Arbeitgebervertretung im Arbeitsrecht in Berlin und Brandenburg
Vertretung von Arbeitgebern
Vertretung von Arbeitgebern vor den Arbeitsgerichten
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht A. Martin in Berlin
Ich vertrete als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit Jahren Arbeitgeber in Berlin und Brandenburg in arbeitsgerichtlichen Verfahren, vor allem vor dem Arbeitsgericht Berlin und den Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren.
Gerade die Vertretung von Arbeitgebern im arbeitsgerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin erfordert besondere Kenntnisse und Verständnis in Hinblick auf betriebswirtschaftliche Belange und Notwendigkeiten. Dem Arbeitgeber wird z.B. der Kündigungsschutzprozess vom Arbeitnehmer aufgezwungen; er muss diesen nun wirtschaftlich sinnvoll führen.
Da sich viele Arbeitgeber selbst – zumindest im Gütetermin vertreten – kommt es häufig dort – auf der Arbeitgeberseite – zu taktischen Fehlern. Dabei wird übersehen, dass die meisten Arbeitnehmer – gerade bei eingereichten Kündigungsschutzklagen – gar nicht mehr beim Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden wollen. Dieser Umstand kann, wenn man dies geschickt nutz, zum Vorteil des Arbeitgebers im Prozess genutzt werden.
Das Wichtigste zur Arbeitgebervertretung vorab.
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Häufige Fragen zur Arbeitgebervertretung im Arbeitsrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht A. Martin in Berlin
Welche Qualifikationen habe ich?
In welchen Bereichen des Arbeitsrechts vertrete ich Arbeitgeber?
Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin – bei welchen Arbeitsgerichten noch?
Welche Gebühren fallen für die Prozessvertretung an?
Was sind die häufigsten Fragen ?
Wie lautet die Adresse der Kanzlei?
Wie sind die Öffnungszeiten der Kanzlei?
Welche Hinweise und News sind wichtig zu wissen?
Beratung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Seit dem Jahr 2003 bin ich Rechtsanwalt. Mein Studium absolvierte ich in Berlin an der Freien Universität. Beim ersten Staatsexamen entschied ich mich für das Wahlfach “Arbeitsrecht“. Darüber hinaus bin ich auch Fachanwalt für Arbeitsrecht und führe seit Jahren arbeitsgerichtliche Verfahren vor allen in Berlin, vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Weiter halte ich regelmäßig Vorträge zum Arbeitsrecht für Arbeitgeber, so z.B. für die AOK Nordost (Vorträge in Pasewalk, Berlin und Ribnitz Dammgarten).
In folgenden arbeitsrechtlichen Mandanten vertreten wir Arbeitgeber im Raum Berlin, aber auch deutschlandweit:
- Arbeitgeberkündigungen/ Vorbereitung von Kündigungserklärungen
- Beratung bei Abmahnungen des Arbeitnehmers
- Beratung in Bezug auf Sozialauswahl und Rechtmäßigkeit von Kündigungen
- Kündigungsfristen
- Prüfung von Lohnansprüchen
- Abwehr von Lohnklagen des Arbeitnehmers
- Vertretung bei Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers
- Gestaltung von Aufhebungsverträgen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Beratung in Sachen Abfindung des Arbeitnehmers
- Prüfung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen, wie Urlaub, Lohn, Aufhebungsverträgen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht Berlin , dem Landesarbeitsgericht Berlin (und deutschlandweit)
Eine Vertretung von Mandanten aus Berlin und Brandenburg erfolgt vor allem vor dem Arbeitsgericht Berlin.
Eine Vertretung und Durchsetzung / Abwehr von arbeitsrechtlichen Ansprüchen ist dabei vor folgenden Gerichten möglich:
- Arbeitsgericht Berlin
- Arbeitsgerichte in Brandenburg
- Arbeitsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
- Bundesarbeitsgericht (BAG)
Das Arbeitsrecht für Arbeitgeber ist ein “anderes” als für Arbeitnehmer. Wer Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten vertritt, bemerkt recht schnell, dass diese Vertretung schwieriger ist als die Arbeitnehmervertretung. Dies hängt einfach auch damit zusammen, dass generell die arbeitsrechtlichen Vorschriften in Deutschland und auch die Rechtsprechung sehr stark auf den Schutz des Arbeitnehmers zugeschnitten sind. Der Arbeitgeber bleibt häufig “außen vor”, obwohl ohne ihn es gar keinen Arbeitsplatz geben würde.
Die Gebühren für mein Tätigwerden richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder über eine Gebührenvereinbarung. Vor der Beauftragung teile ich den Mandanten die Höhe der anfallenden Gebühren mit.
Nachfolgend beantworte ich häufige Fragen (FAQ) zur Arbeitgebervertretung in Berlin und Brandenburg.
Ist der Aufhebungsvertrag besser zur Beendigung geeignet als eine Kündigung?
Es kommt darauf an. Der Aufhebungsvertrag verhindert – wenn er richtig formuliert ist – weitere Streitigkeiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zu beachten ist aber, dass viele Arbeitnehmer keinen Aufhebungsvertrag schließen wollen, da fast immer eine Sperre der Agentur für Arbeit droht. Das heißt, dass der Arbeitgeber hier oft dem Arbeitnehmer eine relativ hohe Abfindungssumme anbietet. Dies ist aber nicht in jedem Fall notwendig.
Welche Klause im Arbeitsvertrag ist besonders wichtig?
Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Allerdings sollte der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine wirksame Ausschlussklausel vereinbaren, so dass der Arbeitnehmer nicht nach langer Zeit noch mit Nachforderungen beim Lohn etc kommen kann. Wichtig ist aber, dass der Mindestlohn nicht ausgeschlossen werden kann.
Auch sollte man die Anwendung von § 616 BGB ausschließen.
Was ist an der Vertretung von Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht anders?
Die Vertretung von Arbeitgebern außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht z.B. in Berlin ist etwas komplett anderes als Arbeitnehmervertretung.
Der Arbeitgeber verfolgt andere Interessen und hat auch andere Möglichkeiten gegenüber dem Arbeitnehmer zu reagieren (z.B. “Kündigungsrücknahme”). Trotzdem darf man nicht vergessen, dass es in der Regel etwas schwieriger ist die Interessen z.B. im Kündigungsschutzverfahren des Arbeitgebers durchzusetzen als die Interessen des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmervertreter sucht einfach Fehlern, was meist nicht besonders schwierig ist, während der Arbeitgebervertreter auch schon vor der Kündigung beraten und auf mögliche Fehlerquellen hinweisen muss.
Was wird von Arbeitgebern oft bei der Abwehr von Lohnklagen falsch gemacht?
Viele Arbeitgeber meinen, dass man bei der Abwehr von Klagen auf Arbeitslohn mit eigenen Forderungen/ Schadenersatzforderungen aufrechnen könne. Dies ist häufig – wegen der Pfändungsfreigrenzen vom Arbeitseinkommen – nicht der Fall.
Die Lösung ist dann die Widerklage. Selbst wenn diese nicht immer erfolgreich ist, schafft diese doch Verhandlungsmasse.
Anwalt A. Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Marzahner Promenade Nr. 22
12679 Berlin
Tel.: 030 74 92 3060
Fax: 030 74 92 3818
E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
Öffnungszeiten der Kanzlei | |
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Montag bis Freitag | 08:00 Uhr bis 1800 Uhr |
Nachfolgend finden Sie wichtige Hinweise und Tipps für Arbeitnehmer sowie aktuelle Urteile.
Richtig kündigen als Arbeitgeber!
Wer als Arbeitgeber bei der Kündigung eines Arbeitnehmers nicht sorgfältig vorgeht, der muss damit rechnen, dass das weitere Verfahren viel Geld kosten kann. Dies gilt vor allen dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin erhebt.
Neben der richtigen Formulierung der Kündigung spielt auch die Beachtung der Kündigungsfrist eine Rolle und der beweissicheren Zustellung der Kündigungserklärung.
Fehler, die hier passieren, sind später nur schwer zu korrigieren.
Abwehr von Kündigungsschutzklagen!
Wenn der Arbeitnehmer sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers wehrt und Kündigungsschutzklage erhebt, sollte sich der Arbeitgeber besser vor dem Arbeitsgericht anwaltlich vertreten lassen. Der Rechtsanwalt wird zunächst prüfen, wie die Erfolgsaussichten in der Sache sind. Wenn die Chancen gut sind den Prozess zu gewinnen, muss man in der Regel keine Abfindung anbieten. Der Anwalt sollte schon so frühzeitig eingeschaltet werden, dass er die Verhandlungen im Gütetermin für den Arbeitgeber führen kann.
Lohnklagen des Arbeitnehmers vor dem Arbeitsgericht abwehren.
Klagt der Arbeitnehmer auf Arbeitslohn vor dem Arbeitsgericht (z.B. vor dem Arbeitsgericht Berlin) stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, wie er sich verhalten soll. Als Rechtsanwalt wird man dazu raten zunächst das Ziel des Arbeitgebers herauszuarbeiten. Eine Verzögrung des Prozesses, um eine schnelle Lohnauszahlung zu verhindern, kann ebenso das Ziel des Arbeitgeber sein, wie die Abwehr unberechtigter Arbeitslohnansprüche.
Sollte der Arbeitgeber noch eigene Ansprüche haben, können diese ggf. mittels Widerklage in den Arbeitsgerichtsprozess eingebracht werden. Dies deshalb, da eine Aufrechnung gegen Arbeitslohnansprüche oft nicht zulässig ist.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin vertrete ich Mandanten vor dem Arbeitsgericht Berlin und auch im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.