Wann ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrags sinnvoll?
Ein Aufhebungsvertrag ist für den Arbeitnehmer dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer so eine lange Kündigungsfrist umgehen will, da er woanders eine neue Arbeitsstelle gefunden hat, welche er kurzfristig antreten möchte. Auch kann das Angebot einer sehr hohen Abfindung ein Grund für den Abschluss eines Auflösungsvertrags sein.
Worin besteht der Unterschied zum Abwicklungsvertrag?
Der Auflösungsvertag enthält Erklärungen über die Beendigung des Arbeitsvertrags; er beendet das Arbeitsverhältnis.
Der Abwicklungsvertrag beendet selbst nicht das Arbeitsverhältnis, sondern regelt allein die Modalitäten eines bereits beendeten Arbeitsvertrags.
Kann man den Auflösungsvertrag auch mündlich schließen?
Nein, ein mündlicher Aufhebungsvertrag ist nicht, da er gegen das Schriftformgebot des § 623 BGB verstößt.
Muss der Arbeitnehmer das Angebot auf Abschluss des Vertrags annehmen?
Nein, der Arbeitgeber kann nicht vom Arbeitnehmer den Abschluss eines Vertrags auf Aufhebung des Arbeitsverhältnisses verlangen.
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer einen solchen Aufhebungsvertrag anbieten. Ob der Arbeitnehmer diesen dann annimmt, ist eine andere Frage. Er muss es jedenfalls nicht und er sollte sich vorher anwaltlich beraten lassen.
Hat man nach Abschluss des Vertrags einen Urlaubsanspruch?
Sofern noch Urlaub besteht, kann der Arbeitnehmer diesen gewährt bekommen. Er darf sich aber nicht selbst beurlauben.
In der Regel funktioniert dies so, dass beim Abschluss des Aufhebungsvertrags auch vereinbart wird, was mit dem Urlaub geschieht. Oft wird der Urlaub im Freistellungszeitraum gewährt, wenn eine Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses besteht.
Das Auszahlen des Urlaubs ist im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht vorgesehen.
Kann der Urlaub bis zur Beendigung nicht genommen werden, so besteht in der Regel ein Urlaubsabgeltungsanspruch.
Muss der Arbeitgeber im Vertrag eine Abfindung anbieten?
Nein, grundsätzlich nicht. Dies geschieht aber oft, wenn der Arbeitgeber ein starkes Interesse an der Auflösung hat.
Zunächst ist es so, dass keinesfalls jeder Aufhebungsvertrag eine Regelung über eine Abfindung enthalten muss.
Es ist auch möglich und zulässig einen Aufhebungsvertrag zu schließen ohne eine Abfindung zu zahlen.
Der Regelfall ist aber der, dass der Arbeitnehmer durch Zahlungung einer Abfindung aus das Arbeitverhältnis einverständlich ausscheidet.
Die Zahlung der Abfindung im Aufhebungsvertrag gegen Aufhebung des Arbeitsverhältnis kommt gerade im Raum Berlin häufig vor.
Bekommt man immer eine Sperre beim Arbeitslosengeld?
Der Grundsatz ist, dass es beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages in der Regel Probleme beim Arbeitsamt und eine Sperre beim Arbeitslosengeld gibt.
Wie oben bereits beschrieben, stehen viele Arbeitsämter auf dem Standpunkt, dass der Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat.
Dies wird in vielen Fällen auch so sein.
Es gibt aber Fälle,bei denen der Arbeitnehmer durchaus besser mit dem Aufhebungsvertrag stehen kann als mit einer Kündigung.
Dies gilt zum Beispiel dann, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz ohnehin verloren hätte, z.B bei einer Betriebsschließung.
Darüber hinaus ist die obige Entscheidung des Bundessozialgerichts zu beachten, in welcher normiert ist, wann es keine Sperre geben darf.
Was kostet ein Anwalt bei Aufhebungsvertrag?
Die Anwaltsgebühren bestimmen sich nach dem Gegenstandswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Der Gegenstandswert bzw. Streitwert ist abhängig von Bruttomonatseinkommen des Arbeitnehmers. Im gerichtlichen Verfahren sind die Gebühren nach dem RVG sog. Mindestgebühren. Geht es um den Bestand des Arbeitsverhältnisses vor Gericht und verdient der Arbeitnehmer € 2.500,00 brutto pro Monat betragen die gesetzlichen Mindestgebühren des Anwalt € 1.517,25 bzw. bei Abschluss eines Vergleichs € 2.114,63. Die Gebühren in der ersten Instanz und außergerichtlich müssen immer selbst gezahlt werden, egal, ob man gewinnt oder verliert.
Was ist besser - Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Dies kommt immer auf den Einzelfall an. In der Regel ist die Kündigung des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer günstiger, da er hie keine Sperre beim Arbeitslosengeld bekommt.
Lässt sich der Arbeitnehmer nämlich das Arbeitsverhältnis kündigen und erhebt dann Kündigungsschutzklage, dann kann immer noch vor Gericht eine Vereinbarung protokolliert werden, die dann im Normalfall keine Sperre nach sich zieht.
Diese Variante ist in vielen Fällen dem “normalen Vertrag über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses” vorzuziehen, da hier weitaus mehr Sicherheit für den Arbeitnehmer besteht.