allgemeiner Kündigungsschutz bei Kündigung
Der allgemeine Kündigungsschutz schützt den Arbeitnehmer vor einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers. Bei einer Kündigung des Arbeitgebers hilft meist nur die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Die Chancen ein solches Kündigungsschutzverfahren zu gewinnen oder eine Abfindung mit dem Arbeitgeber auszuhandeln, hängen oft davon ab, ob auf das Arbeitsverhältnis der sog. allgemeiner Kündigungsschutz Anwendung findet. Meinen Abfindungsrechner finden Sie hier.
Sonderkündigungsschutz
Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz besteht für bestimmte Arbeitnehmergruppen ein besonderer Kündigungsschutz. So sind zum Beispiel Schwangere, Auszubildende, Schwerbehinderte, Betriebsräte, Schutzbeauftragte, Arbeitnehmervertreter und Mitarbeiter in der Pflege- oder Elternzeit besonders geschützt. Der Sonderkündigungsschutz kann neben dem allgemeinen Kündigungsschutz bestehen.
INFORMATIONEN ZUM THEMA KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE IN BERLIN
Sie finden hier weitere Informationen zum allgemeinen Kündigungsschutz, insbesondere, wann dieser besteht und welche Auswirkungen und Bedeutung dieser bei einer Arbeitgeberkündigung hat. Weiter erfahren Sie auch, wie man sich effektiv gegen eine Kündigung wehrt und weshalb die Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht Berlin oft der erste Schritt für eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung ist.
FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT A. MARTIN – BERLIN - Prenzlauer Berg
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow (Zweigstelle) vertrete ich seit Jahren Berliner und Brandenburger Mandanten in Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Die Beratung im Arbeitsrecht durch einen Fachmann können keine Informationen aus dem Internet ersetzen!