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Arbeitgeber im Arbeitsrecht – Bedeutung, Rechte und Pflichten

Arbeitgeber im Arbeitsrecht – Bedeutung, Rechte und Pflichten

Ein Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, die eine andere Person (den Arbeitnehmer ) aufgrund eines Arbeitsvertrages zur Erbringung weisungsgebundener Arbeit gegen Entgelt beschäftigt. Der Arbeitgeber integriert den Arbeitnehmer dabei fest in seinen Betrieb und gibt ihm Weisungen hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Arbeit.

Arbeitgeberbegriff

Anders als freie Mitarbeiter, die selbstständig tätig und nicht weisungsgebunden sind, haben Arbeitnehmer ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber. In arbeitsrechtlicher Hinsicht ergeben sich daraus umfangreiche Pflichten und Rechte, die sowohl individuell als auch kollektiv geregelt sind.

Wer ist Arbeitgeber?

Wer der Arbeitgeber ist, ist für den Arbeitnehmer eine wichtige Information, aber nicht in jedem Fall einfach zu bestimmen. Gerade bei einer Kündigungsschutzklage muss der "richtige Arbeitgeber" verklagt werden. Bei Betriebsübergängen oder verschachtelten Unternehmens- bzw. Konzerstrukturen kann dies schwierig sein.

Das Wichtigste vorab:

  • Arbeitgeber sind weisungsbefugt, müssen aber auch Fürsorgepflichten erfüllen
  • Zentrale gesetzliche Grundlagen finden sich im BGB, KSchG, ArbZG und AGG
  • Eine Kündigung muss formell und materiell korrekt erfolgen
  • Abfindungen nach Kündigungen sind nicht gesetzlich vorgesehen, werden aber oft ausgehandelt

Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers

Ein Arbeitgeber verfügt über verschiedene Rechte und Pflichten, die sowohl durch den Arbeitsvertrag als auch gesetzlich geregelt sind:

  • Weisungsrecht: Der Arbeitgeber bestimmt Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung.
  • Vergütungspflicht: Der Lohn muss pünktlich gezahlt werden, ebenso sind Sozialversicherungsbeiträge korrekt abzuführen.
  • Fürsorgepflicht: Dazu zählt der Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahren, Diskriminierung und Mobbing.
  • Beschäftigungspflicht: Der Arbeitnehmer muss vertragsgemäß beschäftigt werden.
  • Zeugnispflicht: Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht die Pflicht zur Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses.

Die Umsetzung dieser Pflichten kann je nach Betrieb sehr unterschiedlich aussehen, orientiert sich aber immer an den arbeitsrechtlichen Mindeststandards.

Hinweis

Neben der Lohnzahlung ist die Beschäftigung des Arbeitnehmers die Hauptpflicht des Arbeitgebers.

Wichtige Gesetze für Arbeitgeber

Wer als Arbeitgeber tätig ist, muss sich mit zahlreichen arbeitsrechtlichen Gesetzen auseinandersetzen. Die wichtigsten Normen sind:

  • §§ 611 ff. BGB – regeln den Arbeitsvertrag
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigter Kündigung
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – regelt Arbeits- und Ruhezeiten
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) – regelt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) – Mindesturlaub und Urlaubsgewährung
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Diskriminierungsschutz

Diese Gesetze bilden den Kern des deutschen Arbeitsrechts und betreffen den Arbeitgeber in nahezu allen Bereichen seiner Tätigkeit.

Hinweis

Ein Verstoß gegen arbeitsrechtliche Gesetze kann zu finanziellen Konsequenzen führen.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung beenden. Dabei müssen gesetzliche und vertragliche Kündigungsfristen beachtet werden. Insbesondere bei länger bestehenden Arbeitsverhältnissen greift häufig das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das eine Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Kündigungsgründe

Kündigungsgründe können personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein. In jedem Fall muss die Kündigung schriftlich erfolgen und darf nicht willkürlich sein.

Typische Fehlerquellen sind:

  • Unzureichende Dokumentation
  • Missachtung von Anhörungs- und Beteiligungspflichten (z. B. Betriebsrat)
  • Fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
  • Nichteinhaltung der Schriftform

Daher sollte vor jeder Kündigung eine anwaltliche Prüfung erfolgen.

Hinweis

Besonders bei betriebsbedingten Kündigungen ist eine sorgfältige Sozialauswahl entscheidend.

Abfindung – gesetzlich oder verhandelbar?

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung besteht nur in sehr wenigen Ausnahmefällen – etwa bei bestimmten betriebsbedingten Kündigungen (§ 1a KSchG). In der Praxis wird eine Abfindung jedoch häufig im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs gezahlt, etwa nach einer Kündigungsschutzklage.

Als Verhandlungsgrundlage dient oft die sogenannte „Faustformel“: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr

Die tatsächliche Höhe hängt aber stark von den Prozesschancen, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ab.

Hinweis

Eine Abfindung ist meist Verhandlungssache – rechtzeitige anwaltliche Beratung lohnt sich.

Abschließende Hinweise

Arbeitnehmer haben Rechte, sollten aber auch ihre Pflichten kennen. Besonders bei Kündigung oder Aufhebungsverträgen ist eine rechtliche Beratung sinnvoll, um Nachteile zu vermeiden.

Für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie gerne meine Kanzlei. Als Fachanwalt für das Arbeitsrecht in Berlin berate und vertrete ich Mandanten aus Pankow/ Prenzlauer Berg.

FAQ zum Thema Arbeitgeber

Wer gilt rechtlich als Arbeitgeber?

Arbeitgeber ist, wer einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer abschließt und diesen zur weisungsgebundenen Arbeitsleistung verpflichtet. Das können natürliche oder juristische Personen sein.

Welche Pflichten hat ein Arbeitgeber?

Ein Arbeitgeber muss unter anderem den Lohn zahlen, den Arbeitnehmer beschäftigen, für Arbeitsschutz sorgen, die Arbeitszeiten dokumentieren und am Ende ein Arbeitszeugnis ausstellen.

Wann darf ein Arbeitgeber kündigen?

Eine ordentliche Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam, sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Es muss ein personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Grund vorliegen. Eine außerordentliche Kündigung kann nur erfolgen, wenn ein wichtiger Grund nach § 626 BGB vorliegt.

Gibt es einen Anspruch auf Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung des Arbeitnehmers besteht in der Regel nicht. Nur selten kann - ausnahmsweise - ein solcher Anspruch bestehen.

Was passiert bei Verstößen gegen Arbeitgeberpflichten?

Verstöße können zu Abmahnungen, Schadensersatzansprüchen oder Bußgeldern führen – je nach Schwere des Verstoßes.