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KOSTENLOSE VORLAGE - KÜNDIGUNG EINES MINIJOBS DURCH DEN ARBEITGEBER - MUSTER

arbeitsrechtliche Vorlage - Minijob- Kündigung durch Arbeitgeber

Nachfolgend finden Sie eine kostenlose Vorlage eines Kündigungsschreibens eines Minijobs durch den Arbeitgeber.

Minijob - Unterschied zum normalen Arbeitsverhältnis

Beim Minijob gibt es einige Unterschiede im Vergleich mit einem "normalen Arbeitsvertrag". Die größten Unterschiede sind die Begrenzung des Arbeitslohnes auf € 520 pro Monat. Damit wird auch die Arbeitszeit begrenzt, denn auch beim Minijob ist der gesetzliche Mindestlohn zu beachten.

Formulierungen im Kündigungsschreiben des Arbeitgebers

Die Formulierungen einer Kündigung eines Minijobs unterscheiden sich vom einer normalen ordentlichen Kündigung kaum.

ordentliche und außerordentliche Kündigung

Eine Kündigung eines Arbeitsvertrags kann ordentlich oder auch als außerordentlich erklärt werden. Bei der ordentlichen Kündigung muss zwingend die Kündigungsfrist beachtet werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung erfolgt diese fast immer fristlos. Dies muss aber nicht immer der Fall sein. Eine außerordentlich Kündigung kann auch mit einer sozialen Auslauffrist erklärt werden. Viele Kündigungsschreiben sind nicht richtig formuliert oder basieren nicht auf einen ausreichenden Grund.

Beachtung der Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen sind zwingend zu beachten, sofern eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wird.

Schriftform der Kündigung

Jede arbeitsrechtliche Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB), ansonsten ist diese nichtig. Ein Kündigungsschreiben in Textform entfaltet also keine Wirkung gegenüber dem Arbeitnehmer.

sorgfältige Verwendung von Mustern im Arbeitsrecht

Bei der Verwendung von arbeitsrechtlichen Vorlagen ist darauf zu achten, dass diese auf den speziellen Fall angepasst werden. Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr.

rechtliche Kenntnisse sind notwendig

Für eine sinnvolle Musterverwendung sind gewisse rechtliche Kenntnisse erforderlich. Von daher sollte man sorgfältig überlegen, ob man ein entsprechendes Muster ohne weiteres übernimmt. In der Regel sollte man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht - als Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg stehe ich gern zur Verfügung - zuvor konsultieren.

Hinweis

EINE KÜNDIGUNGSVORLAGE IM ARBEITSRECHT SOLLTE MAN IMMER AN DEN SPEZIELLEN FALL ANPASSEN, BEVOR MAN ES VERWENDET.

Besonderheiten beim Minijob im Vergleich zum normalen Arbeitsverhältnis

Ein Minijob und ein normales Arbeitsverhältnis unterscheiden sich in verschiedenen Aspekten, die ich im Folgenden darstelle:

1. Arbeitszeit

  • Minijob: Die Arbeitszeit ist in der Regel geringfügig, meist unter 15 Stunden pro Woche. Der Mindestlohn ist zu beachten.
  • Normales Arbeitsverhältnis: Hier gibt es keine spezifische Begrenzung der Arbeitszeit, sie kann je nach Vereinbarung und Arbeitsvertrag variieren, üblicherweise jedoch zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche bei Vollzeitbeschäftigung.

2. Entgelt

  • Minijob: Das monatliche Entgelt ist auf 520 Euro (seit Oktober 2022) begrenzt.
  • Normales Arbeitsverhältnis: Es gibt keine Begrenzung des monatlichen Entgelts. Das Entgelt richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, Tarifverträgen oder gesetzlichen Vorgaben.

3. Sozialversicherung

  • Minijob: Minijobber sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei, allerdings müssen pauschale Beiträge zur Krankenversicherung (13%) und Rentenversicherung (15%) durch den Arbeitgeber abgeführt werden. Minijobber haben die Möglichkeit, auf die Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten und volle Beiträge zu zahlen.
  • Normales Arbeitsverhältnis: Arbeitnehmer in einem normalen Arbeitsverhältnis sind voll sozialversicherungspflichtig. Dies umfasst Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge werden anteilig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

4. Steuern

  • Minijob: Minijobs sind in der Regel steuerfrei, da sie pauschal mit 2% versteuert werden können, die der Arbeitgeber abführt. Alternativ kann die Besteuerung nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen erfolgen.
  • Normales Arbeitsverhältnis: Die Besteuerung erfolgt nach den persönlichen Steuermerkmalen des Arbeitnehmers (Lohnsteuerklasse).

5. Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften

  • Minijob: Minijobber haben Anspruch auf die gleichen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften wie normale Arbeitnehmer. Dazu gehören der Kündigungsschutz, der Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Normales Arbeitsverhältnis: Alle arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften gelten uneingeschränkt, einschließlich der Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes und des Entgeltfortzahlungsgesetzes.

6. Urlaubsanspruch

  • Minijob: Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz und beträgt mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Entscheidend ist nicht, wie viele Stunden pro Woche gearbeitet wird, sondern an wie vielen Tagen!
  • Normales Arbeitsverhältnis: Auch hier gilt das Bundesurlaubsgesetz, und der Urlaubsanspruch beträgt mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche bzw. 20 Werktage bei einer 5-Tage-Woche.

7. Kündigungsfristen

  • Minijob: Es gelten die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen wie für normale Arbeitsverhältnisse.
  • Normales Arbeitsverhältnis: Kündigungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des § 622 BGB oder nach den im Arbeitsvertrag festgelegten Fristen oder nach in einem anwendbaren Tarifvertrag vorgeschriebenen Kündigungsfristen.

Minijob-Kündigung durch den Arbeitgeber- MUSTER / VORLAGE

Muster / Vorlage einer Kündigung durch den Arbeitgeber

An den Arbeitnehmer (Adresse)

per Einwurf / Einschreiben

Kündigung

Sehr geehrter Herr Mustermann,

hiermit kündige ich Ihnen das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, welches mit Arbeitsvertrag vom …..begründet wurde, ordentlich und fristgerecht zum …. , hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich weise darauf hin, dass Sie zur rechtzeitigen Meldung bei der Agentur für Arbeit verpflichtet sind. Dies muss mindestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschehen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitraums zu erfolgen. Versäumen Sie diese Frist, müssen Sie mit einer Sperrfrist bei dem Bezug von Arbeitslosengeld rechnen. Weiter müssen Sie sich aktiv um eine neue Beschäftigung bemühen.

Berlin, den ............. (Datum)

…………………………………… (Unterschrift des Arbeitgebers)

Download - Vorlage eines Minijob-Kündigungsschreibens für Arbeitgeber - Musterschreiben als PDF und Worddokument - Minijob

Die hier verwendete kostenlose Vorlage steht sowohl als Word-Dokument (DOCX-Format) als auch als PDF-Dokument (PDF-Format) zur Verfügung.


  • Bitte klicken Sie auf das jeweilige Bild, um das Muster als kostenlose Vorlage herunterzuladen.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie das Musterschreiben auf den Einzelfall anpassen sollten!

Download - Kündigungsschreiben für Arbeitgeber - Muster als Word-Format

Download - Kündigungsschreiben für Arbeitgeber - Muster als PDF-Format

Anmerkungen zum Kündigungsmuster einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung beim Minijob

Es handelt sich hier um eine ordentliche Kündigung eines Minijobs durch den Arbeitgeber.

Besonderheiten bei der Minijobkündigung?

Es gibt hier keine wesentlichen Besonderheiten in Bezug auf eine Arbeitgeberkündigung beim Minijob im Vergleich zum "regulären Arbeitsverhältnis". Die Kündigungsfristen sind bei Minijobbern gleich lang. Auch gibt es keine Sondervorschriften im Hinblick auf eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung.

Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitgeber

Die Kündigungserklärung muss dem Arbeitnehmer zugehen. Ein Einwerfen in den Briefkasten des Arbeitnehmers über einen Zeugen beweisst den Zugang genauso, wie per Einwurf Einschreiben über einen Zeugen.

Übergabe durch Zeugen

Auch eine Übergabe der Kündigung durch einen Zeugen oder in Anwesenheit eines Zeugen an den Arbeitnehmer ist möglich. Der Zeuge sollte aber die Übergabe der Kündigung und nicht nur eines Briefumschlags bekunden können.

Einschreiben und Zugangsnachweis der Kündigung

Wenn schon per Einschreiben die Kündigung zugestellt wird, dann am besten per Einwurf/ Einschreiben. Auf eine Zustellung per Einschreiben/ Rückschein sollte man verzichten, da diese unsicher ist. Wird nämlich das Einscheiben (Rückschein) nicht angenommen, dann geht die Kündigung (ggfs. nach Hinterlegung) wieder an den Arbeitgeber zurück und gilt als nicht zugestellt.

Formulierung

Wichtig ist, dass sich aus dem Schreiben selbst eindeutig eine ordentliche Kündigung - also unter Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist - ergibt. Da es durchaus Probleme bei der richtigen Fristberechnung geben kann, bietet sich an, dass man hilfsweise zum nächstzulässigen oder nächstmöglichen Zeitpunkt kündigt.

Wann braucht man einen Kündigungsgrund für eine Minijobkündigung?

Der Arbeitgeber braucht dann einen Kündigungsgrund für die ordentliche Kündigung, wenn der allgemeinen Kündigungsschutz gilt oder ein besonderer Kündigungsschutz (Genehmigung der zuständigen Behörde notwendig). Außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes und des Sonderkündigungsschutzes wird kein Grund benötigt!

allgemeiner Kündigungsschutz

Der allgemeinen Kündigungsschutz gilt dann, wenn auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Dies ist dann der Fall, wenn der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer abzüglich der Auszubildenden in Vollzeit tätig sind und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht.

Sonderkündigungsschutz

Sonderkündigungsschutz besteht dann, wenn nach gesetzlichen Vorschriften der Arbeitnehmer besonderen Kündigungsschutz genießt, wie zum Beispiel schwangere Arbeitnehmerin, Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz oder Elternzeit, Betriebsräte, schwerbehinderte Arbeitnehmer oder sich in der Familienpflegezeit befindliche Arbeitnehmer.

Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben angeben?

Den Kündigungsgrund gibt man als Arbeitgeber - von wenigen Ausnahmefällen abgesehen - nie in der Kündigungserklärung an. Dies gilt auch für den Minijob.

Tipp

Eine Kündigung sollte man niemals per Einschreiben/Rückschein übersenden, besser ist per Einwurf-Einschreiben oder Zustellung durch einen Zeugen.

Schriftform der Kündigung

Die Arbeitgeberkündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail ist nicht wirksam, sondern nichtig. Es gibt für die Kündigung nämlich ein Schriftformgebot, welches in § 623 Abs. 1 BGB geregelt ist. Dies gilt im Übrigen auch für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer.

§ 623 Abs. 1 BGB

§ 623 BGB - Schriftform

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Welche Kündigungsfrist ist bei der ordentlichen Kündigung zu beachten?

Der Arbeitgeber muss bei einer ordentlichen Kündigung die Kündigungsfristen beachten.

Nichteinhaltung der Kündigungsfrist

Hält der Arbeitgeber bei einer Kündigung die Kündigungsfrist nicht ein, so wird er in der Regel vom Arbeitnehmer diesbezüglich vor dem Arbeitsgericht verklagt werden und zur Nachzahlung der Vergütung verurteilt werden. Dies verursacht unnötige Kosten und der Arbeitgeber verliert doppelt, da er keine Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer erhalten hat und trotzdem Lohn (Annahmeverzugslohn) zahlen muss. Diese unnötige Kosten lassen sich vermeiden, wenn man bei der Kündigung die gesetzlichen oder arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen beachtet.

Welche Kündigungsfristen gelten im Arbeitsverhältnis?

Die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden Kündigungsfristen können sich aus dem Gesetz, aus einem Arbeitsvertrag oder aus einem Tarifvertrag ergeben. In den meisten Fällen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, die in § 622 BGB geregelt sind. Oft werden diese Fristen einfach nur im Arbeitsvertrag wiederholt. Manchmal wird auch direkt auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen.


stateDiagram-v2 Kündigungsfrist --> Tarifvertrag Kündigungsfrist --> Gesetz Kündigungsfrist --> Arbeitsvertrag

Unterscheidung zwischen Kündigungsfrist und Kündigungstermin

Man muss zunächst unterscheiden zwischen der Kündigungsfrist und dem Kündigungstermin.

KündigungsfristKündigungstermin
Länge der FristEnde des Arbeitsverhältnisses
z.B. 4 Wochenz.B. zum 15. oder zum Monatsende

Fristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag

Falls im Arbeitsvertrag Kündigungsfristen stehen, so gilt die Grundregel, dass diese länger oder gleich lang sein müssen als die gesetzlichen Fristen, ansonsten sind diese unwirksam. Einzelvertragliche Kündigungsfristen sind also möglich, allerdings innerhalb bestimmter Grenzen.

tarifvertragliche Fristen

Wichtig ist, dass wenn der Tarifvertrag Anwendung findet immer im Tarifvertrag geschaut werden muss, ob hier nicht abweichende Kündigungsfristen geregelt sind. Dies ist grundsätzlich zulässig und sehr oft findet man im Rahmentarifverträgen auch entsprechende abgeänderte (tarifvertragliche) Kündigungsfristen. In Tarifverträgen ist dies auch einfacher möglich als im Arbeitsvertrag. Es kann von daher durchaus sein, dass im Tarifvertrag Fristen kürzer sind als die im Gesetz geregelten Kündigungsfristen.

Wie prüft man am besten die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist?

In folgender Reihenfolge sollte man als Arbeitgeber die Kündigungsfristen prüfen:

  1. Gibt es Kündigungsfristen im Tarifvertrag? Wenn ja, gelten diese, wenn nein dann weiter mit Punkt 2

  2. Gibt es arbeitsvertragliche Kündigungsfristen die länger sind, wenn ja greifen diese, wenn nein, weiter Punkt 3

  3. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen in § 622 BGB.

Wie lang sind die gesetzlichen Kündigungsfristen?

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt. In einer vereinbarten Probezeit und im Arbeitsverhältnis mit einer Dauer von bis zu 2 Jahren ist die Kündigungsfrist für eine Arbeitnehmerkündigung und Arbeitgeberkündigung gleich lang. In der Probezeit beträgt die Frist 2 Wochen taggenau und danach bis zum Ablauf von 2 Jahren ist die Frist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Probezeit und ersten 2 Jahre des Arbeitsverhältnisses

In den ersten 2 Jahren des Arbeitsverhältnisses sind die gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gleich lang.

asymmetrische Kündigungsfristen

Danach sind die regulären Kündigungsfristen – abhängig von der Dauer der Beschäftigung – für den Arbeitgeber länger als für den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer kann immer mit der Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen, sofern die gesetzliche Regelung gilt. Beim Arbeitgeber ist die Kündigung abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Der Mitarbeiter hat also nach 2 Jahren der Betriebszugehörigkeit eine kürzere Frist als der Arbeitgeber.

Fristbeginn

Der Beginn der Frist ist immer der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer und nicht das Datum des Kündigungsschreibens! Dies wird oft übersehen. Ein Zugang beim Arbeitnehmer liegt dann vor, wenn die Kündigung in dessen Machtbereich kommt, so dass unter normalen Umständen die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an. Von daher kann eine Kündigung auch während des Urlaubs oder während eines Krankenhausaufenthalts des Arbeitnehmers zugehen.

Am besten für die rechtssicherere Zustellung ist der Einwurf der Kündigung in den Briefkasten des Arbeitnehmers oder die Übergabe durch einen Zeugen. Am schlechtesten ist die Übersendung per Einschreiben/ Rückschein.

Beispiele für den Zugang beim Arbeitnehmer

ZustellungZugang
Übergabe an Gegenseiteam gleichen Tag
Einwurf in den Briefkasten gegen 14:00 Uhram gleichen Tag
Einwurf in den Briefkasten gegen 19:00 Uhram nächsten Tag
Zustellung per Postam Tag des Einwurfs in den Briefkasten
Zustellung per Einwurf/ Einschreibenam Tag des Einwurfes in den Briefkasten
Zustellung per Einwurf/ Rückscheinam Tag der Übergabe, ansonsten der Abholung bei der Post

§ 622 BGB - gesetzliche Kündigungsfristen

Gesetzestext

§ 622 I bis III BGB - gesetzliche Kündigungsfristen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.


(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen


  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,

  1. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

  1. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

  1. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,

  1. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,

  1. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,

  1. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,

  1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
  2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet. Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.

(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Hilfe bei arbeitsrechtlicher Kündigung in Berlin

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Pankow/Prenzlauer Berg ich auch Arbeitgeber in Kündigungssachen und der Verteidigung gegen Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht und den Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.


Beratung und Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin

Die Beratung und Vertretung erfolgt dabei sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Änderungskündigung, außerordentliche, fristlose Kündigung oder um ordentliche Kündigungen, wie z.B. betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigungen handelt.


Fachanwälte für Arbeitsrecht im Prenzlauer Berg

Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht Christburger Str. 23 10405 Berlin Tel.: 030 74923060

FAQ zur Arbeitgebervertretung im Arbeitsrecht

Was ist eine Kündigung?

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sowohl der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden als auch der Arbeitgeber.

Welche Arten von Kündigungen unterscheidet man?

Eine Kündigung kann mit ordentlicher Frist erfolgen. (sogenannte ordentliche Kündigung) oder außerordentlich und fristlos (sogenannte außerordentliche Kündigung). Daneben gibt es noch die Beendigungskündigung (Normalfall) und die sog. Änderungskündigung.

Welche Kündigungsfristen gelten für einen Minijob?

Für Minijobs gelten die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen wie für reguläre Arbeitsverhältnisse. Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitgeber ergeben sich aus § 622 BGB. Andere Fristen können durch den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ergeben.

Kann ein Minijob während der Probezeit gekündigt werden?

Ja, während der Probezeit kann ein Minijob mit einer verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden, sofern eine Probezeit vereinbart wurde. Dies ist in § 622 Abs. 3 BGB geregelt.

Besteht ein Anspruch auf Abfindung bei Kündigung eines Minijobs?

Es besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei der Kündigung eines Minijobs. Eine Abfindung kann jedoch im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens ausgehandelt werden. Ein Anspruch besteht aber in der Regel nicht.

Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?

Ja, eine Kündigung muss gemäß § 623 BGB schriftlich erfolgen, um rechtswirksam zu sein. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail nicht nichtig. Dies gilt auch bei einer Kündigung gegenüber einem Minijobber durch den Arbeitgeber.

Welche Gründe sind für eine außerordentliche Kündigung eines Minijobs erforderlich?

Für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung eines Minijobs sind schwerwiegende Gründe nach § 626 BGB erforderlich. Diese können beispielsweise eine Straftat am Arbeitsplatz sein. Der Arbeitgeber muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes aussprechen.