Was ist eine Probezeit?
Die Probezeit ist eine vertraglich vereinbarte kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen, während derer das Arbeitsverhältnis von einer Seite taggenau ordentlich gekündigt werden darf.
Die Probezeit hat nichts mit den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz zu tun, auch wenn das Ende der Probezeit oft mit dem Beginn des allgemeinen Kündigungsschutz (Ende der Wartezeit nach dem KSchG nach 6 Monaten) zusammenfallen.
Wo ist die Probezeit gesetzlich geregelt?
Im Gesetz ist die Probezeit in § 622 Abs. 3 BGB geregelt.
Diese Regelung findet man in der Norm, die die Kündigungsfristen regelt, was Sinn macht, denn die Probezeit ist vor allem eine Vereinbarung über die Dauer der Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen. In der Regel ist die Vereinbarung einer Probezeit nicht ein eigenständiges (befristetes) Arbeitsverhältnis.
Muss die Probezeit ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt sein?
Ja. Es muss sich im Arbeitsvertrag (oder in einem anwendbaren Tarifvertrag) irgendeine Regelung finden, wonach von Beginn an das Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Zeit, meistens sechs Monate, eine Probezeit gilt.
Die Vereinbarung einer Probezeit ist letztendlich die Vereinbarung einer kurzen Kündigungsfrist von zwei Wochen. Dies sagt § 622 Abs. 3 BGB. Dort steht etwas von einer “vereinbarten Probezeit”.
Wenn nichts vereinbart ist über die Probezeit, dann muss der Arbeitgeber auch innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses mit ordentlichen Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats das Arbeitsverhältnis kündigen.
Er kann nicht mit einer Zweiwochenfrist kündigen.
Wie kündige ich während der Probezeit?
Die ordentliche Kündigung in der Probezeit unterscheidet sich von einer “normalen” ordentlichen Kündigung nur durch die verkürzte Kündigungsfrist von nur 2 Wochen.
Ansonsten ist noch zu beachten, dass das Kündigungsschutzgesetz noch nicht greift, da die Wartezeit von 6 Monaten noch nicht abgelaufen ist.
Der Kündigende braucht also keinen Kündigungsgrund für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses und sollte auch keinen Grund in der Kündigungserklärung angeben. Eine Ausnahme gilt nur bei besonderen Kündigungsschutz, zum Beispiel wegen Schwangerschaft.
Wie schreibe ich eine Kündigung in der Probezeit?
Die Kündigungserklärung in der Probezeit ist einfach zu schreiben.
Diese muss nur enthalten, dass das Arbeitsverhältnis während der Probezeit zu einem bestimmten Kündigungstermin gekündigt wird.
Die Frist beträgt 2 Wochen ab dem Zugang der Kündigung. Hilfsweise sollte man zusätzlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Wie berechnet man die 2-wöchgige Kündigungsfrist?
Die zweiwöchige Kündigungsfrist in der Probezeit ist einfach zu berechnen. Bei den zwei Wochen kommt es nicht auf das Datum der Kündigung an, sondern auf den Tag der Zustellung der Kündigung beim Arbeitnehmer. Von diesem Tag sind zwei Wochen ab zu zählen. Wenn also der Wochentag ein Dienstag ist, dass ist das Ende der Frist ebenfalls ein Dienstag, nur 14 Tage später. Ein Beispiel wäre, dass der Arbeitgeber eine am 15.08.2023 ausgestellt Kündigung dem Arbeitnehmer am 18.08.2023 (Freitag) übergibt. Hier beginnen die 14 Tage an Kündigungsfrist am 18.08.2023, so dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 1.09.2023 (Freitag) endet.
Geht die Kündigung auch zum Monatsende?
Ja, dies geht auch. Obwohl die Frist eigentlich taggenau ist, kann auch zum Monatsende gekündigt werden. Es muss nur mindeststens die 14-tätige Kündigungsfrist eingehalten werden. In der Praxis wird es dem Arbeitgeber aber egal sein, ob der Arbeitsvertrag zum Monatsende beendet wird oder taggenau. Er wird - was zulässig ist - in der Regel die kürzeste Frist, also 14 Tage wählen.
Braucht man für die Probezeitkündigung einen Kündigungsgrund?
Nein, ein Grund für die Kündigung muss nicht vorliegen. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis frei (grundlos) kündigen.Dies wäre nur der Fall, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greifen würde und allgemeiner Kündigungsschutz gilt.
Nach dem KSchG braucht man ja entweder einen betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Grund für die Kündigung. Dies ist hier nicht der Fall, da das KSchG erst nach 6 Monaten greift. Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn Sonderkündigungsschutz greift, wie z.B. bei einer schwangeren Arbeitnehmerin.
Muss man in der Kündigungserklärung einen Grund angeben?
Nein, man muss in der Kündigungserklärung keinen Kündigungsgrund angeben.
Wie oben bereits ausgeführt wurde, braucht man die Probezeitkündigung auch keinen Kündigungsgrund.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können grundlos den Arbeitsvertrag durch eine Kündigung beenden, es sei denn, dass Sonderkündigungsschutz gilt, dann man ggfs. eine vorherige Genehmigung eingeholt werden.
Ist die Kündigung wegen Krankheit möglich?
Ja, auch eine Kündigung während der Probezeit wegen Krankheit ist möglich. Wie oben ausgefüht wurde, braucht der Arbeitgeber ja keinen Grund für die Kündigung. Er kann grundlos kündigen, wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet.
Kann auch der Arbeitnehmer mit einer Frist von 2 Wochen in der Probezeit kündigen?
Das Muster ist gedacht für eine ordentliche Kündigung in der Probezeit. Man spricht auch von einer fristgerechten Kündigung.
Eine ordentliche oder fristgerechte Kündigung liegt dann vor, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird.
Bei der außerordentlichen Kündigung wird in der Regel fristlos, also ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt.
Eine solche Kündigung ist nur möglich, wenn ein außerordentlicher Kündigungsgrund nach§ 626 I BGB vorliegt. Dies ist in der Praxis selten.
Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber können einfach so in der Probezeit bzw. in der Wartezeit das Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen.
Es muss ein erheblicher Grund, wie zum Beispiel Diebstahl von Firmeneigentum etc. vorliegen.
Eine mangelnde Eignung des Arbeitnehmers rechtfertigt in der Regel keine außerordentliche Kündigung.
Bei einer fristlosen Kündigung besteht die Gefahr, dass der Arbeitnehmer klagt und dann der Arbeitgeber den Lohn nachzahlen muss.
Was gilt bei einer fristlosen Kündigung in der Probezeit?
Die außerordentliche und fristlose Kündigung ist auch während der Probezeit möglich. Allerdings nur, wenn ein für die Kündigung ein wichtiger Grund nach § 626 BGB vorliegt.
Ein solcher wichtiger Grund kommt selten vor. Derjenige, der außerordentlich kündigt, muss den Grund später vor dem Arbeitsgericht darlegen und notfalls beweisen.
Kann eine Probezeitkündigung auch mündlich erfolgen?
Eine Probezeitkündigung muss zwingend schriftlich erfolgen. Eine Kündigung, im Arbeitsrecht, die nicht schriftlich erfolgt ist grundsätzlich nichtig.
Das Schriftformgebot ist gesetzlich in § 623 BGB geregelt. Eine Kündigung und ein Aufhebungsvertrag können wirksam nur schriftlich geschlossen werden.
Von einer mündlichen Kündigung ist von daher dringend abzuraten, da diese Unsicherheit schafft und das Arbeitsverhältnis nicht beendet.
Der Arbeitgeber hat unter Umständen das Problem, dass er später obwohl der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung gebracht hat, Lohn zahlen muss.
Dies nennt sich Annahmeverzugslohn.
Wann muss man in der Probezeit kündigen?
Eine Probezeitkündigung muss nicht zwingend erfolgen, wenn beide Seiten das Arbeitsverhältnis fortsetzen wollen.
Wenn aber eine Seite den Arbeitsvertrag kündigen möchte, so muss dies innerhalb des Probezeitraumes - dies sind meist 6 Monate - geschehen.
Wichtig ist dabei, dass die Kündigung der Gegenseite innerhalb der Probezeit zugehen muss. Das Datum der Kündigung ist dabei unerheblich.
Kann eine Probezeitkündigung angefochten werden?
Ja, der Arbeitnehmer kann gegen jede Kündigung mittels Kündigungsschutzkage vorgehen. Ob die Klage aber Erfolg haben wird, ist eine andere Sache. Die Gewinnchancen für den Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess sind hier recht dürftig, denn nun muss er darlegen und notfalls nachweisen, dass die Kündigung nichtig bzw. unwirksam ist. Dies ist schwierig, da dann oft nur eine Nichtigkeit bei Treuwidrigkeit oder Sittenwidrigkeit vorliegen kann. Dies ist aber schwer für den Arbeitnehmer zu begründen.
Wie ist die Klagefrist einer Kündigungsschutzklage?
Die Klagefrist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage für den Arbeitnehmer beträgt 3 Wochen ab dem Zugang der Kündigung. Sollte die dreiwöchige Frist verstreichen ohne dass eine entsprechende Klageschrift eingereicht wurde, gilt die Kündigung als rechtskräftig bestätigt - selbst wenn sie möglicherweise unrechtens war (§ 7 KSchG - Wirksamkeitsfiktion).
Kann man auch auf dem letzten Tag der Probezeit kündigen?
Ja. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können die Probezeit bis zum letzten Tag ausnutzen.
Eine Probezeitkündigung ist selbst am letzten Tag des Probzeitraumes ist möglich, allerdings muss die Kündigung der Gegenseite auch am letzten Tag zugehen!
Wann die Kündigungsfrist abläuft, ist unerheblich.
Wie kann man in der Probzeit kündigen - Beispiel?
Der Arbeitgeber möchte zum Ende der Probzeit das Arbeitsverhältnis beenden. Die Probezeit endet zum 31.10.2023.
Wenn der Arbeitgeber dann dem Arbeitnehmer die Kündigung bis zu diesem Tag zustellt (übergibt oder in den Briefkasten wirft), dann kann er noch mit der 2-Wochen-Frist kündigen und braucht auch keinen Kündigungsgrund.
Unterheblich ist, dass das Arbeitsverhältnis bei einer Kündigung, welche am 31.10.2021 eingeworfen wird, erst zum 14. November 2023 endet.