Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb. Er vertritt die Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber und sorgt für die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Mitbestimmung im Betrieb.
Rechtsgrundlage
Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dort sind die Voraussetzungen, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats geregelt.
Das Wichtigste vorab:
Ein Betriebsrat kann ab 5 ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden.
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der gesamten Belegschaft.
Er hat Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte.
Die Wahl und Arbeit des Betriebsrats ist gesetzlich geschützt.
Die Wahl des Betriebsrats erfolgt in geheimer und unmittelbarer Wahl. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ab 16 Jahren, wählbar sind Arbeitnehmer ab 18 Jahren mit mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Voraussetzungen für die Wahl
Mindestens 5 ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb
Davon mindestens 3 wählbar
Ablauf der Wahl
Einleitung der Wahl durch einen Wahlvorstand
Aufstellung von Wahllisten/Kandidaten
Durchführung der geheimen Wahl
Auszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle 4 Jahre statt (zuletzt 2022, nächste regulär 2026).
Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen
Förderung
Gleichstellung, Integration, Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Beschwerdeannahme
Entgegennahme und Weiterleitung von Beschwerden der Arbeitnehmer
Initiativrecht
Vorschläge für Verbesserungen im Betrieb
Hinweis
Auch in kleineren Betrieben kann ein Betriebsrat gewählt werden, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Aufgaben und Rechte hat der Betriebsrat?
Der Betriebsrat hat zahlreiche Aufgaben und Rechte, die im BetrVG geregelt sind. Dazu gehören:
Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten (z. B. Arbeitszeit, Urlaubsregelungen, technische Überwachung)
Mitwirkung bei personellen Einzelmaßnahmen (z. B. Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen)
Förderung der Gleichstellung und Integration im Betrieb
Entgegennahme von Beschwerden der Arbeitnehmer
Initiativrecht bei betrieblichen Verbesserungen
Mitbestimmungsrechte
In bestimmten Angelegenheiten (z. B. Arbeitszeit, Überstunden, Urlaubsgrundsätze, Einführung technischer Einrichtungen) kann der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats keine verbindlichen Regelungen treffen.
Informations- und Beratungsrechte
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend informieren und anhören, z. B. bei geplanten Umstrukturierungen, Kündigungen oder Betriebsänderungen.
Hinweis
Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Kündigungsschutz und dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden.
Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
Arbeitgeber und Betriebsrat sind zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. Ziel ist es, die Interessen des Betriebs und der Belegschaft in Einklang zu bringen und Konflikte möglichst einvernehmlich zu lösen.
Betriebsvereinbarungen
Viele Regelungen werden in sogenannten Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat schriftlich festgehalten. Diese gelten verbindlich für alle Arbeitnehmer des Betriebs.
Typische Fragen zum Betriebsrat
Wann kann ein Betriebsrat gewählt werden?
Welche Rechte hat der Betriebsrat bei Kündigungen?
Wie läuft eine Betriebsratswahl ab?
Was ist eine Betriebsvereinbarung?
Wer trägt die Kosten des Betriebsrats?
Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im FAQ zum Betriebsrat unten auf dieser Seite.
Hinweis
Die Kosten der Betriebsratsarbeit (z. B. Schulungen, Sachmittel) trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.
§ 1 BetrVG – Errichtung eines Betriebsrats
§ 1 BetrVG
In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.
BAG, Beschluss vom 13.03.2013 – 7 ABR 69/11
In diesem Beschluss hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass regelmäßig beschäftigte Leiharbeitnehmer bei der Bestimmung der Größe des Betriebsrats im Entleiherbetrieb gemäß § 9 BetrVG mitzuzählen sind. Dies stellt eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung dar und berücksichtigt die tatsächliche Eingliederung der Leiharbeitnehmer in den Betrieb sowie die damit verbundenen Aufgaben des Betriebsrats.
Ablauf der Betriebsratswahl – als Diagramm
flowchart TD
A[Betrieb mit mind. 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern] --> B{Wahlvorstand wird gebildet}
B --> C[Betriebsratswahl wird durchgeführt]
C --> D[Betriebsrat wird gewählt]
D --> E[Betriebsrat nimmt Arbeit auf]
E --> F[Mitbestimmung & Vertretung der Belegschaft]
Mein Podcast zum Arbeitsrecht: Betriebsrat & Mitbestimmung
🎙 Podcast: „Wie man den Arbeitgeber ärgern kann (Gründung eines Betriebsrats)“
Ein Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb. Er vertritt die Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber und sorgt für die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Mitbestimmung.
Wann kann ein Betriebsrat gewählt werden?
Ein Betriebsrat kann gewählt werden, wenn im Betrieb mindestens fünf ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind, von denen mindestens drei wählbar sind.
Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?
Zu den Aufgaben gehören die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten, Mitwirkung bei personellen Maßnahmen und die Förderung der Gleichstellung.
Welche Rechte hat der Betriebsrat bei Kündigungen?
Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden und kann Bedenken äußern. Bei bestimmten Kündigungen kann er sogar widersprechen.
Wie läuft eine Betriebsratswahl ab?
Die Wahl erfolgt geheim und unmittelbar. Ein Wahlvorstand leitet die Wahl ein, es werden Kandidaten aufgestellt, die Wahl durchgeführt und das Ergebnis bekanntgegeben.
Wer trägt die Kosten des Betriebsrats?
Die Kosten der Betriebsratsarbeit, wie Schulungen, Sachmittel und Räume, trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.