Was ist eine Kündigungsvorlage?
Eine Kündigungsvorlage ist ein vorgefertigtes Musterschreiben, das die wesentlichen
Bestandteile einer wirksamen Kündigung enthält. Sie dient als Ausgangspunkt für die
Formulierung einer eigenen Kündigung und muss immer auf den konkreten Einzelfall
angepasst werden.
Kann ich eine Kündigungsvorlage einfach so verwenden?
Nein, nicht ohne Anpassung. Eine Vorlage enthält nur die grundlegende Struktur.
Wichtige Angaben wie Name, Adresse, Datum, Kündigungsfrist und Kündigungstermin
müssen individuell eingetragen werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die
Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Welche Kündigungsvorlage brauche ich?
Das hängt davon ab, wer kündigt und aus welchem Grund. Für die ordentliche
Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es andere Vorlagen als für die Kündigung
durch den Arbeitnehmer. Sonderfälle wie Probezeit, Minijob oder fristlose
Kündigung erfordern jeweils eigene Muster.
Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?
Ja, zwingend. Gemäß § 623 BGB bedarf jede Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
der Schriftform. Eine mündliche Kündigung, eine Kündigung per E-Mail oder per
WhatsApp ist unwirksam – unabhängig davon, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer
kündigt.
Welche Angaben muss eine Kündigung enthalten?
Eine wirksame Kündigung muss mindestens enthalten: Name und Anschrift beider
Parteien, eine eindeutige Kündigungserklärung, den Kündigungstermin oder
hilfsweise den nächstmöglichen Zeitpunkt sowie die Unterschrift des Kündigenden.
Ein Kündigungsgrund muss in der Regel nicht angegeben werden.
Wie stellt man eine Kündigung sicher zu?
Die sichersten Wege sind die persönliche Übergabe mit Zeugen oder der Einwurf
in den Briefkasten durch einen Zeugen. Von einer Zustellung per
Einschreiben/Rückschein wird abgeraten, da diese unsicher ist – wird das
Einschreiben nicht angenommen, gilt die Kündigung als nicht zugegangen.
Was ist der Unterschied zwischen Kündigungsfrist und Kündigungstermin?
Die Kündigungsfrist ist die Länge der Frist, die zwischen Zugang der Kündigung
und Ende des Arbeitsverhältnisses liegen muss – zum Beispiel vier Wochen.
Der Kündigungstermin ist der konkrete Endtermin – zum Beispiel zum 15. oder
zum Monatsende. Beide Begriffe werden häufig verwechselt.
Was passiert wenn die Kündigungsvorlage fehlerhaft ist?
Eine fehlerhafte Kündigung kann unwirksam sein. Der Arbeitnehmer kann dann
innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Typische Fehler sind: falsche Kündigungsfrist, fehlende Schriftform, fehlende
Unterschrift oder Kündigung einer Person mit Sonderkündigungsschutz.