Was sind Arbeitspapiere?
Arbeitspapiere sind Urkunden und Dokumente verstanden, welche vom Arbeitgeber bei Begründung und Änderung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer benötigt werden und welche der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber verlangen kann.
Muss der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Personalakte herausgeben?
Nein, die komplette Personalakte muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf keinen Fall bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aushändigen oder kopieren.
Der Arbeitnehmer hat nur Anspruch auf Herausgabe der Arbeitspapiere, die bei einer Kündigung vom Arbeitgeber herauszugeben sind.
Kann der Arbeitgeber ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitspapieren haben?
Nein, im Normalfall nicht.Selbst wenn der Arbeitgeber noch Schadenersatzansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer hätte, so steht ihm kein Zurückbehaltungsrecht zu. Er muss die Arbeitspapiere an den Arbeitnehmer herausgeben.
Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Papiere schicken?
Nein, der Arbeitgeber muss die Arbeitspapiere nicht an den Arbeitnehmer übersenden. Es handelt sich um eine Holschuld des Arbeitnehmers.
Dies wird aber in der Praxis oft dennoch gemacht.
Der Arbeitnehmer hat aber keinen Anspruch darauf und muss die Arbeitspapiere notfalls abholen, da es sich um eine Holschuld handelt.
Nur dann wenn der Arbeitnehmer erkrankt oder aus anderen Gründen zur Abholung nicht in der Lage ist oder dies unzumutbar ist, muss der Arbeitgeber die Papiere schicken.
Gibt der Arbeitgeber die Papiere nicht heraus, bleibt nur die Klage.
Was kann man machen, wenn der Arbeitgeber die Arbeitspapiere nicht herausgibt?
Der Arbeitnehmer sollte zunächst den Arbeitgeber außergerichtlich auffordern die fehlenden Arbeitspapiere herauszugeben und hierzu eine Frist für die Herausgabe setzen. Wichtig ist dabei, dass kein Anspruch auf Übersendung besteht.
Gibt der Arbeitgeber die Unterlagen auch nach Fristablauf nicht heraus, sollte der Arbeitnehmer die Herausgabe der Arbeitspapiere beim Arbeitsgericht einklagen. Die Klage ist dann der einzige Weg und dieser führt meistens auch zum Erfolg.
Ab wann kann der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangen?
Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis die Erstellung eines Arbeitszeugnisses verlangen. Dabei unterscheidet man zwischen einem qualifizierten Arbeitszeugnis und einen einfachen Arbeitszeugnis.
Während der Beschäftigung kann der Arbeitnehmer auch die Erteilung eines Zwischenzeugnisses – wenn ein nachvollziehbarer Grund dafür vorliegt – verlangen.
Wann muss der Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellen?
Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer nach 6-monatiger Beschäftigung beim Ausscheiden einen Anspruch auf die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Dieser Anspruch muss geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmer muss also den Arbeitgeber zur Erteilung des Zeugnisses auffordern.
Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und qualifizierten Zeugnis?
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis umfasst nicht nur die Angabe der Dauer der Beschäftigung, sondern auch eine Beurteilung der erbrachten Leistungen und des Verhaltens des Arbeitnehmers.
Häufig gibt es Probleme und Streitigkeiten in Bezug auf den Inhalt des Arbeitszeugnisses.
Das einfache Arbeitszeugnis bescheinigt nur die Dauer und Art der Beschäftigung ohne Leistungs- und Verhaltensbeurteilung des Arbeitnehmers.
Muss sich der Arbeitgeber das Formuluar für die Arbeitsbescheinigung selbst beschaffen?
Nein, der Arbeitgeber muss die Bescheinigung ausfüllen und herausgeben, aber das Formular muss er sich nicht selbst beschaffen.
Was ist, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht erstellt, bekommt man trotzdem ALG?
Trotzdem hat der Arbeitnehmer dennoch unter Umständen ein Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld. Nach § 42 SGB I kann der Leistungsträger – in diesem Fall die Bundesagentur für Arbeit – auf Antrag Vorschüsse zahlen, deren Höhe er selbst bestimmt.
Der Arbeitgeber hat den Lohn falsch abgerechnet, was nun?
Sofern der Lohn falsch abgerechnet wird, kann der Arbeitnehmer neben dem Lohn auch die Berichtigung der Lohnabrechnung einklagen.
Allerdings sind hier und deshalb ist es immer besser auf den Lohn zu klagen, zwei verschiede Rechtswege eröffnet.
Für die Zahlung des Lohnes ist der Arbeitsgericht, für die Korrektur der Lohnabrechnung ist das Sozialgericht zuständig.
Der Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht, kann ich auf Abrechnung klagen?
Nein, denn Voraussetzung für den Anspruch auf Erstellung einer Lohnabrechnung ist, dass der Arbeitslohn gezahlt wurde.