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Arbeitnehmer - Begriff - Arbeitsrecht von A bis Z

Arbeitsrechtlicher Begriff - Arbeitnehmer

Ein Arbeitnehmer ist eine Person, die aufgrund eines Arbeitsvertrags zur Erbringung weisungsgebundener Arbeit gegen Entgelt verpflichtet ist. Arbeitnehmer stehen in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber und sind in dessen betriebliche Organisation eingebunden. Im Gegensatz zu freien Mitarbeitern unterliegen Arbeitnehmer dem Kündigungsschutz und sind sozialversicherungspflichtig.

Abgrenzung zum freien Mitarbeiter

Arbeitnehmer unterscheiden sich von freien Mitarbeitern, die weitgehend selbstständig arbeiten und nicht in die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingegliedert sind.

Merkmale eines freien Mitarbeiters:

  • Keine Weisungsgebundenheit bezüglich Arbeitszeit, -ort und -weise.
  • Keine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers.
  • Trägt unternehmerisches Risiko und stellt eigene Arbeitsmittel.
  • Erhält Honorar statt Gehalt und ist selbst für Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich.

Achtung: Scheinselbstständigkeit kann zu Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und arbeitsrechtlichen Ansprüchen führen.

Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerbegriffs

Arbeitnehmerrechte und -pflichten sind in verschiedenen Gesetzen geregelt. Leider gibt es im deutschen Arbeitsrecht kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch. Das deutsche Arbeitsrecht in Arbeitnehmerschutzrecht. Folgende Gesetze spielen für das deutsche Arbeitsrecht ein erhebliche Rolle:

  • BGB (§§ 611 ff.): Arbeitsvertrag als besondere Form des Dienstvertrags.
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung.
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Begrenzung der Arbeitszeit und Pausenregelungen.
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen.
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG): Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Schutz vor Diskriminierung.
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG), BEEG: Schutz für Schwangere und Eltern.
  • SGB IV, V, VI, VII, IX: Sozialversicherungspflichten für Arbeitnehmer.

Rechte des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer haben umfassende gesetzliche Schutzrechte, darunter:

  • Kündigungsschutz nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit (bei mehr als zehn Mitarbeitern im Betrieb).
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit bis zu sechs Wochen.
  • Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr.
  • Gleichbehandlungsgrundsatz: Kein Arbeitnehmer darf benachteiligt werden.

Besondere Schutzrechte gelten für:

  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer (SGB IX)
  • Schwangere und Eltern in Elternzeit (MuSchG, BEEG)
  • Betriebsratsmitglieder (BetrVG)

Pflichten des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitspflichten erfüllen:

  • Arbeitspflicht: Vertraglich vereinbarte Tätigkeit muss ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Weisungsgebundenheit: Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung festlegen.
  • Loyalitätspflicht: Arbeitnehmer dürfen den Arbeitgeber nicht schädigen.
  • Verschwiegenheitspflicht: Keine Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ein Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Weise enden. Die häufigste Beendigungsmöglichkeit ist die Kündigung oder der Aufhebungsvertrag.

  • Kündigung: Arbeitnehmer können unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen.
  • Aufhebungsvertrag: Individuelle Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Betriebsbedingte Kündigung: Kann zu einer Abfindung führen (siehe Abfindung).

Wichtig: Nach einer Kündigung haben Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben.

Hinweis

Arbeitnehmer sollten sich rechtlich beraten lassen, bevor sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder eine Kündigung hinnehmen.

Arbeitnehmer kurz erklärt

Arbeitnehmer sind weisungsgebunden, sozialversicherungspflichtig und haben arbeitsrechtlichen Schutz. Freie Mitarbeiter arbeiten selbstständig und sind nicht sozialversicherungspflichtig. Arbeitnehmer genießen Kündigungsschutz, wenn sie länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern beschäftigt sind.

Abschließende Hinweise

Arbeitnehmer haben Rechte, sollten aber auch ihre Pflichten kennen. Besonders bei Kündigung oder Aufhebungsverträgen ist eine rechtliche Beratung sinnvoll, um Nachteile zu vermeiden.

Für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie gerne meine Kanzlei. Als Fachanwalt für das Arbeitsrecht in Berlin berate und vertrete ich Mandanten aus Pankow/ Prenzlauer Berg.

FAQ zum Thema Arbeitnehmer

Was ist ein Arbeitnehmer?

Ein Arbeitnehmer ist eine Person, die aufgrund eines Arbeitsvertrags in einem Arbeitsverhältnis steht und gegen Entgelt für einen Arbeitgeber tätig wird.

Welche Rechte hat ein Arbeitnehmer?

Ein Arbeitnehmer hat zahlreiche Rechte, darunter das Recht auf ein angemessenes Gehalt, auf Urlaub, auf ein sicheres Arbeitsumfeld und auf eine angemessene Arbeitszeitregelung.

Wann endet das Arbeitsverhältnis?

Ein Arbeitsverhältnis endet entweder durch Kündigung (seitens des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers), durch einen Aufhebungsvertrag oder durch das Erreichen des Rentenalters des Arbeitnehmers.

Was ist der Unterschied zwischen einem Arbeitnehmer und einem Selbständigen?

Ein Arbeitnehmer arbeitet auf Grundlage eines Arbeitsvertrags und ist in die Organisation des Arbeitgebers eingebunden, während ein Selbständiger auf eigene Rechnung arbeitet und keine Weisungen von einem Arbeitgeber erhält.

Was kann ein Arbeitnehmer tun, wenn er seine Arbeitsbedingungen für ungerecht hält?

Ein Arbeitnehmer kann sich an seinen Arbeitgeber wenden, um eine Lösung zu suchen. Falls dies nicht zu einer Lösung führt, kann er rechtliche Schritte einleiten oder eine Gewerkschaft um Unterstützung bitten.