Bestätigung der Elternzeit - Vorlage für Arbeitgeber
Nachfolgend finden Sie ein kostenloses Muster einer Bestätigung der Elternzeit durch den Arbeitgeber nebst Kürzungserklärung des Urlaubs an den Arbeitnehmer. Die Bescheinigung muss - damit diese Wirkung entfaltet - dem Arbeitnehmer zugehen.
Elternzeitverlangen
Das Elternzeitverlangen des Arbeitnehmer ist an den Arbeitgeber zur richten und zwar nach § 16 Abs. 1 BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit) formgebunden. Das Verlangen der Elternzeit muss zwingend schriftlich erfolgen. Weiter muss die Erklärung dem Arbeitgeber zugehen. Dies muss der Arbeitnehmer im Zweifel nachweisen. Das Elternzeitverlangen ist ein Gestaltungsrecht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Mit dem Zugang nur dieses Verlangens beim Arbeitgeber wird der Arbeitsvertrag inhaltlich geändert.
Wirkung der Elternzeit
Der Arbeitnehmer muss nicht mehr arbeiten und bekommt keinen Lohn mehr. Es besteht ein Kündigungsverbot. Das Arbeitsverhältnis besteht aber weiter. Nebenpflichten (Rücksichtnahmepflicht, Konkurrenzverbot) bleiben bestehen.
Inhalt des Antrages auf Elternzeit
Der Antrag des Arbeitnehmers auf Elternzeit soll das Begehren der Elternzeit (Elternzeitverlangen) enthalten sowie für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren der Arbeitnehmer die Elternzeit nehmen möchte (§ 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Zum Antragsinhalt gehört auch die Angabe, ob Elternzeit in einem Stück oder in geteilten Zeitabschnitten (§ 15 Abs. 2 BEEG) verlangt wird.
Beginn und zeitliche Lage der Elternzeit
Den gewünschten Beginn der Elternzeit und damit deren zeitliche Lage kann der Arbeitnehmer als Elternzeitberechtigter bestimmen. Die zeitliche Lage der Elternzeit bestimmt der Arbeitnehmer.
Vorfristen für den Elternzeitantrag
Das Elternzeitverlangen ist an bestimmte Vorfristen gebunden. Von daher muss das Verlangen rechtzeitig vor dem vom Berechtigten gewünschten Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber gestellt werden und damit zugehen.Dies ist gesetzlich so - in § 16 BEEG - geregelt und soll dem Arbeitgeber eine hinreichende Personalplanung ermöglichen.
Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes
Der Elternzeitantrag für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes muss 7 Wochen vor dem (gewünschten) Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber schriftlich eingehen.
Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes
Der Elternzeitantrag für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes muss 13 Wochen vor dem (gewünschten) Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber schriftlich eingehen.
Wartezeit und Elternzeit
Eine Wartezeit - also das Bestehen des Arbeitsverhältnisses über eine bestimmte Dauer, wie bei Probezeit oder dem allgemeinen Kündigungsschutz, gibt es bei der Elternzeit nicht.
Mindestanzahl von Beschäftigten
Auch eine Mindestanzahl der Beschäftigten, wie zum Beispiel beim Kündigungsschutzgesetz, ist bei der Elternzeit nicht vorgesehen. Von daher kann auch im Kleinbetrieb die Elternzeit verlangt werden.
Dauer der Elternzeit
Der Arbeitnehmer kann pro Kind insgesamt 36 Monate Elternzeit beanspruchen.
Arbeiten während der Elternzeit
Der elternzeitberechtigte Arbeitnehmer kann während der Elternzeit - nach sein Wahl - auf jede Erwerbsarbeit verzichten oder in den Grenzen des § 15 Abs. 4 BEEG beim selben Arbeitgeber tätig sein als auch ein Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber eingehen oder sogar eine selbständige Tätigkeit aufnehmen.
Teilzeitarbeit
Der Arbeitnehmer muss beim Arbeiten während der Elternzeit die zeitliche Höchstgrenze einhalten. Diese beträgt nach § 15 Abs. 4 Satz 1 BEEG ingesamt 30 Wochenstunden im Durchschnitt eines Monats für jeden Elternteil. Nimmt der Arbeitnehmer eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber auf oder will er als Selbstständiger arbeiten, so muss der bisherige Arbeitgeber zustimmen, denn auch während der Elternzeit besteht das Arbeitsverhältnis fort.
Zustimmung des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber braucht dem Elternzeitverlangen des Arbeitnehmers nicht zustimmen. Dieser hat auch ohne dessen Zustimmung einen Anspruch auf Elternzeit. Das Elternzeitverlangen ist ein Gestaltungsrecht, wie zum Beispiel eine Kündigung und kann einseitig ausgeübt werden.
Verwendung der Vorlage/ des Musters
Bei der Verwendung von Mustern ist darauf zu achten, dass diese auf den speziellen Fall angepasst werden.