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ARBEITSRECHTLICHES MUSTER EINER FRISTLOSEN UND AUßERORDENTLICHEN ARBEITGEBERKÜNDIGUNG

arbeitsrechtliche Muster - außerordentliche Kündigung durch Arbeitgeber
Nachfolgend finden Sie ein Muster einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber.

außerordentliche Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist sowohl für den Arbeitnehmer und auch für den Arbeitgeber möglich. Allerdings muss dafür immer eine außerordentlicher Grund gemäß § 626 I BGB vorliegen.

sorgfältige Verwendung von Mustern im Arbeitsrecht

Bei der Verwendung von arbeitsrechtlichen Mustern ist darauf zu achten, dass diese auf den speziellen Fall angepasst werden. Man muss das Muster "verstehen"; nur dann kann man es sinnvoll verwenden.

rechtliche Kenntnisse sind notwendig

Für eine sinnvolle Musterverwendung sind rechtliche Kenntnisse erforderlich. Dies gilt im Besonderen bei einer außerordentlichen Kündigung, da hierfür immer ein wichtiger Grund vorliegen muss. Dies sollte man vorher mittels Beratung durch einen Rechtsanwalt - am besten Fachanwalt für Arbeitsrecht - abklären lassen.

Hinweis

EIN ARBEITSRECHTLICHES KÜNDIGUNGSMUSTER SOLLTE MAN IMMER AN DEN SPEZIELLEN FALL ANPASSEN, BEVOR MAN ES VERWENDET.

AUßERORDENTLICHE KÜNDIGUNG DURCH DEN ARBEITGEBER

Muster einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber

An den Arbeitnehmer (Adresse)

Kündigung

Sehr geehrter Herr Mustermann,

hiermit kündige ich Ihnen das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, welches mit Arbeitsvertrag vom …..begründet wurde, fristlos aus außerordentlichem Grund.

Hilfsweise kündige ich ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich weise darauf hin, dass Sie zur rechtzeitigen Meldung bei der Agentur für Arbeit verpflichtet sind. Dies muss mindestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschehen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitraums zu erfolgen. Versäumen Sie diese Frist, müssen Sie mit einer Sperrfrist bei dem Bezug von Arbeitslosengeld rechnen. Weiter müssen Sie sich aktiv um eine neue Beschäftigung bemühen.

Berlin, den ............. (Datum)

…………………………………… (Unterschrift des Arbeitgebers)

Download - Vorlage einer fristlosen Kündigung für Arbeitgeber - Musterschreiben als PDF und Worddokument

Die hier verwendete kostenlose Vorlage steht sowohl als Word-Dokument (DOCX-Format) als auch als PDF-Dokument (PDF-Format) zur Verfügung.


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  • Bitte beachten Sie, dass Sie das Musterschreiben auf den Einzelfall anpassen sollten!

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Anmerkungen zum Kündigungsmuster / Frist/ Zustellung der Kündigung

Es handelt sich hier um eine außerordentliche und fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.

Kündigungsfrist

Im Gegensatz zur ordentliche Kündigung, die mit einer ordentlichen Kündigungsfrist erfolgt, wird die außerordentliche Arbeitgeberkündigung in der Regel fristlos erklärt. Es ist aber auch möglich eine Kündigung aus wichtigen Grund mit einer sozialen Auslaufrist zu erklären.

wichtiger Kündigungsgrund

Eine außerordentliche Kündigung bedarf immer eines wichtigen Kündigungsgrundes. Dieser muss zwingend vorliegen (siehe dazu unten mehr). Der Kündigungsgrund muss aber nicht in der Kündigungserklärung angegeben werden.

Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitgeber

Die Kündigungserklärung muss dem Arbeitnehmer zwingend zugehen. Ein Einwerfen in den Briefkasten des Arbeitnehmers über einen Zeugen beweisst den Zugang sicherer als eine Zustellung per Einschreiben. Der Zeuge kann auch ein anderer Arbeitnehmer sein. Dieser sollte auf einer Kopie der Kündigung dann vermerken, wann er das Original eingeworfen hat.

Übergabe durch Zeugen

Auch eine Übergabe der Kündigung durch einen Zeugen oder in Anwesenheit eines Zeugen ist möglich. Der Arbeitnehmer muss den Kündigungserhalt nicht bestätigen.

Einschreiben und Zugangsnachweis der Kündigung

Wenn schon per Einschreiben die Kündigung zugestellt wird, dann am besten per Einwurf/ Einschreiben. Auf eine Zustellung per Einschreiben/ Rückschein sollte man verzichten, da diese unsicher ist. Wird nämlich das Einscheiben mit dem Rückschein nicht angenommen oder ist der Arbeitnehmer nicht zu Hause, dann geht die Kündigung (ggfs. nach Hinterlegung) wieder an den Arbeitgeber zurück und gilt als nicht zugestellt.

Tipp

EINE FRISTLOSE KÜNDIGUNG SOLLTE MAN NIEMALS PER EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN ÜBERSENDEN, BESSER IST PER EINWURF EINSCHREIBEN ODER ZUSTELLUNG DURCH EINEN ZEUGEN.

Schriftform der Kündigung

Die Arbeitgeberkündigung muss schriftlich erfolgen. Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine außerordenltiche oder um eine ordentliche Kündigung handelt.Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail oder SMS ist nicht wirksam und sogar nichtig. Es gibt für die Kündigung nämlich ein Schriftformgebot, welches in § 623 Abs. 1 BGB geregelt ist.

§ 623 Abs. 1 BGB

§ 623 BGB - Schriftform

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Vertrag über Auflösung des Arbeitsvertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Was ist mit dem Kündigungsgrund bei der fristlosen Kündigung?

Bei einer fristlosen Kündigung muss immer eine außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegen. Hieran sind hohe Anforderungen zu stellen.

Grund für Kündigung

Der Kündigungsgrund muss und sollte auch nicht in der Kündigungserklärung angegeben werden. Er muss aber faktisch vorliegen.

Mitteilung des Kündigungsgrundes

Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet dem Arbeitnehmer auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies ist gesetzlich so geregelt.

2-Wochenfrist und Kündigungsgrund

Wenn eine wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt, muss innerhalb von 2 Wochen die Kündigung ausgesprochen werden. Dies ist ebenfalls in § 626 BGB gesetzlich vorgeschrieben. Der Arbeitgeber darf aber zunächst den Sachverhalt ermitteln.

§ 626 BGB

626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

  • (1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
  • (2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

fristlose Kündigung kurz erklärt !

Es muss in der Kündigungserklärung kein Kündigungsgrund angegeben werden. Der wichtige Grund muss aber tatsächlich vorliegen und auf Verlangen dem Arbeitnehmer schriftlich mitgeteilt werden. Eine außerordentliche Kündigung erfolgt in der Regel fristlos, also ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die Kündigung muss - wie jede andere Kündigung auch - schriftlich erfolgen, ansonsten ist diese nichtig. Der Arbeitnehmer muss den Zugang der Kündigung nicht bestätigen. Er muss also für den Erhalt der Kündigung nicht unterschreiben. Die außerordentliche Kündigung ist in § 626 BGB gesetzlich geregelt. Für die fristlose Kündigung braucht man einen wichtigen Grund.

Hinweis zur Verwendung

Die Verwendung des Musters erfolgt auf eigene Gefahr.

Hilfe bei arbeitsrechtlicher Kündigung in Berlin

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin vertrete ich auch Arbeitgeber in Kündigungssachen und der Verteidigung gegen Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht und den Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.


Beratung und Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin

Die Beratung und Vertretung erfolgt dabei sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Änderungskündigung, außerordentliche, fristlose Kündigung oder um ordentliche Kündigungen, wie z.B. betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigungen handelt.


Fachanwälte für Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg

Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christburger Str. 23

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Tel.: 030 74923060

Fax: 030 74923818

E-mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de

FAQ zum Thema fristlose Kündigung

Was ist eine fristlose Kündigung?

Eine fristlose Kündigung soll das Arbeitsverhältnis sofort beenden, also mit Zugang der Kündigungserklärung. Eine Kündigungsfrist wird nicht eingehalten. Die fristlose Kündigung muss aufgrund eines wichtigen, außerordentlichen Kündigungsgrundes nach § 626 I BGB erfolgen.

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die aus einem wichtigem Grund erfolgt und in der Regel fristlos ist. Liegt ein solcher wichtiger Grund vor, dann muss der Kündigende keine Kündigungsfrist beachten und kann mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Anforderungen an einen solchen außerordentlichen Kündigungsgrund sind hoch.

Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Eine fristlose Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Kündigt der Arbeitgeber außerordentlich, dann darf es ihm nicht mehr zumutbar sein den Arbeitnehmer - auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist - weiterzubeschäftigen. Die Anforderungen an einen solchen Kündigungsgrund sind sehr hoch.

Kann nur der Arbeitgeber außerordentlich kündigen?

Nein, beide Seiten - also sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber - können außerordentlich und fristlos kündigen, wenn diese einen wichtigen Grund nach § 626 BGB hierfür haben.

Wann kann der Arbeitgeber außerordentlich kündigen?

Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe. Der Arbeitgeber kann aber in der Regel - ohne vorherige Abmahnung - bei Straftaten des Arbeitnehmers, wie Diebstahl oder Unterschlagung das Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen. Es muss immer ein wichtiger Grund - so § 626 I BGB - vorliegen.

Was ist mit dem Bezug auf Arbeitslosengeld I nach einer Arbeitgeberkündigung?

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigt, dann muss der Arbeitnehmer in der Regel mit einer Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld I rechnen. Die Sperre ist der Normalfall. Da der Arbeitnehmer in der Regel schuldhaft seinen Arbeitsplatz verloren hat. Allein schon deshalb sollte man gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen.

Kann der Arbeitgeber seine Kündigung zurücknehmen?

Eine Kündigungsrücknahme - also ein Angebot auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen - kann der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht erklären.

Muss der Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben angegeben werden?

Nein, der Arbeitgeber muss im Kündigungsschreiben keinen Grund angeben. Dies gilt auch bei der außerordentlichen Kündigung. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmefälle?

Gibt es eine Frist die zu beachten ist?

Ja, auch für die außerordentliche Kündigung gibt es eine Frist, die zu beachten ist. Dies ist die sogenannte Kündigungserklärungsfrist. Danach hat der Arbeitgeber gemäß § 626 Abs. 2 BGB nur zwei Wochen Zeit nach Kenntnis vom Kündigungsgrund die Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer zu erklären. Versäumt er diese Frist, ist die Kündigung unwirksam.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage ist eine Klage des Arbeitnehmer gegen eine Kündigung des Arbeitgebers. Auch die außerordentliche und fristlose Kündigung kann der Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage angreifen.

Worauf ist die Kündigungsschutzklage gerichtet?

Die Klage richtet sich darauf, dass das Arbeitsgericht feststellt, dass die außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis nicht beendet.

Gegen wen ist die Kündigungsschuzuklage zu richten?

Die Kündigungsschutzklage ist gegen den Arbeitgeber zu richten.

Sind die ausländerfeindlichen Vorfälle auf Sylt ein fristloser Kündigungsgrund?

Auf Sylt hatten mehrere Partybesucher "Ausländer raus" und "Deutschland den Deutschen" gegrölt. In den Medien wurde mitgeteilt, dass mehrfach fristlose Kündigungen bzw. außerordentliche Kündigungen ausgesprochen wurden. Bei außerdienstlichem Fehlverhalten ist eine außerordentliche Kündigung aber nur möglich, wenn direkte Auswirkungen auf den Arbeitgeber vorliegen. Die Berichterstattung allein reicht dafür nicht aus, wenn diese nicht vorhersehbar war. Die außerordentlichen Kündigungen sind wahrscheinlich unwirksam.