Was ist eine Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung.
Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden.
Ob eine Kündigung begründet ist, ist oft gar nicht so einfach einzuschätzen. Hier ist anwaltlicher Rat sinnvoll.
Was ist eine Änderungskündigung?
Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung im Verbund mit einem Angebot auf Änderung der Arbeitsbedingungen nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Wie schreibt man eine Änderungskündigung?
Die Änderungskündigung besteht aus 2 Teile (Kündigung und Änderungsangebot). Gerade das Änderungsangebot muss hinreichend konkret und bestimmt sein.
Der Arbeitnehmer muss sowohl die Beendigungskündigung als auch das Änderungsangebot verstehen können. In der Praxis ist es fast unmöglich, dass der Arbeitgeber ohne anwaltliche Hilfe eine solche Kündigung richtig formuliert.
Welche Fristen gelten bei einer Änderungskündigung?
Da die Änderungskündigung ja aus einer ordentlichen Kündigung und einem Änderungsangebot besteht, muss die ordentliche Kündigungsfrist vom Arbeitgeber eingehalten werden.
Dies ist die Frist, die auch geltend würde, wenn der Arbeitgeber einfach ordentlich das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers kündigt.
Falls es keine andere tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelung gibt, dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, welche in § 622 BGB geregelt sind.
Ab wann ist die Änderung der Arbeitsbedingungen zulässig?
Die Änderung der Arbeitsbedingungen (also das Änderungsangebot) ist frühestens mit dem Ende der Kündigungsfrist der Kündigung zulässig.
Beispiel: Der Arbeitnehmer hat eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende.
Wird die ordentliche Änderungskündigung am 11. Oktober 2021 dem Arbeitnehmer zugestellt, dann ist eine Kündigung zum 31. Dezember 2021 möglich.
Mit Ablauf dieser Kündigungsfrist, also mit dem 1. Januar 2021 beginnt frühenstens die Änderung des Arbeitsvertrags, wenn der Arbeitnehmer die Änderungskündigung annimmt.
Was passiert, wenn man eine Änderungskündigung nicht annnimmt?
Der Arbeitnehmer muss das Angebot auf Änderung der Arbeitsbedingungen, welches in der Änderungskündigung enthalten ist, nicht annehmen.
Nimmt er dieses nicht an, dann endet das Arbeitsverhältnis zum Ende der Kündigungsfrist, wie in der Kündigung angegeben.
Wie verhalte ich mich bei einer Änderungskündigung?
Um es kurz zu machen: Der Arbeitnehmer sollte innerhalb der Klagefrist für die Kündigungsschutzklage (3 Wochen) sich anwaltlich über die Reaktionsmöglichkeiten beraten lassen.
Welche Möglichkeiten der Reaktion auf eine Änderungskündigung des Arbeitgebers gibt, habe ich oben schon ausgeführt.
Trotzdem ist der anwaltliche Rat unumgänglich, um die richtige Strategie einzuschlagen. Fehler sind später schwer zu korrigieren.
Wann ist eine Änderungskündigung unwirksam?
Änderungskündigungen, die der Arbeitgeber ohne anwaltliche Beratung ausspricht sind oft unwirksam. Hier sind viele formelle Fehler möglich.
Oft schweitert eine Änderungskündigung auch daran, dass der Arbeitgeber die Änderung durch sein Direktionsrecht herbeiführen kann (überflüssige Änderungskündigung).
Auch formell wird viel falsch gemacht. Einer der häufigsten Fehler ist der, dass der Arbeitgeber eine Vielzahl von Änderungen vornimmt, obwohl diese nicht notwendig sind.
Er darf maximal das ändern, was unbedingt - z.B. aus betriebsbedingten Gründen - notwendig ist, wie z.B. eine Versetzung; dann aber nur diese und nicht noch die Urlaub etc.
Wann ist eine betriebliche Änderungskündigung notwendig?
Die Änderungskündigung ist gegenüber der Beendigungskündigung das mildere Mittel.
Eine betriebliche Änderungskündigung ist von daher notwendig, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen.
Dies muss der Arbeitgeber darlegen und notfalls auch beweisen.
Kann auch der Arbeitnehmer eine Änderungskündigung aussprechen?
Auch eine Änderungskündigung durch den Arbeitnehmer ist grundsätzlich möglich. In der Praxis kommt dies so gut wie nie vor und es besteht auch die Gefahr, dass alleine schon aus formellen Gründen die Änderungskündigung unwirksam ist. Theoretisch ist es aber denkbar, dass der Arbeitnehmer zum Beispiel mittels Änderungskündigung sein Arbeitsvertrag kündigt und den Arbeitgeber ankündigt, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung eines höheren Stundenlohnes fortzusetzen.
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage ist eine Klage des Arbeitnehmers, mit der sich dieser gegen eine Kündigung des Arbeitgebers wehrt und diese vor dem Arbeitsgericht angreift.
Diese Klage ist nicht auf Zahlung einer Abfindung gerichtet.
Worauf ist die Kündigungsschutzklage gerichtet?
Die Kündigungsschutzklage richtet sich darauf, dass das Arbeitsgericht feststellt, dass die Kündigung des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat beziehungsweise auflösen wird.
Welches Arbeitsgericht ist in Berlin zuständig?
In Berlin gibt es nur ein Arbeitsgericht, nämlich das Arbeitsgericht Berlin. Dieses ist für alle arbeitsrechtlichen Klagen zuständig.
Kann man eine Kündigung zurücknehmen?
Nein. Dies geht nicht.
Eine Kündigung ist ein Gestaltungsrecht, das nicht zurückgenommen werden kann.
Der Arbeitgeber kann allenfalls dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen anbieten.
Wenn der Arbeitnehmer dieses Angebot annimmt, dann wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt.