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MUSTER – BETRIEBSBEDINGTE ARBEITGEBERKÜNDIGUNG MIT ABFINDUNGSANGEBOT NACH § 1 A KSCHG

Muster einer Arbeitgeberkündigung nach § 1 a KSchG
Nachfolgend finden Sie ein Muster einer Kündigung durch den Arbeitgeber mit einem Angebot auf Abfindung. Meinen Abfindungsrechner finden Sie hier.

Abfindungskündigung

Eine Kündigung kann der Arbeitgeber - falls diese betriebsbedingt erfolgt - mit einem Angebot auf Zahlung einer Abfindung verbinden für den Fall, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage gegen die betriebsbedingte Kündigung einreicht.

sorgfältige Verwendung von Mustern im Arbeitsrecht

Bei der Verwendung von Mustern ist darauf zu achten, dass diese auf den speziellen Fall angepasst werden. Man muss hier wissen, ob die Handlung sinnvoll ist und das verwendete Muster für den Fall passt.

rechtliche Kenntnisse sind notwendig

Für eine sinnvolle Musterverwendung sind gewisse rechtliche Kenntnisse erforderlich. Von daher sollte man sorgfältig überlegen, ob man ein entsprechendes Muster ohne weiteres übernimmt. Ein Abfindungsangebot sollte der Arbeitgeber nur vornehmen, wenn er mit der Kündigung schlechte Chancen vor dem Arbeitsgericht hat.

Hinweis

EIN MUSTER IM ARBEITSRECHT SOLLTE MAN IMMER AN DEN SPEZIELLEN FALL ANPASSEN, BEVOR MAN ES VERWENDET.

Muster einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers mit Angebot einer Abfindung – § 1 a KSchG

Muster einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1 a KSchG

An den Arbeitnehmer (Adresse)

Kündigung mit Abfindungsangebot

Sehr geehrter Herr Mustermann (Arbeitnehmer),

hiermit kündige ich – aus betrieblichen Gründen – das zwischen Ihnen und mir bestehende Arbeitsverhältnis, welches durch den Arbeitsvertrag vom …. begründet wurde. Die Kündigung erfolgt aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 S. 1 des Kündigungsschutzgesetz mit ordentlicher Kündigungsfrist zum ……………, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Sie können eine Abfindung beanspruchen, wenn Sie innerhalb der 3-wöchigen Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetzes keine Kündigungsschutzklage erheben. Die Abfindung beträgt gem. § 1a Abs. 2 S. 1 Kündigungsschutzgesetz 0,5 Monatsgehälter für jedes Jahr des Bestehens Ihres Arbeitsverhältnisses.

Ich weise darauf hin, dass Sie zur rechtzeitigen Meldung bei der Agentur für Arbeit verpflichtet sind. Dies muss mindestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschehen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitraums zu erfolgen. Versäumen Sie diese Frist, müssen Sie mit einer Sperrfrist bei dem Bezug von Arbeitslosengeld rechnen.

Zudem weise ich Sie darauf hin, dass Sie eigene Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung entfalten müssen.

Berlin, den ............. (Datum)

…………………………………… (Unterschrift des Arbeitgebers)

Download - Kündigung mit Abfindungsangebot nach § 1 a KSchG - Musterschreiben als PDF und Worddokument

Die hier verwendete kostenlose Vorlage steht sowohl als Word-Dokument (DOCX-Format) als auch als PDF-Dokument (PDF-Format) zur Verfügung.


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  • Bitte beachten Sie, dass Sie das Musterschreiben auf den Einzelfall anpassen sollten!

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Anmerkungen zum Kündigungsmuster für Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann betriebsbedingt kündigen und gleichzeitig diese Kündigung mit einem Angebot für den Arbeitnehmer auf Abfindung versehen.

Vorteil der Kündigung mit Abfindungsangebot für den Arbeitgeber?

Der Vorteil für den Arbeitgeber besteht darin, dass er sich die Kosten eines Kündigungsrechtsstreites ersparen kann, wenn der Arbeitnehmer das Angebot akzeptiert und keine Kündigungsschutzklage einreicht.

Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers bei Arbeitgeberkündigung + Abfindungsangebot

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit dieses Angebot anzunehmen und von der Erhebung der Kündigungsschutzklage abzusehen. Erhebt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage, ist das Angebot hinfällig. Eine Annahme wird in der Regel fingiert, wenn der Arbeitnehmer sich nicht gegen die Kündigung mittels Klage wehrt.

Beratung durch Rechtsanwalt für Arbeitgeber im Arbeitsrecht

Die Arbeitgeber sollte sich auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt, der auf das Arbeitsrecht spezialisiert ist, beraten lassen, ob ein solches Angebot sinnvoll ist oder ob man nicht es auf den Kündigungsrechtsstreit ankommen lässt. Als **Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzlei in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow ** vertrete ich Mandanten in Berlin und Brandenburg vor den Arbeitsgerichten.

Prozessrisiko anwaltlich abschätzen lassen

Immer dann, wenn die Chancen für den Arbeitgeber recht gut sind, dass er den Kündigungsrechtsstreit gewinnen wird, sollte man sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen und nicht einfach ein solches Angebot abgeben. Die gesetzlich von der Höhe her normierte Abfindungssumme entspricht im übrigen der Summe, die die meisten Arbeitsgerichte, so auch das Arbeitsgericht Berlin, in der Güteverhandlung zur Zahlung als Abfindungshöhe vorschlagen.

Übergabe durch Zeugen

Auch eine Übergabe der Kündigung durch einen Zeugen oder in Anwesenheit eines Zeugen ist möglich. Dabei kann ein Zeuge sogar ein Familienangehöriger sein. Diese sind nicht al Zeugen ausgeschlossen.

Einscheiben und Zugangsnachweis der Kündigung

Wenn schon per Einschreiben die Kündigung zugestellt wird, dann am besten per Einwurf/ Einschreiben. Auf eine Zustellung per Einschreiben/ Rückschein sollte man verzichten, da diese unsicher ist. Wird nämlich das Einscheiben (Rückschein) nicht angenommen, dann geht die Kündigung (ggfs. nach Hinterlegung) wieder an den Arbeitgeber zurück und gilt als nicht zugestellt.

§ 1a Kündigungsschutzgesetz

Gesetzestext des § 1 a KSchG

§ 1 a KSchG - Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung

(1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann. (2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.

Hinweis

IN DER PRAXIS KOMMT DIESE ABFINDUNGSKÜNDIGUNG EHER SELTEN VOR.

Hinweis zur Verwendung

Die Verwendung des Musters erfolgt auf eigene Gefahr.

Hilfe bei arbeitsrechtlicher Kündigung in Berlin

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Pankow/Prenzlauer Berg ich auch Arbeitgeber in Kündigungssachen und der Verteidigung gegen Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht und den Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.


Beratung und Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin

Die Beratung und Vertretung erfolgt dabei sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Änderungskündigung, außerordentliche, fristlose Kündigung oder um ordentliche Kündigungen, wie z.B. betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigungen handelt.


Fachanwälte für Arbeitsrecht im Prenzlauer Berg

Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht Christburger Str. 23 10405 Berlin Tel.: 030 74923060

FAQ zur Kündigung nach § 1 a Kündigungsschutzgesetz

Was ist eine Kündigung?

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Die Kündigung ist ein Gestaltungsrecht. Sowohl der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden als auch der Arbeitgeber.

Was ist eine Arbeitgeberkündigung?

Als Arbeitgeberkündigung wird die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bezeichnet. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer ordentlich und auch - wenn er einen wichtigen Grund hat - außerordentlich kündigen. Die Kündigung durch den Arbeitgeber - mit Ausnahme der Kündigung im Kleinbetrieb oder ein der Probezeit - ist schwierig. Viele Kündigungen sind in der Praxis unwirksam.

Welche Arten von Kündigungen unterscheidet man?

Eine Kündigung kann mit ordentlicher Frist erfolgen (sogenannte ordentliche Kündigung) oder außerordentlich und fristlos (sogenannte außerordentliche Kündigung). Aber auch eine außerordentliche Kündigung kann ausnahmsweise mit einer Frist erfolgen und zwar mit einer sog. sozialen Auslauffrist. Darüber hinaus muss bei einer außerordentlichen Kündigung - wie der Name schon sagt - auch ein außerordentlicher Grund vorlegen. Nur dann kann man ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Was ist eine Kündigung nach § 1 a KSchG?

Es handelt sich dabei um eine ordentliche, betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgeber unter Beachtung der Kündigungsfrist. In der Kündigungserklärung wird dem Arbeitnehmer eine Abfindung für den Fall angeboten, dass er sich gegen die Kündigung nicht mit einer Kündigungsschutzklage wehrt. Geregelt ist dies in § 1 a des KSchG.

Kommen solche Kündigungen mit Abfindungsangebot oft vor?

Nein, dies solche Kündigungen sind recht selten. Oft probieren Arbeitgeber eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses mittels "normaler" ordentlicher Kündigung. Erst wenn der Arbeitnehmer klagt, wird dann ggfs. ein Abfindungsangebot vor dem Arbeitsgericht vom Arbeigeber gemacht.

Wonacht bestimmt sich die Höhe der Abfindung?

Die Höhe einer möglichen Abfindung bestimmt sich weniger nach sog. Abfindungsformeln, sondern eher nach dem Prozessrisiko für den Arbeitgeber.