Home Arbeitsrechtliche muster Muster arbeitnehmerkuendigung

ARBEITSRECHTLICHES MUSTER EINER EIGENKÜNDIGUNG DURCH DEN ARBEITNEHMER

arbeitsrechtliche Muster - Arbeitnehmerkündigung
Nachfolgend finden Sie ein Muster einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer / Eigenkündigung des Arbeitnehmers.

sorgfältige Verwendung von Mustern im Arbeitsrecht

Bei der Verwendung der Muster ist immer darauf zu achten, dass diese auf den speziellen Fall angepasst sind.

rechtliche Kenntnisse sind notwendig

Dazu sind gewisse rechtliche Kenntnisse notwendig. Von daher sollte man sorgfältig überlegen, ob man ein entsprechendes Muster ohne weiteres übernimmt. Es macht keinen Sinn ein Muster zu verwenden, wenn dieses Muster auf den Fall nicht passt.

Hinweis

EIN MUSTER IM ARBEITSRECHT SOLLTE MAN IMMER AN DEN SPEZIELLEN FALL ANPASSEN, BEVOR MAN ES VERWENDET.

ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer - Muster

Muster einer Kündigung durch den Arbeitnehmer

An den Arbeitgeber (Adresse)

Kündigung

Sehr geehrter Herr Mustermann,

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von ……… zum …., hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich bitte um Bestätigung des Kündigungstermins und des Zugangs der Kündigung.

Berlin, den ............. (Datum)

…………………………………… (Unterschrift)

Download - Probezeitkündigung - Musterschreiben als PDF und Worddokument

Die hier verwendete kostenlose Vorlage steht sowohl als Word-Dokument (DOCX-Format) als auch als PDF-Dokument (PDF-Format) zur Verfügung.


  • Bitte klicken Sie auf das jeweilige Bild, um das Muster als kostenlose Vorlage herunterzuladen.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie das Musterschreiben auf den Einzelfall anpassen sollten!

Download - Probezeitkündigung- Muster als Word-Format

Download - Probezeitkündigung- Muster als PDF-Format

Anmerkungen zum Kündigungsmuster

Es handelt sich hier um eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer.

Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitgeber

Die Kündigungserklärung muss dem Arbeitgeber zugehen. Ein Einwerfen in den Briefkasten des Arbeitgebers (Firma) über einen Zeugen beweisst den Zugang sicherer als eine Zustellung per Einschreiben.

Tipp für den sicheren Zugang: Eine sichere Zustellung ist wichtig. Mit dem Datum der Zustellung beginnt die Kündigungsfrist, die man bei der ordentlichen Kündigung einhalten muss.

Die Zustellung der Kündigungserklärung macht man am besten so, dass man sich einen Zeugen sucht. Dies kann auch jemand aus der Familie sein. Diese Person fertigt dann vom Original des Kündigungsschreibens eine Kopie. Das originale Kündigungsschreiben steckt dann der Zeuge in einen Briefumschlag und wirft diesen Briefumschlag in den Briefkasten des Arbeitgebers ein.

Auf seiner Kopie notiert er dann das Datum und die Uhrzeit des Einwurfes. Der Zeuge kann dann später auch anhand der Kopie genau sagen, wann er das Schreiben beim Arbeitgeber eingeworfen hat. Damit ist ein sicherer Zugangsnachweis gegeben. Auch Familienangehörige können Zeugen sein.

Die landläufige Meinung, dass dies nicht der Fall ist, ist falsch. Es ist allein eine Frage der Beweiswürdigung, ob dann ein Familienangehöriger glaubhaft vor Gericht aussagt oder nicht. In der Regel glaubt man aber Zeugen.

Einschreiben und Zugangsnachweis der Kündigung

Wenn schon per Einschreiben die Kündigung zugestellt wird, dann am besten per Einwurf/ Einschreiben. Auf eine Zustellung per Einschreiben/ Rückschein sollte man verzichten, da diese unsicher ist. Wird nämlich das Einschreiben (Rückschein) nicht angenommen, dann geht die Kündigung (ggfs. nach Hinterlegung) wieder an den Arbeitnehmer zurück und gilt als nicht zugestellt.

Kündigungsgrund

Der Arbeitnehmer braucht für seine ordentliche Kündigung keinen Kündigungsgrund. Er kann also grundlos sein Arbeitsverhältnis beenden. Ohnehin sollte man tunlichst keinen Kündigungsgrund in die Kündigungserklärung schreiben.

Tipp

EINE KÜNDIGUNG SOLLTE MAN NIEMALS PER EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN ÜBERSENDEN, DA DIES ZU PROBLEMEN BEIM ZUGANG FÜHREN KANN.

Schriftform der Kündigung

Die Arbeitnehmerkündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail ist nicht wirksam, sondern nichtig. Es gibt für die Kündigung nämlich ein Schriftformgebot, welches in § 623 Abs. 1 BGB geregelt ist.

§ 623 Abs. 1 BGB

§ 623 BGB - Schriftform

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Vertrag über Auflösung des Arbeitsvertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Welches ist die richtige Kündigungsfrist?

Der Arbeitnehmer muss die Kündigungsfristen beachten.

Tarifvertrag geht vor Arbeitsvertrag und Gesetz

gesetzliche Kündigungsfrist

Die gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitnehmers beträgt in der Regel 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 Satz 1 BGB). Während der Probezeit ist die Kündigungsfrist 2 Wochen taggenau.

Hinweis

Von daher sollte man in folgender Reihenfolge die Kündigungsfristen prüfen:

  1. Gibt es Kündigungsfristen im Tarifvertrag? Wenn ja, gelten diese, wenn nein dann weiter mit Punkt 2

  2. Gibt es Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag die länger sind, wenn ja greifen diese, wenn nein, weiter Punkt 3

  3. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen in § 622 BGB.

§ 622 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch

§ 622 Abs. 1 Satz 1 BGB Gesetzestext

§ 622 Abs. 1 BGB - Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Wie berechnet man die Kündigungsfrist?

Wenn man erst einmal die richtige Kündigungsfrist gefunden hat, ist die Berechnung nicht schwer. Der Normalfall ist, dass das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden kann.

Hinweis:

Die Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung an den Arbeitgeber und nicht mit dem Datum auf dem Kündigungsschreiben!

Beispiel für die Berechnung der Kündigungsfrist:

Hier ein einfaches Beispiel für die Berechnung der Frist:

Der Arbeitnehmer A möchte sein Arbeitsverhältnis möglichst schnell kündigen. Heute ist der 23. August 2024. Er ist seit 10 Jahren beim Arbeitgeber beschäftigt. Im Arbeitsvertrag wird auf die gesetzliche Regelung des § 622 BGB verwiesen. Von daher beträgt die Kündigungsfrist, egal wie lange der Arbeitnehmer tätig war, 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Würde der Arbeitnehmer heute, also am 23. August 2024, die Kündigung in den Briefkasten des Arbeitgebers werfen, dann wären 4 Wochen später der 20. September 2024. Da das Arbeitsverhältnis aber nur zum 15. bzw. zum Monatsende beendet werden kann (Beendigungstermin) und der 15. schon vorbei ist, ist eine frühstmögliche Beendigung nur zum 30. September 2024 möglich.

Von daher müsste der Arbeitnehmer die Kündigung nicht sofort in den Briefkasten werfen und hätte sogar noch etwas Zeit. Wenn er zum Beispiel am 2. September 2024 die Kündigung zur normalen Postlehrungszeit (also nicht spät abends) in den Briefkasten des Arbeitgebers werfen würde, wäre es noch möglich, das Arbeitsverhältnis am 30. September 2024 zu beenden.Da auch dann die 4 Wochen und die Beendigung zum Monatsende eingehalten wären.

Hinweis:

Der Arbeitgeber muss den Erhalt der Kündigung nicht bestätigen!

Hinweis zur Verwendung

Die Verwendung des Musters erfolgt auf eigene Gefahr.

FAQ zum Thema Arbeitnehmerkündigung

Was ist eine Kündigung?

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Die Kündigung ist ein Gestaltungsrecht. Sowohl der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden als auch der Arbeitgeber. In der Regel kann man nur ordentliche, also fristgerecht kündigen. Nur beim Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsgrundes ist auch eine außerordentliche und fristlose Kündigung möglich.

Was ist eine Arbeitnehmerkündigung?

Als Arbeitnehmerkündigung wird hier die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer bezeichnet. Diese Kündigung durch den Arbeitnehmer kann man auch als Eigenkündigung bezeichnen.

Welche Arten von Kündigungen unterscheidet man?

Eine Kündigung kann mit ordentlicher Frist erfolgen (sogenannte ordentliche Kündigung) oder außerordentlich und fristlos (sogenannte außerordentliche Kündigung). Für eine außerordentliche Kündigung braucht man einen wichtigen Grund nach § 626 I BGB, welcher selten vorliegt.

Welches Risiko besteht bei der Eigenkündigung bzw. Arbeitnehmerkündigung?

Das klassische Risiko bei der Arbeitnehmerkündigung besteht für den Arbeitnehmer darin, dass er eine Sperre beim Bezug vom Arbeitslosengeld I zu erwarten hat. Die Sperre wird oft von der Agentur für Arbeit damit begründet, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit durch die Eigenkündigung selbst verschuldet hat.

Muss der Arbeitgeber den Zugang der Kündigung und das Ende des Arbeitsverhältnisses bestätigen?

Nein, dies muss er nicht. Dies ist auch nicht notwendig. Den Zugang kann der Arbeitnehmer ggfs. über Zeugen nachweisen. Das Ende des Arbeitsverhältnisses ergibt sich aus der maßgeblichen Kündigungsfrist, die der Arbeitnehmer einhalten muss.

Kann der Arbeitnehmer sofort, fristlos kündigen, wenn er eine besser Arbeitsstelle antreten möchte?

Nein, dies geht nicht. Für eine außerordentliche (also fristlose) Kündigung braucht der Arbeitnehmer einen außerordentlichen Kündigungsgrund nach § 626 BGB. Ein besserer Job ist ein solcher Grund nicht. Der Arbeitnehmer kann nur ordentlich kündigen und muss von daher die Kündigungsfrist beachten.

Kann der Arbeitnehmer seine Kündigung zurücknehmen?

Nein. Dies geht nicht. Die Kündigung ist ein Gestaltungsrecht, das nicht zurückgenommen werden kann. Der Arbeitnehmer kann aber dem Arbeitgeber anbieten das Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen. Wenn der Arbeitgeber dieses Angebot annimmt, dann wird das Arbeitsverhältnis fortgeführt. In der Praxis kommt dies selten vor.