Besonderer Kündigungsschutz bei Kündigung - was ist das?
Der besondere Kündigungsschutz schützt besondere Arbeitnehmergruppen, wie zum Beispiel Schwangere, Auszubildende, Schwerbehinderte, Betriebsräte, Schutzbeauftragte, Arbeitnehmervertreter und Mitarbeiter in der Pflege- oder Elternzeit vor einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers. Dieser Entlassungsschutz ist gesetzlich in verschiedenen Einzelgesetzen geregelt. In der Regel muss der Arbeitgeber vor jeder Kündigung eine behördliche Erlaubnis einholen. Ein Verstoß gegen diese Schutzvorschriften führt zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn sich der Arbeitnehmer gegen diese mittels Klage (! - ein Widerspruch ist nicht ausreichend!) gewehrt hat!
Arbeitgeberkündigung und Kündigungsschutzklage
Bei einer Kündigung des Arbeitgebers hilft meist nur die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Die Chancen ein solches Kündigungsschutzverfahren zu gewinnen oder eine Abfindung mit dem Arbeitgeber auszuhandeln, hängen oft davon ab, ob auf das Arbeitsverhältnis der sog. Sonderkündigungsschutz Anwendung findet. Meinen Abfindungsrechner finden Sie hier.
Klagemuster
Ein einfaches Muster einer Kündigungsschutzklage finden Sie hier.
besonderer Kündigungsschutz und Arbeitgeberkündigung
Der Sonderkündigungsschutz greift bei einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers und schütz besondere Arbeitnehmergruppen, die gesetzlich einen besonderen Kündigungsschutz genießen, da diese besonders schutzbedürftig sind. Bei einer außerordentlichen Kündigung geltend aber andere Regeln.
allgemeiner Kündigungsschutz
Daneben kann auch noch sog.allgemeiner Kündigungsschutz bestehen. Dieser greift dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Der Arbeitnehmer kann sich dann auf 2 Schutzgesetze berufen und ist besonders gut vor einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers geschützt.
Mindestkündigungsschutz
Der Mindestkündigungsschutz kann ebenfalls bestehen. Dieser ist aber eher ein (schwacher) Mißbrauchsschutz im Kleinbetrieb oder während der Probezeit (Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz).
INFORMATIONEN ZUM THEMA KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE IN BERLIN
Sie finden hier weitere Informationen zum besonderen Kündigungsschutz, insbesondere, wann dieser besteht und welche Auswirkungen dieser bei einer Arbeitgeberkündigung hat. Weiter erfahren Sie auch, wie man sich effektiv gegen eine Kündigung des Arbeitgebers wehrt und weshalb die Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht Berlin oft der erste Schritt für eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung ist.
FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT A. MARTIN – BERLIN - Prenzlauer Berg
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow (Zweigstelle) vertrete ich seit Jahren Berliner und Brandenburger Mandanten in Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Bitte beachten Sie aber, dass die Beratung im Arbeitsrecht durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht keine Informationen aus dem Internet ersetzen können!