Kündigung im Kleinbetrieb wegen Krankheit – LAG Berlin-Brandenburg 2 Sa 1390/20

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 12. März 2021 (Az. 2 Sa 1390/20) die Berufung einer Hörakustikmeisterin zurückgewiesen. Ihr war in einem Kleinbetrieb gekündigt worden. Sie hielt die Kündigung für eine unzulässige Maßregelung wegen ihrer Erkrankung.
Kündigung im Kleinbetrieb
Die Kammer sah dafür keinen Anhalt: Die Kündigung war nach ihren Feststellungen betriebsbedingt, der Betrieb wurde unstreitig geschlossen. Hilfsweise stellte sie klar, dass selbst eine Kündigung wegen Krankheit im Kleinbetrieb keine Maßregelung im Sinne des § 612a BGB ist.
Vertretung bei Kündigung und Abfindung in Berlin
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin prüfe ich für Arbeitnehmer, wie sich eine Kündigung im Kleinbetrieb oder während einer Krankheit angreifen lässt und welche Fristen laufen. Auch Arbeitgeber berate ich bei der Vorbereitung und dem Ausspruch einer Kündigung.