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Entgeltfortzahlung – Begriff und Bedeutung im Arbeitsrecht

Entgeltfortzahlung im Arbeitsrecht

Die Entgeltfortzahlung ist der gesetzliche Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall oder bei bestimmten anderen Verhinderungsgründen. Während dieser Zeit ruht die Arbeitspflicht, das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch bestehen und der Lohn wird weitergezahlt.

Mehr zu den Themen Kündigung, Abfindung oder Kündigungsschutzklage finden Sie ebenfalls auf meiner Seite.

Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich Auszubildender, Minijobber und Teilzeitkräfte. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung bestanden hat.

Dauer und Umfang

Im Krankheitsfall besteht der Anspruch für bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) je Erkrankung. Danach zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld. Die Höhe entspricht dem regelmäßigen Arbeitsentgelt.

Mehr zu Lohn und Arbeitslohn.

Voraussetzungen

  • Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Attest erforderlich)
  • Kein Selbstverschulden der Krankheit
  • Unverzügliche Krankmeldung
  • Mindestens 4 Wochen Beschäftigung

Hinweis

Während der Entgeltfortzahlung besteht voller Anspruch auf das bisherige Arbeitsentgelt. Nach Ablauf der 6 Wochen übernimmt in der Regel die Krankenkasse mit dem Krankengeld.

Muster für eine Krankmeldung beim Arbeitgeber

Muster einer Krankmeldung

Krankmeldung per E-Mail (Beispiel)

An den Arbeitgeber

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich aufgrund einer Erkrankung seit heute arbeitsunfähig bin. Das ärztliche Attest können Sie elektronisch bei meiner Krankenkasse abrufen.

Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann Berlin, den (Datum)

Weitere Muster finden Sie hier.

Rechte und Pflichten während der Entgeltfortzahlung

Während dieser Zeit ruht die Arbeitspflicht, das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Arbeitnehmer müssen alles unterlassen, was die Genesung verzögert, und auf Verlangen ärztliche Nachweise vorlegen.

Wiederholungserkrankung

Besonderheiten gelten, wenn innerhalb von 6 Monaten eine erneute Erkrankung auftritt oder eine neue Erkrankung während der Entgeltfortzahlung entsteht. Dann wird geprüft, ob ein neuer Anspruch entsteht.

Kein Anspruch bei

  • selbstverschuldeter Krankheit (z. B. Trunkenheit am Steuer)
  • unentschuldigtem Fehlen
  • tariflichen oder vertraglichen Ausschlussfristen

Tipp

Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit immer sofort und klären Sie, ob ein ärztliches Attest nötig ist. Arbeitgeber können es ab dem ersten Tag verlangen.

Häufige Fehler und Probleme

  • verspätete Krankmeldung
  • kein Attest
  • Unklarheit, ob ein neuer Anspruch nach 6 Monaten entsteht
  • Streit über Höhe des Entgelts (z. B. Überstunden, Zuschläge)

Auch Minijobber und Teilzeitkräfte haben Anspruch, anteilig nach ihrem regelmäßigen Verdienst.

Entgeltfortzahlung kurz erklärt!

Bis zu 6 Wochen je Krankheit, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen besteht. Unverzüglich melden, Attest ab dem 4. Tag (oder früher, wenn der Arbeitgeber es verlangt). Kein Anspruch bei selbstverschuldeter Krankheit oder Ausschluss nach Tarif. Danach Krankengeld der Krankenkasse.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Entgeltfortzahlung

Nach § 8 EFZG bleibt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung sogar bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis wegen der Krankheit gekündigt wird.

Beispiele:

  • Kündigung aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit: Entgeltfortzahlung bis zum Ende der Kündigungsfrist.
  • Arbeitnehmer kündigt aus wichtigem Grund, weil der Arbeitgeber die Krankheit mitverursacht hat.

Bei einer Kündigung empfiehlt sich immer eine Prüfung durch einen Fachanwalt. Oft lohnt sich auch eine Kündigungsschutzklage.

§ 3 EFZG – Anspruch auf Entgeltfortzahlung

§ 3 EFZG

Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) zahlt der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen den Lohn weiter. Danach springt die Krankenkasse ein.

Mehr zu Kündigungsfristen oder Aufhebungsvertrag.

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.05.2024 – 5 Sa 98/23

Urteil LAG zum Thema

Krankschreibung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses? Das LAG entschied, dass AU-Bescheinigungen, die genau bis zum Ende eines gekündigten Arbeitsverhältnisses gehen, deren Beweiswert erschüttern. Dann muss der Arbeitnehmer detailliert beweisen, warum er arbeitsunfähig war.

Abschließende Hinweise

Die Entgeltfortzahlung schützt Arbeitnehmer im Krankheitsfall. Arbeitgeber müssen die Voraussetzungen genau prüfen. Bei Konflikten oder einer drohenden Kündigung ist anwaltliche Unterstützung ratsam.

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FAQ zur Entgeltfortzahlung

Wie lange habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Der Anspruch besteht für bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) je Erkrankung.

Wer zahlt nach Ablauf der Entgeltfortzahlung?

Nach 6 Wochen zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld.

Muss ich dem Arbeitgeber ein Attest vorlegen?

Ja, spätestens ab dem vierten Krankheitstag – der Arbeitgeber kann das Attest auch früher verlangen.

Haben Minijobber und Teilzeitkräfte Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Ja, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen besteht.

Was passiert bei wiederholter Erkrankung?

Bei einer neuen Erkrankung beginnt ein neuer Anspruch, bei derselben Erkrankung gelten besondere Regeln.

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