Die Frage nach der zulässigen Arbeitszeit betrifft jeden Arbeitnehmer. Wie viele Stunden darf man eigentlich arbeiten? Was gilt für Pausen? Und was passiert, wenn der Chef Überstunden anordnet?
Arbeitszeit und Arbeitszeitgesetz
Die Arbeitszeit beschreibt die Zeitspanne, in der ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat. Geregelt ist sie im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – doch viele Sonderformen wie Gleitzeit oder Schichtarbeit werfen zusätzliche Fragen auf. Hinzu kommt die aktuelle Entwicklung rund um die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, die Arbeitgeber zunehmend unter Handlungsdruck setzt.
Die gesetzlichen Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer zur Arbeitszeit findet man im Arbeitszeitgesetz.
Gesetzliche Grundlagen der Arbeitszeit
Die zentrale Norm für die Arbeitszeit in Deutschland ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Es dient dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten und legt fest:
Maximal 8 Stunden pro Werktag, ausnahmsweise bis zu 10 Stunden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden erfolgt.
Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen.
Ruhepausen: Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten.
Diese Regelungen gelten für Arbeitnehmer, nicht jedoch für leitende Angestellte, Selbstständige oder Beamte.
Hinweis
Die Bestimmungen nach dem ArbZG ist zwingend. Selbst mit Zustimmung des Arbeitnehmers darf man nicht davon abweichen.
Überstunden und Mehrarbeit – was ist erlaubt?
Die Begriffe Überstunden und Mehrarbeit werden oft verwechselt.
Überstunden
Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die individuell vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen, etwa die im Arbeitsvertrag festgelegten 40 Wochenstunden. Sie müssen nicht zwingend die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreiten, sondern nur das persönliche vertragliche Soll.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hat eine vertraglich festgelegte Arbeitszeit von 38 Stunden pro Woche. Arbeitet er in einer Woche 42 Stunden, so leistet er vier Überstunden.
Wichtig: Überstunden sind nur dann vergütungspflichtig, wenn sie:
angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden,
und nicht bereits mit dem Gehalt abgegolten sind (Achtung bei pauschalen Abgeltungsklauseln).
Mehrarbeit
Mehrarbeit bezeichnet Arbeitszeiten, die über die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hinausgehen – in der Regel mehr als 8 Stunden werktäglich bzw. mehr als 48 Stunden wöchentlich (ohne Ausgleich).
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer arbeitet an fünf Werktagen je 10 Stunden – ergibt 50 Wochenstunden. Ohne entsprechenden Ausgleich liegt hier Mehrarbeit vor.
Mehrarbeit ist nur zulässig, wenn:
sie durch Ausgleich kompensiert wird (innerhalb von sechs Monaten),
oder eine tarifliche bzw. gesetzlich erlaubte Ausnahme greift (z. B. im Gesundheitswesen).
Übersicht
Begriff
Definition
Überstunden
Über das vertragliche Arbeitszeit-Soll hinausgehende Arbeitszeit
Mehrarbeit
Über die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit hinausgehende Zeit
Hinweis
Um Überstunden richtig zu berechnen, muss man also immer in den Arbeitsvertrag nach der regelmäßigen Arbeitszeit schauen und erst dann kann man feststellen, wann die erste Überstunde vorliegt.
Teilzeit, Gleitzeit und Schichtarbeit – flexible Modelle im Überblick
Neben der klassischenVollzeittätigkeit gibt es zahlreiche Arbeitszeitmodelle:
Teilzeit
Reduzierte Arbeitszeit mit entsprechend angepasstem Gehalt. Arbeitnehmer haben nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Gleitzeit
Mitarbeiter können Beginn und Ende der Arbeitszeit innerhalb eines vorgegebenen Rahmens selbst bestimmen.
Schichtarbeit
Arbeit in festgelegten Schichten (Früh-, Spät-, Nachtschicht) – häufig mit besonderen arbeitsmedizinischen Anforderungen.
Vertrauensarbeitszeit
Keine feste Zeiterfassung, der Arbeitnehmer organisiert sich eigenverantwortlich. Allerdings hat auch hier das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung für neue Diskussionen gesorgt.
Kernarbeitszeit
Die Kernarbeitszeit ist der verbindlich festgelegte Zeitraum an einem Arbeitstag, in dem ein Arbeitnehmer anwesenheitspflichtig ist. In diesem Zeitraum müssen alle Beschäftigten grundsätzlich im Betrieb oder im Homeoffice erreichbar und tätig sein.
Arbeitstage pro Monat
Die Arbeitstage pro Monat bestimmen sich nach dem jeweiligen Monat und dem Bundesland, in welchem die Arbeitsleistung zu erbringen ist.
Arbeit auf Abruf
Die Arbeit auf Abruf ist ein Arbeitszeitmodell, bei welchem eine flexible Arbeitszeit vereinbart wird.
Brückenteilzeit
Die Brückenteilzeit gibt dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine vorrübergehende Absenkung seiner regelmäßigen Arbeitszeit.
Hinweis
Die Arbeitszeit ist kein dehnbarer Begriff, sondern gesetzlich klar geregelt. Verstöße können nicht nur zur Abmahnung, sondern auch zur Kündigung führen. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen – und im Zweifel handeln.
Arbeitszeiterfassung – Pflicht nach EuGH-Urteil?
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019 verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitszeit systematisch zu erfassen. In Deutschland hat das Bundesarbeitsgericht diese Vorgabe inzwischen bestätigt: Alle Arbeitgeber sind zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße.
Arbeitszeit und Dokumentationspflicht
Die konkrete Ausgestaltung ist derzeit noch in der Diskussion. Klar ist jedoch: Ein einfaches Vertrauensarbeitszeitmodell ohne jegliche Dokumentation genügt den Anforderungen nicht mehr.
Der Arbeitgeber kann die Erfassung der Arbeitszeit aber auch an die Arbeitnehmer delegieren.
⚖️ EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung
EuGH, Urteil vom 14. Mai 2019 – C-55/18 („CCOO-Entscheidung“)
„Die Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.“
Der Europäische Gerichtshof stellte klar: Arbeitgeber sind verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit vollständig und systematisch zu erfassen, um die Rechte der Arbeitnehmer auf Höchstarbeitszeit und Ruhepausen zu schützen.
⚖️ BAG-Urteil zur Umsetzung in Deutschland
BAG, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21
„Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber bereits jetzt verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.“
Das Bundesarbeitsgericht sieht bereits im bestehenden Arbeitsschutzrecht eine klare Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung – auch ohne ausdrückliche gesetzliche Neuregelung.
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz – was tun?
Was tun bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?
Verstößt der Arbeitgeber gegen Arbeitszeitvorgaben – etwa durch zu viele Überstunden, fehlende Pausen oder ignorierte Ruhezeiten – haben Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, sich zu wehren:
📝 Beschwerde beim Betriebsrat oder direkt bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde
✋ Verweigerung unzulässiger Anweisungen, z. B. wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit missachtet wird
💰 Geltendmachung von Ansprüchen – z. B. auf Überstundenvergütung oder Schadensersatz
⚖️ Kündigungsschutzklage, wenn es infolge von Arbeitszeitkonflikten zur Kündigung kommt
Tipp: Wer sich gegen solche Verstöße zur Wehr setzen will, sollte seine tatsächlichen Arbeitszeiten genau dokumentieren und sich frühzeitig rechtlich beraten lassen.
Sanktionen für Arbeitgeber
Bußgelder und Sanktionen bei Arbeitszeitverstößen
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht bei Verstößen durch den Arbeitgeber deutliche Sanktionen vor:
💸 Bußgelder von bis zu 30.000 €, insbesondere bei systematischen oder wiederholten Verstößen
⚖️ Strafverfahren bei schwerwiegenden Verstößen – etwa wenn die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährdet wird
🚨 Besonders risikobehaftete Branchen sind:
Pflege und Gesundheitswesen
Transport und Logistik
Gastronomie und Hotellerie
Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitszeiten gesetzeskonform zu organisieren – andernfalls drohen erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
Arbeitszeit in der Pflege und im öffentlichen Dienst
Besonderheiten in der Pflege und im öffentlichen Dienst
🩺 Pflegebranche:
In der Pflege gelten häufig Tarifverträge, die von den allgemeinen arbeitszeitrechtlichen Regelungen abweichen. Besonders bei Schichtzeiten und Pausenregelungen ist eine genaue Prüfung erforderlich.
🏛️ Öffentlicher Dienst:
Auch im öffentlichen Dienst gelten eigene tarifliche Arbeitszeiten, meist zwischen 38,5 und 40 Wochenstunden. Dennoch findet das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) uneingeschränkt Anwendung – vor allem bei Überstunden oder Nachtarbeit.
Auch tarifliche Sonderregelungen entbinden nicht von der Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards.
Hinweis
Arbeitszeitverstöße kommen leider in der Praxis oft vor.
Arbeitszeit kurz erklärt
Die gesetzliche Regelarbeitszeit beträgt maximal 8 Stunden pro Werktag.
Sie kann auf bis zu 10 Stunden täglich verlängert werden – aber nur, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden erfolgt.
Grundlage hierfür ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Ziel ist der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten sowie die Gewährleistung von Erholungszeiten.
Überstunden sind Arbeitszeiten über das arbeitsvertraglich vereinbarte Maß hinaus.
Sie sind nur zulässig, wenn sie explizit angeordnet, geduldet oder tariflich geregelt sind.
Arbeitgeber müssen Überstunden entweder:
Vergüten (z. B. mit dem üblichen Stundenlohn oder einem Zuschlag),
oder durch Freizeitausgleich abgelten.
Wichtig: Eine pauschale Abgeltung im Arbeitsvertrag ist nicht immer wirksam.
Seit dem EuGH-Urteil von 2019 und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte tägliche Arbeitszeit systematisch zu erfassen.
Das bedeutet:
Auch bei Vertrauensarbeitszeit oder Homeoffice muss ein objektives, verlässliches Zeiterfassungssystem vorhanden sein – schriftlich, elektronisch oder digital.
Ziel ist die Einhaltung der Höchstarbeitszeiten, Pausen- und Ruhezeiten sowie der Schutz vor unbezahlter Mehrarbeit.
Abschließende Hinweise
Arbeitnehmer haben Rechte, sollten aber auch ihre Pflichten kennen. Besonders bei Kündigung oder Aufhebungsverträgen ist eine rechtliche Beratung sinnvoll, um Nachteile zu vermeiden.
Die tägliche Arbeitszeit darf laut § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden erfolgt.
Muss mein Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen?
Ja. Nach einem EuGH-Urteil von 2019 und einem BAG-Urteil von 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, ein objektives und verlässliches System zur vollständigen Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzuführen.
Wann spricht man von Überstunden?
Überstunden liegen vor, wenn die individuell vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit – etwa aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag – überschritten wird.
Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?
Überstunden gehen über die vertragliche Arbeitszeit hinaus. Mehrarbeit meint Arbeitszeit, die die gesetzlich zulässige Höchstdauer nach dem Arbeitszeitgesetz überschreitet.
Welche Strafen drohen Arbeitgebern bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?
Bei systematischen Verstößen können Bußgelder von bis zu 30.000 € verhängt werden. Bei Gefährdung der Gesundheit drohen unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Gilt das Arbeitszeitgesetz auch im Homeoffice?
Ja. Das Arbeitszeitgesetz gilt unabhängig vom Arbeitsort. Auch im Homeoffice müssen Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten eingehalten und dokumentiert werden.
Was ist die Kernarbeitszeit?
Die Kernarbeitszeit ist ein festgelegter Zeitraum innerhalb eines Gleitzeitmodells, in dem Anwesenheitspflicht besteht – etwa zwischen 9:00 und 15:00 Uhr.
Gibt es Sonderregelungen in bestimmten Branchen?
Ja. In der Pflege oder im öffentlichen Dienst gelten häufig tarifvertragliche Abweichungen, insbesondere bei Schichtarbeit. Das Arbeitszeitgesetz gilt jedoch grundsätzlich auch dort.