Muster eines einfachen Arbeitszeugnisses des Arbeitgebers
Nachfolgend finden Sie ein Muster eines einfachen Zeugnisses für den Arbeitnehmer, welches der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen muss.
einfaches Zeugnis
Das einfache Arbeitszeugnis bescheinigt dem Arbeitnehmer die Dauer seiner Beschäftigung und die Tätigkeit, die der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis ausgeübt hat. Es enthält - anders als beim qualifizierten Zeugnis - keine Angaben zur Qualität der Arbeitsleistung (Leistungsbeurteilung) und zum Verhalten (Verhaltensbeurteilung) des Arbeitnehmers. Ein einfaches Arbeitszeugnis wird dann ausgestellt, wenn das Arbeitsverhältnis noch nicht so lange besteht, so dass eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung noch nicht sicher möglich ist.
sorgfältige Verwendung von Mustern im Arbeitsrecht
Bei der Verwendung von arbeitsrechtlichen Mustern ist darauf zu achten, dass diese auf den speziellen Fall angepasst werden.
rechtliche Kenntnisse sind notwendig
Für eine sinnvolle Musterverwendung sind gewisse rechtliche Kenntnisse erforderlich. Von daher sollte man sorgfältig überlegen, ob man ein entsprechendes Muster ohne weiteres übernimmt.
Hinweis
EIN ARBEITSVERTRAGLICHES MUSTER SOLLTE MAN IMMER AN DEN SPEZIELLEN FALL ANPASSEN, BEVOR MAN ES VERWENDET.
EINFACHES ARBEITSZEUGNIS DES ARBEITNEHMERS
Briefkopf des Arbeitgebers
Einfaches Zeugnis
Herr Herbert Mustermann (geboren am ...) war vom 1.01.2021 bis zum 30.04.2021 bei uns als Lagerist (Tätigkeit) beschäftigt.
Seine Tätigkeit umfasste
__[genaue Beschreibung der Aufgaben des Arbeitnehmers].
Wir bedauern das Ausscheiden von Herrn Mustermann und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Berlin, den 30.04.2021
…………………………………… (Unterschrift des Arbeitgebers)
Download - Vorlage eines einfachen Arbeitszeugnisses - Musterschreiben als PDF und Worddokument
Die hier verwendete kostenlose Vorlage steht sowohl als Word-Dokument (DOCX-Format) als auch als PDF-Dokument (PDF-Format) zur Verfügung.
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Bitte beachten Sie, dass Sie das Musterschreiben auf den Einzelfall anpassen sollten!
Anmerkungen zum Muster des einfachen Zeugnisses
Es geht hier um ein einfaches Arbeitszeugnis und nicht um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Zeugniserstellung ohne Aufforderung
Das einfache Zeugnis muss der Arbeitgeber von sich aus erstellen (§ 106 Gewerbeordnung). Der Arbeitnehmer muss - anders als beim qualifizierten Zeugnis - nicht dazu auffordern.
Briefkopf des Arbeitgebers
Das Zeugnis muss auf einen ordnungsgemäßen Briefkopf des Unternehmens erstellt werden, welchen der Arbeitgeber auch im Geschäftsverkehr nutzt.
Bezeichnung des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer sollte im Zeugnis mit Vor- und Nachnamen bezeichnet werden. Die Anschrift und das Geburtsdatum sind nicht erforderlich.
Dauer des Arbeitsverhältnisses
Die Dauer des Arbeitsverhältnisses wird im einfachen Zeugnis durch das Datum des Beginns und das Enddatum angegeben. Wichtig ist dabei, dass das Enddatum immer der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses ist und nicht der letzte Arbeitstag oder Werktag. Dies kann auch ein Sonntag sein.
Tätigkeitsbeschreibung
Im Zeugnis ist die Tätigkeit des Arbeitnehmers genau zu beschreiben. Die Tätigkeiten sollten aufgezählt werden.
Unterschrift
Das Zeugnis ist durch den Arbeitgeber oder bei Körperschaften durch den Geschäftsführer oder vertretungsberechtigten Personen zu unterzeichnen.
Abschlussformel
Eine Abschlussformel (Wir bedauern das Ausscheiden ...) muss nicht verwendet werden. Darauf hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch.
Holschuld und Versendung
Ein Anspruch auf Übersendung des Zeugnisses besteht nicht. Es handelt sich um eine Holschuld. In der Praxis wird das Zeugnis aber oft vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer übersandt. Bei der Versendung ist umstritten, ob das Zeugnis geknickt / gefaltet werden darf. Besser ist, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis in einen A 4- Briefumschlag ungefaltet versendet.
Tipp
ALS ARBEITGEBER SOLLTE MAN ZEUGNISSTREITIGKEITEN VOR DEM ARBEITSGERICHT MÖGLICHST VERMEIDEN, DA DIESE UNNÖTIG GELD UND ZEIT KOSTEN.
Anspruch auf Erteilung des Zeugnisses
Der Anspruch auf Erteilung des Arbeitszeugnisses ergibt sich aus dem Gesetz, und zwar aus § 109 der Gewerbeordnung.
§ 109 GewO
§ 109 GewO - Zeugnis
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
Arbeitnehmer kann die Zeugnisart wählen?
Der Arbeitnehmer hat die Wahl, ob er ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis verlangt. Nur bei sehr kurzer Dauer des Arbeitsverhältnisses kann nur ein einfaches Zeugnis verlangt werden.
Änderung der Wahl des Zeugnisses
Auch wenn der Arbeitnehmer sich zunächst für ein einfaches Zeugnis entschieden hatte, kann der Arbeitnehmer seinen Wunsch später noch einmal ändern und ein qualifiziertes Zeugnis verlangen.
Aufforderung zur Erstellung
Das einfache Zeugnis ist vom Arbeitgeber ohne vorherige Aufforderung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erstellen. Beim qualifizierten Zeugnis muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Erstellung auffordern.
Die Verwendung des Musters erfolgt auf eigene Gefahr.
FAQ zum Thema Arbeitszeugnis
Was sind Arbeitspapiere?
Arbeitspapiere sind Urkunden und Dokumente verstanden, welche vom Arbeitgeber bei Begründung und Änderung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer benötigt werden und welche der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber verlangen kann.
Ab wann kann der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangen?
Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis die Erstellung eines Arbeitszeugnisses verlangen. Dabei unterscheidet man zwischen einem qualifizierten Arbeitszeugnis und einem einfachen Arbeitszeugnis.
Während der Beschäftigung kann der Arbeitnehmer auch die Erteilung eines Zwischenzeugnisses – wenn ein nachvollziehbarer Grund dafür vorliegt – verlangen.
Wann muss der Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellen?
Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer nach 6-monatiger Beschäftigung beim Ausscheiden einen Anspruch auf die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Dieser Anspruch muss geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmer muss also den Arbeitgeber zur Erteilung des Zeugnisses auffordern.
Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und qualifizierten Zeugnis?
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis umfasst nicht nur die Angabe der Dauer der Beschäftigung, sondern auch eine Beurteilung der erbrachten Leistungen und des Verhaltens des Arbeitnehmers.
Häufig gibt es Probleme und Streitigkeiten in Bezug auf den Inhalt des Arbeitszeugnisses.
Das einfache Arbeitszeugnis bescheinigt nur die Dauer und Art der Beschäftigung ohne Leistungs- und Verhaltensbeurteilung des Arbeitnehmers.
Welche Grundsätze gelten bei der Zeugniserstellung durch den Arbeitgeber?
Das Zeugnis muss auf der einen Seite berufsfördern sein und auf der anderen Seite geltend die gesetzlichen Gebote der Zeugnisklarheit und Zeugniswahrheit.
Ist der Arbeitgeber bei den Formulierungen frei oder muss er bestimmte Formulierungen verwenden?
Im Rahmen der Zeugnisklarheit ist der Arbeitgeber grundsätzlich in der Formulierung frei, solange das Zeugnis nichts Falsches enthält (sog. Zeugniswahrheit).
Darf der Arbeitgeber im Zeugnis erteilte Abmahnungen erwähnen?
Nein, der Arbeitgeber darf keine Abmahnungen im Zeugnis aufführen, selbst, wenn diese berechtigt erfolgt sind.
Was ist, wenn der Mitarbeiter verschiedene Tätigkeiten im Betrieb ausgeübt hat?
Übte der Arbeitnehmer im Laufe der Betriebszugehörigkeit verschiedene Tätigkeiten aus, so sind diese in der zeitlichen Reihenfolge zu erwähnen.
Müssen alle Tätigkeiten des Arbeitnehmers aufgeführt werden?
Die von dem Mitarbeiter ausgeübten Tätigkeiten sind so vollständig und genau aufzuführen, dass sich ein zukünftiger Arbeitgeber ein klares Bild machen kann.
Die Angabe des Berufs allein im Zeugnis ist nicht ausreichend. Sammelbezeichnungen reichen nicht aus.
Müssen die Art und die Gründe des Ausscheidens des Arbeitnehmers aufgenommen werden?
Ja, die Angaben über die Art und die Gründe des Ausscheidens des Arbeitnehmers sind beim Verlangen des Arbeitnehmers in das Zeugnis aufzunehmen.
Wie muss das Zeugnis unterschrieben werden?
Das Zeugnis ist mit der üblichen Unterschrift zu unterschreiben. Die Unterschrift darf keine Merkmale enthalten, die als Abwertung zu verstehen sind. Der Arbeitgeber muss also so unterschreiben, wie er dies in der Regel macht.