Elternzeit – Begriff und Bedeutung im Arbeitsrecht
Die Elternzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung ihres Kindes. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, der Arbeitsplatz bleibt jedoch erhalten und es besteht ein besonderer Kündigungsschutz.
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Anspruch auf Elternzeit haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von der Betriebsgröße oder der Art des Arbeitsverhältnisses (Vollzeit, Teilzeit, Minijob). Auch Auszubildende können Elternzeit nehmen. Die Elternzeit kann von Mutter und Vater genommen werden, auch gleichzeitig oder abwechselnd.
Dauer und Aufteilung der Elternzeit
Die Elternzeit kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Die Elternzeit kann auf bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden.
Antrag und Fristen
Der Antrag auf Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen. Im Antrag muss der Zeitraum der Elternzeit verbindlich angegeben werden.
Hinweis
Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht kündigen – Ausnahmen sind nur mit behördlicher Zustimmung möglich.
Muster für einen Antrag auf Elternzeit
Antrag auf Elternzeit (Beispiel)
An den Arbeitgeber (Adresse)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Elternzeit für mein Kind, geboren am (Geburtsdatum),
und zwar für den Zeitraum vom (Beginn) bis zum (Ende).
Bitte bestätigen Sie mir die Elternzeit schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift Arbeitnehmer/in)
Berlin, den (Datum)
Rechte und Pflichten während der Elternzeit
Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Es besteht jedoch weiterhin Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 32 Stunden pro Woche ist während der Elternzeit möglich, sofern der Arbeitgeber zustimmt.
Kündigungsschutz während der Elternzeit
Ab dem Zeitpunkt, an dem die Elternzeit verlangt wurde, bis zum Ende der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur in Ausnahmefällen und mit behördlicher Zustimmung möglich.
Rückkehr aus der Elternzeit
Nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den bisherigen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht benachteiligen, weil er Elternzeit genommen hat.
Tipp
Beantragen Sie die Elternzeit rechtzeitig und achten Sie auf die Fristen. Lassen Sie sich die Elternzeit vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Häufige Fehler und Probleme bei der Elternzeit
Häufige Fehler sind verspätete Anträge, unvollständige Angaben im Antrag oder Missverständnisse über die Aufteilung der Elternzeit. Auch die Ablehnung einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit durch den Arbeitgeber kann zu Problemen führen. In solchen Fällen empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.
Teilzeit während der Elternzeit
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Antrag auf Teilzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn gestellt werden.
Elternzeit kurz erklärt!
Elternzeit steht beiden Elternteilen zu. Der Antrag muss rechtzeitig und schriftlich erfolgen. Die Aufteilung ist flexibel möglich.
Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur mit behördlicher Zustimmung möglich.
Teilzeit während der Elternzeit ist möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitgeber zustimmt.
Nach der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr an den alten oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz.
Abschließende Hinweise zur Elternzeit
Die Elternzeit ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte und Pflichten kennen und die Elternzeit sorgfältig planen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und dürfen Arbeitnehmer wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit nicht benachteiligen.
Für weiterführende Beratung oder rechtliche Unterstützung ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
§ 15 BEEG – Anspruch auf Elternzeit
§ 15 BEEG
Ein Anspruch auf Elternzeit besteht nach § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Demnach können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Betreuung und Erziehung ihres Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Elternzeit verlangen. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden.
Mein Podcast zum Arbeitsrecht und Folgen zum Thema Elternzeit
🎙 Podcast: „155 Tage an Urlaubsabgeltung und Elternzeit – was steckt dahinter?“
Anspruch auf Elternzeit haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von der Betriebsgröße oder der Art des Arbeitsverhältnisses (Vollzeit, Teilzeit, Minijob). Auch Auszubildende können Elternzeit nehmen.
Wie lange kann Elternzeit genommen werden?
Die Elternzeit kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden. Bis zu 24 Monate können auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden.
Wie beantrage ich Elternzeit?
Der Antrag auf Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen.
Besteht während der Elternzeit Kündigungsschutz?
Ja, während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht kündigen – Ausnahmen sind nur mit behördlicher Zustimmung möglich.
Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Ja, eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 32 Stunden pro Woche ist während der Elternzeit möglich, sofern der Arbeitgeber zustimmt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Was passiert nach der Elternzeit?
Nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den bisherigen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht benachteiligen, weil er Elternzeit genommen hat.
Was sind häufige Fehler beim Antrag auf Elternzeit?
Häufige Fehler sind verspätete Anträge, unvollständige Angaben im Antrag oder Missverständnisse über die Aufteilung der Elternzeit. Es empfiehlt sich, die Elternzeit sorgfältig zu planen und rechtzeitig zu beantragen.