Entgeltfortzahlung – Begriff und Bedeutung im Arbeitsrecht
Die Entgeltfortzahlung ist der gesetzliche Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall oder bei bestimmten anderen Verhinderungsgründen. Während der Entgeltfortzahlung ruht die Arbeitspflicht, das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch bestehen und der Lohn wird weitergezahlt.
Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich Auszubildender, Minijobber und Teilzeitkräfte. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung bestanden hat.
Dauer und Umfang der Entgeltfortzahlung
Im Krankheitsfall besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) je Erkrankung. Danach erhalten Arbeitnehmer in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse. Die Höhe der Entgeltfortzahlung entspricht dem regelmäßigen Arbeitsentgelt.
Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung
- Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (ärztliches Attest erforderlich)
- Kein Verschulden des Arbeitnehmers an der Erkrankung
- Rechtzeitige Krankmeldung beim Arbeitgeber (unverzüglich)
- Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 4 Wochen
Antrag und Nachweispflichten
Eine formelle Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Arbeitsunfähigkeit muss dem Arbeitgeber jedoch unverzüglich gemeldet und spätestens ab dem vierten Krankheitstag durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden (der Arbeitgeber kann das Attest auch früher verlangen).