Wie wird man Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Wer Fachanwalt für Arbeitsrecht (egal, ob in Berlin oder anderswo) werden will, muss zunächst einen Fachanwaltslehrgang für das Arbeitsrecht besuchen.
Im Rahmen dieses Lehrganges werden theoretische Kenntnisse zum Arbeitsrecht (vom Kündigungsschutzrecht bis zum Betriebsverfassungsrecht und Betriebsrentenrecht) vermittelt.
Es sind 3 Klausuren zu schreiben und zu bestehen.
Wird der Fachanwaltslehrgang zum Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen, muss der zukünftige Fachanwalt für Arbeitsrecht noch einen Antrag bei der Anwaltswaltskammer stellen und hierbei auch praktische Kenntnisse nachweisen (insgesamt 100 Fälle zum Arbeitsrecht in den letzten 3 Jahren (Fachanwaltsordnung); davon wenigstens 50 Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht).
Rechtsanwalt Martin hat den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrganges Arbeitsrecht in Berlin im Jahr 2011/ 2012 erfolgreich absolviert und ist seit 2015 Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Kündigung vom Arbeitgeber erhalten - was nun?
Wer als Arbeitnehmer eine Kündigung vom Arbeitgeber erhält, ist zunächst enttäusch und vielleicht sogar etwas geschockt, da man damit nicht gerechnet hat.
Viele gekündigte Arbeitnehmer haben sich über Jahre in der Firma stark engagiert und empfinden die Erhalt einer Kündigung als persönliche Abwertung.
Wichtig ist, dass man nach dem Erhalt der Kündigung schnell reagiert und sich durch einen Rechtsanwalt beraten lässt. Dieser wird prüfen, ob Kündigungsschutz besteht und dann – in den meisten Fällen – eine Kündigungsschutzklage erheben.
Gerade, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet (länger als 6 Monate beschäftigt + mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb) sind die Chancen des Arbeitnehmers sich erfolgreich gegen die Kündigung zu wehren bzw. eine Abfindung zu verhandeln, ganz gut.
Was kann ein Anwalt nach Erhalt einer Arbeitgeberkündigung für mich tun?
Oft geht es um die Prüfung der Chancen im Kündigungsschutzverfahren. Die meisten Arbeitnehmer möchten – nach dem Erhalt einer Kündigung – nicht mehr beim Arbeitgeber arbeiten.
Allerdings möchten Sie den Arbeitgeber auch nicht so “davonkommen lassen”.
Es geht dann meist um die Zahlung einer Abfindung. Da nur selten ein direkte Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht, erreicht man das Ziel des Arbeitnehmers allein durch Erhebung der Kündigungsschutzklage (beim Arbeitsgericht Berlin).
Im Gütetermin werden dann meist Abfindungen ausgehandelt.
Wie bekommt man eine Abfindung nach einer Kündigung?
Nach einer Kündigung bekommt man am einfachsten eine Abfindung durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
Zwar ist die Kündigungsschutzklage nicht auf die Zahlung einer Abfindung gerichtet,
sondern auf Feststellung, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat,
allerdings ergibt sich oft die Möglichkeit im Gütetermin beim Arbeitsgericht eine Abfindung auszuhandeln.
Darauf gibt es aber kein Anspruch.
Die Abfindung ist reine Verhandlungssache.
Bekommt man immer nach Erhebung der Kündigungsschutzklage eine Abfindung?
Nein, der Arbeitgeber muss keine Abfindung zahlen. Die Abfindung ist reine Verhandlungssache.
Mit der Kündigungsschutzklage verhindert man aber, dass die Kündigung wirksam wird.
Nur so bleibt der Arbeitnehmer "im Spiel" und hat auch eine Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber wird in der Regel eine Abfindung anbieten, wenn er der Meinung ist, dass er das Verfahren vor dem Arbeitsgericht verliert.
Kündigung wegen Krankheit - was kann man machen?
Als Arbeitnehmer sollte man wissen, dass eine krankheitsbedingte Kündigung (personenbedingte Kündigung) für den Arbeitgeber oft schwer durchzusetzen ist.
Viele dieser Kündigungen wegen einer Erkrankung des Arbeitnehmers sind unwirksam.
Dies nützt dem Arbeitnehmer aber nur, wenn er eine Kündigungsschutzklage einreicht, da ansonsten die Kündigung nach Ablauf der 3-Wochenfrist nach § 7 des Kündigungsschutzgesetzes wirksam wird (Wirksamkeitsfiktion).
Diese “Kündigungsart” kommt in der Praxis seltener vor als die betriebsbedingte oder die verhaltensbedingte Kündigung.
Häufige Fehler des Arbeitgebers bei einer krankheitsbedingten Kündigung sind
1. kein BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement) durchgeführt
2. keine negative Prognose absehbar
3. kein ausreichend langer oder häufiger Krankheitszeitraum
4. kein Anstieg der Krankentage in den letzten 3 Jahren
5. ausgeheilte Erkrankungen/ Erkrankungen der Kinder des AN nicht herausgenommen.
Kündigungsschutzklage selbst beim Arbeitsgericht Berlin einreichen?
Viele Arbeitnehmer sind sich nicht sicher, wie sie sich verhalten sollen, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt hat.
Soll man selbst vor dem Arbeitsgericht Berlin Kündigungsschutzklage einreichen oder lieber über einen Fachanwalt für Arbeitsrecht die Klage einreichen?
Wer selbst als Arbeitnehmer gegen die Kündigung (betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung) eine Kündigungsschutzklage in Berlin erhebt, der verzichtet auf die Erfahrung und die Fähigkeiten eines auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalts.
Bei Einschaltung eines Arbeitsrechtsanwalts kann sich die Erfolgsquote in Bezug auf die Zahlung einer Abfindung erheblich erhöhen.
Trotzdem macht es manchmal keinen Sinn das Verfahren über einen Rechtsanwalt zu betreiben. Da dies dann nicht wirtschaftlich sinnvoll wäre.
Denn die Anwaltskosten muss der Mandant selbst zahlen, egal,ob er gewinnt oder verliert.
Fälle, bei denen das Einreichen einer Kündigungsschutzklage ohne Anwalt Sinn macht, können z.B. sein
1. Kleinbetrieb oder Kündigung in Wartezeit
2. kurzes Arbeitsverhältnis
3. geringer Verdienst (geringfügig beschäftigte Person
Muss bei jeder betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung gezahlt werden?
Viele Arbeitnehmer meinen, dass sie bei jeder Kündigung des Arbeitgeber einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben, aber zumindest doch bei einer betriebsbedingten Kündigung.
Oft besteht der Irrtum, dass automatisch mit der Abwehr der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, eine Abfindung durch den Arbeitgeber gezahlt werden müsste. Dies ist aber nicht so.
Nur ganz selten besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber. Dies gilt auch bei einer betriebsbedingten Kündigung.
Warum sollt man den Arbeitslohn zügig einklagen?
Wichtig ist ,dass man als Arbeitnehmer nicht zu lange wartet und zügig die Lohnklage vor dem Arbeitsgericht Berlin erhebt.
Der Grund dafür ist der, dass sich oft in Arbeitsverträgen sogenannte Ausschlussfristen befinden, die den Lohn z.B. innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit verfallen lassen können.
Diese Fristen müssen beachtet werden.In vielen Tarifverträgen sind die Fristen sogar noch kürzer (BRTV-Bau = 2 Monte).