Entgeltfortzahlung – Begriff und Bedeutung im Arbeitsrecht
Die Entgeltfortzahlung ist der gesetzliche Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall oder bei bestimmten anderen Verhinderungsgründen. Während dieser Zeit ruht die Arbeitspflicht, das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch bestehen und der Lohn wird weitergezahlt.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich Auszubildender, Minijobber und Teilzeitkräfte. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung bestanden hat.
Dauer und Umfang
Im Krankheitsfall besteht der Anspruch für bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) je Erkrankung. Danach zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld. Die Höhe entspricht dem regelmäßigen Arbeitsentgelt.
Während der Entgeltfortzahlung besteht voller Anspruch auf das bisherige Arbeitsentgelt. Nach Ablauf der 6 Wochen übernimmt in der Regel die Krankenkasse mit dem Krankengeld.
Muster für eine Krankmeldung beim Arbeitgeber
Krankmeldung per E-Mail (Beispiel)
An den Arbeitgeber
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich aufgrund einer Erkrankung seit heute arbeitsunfähig bin. Das ärztliche Attest können Sie elektronisch bei meiner Krankenkasse abrufen.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Berlin, den (Datum)
Rechte und Pflichten während der Entgeltfortzahlung
Während dieser Zeit ruht die Arbeitspflicht, das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Arbeitnehmer müssen alles unterlassen, was die Genesung verzögert, und auf Verlangen ärztliche Nachweise vorlegen.
Wiederholungserkrankung
Besonderheiten gelten, wenn innerhalb von 6 Monaten eine erneute Erkrankung auftritt oder eine neue Erkrankung während der Entgeltfortzahlung entsteht. Dann wird geprüft, ob ein neuer Anspruch entsteht.
Kein Anspruch bei
selbstverschuldeter Krankheit (z. B. Trunkenheit am Steuer)
unentschuldigtem Fehlen
tariflichen oder vertraglichen Ausschlussfristen
Tipp
Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit immer sofort und klären Sie, ob ein ärztliches Attest nötig ist. Arbeitgeber können es ab dem ersten Tag verlangen.
Häufige Fehler und Probleme
verspätete Krankmeldung
kein Attest
Unklarheit, ob ein neuer Anspruch nach 6 Monaten entsteht
Streit über Höhe des Entgelts (z. B. Überstunden, Zuschläge)
Auch Minijobber und Teilzeitkräfte haben Anspruch, anteilig nach ihrem regelmäßigen Verdienst.
Entgeltfortzahlung kurz erklärt!
Bis zu 6 Wochen je Krankheit, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen besteht.
Unverzüglich melden, Attest ab dem 4. Tag (oder früher, wenn der Arbeitgeber es verlangt).
Kein Anspruch bei selbstverschuldeter Krankheit oder Ausschluss nach Tarif.
Danach Krankengeld der Krankenkasse.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Entgeltfortzahlung
Nach § 8 EFZG bleibt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung sogar bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis wegen der Krankheit gekündigt wird.
Beispiele:
Kündigung aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit: Entgeltfortzahlung bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Arbeitnehmer kündigt aus wichtigem Grund, weil der Arbeitgeber die Krankheit mitverursacht hat.
Bei einer Kündigung empfiehlt sich immer eine Prüfung durch einen Fachanwalt. Oft lohnt sich auch eine Kündigungsschutzklage.
§ 3 EFZG – Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) zahlt der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen den Lohn weiter. Danach springt die Krankenkasse ein.
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.05.2024 – 5 Sa 98/23
Krankschreibung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses?
Das LAG entschied, dass AU-Bescheinigungen, die genau bis zum Ende eines gekündigten Arbeitsverhältnisses gehen, deren Beweiswert erschüttern. Dann muss der Arbeitnehmer detailliert beweisen, warum er arbeitsunfähig war.
Abschließende Hinweise
Die Entgeltfortzahlung schützt Arbeitnehmer im Krankheitsfall. Arbeitgeber müssen die Voraussetzungen genau prüfen. Bei Konflikten oder einer drohenden Kündigung ist anwaltliche Unterstützung ratsam.