Einen Entfristungsklage oder auch Befristungskontrollklage genannt, ist eine Klage des Arbeitnehmers gegen eine Befristung des Arbeitsvertrages. Das Ziel dieser Klage ist, dass festgestellt wird, dass die konkrete Befristung im Arbeitsvertrag unwirksam ist und deshalb das Arbeitsverhältnis unbefristet über den Befristungstermin hinaus fortbesteht.
Was ist der Gegenstandswert einer Entfristungsklage?
Der Gegenstandswert einer Entfristungsklage beträgt ein Vierteljahresentgelt (LAG Sachsen Beschluss vom 19.5.2011 – 4 Ta 91/11) . Aus dem Gegenstandswert bestimmen sich die Anwaltsgebühren und die Gerichtsgebühren der Klage vor dem Arbeitsgericht.
Gilt die 3-Wochen-Klagefrist auch, wenn eine Einstellungszusage des Arbeitgebers vorliegt?
Ja, trotz einer Einstellungszusage ist die Frist für die Erhebung der Befristungskontrollklage zu beachten (3-Wochen ab Ende der Befristung), (so LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.4.2007 – 19 Ta 199/07).
Reicht der Antrag, dass das Arbeitsverhältnis über den ...(Datum) hinaus als unbefristet fortbesteht?
Nein, der Antrag muss dem Wortlaut des § 17 Teilzeit- und Befristungsgesetz entsprechen (BAG Urteil vom 16.4.2003 – 7 AZR 119/02).
Das Bundesarbeitsgericht hielt folgenden Antrag nicht für ausreichend:
…… festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis über den 2.5. hinaus als unbefristetes Arbeitsverhältnis fortbestehe.
Das BAG führt dazu aus:
Der Antrag der Feststellungsklage des Klägers entsprach nicht dem in § 17 Satz 1 TzBfG vorgeschriebenen Wortlaut. Auch ergab sich bei Auslegung des Klageantrags, der Begründung und der sonstigen Umstände bei Erhebung der Klage nicht, dass eine Klage gem. § 17 Satz 1 TzBfG erhoben werden sollte. Der Feststellungsantrag des Klägers war auf einen unbefristeten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtet. Es ergaben sich keine Hinweise darauf, dass er mit der Feststellung die Wirksamkeit der letzten Befristung in Frage stellen wollte.
Wie ist das Arbeitsverhältnis nach einer erfolgreichen Klage gegen die Befristung?
Ist die Klage des Arbeitnehmers gegen die Befristung erfolgreich, dann stellt das Gericht fest, dass die Befristung im Arbeitsvertrag unwirksam ist und dass das Arbeitsverhältnis über das Befristungsende hinaus unbefristet fortbesteht.
Kurz: Der Arbeitnehmer hat auf einmal dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen. Die Befristung ist entfallen und das Arbeitsverhältnis besteht unbefristet.
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis ist dann nur noch, wenn die Voraussetzung vorliegen, durch Kündigung beenden.
Wie lange dauert die Klage auf Entfristung?
Wie lange eine Klage auf Entfristung des Arbeitsverhältnisses dauert, hängt davon ab, wie das Verfahren insgesamt läuft und bei welchen Gericht es anhängig ist und wie die Auslastung des Gerichtes bzw. der Kammer ist.
Wenn nicht bereits im Gütetermin (ungefähr 1 Monat nach Klageeinreichung) eine Einigung erfolgt, und ein Kammertermin erforderlich ist, dann kann man grundsätzlich mit einer Zeit für die erste Instanz beim Arbeitsgericht von einem halben Jahr bis zu einem Jahr rechnen. Bis dahin dürfte es dann in den meisten Fällen eine Entscheidung geben.
Dabei ist aber zu beachten, dass durchaus auch noch eine Parteien dann später in die zweite Instanz, also in die Berufungsinstanz zum Landesarbeitsgericht geht.
Im Berlin ist das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg für die Berufung zuständig.
Gibt es eine Abfindung bei einer Klage gegen einen befristeten Arbeitsvertrag?
Wenn der Arbeitnehmer sich gegen eine Befristung des Arbeitsvertrages mittels Befristungskontrollklage wendet, dann wird das Gericht zunächst einen sogenannten Gütetermin oder auch Güteverhandlung genannt, anberaumen. In diesem Termin geht es allein darum, ob sich die Arbeitsvertragsparteien, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, hier gegebenfalls einigen können. Kommt eine Einigung zustande, dann schließen die Parteien einen sogenannten Vergleich (auch Prozessvergleich genant). Eine solche Einigung kann immer darauf hinaus laufen, dass der Arbeitgeber sich bereit erklärt eine Abfindung zu zahlen und der Arbeitnehmer damit einverstanden ist, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung beendet wurde.
ähnliche Situation, wie bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage
Dies ist ähnlich wie bei der Kündigungsschutzklage. Auch hier klagt man nicht direkt auf eine Abfindung, trotzdem werden Abfindung häufig gezahlt. Bei den Befristungskontrollklage bzw. Entfristung klagen ist dies ähnlich. Die Zahlung einer Abfindung ist in der Regel immer denkbar. Ein Anspruch auf Abfindung besteht allerdings nicht.
Gibt es nach der Klage einen neuen Arbeitsvertrag?
Nein, einen neuen Arbeitsvertrag gibt es nicht. Dieses ist auch gar nicht notwendig, da der Sinn und Zweck der Klage ja darin besteht, feststellen zu lassen, dass die Befristung unwirksam ist. Es geht hier letztendlich nur um die Befristung und nicht um die restlichen Arbeitsvertragsbedingungen. Wenn das Gericht entscheidet und diese Entscheidung rechtswirksam, also rechtskräftig wird, dass die Befristung unwirksam ist, dann hat der Arbeitnehmer automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Der Rest des Arbeitsverhältnisses bestimmt sich nach dem Vereinbarung im Arbeitsvertrag nebst Folgeverträge. Im Endeffekt muss man sich nur die Befristung wegdenken und für die restlichen Bedingung gilt das alte Arbeitsverhältnis weiter. Ein neuer Arbeitsvertrag wird nicht geschlossen. Dies ist nicht notwendig.
Kann man die Entfristungsklage auch schon vor Ablauf der Befristung beim Arbeitsgericht einreichen?
Ja, die Klage ist auch schon vor dem Ablauf der Befristung im Arbeitsvertrag möglich und zulässig. Dies wurde schon mehrfach von den Arbeitsgerichten entschieden. Der Arbeitnehmer muss nicht warten bis das Arbeitsverhältnis nach dem Befristungsdatum endet.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin vertrete ich Mandanten vor dem Arbeitsgericht Berlin und auch im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.