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Arbeitsgericht Berlin – Öffnungszeiten, Adresse, Zuständigkeit und Kündigungsschutz

Arbeitsgericht Berlin
Das Arbeitsgericht Berlin ist der größte Arbeitsgericht in Deutschland. Dort finden arbeitsrechtliche Verfahren zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern statt. Es ist zudem das einzige Arbeitsgericht im Bundesland Berlin. Das Gericht befindet sich im Gerichtsgebäude am Magdeburger Platz 1 in 10785 Berlin. Im gleichen Gebäude befindet sich auch das Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, welches die Berufungsinstanz für das LAG Berlin ist.

ARBEITSGERICHT BERLIN - Informationen und Kündigungsschutzverfahren

Ein Großteil der arbeitsgerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht sind Kündigungsschutzverfahren (sogenannte Bestandschutzstreitigkeiten). Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber stellt sich bei arbeitsgerichtlichen Verfahren in Berlin die Frage nach der Zuständigkeit, insbesondere nach der örtlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichts, sowie nach den Verfahrensabläufen (Prozesskostenhilfe / Anwaltszwang / Klage) und Abfindungsformeln.

FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT A. MARTIN – BERLIN - Prenzlauer Berg

Rechtsanwalt Martin steht Mandanten als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzlei in Berlin Prenzlauer Berg gern für eine Beratung und Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen, insbesondere auch für die Erhebung von Kündigungsschutzklagen und Erzielung einer Abfindung in Berlin und Brandenburg zur Verfügung!

stateDiagram-v2 Arbeitsgericht --> Urteilsverfahren Arbeitsgericht --> Beschlussverfahren

Das Wichtigste zum Thema Arbeitsgerichtsbarkeit in Berlin vorab

Wer einen Anspruch vor dem Arbeitsgericht in Berlin geltend machen will, sollte Folgendes beachten:

  1. Das Arbeitsgericht Berlin ist das einzige Arbeitsgericht in Berlin und das größte in ganz Deutschland.

  2. Das ArbG Berlin ist für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Bundesland/ in der Stadt Berlin örtlich zuständig.

  3. Die Adresse des Gerichts lautet: Magdeburger Platz 1 in 10785 Berlin.

  4. Vor dem Arbeitsgericht, welches in der Regel die 1. Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit darstellt, besteht kein Anwaltszwang.

  5. Die Öffnungszeiten des Gerichts sind von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr und am Freitag bis 15:30 Uhr.

  6. Die häufigsten Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht in Berlin sind Bestandschutzstreitigkeiten (Kündigungsstreitigkeiten).

  7. Darüber hinaus werden dort oft auch Klagen in Bezug auf Befristungen, Arbeitslohn, Zuschläge, Urlaubsabgeltung und Zeugnisstreitigkeiten verhandelt.

  8. Das Gericht ist gut telefonisch erreichbar (030 90 171 0) und hat auch eine Rechtsantragstelle, welche sich in der 1. Etage (Räume 121 bis 141) befindet.

Hinweis

DIE RECHTSBERATUNG DURCH EINEN ANWALT FÜR DAS ARBEITSRECHT KANN KEINE RECHERCHE AUS DEM INTERNET ERSETZEN.

Überblick - kurze Antworten zum Gerichtsbetrieb

Jede Partei zahlt vor dem Arbeitsgericht immer ihren Anwalt selbst. Eine Kostenerstattung gibt es nicht, egal, ob man gewinnt, verliert oder einen Vergleich schließt. Vor den Arbeitsgerichten besteht kein Anwaltszwang. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können sich selbst vertreten. Von daher können Arbeitnehmer und Arbeitgeber selbst klagen und sich auch im arbeitsgerichtlichen Verfahrne selbst verteidigen. Auch vor dem Arbeitsgerichten gibt es Prozesskostenhilfe. Diese darf nicht mit der Beratungshilfe - welche nur für die Beratung und außergerichtliche Vertretung in Anspruch genommen werden kann - verwechselt werden. Die PKH ist als eine Art Darlehen zu verstehen und sollte nur in sinnvollen Streitigkeiten eingesetzt werden. Dies ist der erste Termin beim Arbeitsgericht. Er dient der gütlichen Einigung und der Klärung des Sachverhalts. Der Termin wird auch Güteverhandlung genannt. Dies ist der zweite Termin beim Arbeitsgericht. Der Kammertermin findet statt, wenn der Gütetermin gescheitert ist. Am Kammertermin nehmen 3 Richter teil. Dies ist der Berufsrichter aus dem Gütetermin und zwei ehrenamtliche Richter, jeweils ein Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer/ Arbeitgeber selbst zum Termin zur mündlichen Verhandlung nur dann erscheinen, wenn das Gericht das sog. persönliche Erscheinen der Parteien anordnet. Ansonsten reicht es aus, wenn die Prozessbevollmächtigte der Parteien diesen Termin wahrnehmen, sofern ein Anwalt beauftragt ist. In der Regel wird das Arbeitsgericht bei anwaltlich vertretenen Parteien nur selten das persönliche Erscheinen im Gütetermin anordnen. Die Corona-Pandemie schränkt derzeit noch den Betrieb ein, allerdings finden sowohl Güteverhandlungen als auch Kammertermine wieder beim Arbeitsgericht statt.

Streitigkeiten vor dem Berliner Arbeitsgericht

Generell kann man sagen, dass das Arbeitsgericht – im Gegensatz zu den Zivilgerichten – für arbeitsrechtliche Verfahren zuständig ist, wenn es um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geht. Geregelt ist dies in § 48 / § 2 Arbeitsgerichtsgesetz.

Der Rechtsweg zum Arbeitsgericht ist von daher unter anderem bei folgende Streitigkeiten eröffnet:

Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über:

  • Lohnklagen
  • Kündigungsschutzklagen
  • Klagen auf Zahlung einer Abfindungen
  • Klagen auf Entfernung von Abmahnungen
  • Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer
  • Klagen auf Urlaubsgewährung oder Urlaubsabgeltung
  • Entfristungsklagen
  • Klagen auf Erteilung von Lohnabrechnungen
  • Entschädigungsklagen (Diskriminierung) nach dem AGG
  • Streitigkeiten über Erteilung von Arbeitspapieren

Hinweis

DAS ARBEITSGERICHT IST FÜR ALLE STREITIGKEITEN ZWISCHEN ARBEITNEHMER UND ARBEITGEBER AUS DEM ARBEITSVERHÄLTNIS ZUSTÄNDIG.

örtliche Zuständigkeit des Gerichts

Örtliche Zuständigkeit heißt, dass die Frage beantwortet wird, wann man vor welchem Arbeitsgericht Klage erheben kann. Für eine Klage, zum Beispiel auf Kündigungsschutz muss die örtliche Zuständigkeit gegeben sein. Diese ist gegeben, wenn ein räumlicher Bezug zum Arbeitsgerichtsgerichtsbezirk Berlin vorliegt.

Klage vor dem falschen Arbeitsgericht

Wird beim falschen Arbeitsgericht geklagt, kann man über einen Verweisungsantrag den Rechtsstreit an das zuständige Arbeitsgericht abgeben lassen. Dies führt aber zu einer Verzögerung, die manchmal sogar von Vorteil sein kann. Dies kann taktisch genutzt werden, wenn es um eine Verzögerung des Rechtsstreits geht, was in Kündigungsschutzfällen manchmal im Interesse des klagenden Arbeitnehmer ist.

örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Berlin

Das Arbeitsgericht Berlin ist in folgenden Fällen örtlich zuständig, wenn

  • der Beklagte – also z.B. der Arbeitgeber – in Berlin wohnt
  • der Beklagte in Berlin seinen Sitz oder Niederlassung hat und wenn das Arbeitsverhältnis Bezug zur Niederlassung hat
  • die streitige Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis (Arbeitsleistung) in Berlin zu erfüllen ist.

In den obigen Fällen kann dann die Klage vor dem ArbG in Berlin erhoben werden.

Beispiel zur Zuständigkeit

Es gibt aber auch Fälle, wo mehrere Arbeitsgericht zuständig sein können. Der Arbeitnehmer hat dann ein Wahlrecht, vor welchem Arbeitsgericht er klagt.

Beispiel:

Der Arbeitnehmer ist in einer Firma in Rostock eingestellt, arbeitet aber überwiegend in Berlin. Hier kann der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber sowohl – nach seiner Wahl – in Rostock oder in Berlin vor den Arbeitsgericht klagen.

Adresse und Anschrift

Das Arbeitsgericht Berlin ist unter folgender Adresse zu erreichen:

Adresse

Magdeburger Platz 1 10785 Berlin Tel.: (030) 90171-0 Fax: (030) 90171-222

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Das Gericht ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

Bus

  • Nollendorfplatz:
  • M19, 106, 187
  • Lützowstraße/Potsdamer Straße:
  • M48, M85
  • Gedenkstätte Deutscher Widerstand:
  • M29

U-Bahn

  • Kurfürstenstraße: U1
  • Nollendorfplatz: U1, U2, U3, U4

Hinweis

DAS ARBEITSGERICHT BERLIN BEFINDET SICH AM MAGDEBURGER PLATZ 1. IM GLEICHEN GEBÄUDE IST DAS LAG BERLIN-BRANDENBURG.

Öffnungszeiten

ALLGEMEINE ÖFFNUNGSZEITEN DES GERICHTS

  • Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Berlin

  • Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Donnerstag (nur für Berufstätige) 15:45 Uhr bis 17:15 Uhr

Urteil - Kopftuchstreit

Kopftuch- Lehrerin - Arbeitsgericht Berlin
Das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 14.04.2016, Aktenzeichen 58 Ca 13376/15) hat entschieden, dass das Land Berlin eine Lehrerin als Grundschullehrerin ablehnen durfte, da diese als bekennende Muslima ein Kopftuch trug. Eine Entschädigungsklage nach dem AGG der muslimischen Lehrerin blieb ohne Erfolg. Eine Benachteiligung sah das Arbeitsgericht hier aufgrund des Berliner Neutralitätsgesetzes als zulässig an, da danach Lehrer keine religiösen Symbole während des Dienstes tragen dürfen.

Entscheidung des EuGH

Der EuGH (Urteil vom 14.03.2017 – C 157/15) hat zwischenzeitlich entschieden, dass ein Kopftuchverbot im Unternehmen zulässig ist, wenn dadurch eine religiöse Neutralität im Unternehmen realisiert werden soll, insbesondere wenn hierzu eine interne betriebliche Regelung existiert, die das Tragen von religiösen Symbolen verbietet.

Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht

Die Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht Berlin hilft bei der Einreichung von Klagen. Die Hilfe ist gedacht für die Personen, die keinen Anwalt beauftragen wollen bzw. können. Eine Rechtsberatung findet aber bei der Rechtsantragstelle nicht statt. Einen Dolmetscher gibt es dort nicht.

Rechtsantragstelle

  • Räume 129 – 141, 1. Etage
  • Anmeldung: vor Raum 136

Termine – Gütetermin

Terminierungen

In der Regel geht die Terminierung beim Gericht in Kündigungsschutzsachen etwas schneller als in Arbeitslohnsachen. Bei der Erhebung der Kündigungsschutzklage soll in der Regel kurzfristig terminiert werden. Wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreicht, so bekommt er innerhalb von 4-8 Wochen einen so genannten Gütetermin.

Gütetermin

Im Gütetermin geht es allein um die Aufklärung des Sachverhalts und es geht auch darum, ob man sich in der Sache noch einigen kann. An der Güteverhandlung nehmen keine ehrenamtlichen Richter teil. Sehr oft werden im Kündigungsschutzsachen hier Abfindungen gezahlt. Das Gericht hat auch ein Interesse daran, dass der Fall durch einen Abfindungsvergleich erledigt wird.

Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht

Man spricht hier vom sog. Gütetermin oder von der Güteverhandlung. Scheitert die Güteverhandlung gibt es den nächsten Termin in der Regel erst 2 bis 4 Monate später. Der 2. Termin wird in der Regel als Kammertermin bezeichnet. Beim Kammertermin entscheidet dann die Kammer, also der Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter.

Update Januar 2022 - Corona-Infektionsschutz

Beim Arbeitsgericht Berlin gilt nun auch die 3G - Regel für den Zutritt zum Gerichtsgebäude. Dies gilt auch für das LAG Berlin-Brandenburg. Nach § 10 Abs. 1a) der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der ist seit dem 8. Dezember 2021 der Zutritt auch zu den Gebäuden der Arbeitsgerichtsbarkeit in Berlin nur unter Einhaltung der 3G-Bedingungen gemäß dieser Verordnung möglich.

Der Zutritt ist nur möglich,

  • beim Nachweis einer Impfung,
  • beim Nachweis der Genesung oder
  • beim Nachweis eines aktuellen negativen Tests im Sinne der §§ 6, 8 dieser Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Achtung: Corona und Notfallbetrieb

Das Arbeitsgericht Berlin befindet sich derzeit (Stand: Juni 2021) noch im Notbetrieb. Der Grund dafür, ist die Corona Krise.Es sind bestimmte Schutzmaßnahmen getroffen worden. Es besteht Maskenpflicht im gesamten Gebäude.

anwaltliche Beratung und Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin

Vor den Arbeitsgerichten besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang. Faktisch heißt dies, dass sich der Arbeitnehmer vor dem Gericht selbst vertreten und auch eine Klage einreichen kann. Ob die Vertretung sinnvoll ist oder man nicht doch besser einen Rechtsanwalt einschaltet, ist eine andere Frage. Dies hängt vor allem davon ab, um was es geht.

Rechtsanwalt und Vertretung bei Kündigung und Abfindung

Gerade in Kündigungsschutzsachen macht die Einschaltung eines Rechtsanwalt oft Sinn. Wenn es um eine Vertretung bei Kündigung und Abfindung geht, dann kann ein anwaltlicher Spezialist für das Arbeitsrecht mit seiner Erfahrung und seinen Kenntnissen sehr hilfreich sein. Gerade, wenn eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht besteht, sollte man in der Regel einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vor dem Arbeitsgericht Berlin einschalten.

Vertretung beim Einklagen von Lohn durch einen Anwalt

Eine Lohnklage kann der Arbeitnehmer selbst oder über einen Rechtsanwalt einreichen. Das Einklagen von Arbeitslohn über einen Rechtsanwalt macht nur bei höheren Lohnforderungen Sinn.

Rechtsanwalt A. Martin - Vertretung im Arbeitsrecht in Berlin

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin vertrete ich Mandanten vor verschiedenen Arbeitsgerichten in der Bundesrepublik Deutschland. Mandanten können sich gern in der Zweigstelle in Prenzlauer Berg beraten lassen.

Service für Arbeitnehmer:

Sofern Sie als Arbeitnehmer eine Klage, z.B. eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin einreichen wollen, helfen wir Ihnen gern. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte aus dem Arbeitsverhältnis.

Service für Arbeitgeber:

Sie wollen sich gegen eine Lohnklage oder Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers verteidigen. Wir helfen Ihnen als Arbeitgeber gern!

Hinweis

DIE ANWALTLICHE VERTRETUNG DURCH EINEN RECHTSANWALT FÜR ARBEITSRECHT IST VOR DEM ARBEITSGERICHT OFT RATSAM.

Prozesskostenhilfe und Kosten vor dem Arbeitsgericht

Zunächst ist es so, dass es auch vor dem Arbeitsgericht Berlin sog. Prozesskostenhilfe (PKH) gibt. Im Normalfall müssen für die PKH folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Erfolgsaussichten in der Sache
  • keine Mutwilligkeit
  • die Partei ist nicht in der Lage den Prozess aus eigenen Mitteln zu führen

wirtschaftliche Verhältnisse / ALG 2

Die Prozesskostenhilfe kann man betragen, wenn man über schlechte wirtschaftliche Verhältnisse verfügt (zum Beispiel Bezug von ALG 2), was man nachweisen muss. Dazu muss man ein Formular (Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse) ausfüllen.

PKH-Erklärung

Dies ist ein Formblatt, welches der Arbeitnehmer auch beim Gericht erhält, in dem Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers zu machen sind. Dieses Formblatt ist auszufüllen und zu unterschreiben. Alle Angaben müssen belegt werden, sofern dies möglich ist (z.B. mit Kontoauszügen, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Darlehensverträgen etc.). Diese Erklärung kann aber auch noch nachgereicht werden, was nur in Ausnahmefällen geschehen sollte.

PKH-Antrag

Sofern der beauftragte Rechtsanwalt einen PKH-Antrag stellt, lautet dieser in der Regel so:

“Dem Kläger ist Prozesskostenhilfe für die 1. Instanz unter Beiordnung des Unterzeichners zu gewähren.”

Antrag auf Prozesskostenhilfe und bedingter Klageantrag

Der Prozesskostenhilfeantrag kann auch so gestellt werden, so dass das Gericht zunächst über die PKH-Antrag entscheidet und nur, wenn dieser Erfolg hat auch über den Klageantrag. Eine bedingte Klageeinreichung sollte aber nur über einen Rechtsanwalt erfolgen, da im Arbeitsrecht viele Fristen laufen, die allein mit dem PKH-Antrag nicht gewahrt werden. Bei der Erhebung einer Kündigungsschutzklage sollte man auf keinen Fall einen bedingten PKH-Antrag stellen.

Beiordnung eines Rechtsanwalts

Wichtig ist, dass nicht immer bei einer Gewährung von Prozesskostenhilfe eine Beiordnung eines Rechtsanwalts erfolgt. Prozesskostenhilfe heißt erst einmal nur die Übernahme der Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht. Ob man für das jeweilige Verfahren einen Rechtsanwalt benötigt, denn der Staat dann auch bezahlt (sog. Beiordnung), entscheidet das Gericht ebenfalls auf Antrag. Bei einfachen Sachverhalten und Klagen, wie zum Beispiel bei unstreitigen und abgerechneten Lohn bekommt man als Arbeitnehmer keinen Rechtsanwalt beigeordnet, da man den Prozess hier selbst führen kann.

Hinweis

DIE PROZESSKOSTENHILFE MUSS MAN ALS EINE ART DARLEHEN VERSTEHEN, DASS AUCH UNTER UMSTÄNDEN ZURÜCKGEZAHLT WERDEN MUSS.

Muster eines Antrags auf Prozesskostenhilfe

Muster PKH-Antrag

Antrag durch Rechtsanwalt

Sofern der beauftragte Rechtsanwalt einen PKH-Antrag für den Mandanten / Kläger stellt, lautet dieser in der Regel so:

“Dem Kläger ist Prozesskostenhilfe für die 1. Instanz unter Beiordnung des Unterzeichners zu gewähren.”

Antrag durch Arbeitnehmer

Wenn der Arbeitnehmer noch keinen Anwalt hat, kann er Folgendes beantragen:

“Dem Kläger Prozesskostenhilfe für die 1. Instanz unter Beiordnung eines Rechtsanwalts seiner Wahl zu gewähren..”

Hinweis - 3 G ab Dezember 2021

Beim Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gilt nun 3G. Der Zutritt ist nur mit einem Nachweis der Impfung, Genesung oder einem aktuellen negativen Corona-Test möglich.

FAQ - häufige Fragen und Antworten zum Arbeitsgericht in Berlin

Welches Arbeitsgericht ist in Berlin für den Bezirk Prenzlauer Berg / Pankow zuständig?

Oft wird danach gefragt, ob es in Berlin mehrere Gerichte für Arbeitssachen gibt und welches, für welchen Stadtbezirk zuständig ist. Egal ob Prenzlauer Berg / Pankow oder Berlin Marzahn-Hellersdorf immer ist das Arbeitsgericht Berlin örtlich zuständig, sofern der Arbeitgeber seinen Sitz in Berlin hat oder der Arbeitnehmer überwiegend im Berlin seine Arbeitsleistung erbracht hat. Von daher gibt es nur ein Arbeitsgericht in der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland.

Besteht generell kein Anwaltszwang, egal in welcher Instanz?

Von den Arbeitsgerichten in der Bundesgebiet Deutschland besteht kein Anwaltszwang. Dies heißt, dass grundsätzlich sich der Arbeitnehmer in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht selbst vertreten darf und sich nicht durch einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten lassen muss. Ein Anwaltszwang besteht allerdings in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht. So muss ein Arbeitnehmer, der gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts in Berufung geht und vor dem Landesarbeitsgericht die Berufung eingelegt und begründet dort durch einen Rechtsanwalt vertreten sein. Dies gilt auch für das Bundesarbeitsgericht.

Kann jeder Rechtsanwalt vor den Arbeitsgerichten auftreten?

Grundsätzlich kann vor dem Arbeitsgericht jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt (auch Fachanwalt für Arbeitsrecht) auftreten. Eine spezielle Zulassung als Rechtsanwalt – wie z.B. vor dem BGH – ist nicht erforderlich. Auch spielt es keine Rolle, ob der Rechtsanwalt noch gleichzeitig Fachanwalt für Arbeitsrecht ist. Der beauftragte Anwalt muss im Normfall noch nicht einmal seine Bevollmächtigung nachweisen. Er kann sowohl den Mandanten vor dem Arbeitsgericht Berlin – als auch im Berufungsverfahren – vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vertreten. Auch eine Vertretung vor dem Bundesarbeitsgericht ist möglich.

Muss die Gegenseite meine Anwaltskosten tragen, wenn ich vor dem Arbeitsgericht gewinne?

Nein, die Kosten des eigenen Rechtsanwalt muss man immer (nur nicht in der 2. Instanz) selbst tragen. Dies ist eine Besonderheit des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.

Bekommt man immer nach Erhebung der Kündigungsschutzklage eine Abfindung?

Nein, der Arbeitgeber muss in der Regel keine Abfindung zahlen. Die Abfindung ist reine Verhandlungssache. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nur selten. Mit der Kündigungsschutzklage verhindert man aber, dass die Kündigung wirksam wird. Nur so bleibt der Arbeitnehmer "im Spiel" und hat auch eine Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber wird in der Regel eine Abfindung anbieten, wenn er der Meinung ist, dass er das Verfahren vor dem Arbeitsgericht verliert.

Kann man den Lohn selbst vor dem Arbeitsgericht einklagen?

Grundsätzlich kann sich der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten. Er muss sich bei der Lohnklage nicht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Ein muss auch keinen Anwalt beauftragen, der die Vertretung übernimmt.

Fertigt die Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht Berlin meine Klage auf Lohn oder meine Kündigungsschutzklage?

Die Klage auf Arbeitslohn kann zwar zu Protokoll des Arbeitsgerichtes bei der Rechtsantragsstelle gegeben werden. Wenn es um das Erlangen einer Abfindung in Berlin geht, zum Beispiel durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage, sollte auf jeden Fall ein Rechtsanwalt beauftragt werden, da hier besondere Kenntnisse erforderlich sind. Es sind aber Situationen denkbar, vor allen wenn der Arbeitnehmer keine Möglichkeit der Finanzierung des Arbeitsgerichtsprozesses hat, in denen er wohl keinen Rechtsanwalt beauftragen kann und selbst klagen muss. Dann sollte zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts Berlin gehen und dort die Klage zu Protokoll geben. Die Mitarbeiter vor Ort helfen dem Arbeitnehmer dort. Unterlagen sollte der Arbeitnehmer aber auf jeden Fall mitnehmen.

Kann ich mich kostenlos bei der Rechtsantragstelle beraten lassen?

Nein, eine kostenlose Rechtsberatung findet dort nicht statt. Die Rechtsantragstelle hilft nur bei der Klageerhebung, darf aber keine Rechtsberatung durchführen.

Was ist der Unterschied zwischen einen Gütetermin und einen Kammertermin?

Der erste Termin beim Arbeitsgericht ist der sogenannte Gütetermin oder auch Güteverhandlung genannt. Dieser wird recht schnell anberaumt, vor allen in Kündigungsschutzsachen. In diesem Termin geht es darum, ob man sich einigen kann und darüber hinaus fragt der Richter, der als Einzelrichter hier zunächst tätig ist, nach dem Sachverhalt. Gerade im Bestandsschutzstreitigkeiten gibt es sehr oft Vergleiche in der Güteverhandlung. Diese werden dort zu Protokoll genommen. Scheitert die Güteverhandlung, dann kommt es zum Kammertermin. Der Kammertermin wird mehrere Monate später vom Gericht anberaumt. Dieser Termin heißt so, da hier die Kammer entscheidet, die aus drei Richtern besteht, einen Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern.

Wann ist das Arbeitsgericht Berlin für eine Kündigungsschutzklage zuständig?

Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht Berlin dann, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in Berlin hat oder der Arbeitnehmer überwiegend in Berlin gearbeitet hat. Wenn eine der beiden Voraussetzungen vorliegt, kann der Arbeitnehmer - nach seiner Wahl - in Berlin klagen.