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Arbeitsrecht von A bis Z - Lexikon zum Arbeitsrecht

arbeitsrechtliches Lexikon
Das Arbeitsrecht ist ein umfangreiches und vielschichtiges Rechtsgebiet, das die Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Vorschriften, die beispielsweise Arbeitsverträge, Kündigungsschutz, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche sowie die betriebliche Mitbestimmung betreffen.

Lexikon zu Rechtsbegriffen aus dem Arbeitsrecht

Diese gesetzlichen Bestimmungen sind sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von zentraler Bedeutung, da sie die Rechte und Pflichten beider Parteien festlegen.

Leitfaden zu arbeitsrechtlichen Begriffen

Mit der Übersicht „Arbeitsrecht von A bis Z“ biete ich Ihnen einen praktischen Leitfaden, der die wichtigsten Begriffe und Themen aus dem Arbeitsrecht verständlich erklärt.

alphabetische Auflistung der relevanten Begriffe

Diese alphabetische Sammlung hilft Ihnen, sich schnell und einfach in den arbeitsrechtlichen Regelungen zurechtzufinden und sich über Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis zu informieren.

Arbeitsrechtslexikon von A bis Z - arbeitsrechtliche Begriffe erklärt

In der Spalte "Begriff" wird - in alphabetischer Reihenfolge - der arbeitsrechtliche Begriff benannt. Wenn Sie diesen Begriff anklicken, kommen Sie zu einer Seite mit einer ausführlichen Beschreibung des arbeitsrechtlichen Begriffs. Die linke Spalte enthält eine kurze Beschreibung.

BegriffKurze Beschreibung
AbfindungEinmalige Entlassungsentschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung des Arbeitgebers oder Aufhebungsvertrag.
AbmahnungWarnung bei Fehlverhalten des Arbeitnehmers unter Androhung einer Kündigung für den Wiederholungsfall.
ArbeitsvertragVertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Regelung des Arbeitsverhältnisses.
ArbeitnehmerPerson, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt arbeitet.
ArbeitnehmerüberlassungLegale Überlassung eines Arbeitnehmer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) an einen anderen Betrieb. Dies wird oft auch als Leiharbeit bezeichnet.
ArbeitgeberPerson oder Unternehmen, das Arbeitnehmer beschäftigt.
ArbeitszeitVereinbarte Zeit, in der der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen muss.
AufhebungsvertragEinvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Vertrag.
BefristungZeitlich begrenztes Arbeitsverhältnis, das automatisch endet.
BetriebsratInteressenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb.
Betriebsbedingte KündigungKündigung aus wirtschaftlichen Gründen.
ElternzeitFreistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes mit Rückkehrrecht.
EntgeltfortzahlungWeiterzahlung des Gehalts bei Krankheit oder anderen Gründen.
KündigungsfristZeitraum zwischen Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
KrankheitVorübergehende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, meist mit Entgeltfortzahlung.
LeiharbeitArbeitnehmer wird durch ein Verleihunternehmen an Dritte verliehen.
MutterschutzSchutz von Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt.
NebentätigkeitZusätzliche Tätigkeit neben dem Hauptberuf, meist genehmigungspflichtig.
ProbezeitBefristeter Zeitraum zur Überprüfung der Eignung des Arbeitnehmers.
ResturlaubUrlaubstage, die im laufenden Jahr nicht genommen wurden.
SchwerbehinderungBesondere Schutzrechte für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung.
TeilzeitVerringerung der regelmäßigen Arbeitszeit.
ÜberstundenArbeitszeit, die über die vereinbarte Regelarbeitszeit hinausgeht.
UrlaubBezahlte Freistellung von der Arbeit zur Erholung.
VergütungEntgelt, das der Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung erhält.
VersetzungZuweisung eines neuen Arbeitsortes oder einer neuen Tätigkeit im Betrieb.
VerzugNicht rechtzeitige Erfüllung arbeitsrechtlicher Pflichten, z. B. Lohnzahlung.
WeiterbildungMaßnahmen zur Erhöhung der Qualifikation des Arbeitnehmers.
WettbewerbsverbotVerbot für Arbeitnehmer, in Konkurrenz zum Arbeitgeber zu treten.
WiedereingliederungStufenweise Rückkehr an den Arbeitsplatz nach langer Krankheit.
ZeitarbeitForm der Beschäftigung, bei der Arbeitnehmer an wechselnde Unternehmen verliehen werden.
ZeugnisSchriftliche Beurteilung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber.

Hinweis zur Verwendung

Wenn Sie einen Begriff aus dem obigen Lexikon zum Arbeitsrecht anklicken, gelangen Sie auf eine neue mit einer ausführlichen Beschreibung.

Kontakt

Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christburger Str. 23

10405 Berlin

Tel.: 030 74923060

Fax: 030 74923818

E-mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de

Erreichbarkeit der Kanzlei

Anfahrtbeschreibung

Die Kanzlei ist gut mit dem Pkw als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Anfahrt mit dem Kfz

Die Anwaltskanzlei befindet sich in der Christburger Str. 23 (juggleHUB) unweit der Greifswalder Straße in Höhe der Hausnummer 196 im Zentrum vom Prenzlauer Berg. Sie erreichen die Kanzlei mit dem Kfz über die Danziger Straße (96 a) auf die Greifswalder Straße (in Richtung Stadtmitte/Alexanderplatz). Die Christburger Str. ist dann die 3. Straße - nach der Chodowieckistraße und der Jablonskistraße - Abfahrt rechts. In der Nähe - 10 min zu Fuss - ist der S-Bahnhof "Greifswalder Straße". Vor Ort bestehen Parkmöglichkeiten.

Parkplätze

Vor der Kanzlei kann auf der Straße mit Parkschein geparkt werden.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

  • S- Bahn (S41, S41, S8 und S85) “Greifswalder Straße”, dann 10 min zu Fuß der Greifswalder Straße folgend in Richtung Zentrum und sodann rechts in die Christburger Straße abbiegen.

Achtung

BESPRECHUNGSTERMINE BITTE TELEFONISCH VEREINBAREN!

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arbeitsrechtliche Begriffe erklärt

Was ist ein Lexikon zum Arbeitsrecht?

Im Lexikon zum Arbeitsrecht werden arbeitsrechtliche Begriffe von A bis Z - also von Abfindung bis zum Zeugnis - erklärt, so dass diese auch juristische Laien verstehen.

Wie kann ich meinen Fall rechtlich überprüfen lassen?

Nehmen Sie am besten telefonisch Kontakt zur Kanzlei auf und vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin.

Hat die Kanzlei einen Schwerpunkt im Arbeitsrecht?

Ja, der Schwerpunkt liegt auf der arbeitsrechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag und deren Folgen, insbesondere der Abfindungszahlung.