Wie schreibe ich eine wirksame Abmahnung?
Eine wirksame Abmahnung besteht aus einer genauen Schilderung der Pflichtverletzung des Arbeitnehmers. Dabei sollte das Fehlverhalten genau mit Datum, Ort und Zeit beschrieben werden.
Weiter muss konkret vom Arbeitgeber beschrieben werden, wie sich der Arbeitnehmer richtig verhalten hätte.
Im dritten Teil der Abmahnung muss für den Wiederholungsfall die Kündigung des Arbeitsvertrags angedroht werden.
Wie oft muss man zu spät komnmen, um eine Abmahnung zu erhalten?
In der Regel wird der Arbeitgeber bei einer einmaligen Unpünktlichkeit nicht sofort abmahnen.
Theoretisch darf er dies aber, wenn die Verspätung nicht unerheblich ist und der Arbeitnehmer hier keine Entschuldigung hat. In der Praxis bringt eine solche Abmahnung aber nicht viel.
Muss bei Verspätung des Arbeitnehmers vor der Kündigung abgemahnt werden?
Ja, in der Regel schon. Bei einer einmaligen Verspätung handelt es sich um eine einfache Pflichtverletzung. Hier ist eine Abmahnung erforderlich. Der
Erst dann darf der Arbeitgeber (beim nächsten gleichartigen Fehlverhalten) verhaltensbedingt kündigen.
Unter welchen Umständen kann eine Abmahnung wegen Verspätung als unverhältnismäßig angesehen werden?
Eine Abmahnung wegen einer einmaligen oder geringfügigen Verspätung kann als unverhältnismäßig angesehen werden, insbesondere wenn die Verspätung unter bestimmten Umständen erfolgte, die außerhalb der Kontrolle des Arbeitnehmers lagen (z.B. unvorhersehbare Verkehrsstörungen/ Streik/ Glateis). Die Verhältnismäßigkeit muss immer gewahrt werden.
Was kann ich als Arbeitnehmer tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Lassen Sie die Abmahnung sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Muss man 3 x abmahnen bevor man kündigen darf?
Dies stimmt nicht. Bei schweren Pflichtverletzungen reicht eine Abmahnung aus, wenn ein gleichartiger schwerer Verstoß im engen zeitlichen Zusammenhang darauf folgt.
Dann kann der Arbeitgeber kündigen. Bei leichteren Pflichtverletzungen kann es aber sein, dass auch mehr als 3 Abmahnungen notwendig sind.
Schließlich gibt es auch Fälle, bei denen der Arbeitgeber sofort verhaltensbedingt kündigen kann, ohne dass er zuvor abmahnen muss.
1. Beispiel: Der Arbeitnehmer beleidigt einen Arbeitskollegen schwer und stört dadurch erheblich den Betriebsfrieden. Daraufhin wird er vom Arbeitgeber abgemahnt.
Kurze Zeit später spricht der Arbeitnehmer erneute eine schwere Beleidigung (in der Öffentlichkeit) gegen die Kollegen aus.
Als Arbeitgeber darf man abmahnen und zugleich kündigen?
Nein, das geht nicht! Es gilt: Entweder abmahnen oder kündigen. Beides zusammen geht nicht. Die Abmahnung soll ja das mildere Mittel zur Kündigung sein und dem Arbeitnehmer nochmals eine Chance geben.
1.Der Arbeitnehmer bleibt trotz einer ersten Abmahnung der Arbeit unentschuldigt für eine 1 Woche fern. Der Arbeitgeber spricht eine zweite Abmahnung aus und kündigt sodann wegen des Sachverhalt.
Die Kündigung ist hier unwirksam. Er hätte entweder nochmals abmahnen können oder gleich die Kündigung aussprechen können.
Kann man nicht sofort beim Zuspätkommen des Arbeitnehmers kündigen?
In der Regel muss man vorher abmahnen. Allerdings zeigt das hier zitierte Urteil des LAG Schleswig-Holstein, dass es auch Fälle gibt, bei denen man ohne Abmahnung bei regelmäßiger Verspätung kündigen kann.
Kann eine einmalige Verspätung zu einer Kündigung führen?
Eine einmalige Verspätung führt in der Regel nicht direkt zu einer Kündigung, es sei denn, der Verstoß ist besonders schwerwiegend. Vor einer Kündigung sind normalerweise mehrere Abmahnungen notwendig.
Wer ist abmahnberechtigt bwz. darf für den Arbeitgeber abmahnen?
Abmahnungsberechtigte Personen sind alle Mitarbeiter, die befugt sind, verbindliche Anweisungen bezüglich des Orts, der Zeit sowie der Art und Weise der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu erteilen.
Kurzum, wer weisungsbefügt ist, darf auch abmahnen. Dies sind neben dem Geschäftsführer und Prokuristen auch die weisungsbefugten Personen im Betrieb.