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Abfindungsformel in Berlin bei Kündigung - Berechnung, Höhe und Verbindlichkeit

Abfindungsformel im Arbeitsrecht
Viele Arbeitnehmer denken, dass sich die Höhe einer Abfindung bei Kündigung des Arbeitgebers nach einer sogenannten Abfindungsformel richtet. Eine solche Berechnungsformel für eine Entlassungsentschädigung bestimmt danach die Höhe der Arbeitnehmerabfindung im Kündigungsschutzprozess. Dies ist so nicht richtig.

ABFINDUNGSFORMEL DER ARBEITSGERICHTE - ABFINDUNGSBERECHNUNG

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Ihre Fragen in Bezug auf die Berechnung der Höhe einer Abfindung. Beachten Sie aber, dass sämtliche Informationen zum Thema Abfindungsformel und Abfindungsberechnung – so sorgfältig diese auch erstellt wurden – immer Standardfälle, aber meist nie genau Ihren speziellen Fall betreffen. Sie finden auf meiner Seite auch einen Abfindungsrechner zur Berechnung Ihrer möglichen Abfindungszahlung.

FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT A. MARTIN – BERLIN - Prenzlauer Berg

Eine Rechtsberatung durch einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt ist in der Regel nach einer Kündigung sinnvoll .

  • Rechtsanwalt Martin berät und vertritt Mandanten aus Berlin und Brandenburg im Arbeitsrecht und auch in Bezug auf das Thema “Abfindung und Kündigung sowie Berechnung der Höhe einer zur Verfügung und berät in seiner Arbeitsrechtskanzlei (Zweigstelle) in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow.

Das Wichtigste zum Thema Berechnung der Abfindungshöhe vorab

Wer eine Kündigung des Arbeitgebers erhalten hat und über eine mögliche Abfindung nachdenkt und über dessen Höhe, sollte Folgendes beachten:

  1. Arbeitnehmer haben nach einer Arbeitgeberkündigung in der Regel keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung.

  2. Trotzdem zahlen Arbeitgeber oft Abfindungen, um den Verlust eines Kündigungsschutzprozesses zu vermeiden.

  3. Zur Abfindung kommt der Arbeitnehmer meist nur durch rechtzeitige Erhebung einer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht.

  4. Arbeitsgerichte haben - sofern diese selbst eine Abfindung zusprechen - Formeln zur Berechnung von Abfindung entwickelt.

  5. Nach den meisten Abfindungsformeln der Arbeitsgerichte berechnet sich die Abfindung wie folgt: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Arbeitsjahr.

  6. Die Abfindungsformeln sind aber nicht verbindlich! Die Höhe einer Abfindung ist oft reine Verhandlungssache und hängt stark vom Prozessrisiko ab.

Hinweis

DIE RECHTSBERATUNG DURCH EINEN FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT KANN KEINE INFORMATIONEN AUS DEM INTERNET ERSETZEN.

Was ist eine Abfindungsformel?

Die Abfindungsformeln wurden von den Arbeitsgerichten entwickelt, die in bestimmten Fällen selbst eine Abfindung dem Arbeitnehmer nach einer Kündigung zusprechen können.

Auflösungsantrag des Arbeitnehmers und Abfindungszahlung

Diese Fälle sind in der Regel beschränkt auf einen erfolgreichen Auflösungsantrag nach § 9 KSchG, den der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzverfahren stellen kann. Ein Auflösungsantrag, ist faktisch ein Antrag, dass eine unwirksame Kündigung eine Abfindung zur Folge hat, da es dem Arbeitnehmer nicht mehr zumutbar ist weiter beim Arbeitgeber zu arbeiten. An einen solchen Antrag auf Auflösung des gekündigten Arbeitsverhältnisses sind sehr hohe Anforderungen zu stellen und in der Regel kommt dieser für die meisten Arbeitnehmer im Kündigungsschutzverfahren nicht in Betracht. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgrund des Kündigungsschutzverfahrens sind normal und reichen für einen solchen Auftrag nicht aus.

Zusprechen einer Abfindung durch Urteil durch das Arbeitsgericht

Ist der Auflösungsantrag des Arbeitnehmers aber erfolgreich, dann haben die Arbeitsgerichten zu entscheiden, in welcher Höhe sie dem Arbeitnehmer eine Abfindung durch Urteil zusprechen. Geregelt ist dies ist § 10 des Kündigungsschutzgesetzes. So haben sich die entsprechenden Abfindungsformeln bei den Arbeitsgerichten entwickelt. Pro Arbeitsgericht können diese aber etwas unterschiedlich sein. Einen Anspruch auf Abfindungszahlung nach der jeweiligen Formel des Arbeitsgericht gibt es nur in den seltensten Fällen.

Auflösungsantrag des Arbeitgebers

Auch der Arbeitgeber kann einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses stellen. Er muss dann ebenso einen Auflösungsgrund vortragen.


§ 9 Kündigungsschutzgesetz

Gesetzestext des § 9 KSchG

§ 9 KSchG - Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts, Abfindung des Arbeitnehmers

(1) Stellt das Gericht fest, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. Die gleiche Entscheidung hat das Gericht auf Antrag des Arbeitgebers zu treffen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses bis zum Schluß der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz stellen.


(2) Das Gericht hat für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses den Zeitpunkt festzusetzen, an dem es bei sozial gerechtfertigter Kündigung geendet hätte.

Wann ist ein Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses begründet?

Dem Arbeitnehmer ist die Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber in folgenden Fällen unzumutbar.

  1. massive üble Nachrede durch den Arbeitgeber

  2. falsche und haltlose Bezichtigung des Arbeitnehmers einer Straftat

  3. Handgreiflichkeit gegenüber dem Arbeitnehmer

  4. weitere Gründe, die eine schwere Vertrauensstörung herbeiführen

Allein der Umstand, dass eine Verstimmung im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingetreten ist, durch Erhebung der Kündigungsschutzklage, rechtfertigt im Normfall keinen Auflösungsantrag.

Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindungszahlung?

Zu Unrecht gegen viele Arbeitnehmer davon aus, dass sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bei einer Kündigung des Arbeitgebers haben. Dies ist in den wenigsten Fällen so! Es gibt nur einige Fälle, in denen der Arbeitnehmer einen direkten Abfindungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber hat.

In folgenden Fällen besteht ein Abfindungsanspruch!

  • Sozialplan / Betriebsvereinbarung,
  • erfolgreicher Auflösungsantrag im Rahmen der Kündigungsschutzklage,
  • Angebot des Arbeitgebers (bei Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1 a KSchG),
  • Abfindungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber zum Beispiel im Aufhebungsvertrag

§ 10 Kündigungsschutzgesetz

§ 10 KSchG - Höhe der Abfindung

  • (1) Als Abfindung ist ein Betrag bis zu zwölf Monatsverdiensten festzusetzen.

  • (2) Hat der Arbeitnehmer das fünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens fünfzehn Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu fünfzehn Monatsverdiensten, hat der Arbeitnehmer das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens zwanzig Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu achtzehn Monatsverdiensten festzusetzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer in dem Zeitpunkt, den das Gericht nach § 9 Abs. 2 für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses festsetzt, das in der Vorschrift des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch über die Regelaltersrente bezeichnete Lebensalter erreicht hat.

  • (3) Als Monatsverdienst gilt, was dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet (§ 9 Abs. 2), an Geld und Sachbezügen zusteht.

ACHTUNG

DIE OBIGE REGELUNG NACH § 10 DES KÜNDIGUNGSSCHUTZGESETZES HAT NUR BEIM AUFLÖSUNGSANTRAG EINE RELEVANZ UND NICHT IN EINEM NORMALEN KÜNDIGUNGSRECHTSTREIT!

Wie hoch ist die Abfindung nach eine Abfindungsformel?

Die meisten Abfindungsformeln der Arbeitsgerichte lauten so:

0,5 Bruttomonatsgehälter pro Arbeitsjahr.

Diese Abfindungsformel wird bei den meisten Arbeitsgerichten angewandt. Die Gerichte modifizierten die Formel aber bei sehr kurzer oder besonders langer Betriebszugehörigkeit und auch abhängig von der Branche.

Beispiel:

Der Arbeitnehmer A ist bereits seit 10 Jahren beim Arbeitgeber im Betrieb beschäftigt. Sein Bruttomonatsgehalt beträgt 4.000 €. Nach dem Erhalt einer Kündigung berechnet er seine mögliche Abfindung nach der Abfindungsformel und kommt dann zum Ergebnis, dass die Abfindung 20.000 € beträgt (10 x 4.000 ./. 2). Er bekommt also danach für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt.

ACHTUNG

DIE BERECHNUNG KANN DER ARBEITNEHMER GERN MACHEN, ALLERDINGS HEIßT DIES NOCH LANGE NICHT, DASS DER ARBEITGEBER AUCH BEREIT IST EINE SOLCHE ABFINDUNG ZU ZAHLEN.

Wie lautet die Abfindungsformel beim Arbeitsgericht Berlin?

Auch beim Arbeitsgericht Berlin lautet die Formel zur Berechnung der Abfindung (beim Auflösungsantrag):

  • ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Arbeitsjahr.

Besteht ein Anspruch auf Zahlung eine Abfindung nach der Abfindungsformel?

Nein, ein solcher Anspruch besteht nur im Fall des erfolgreich - im Kündigungsschutzverfahren - gestellten Auflösungsantrags. In den meisten Fällen hat der Arbeitnehmer ja noch nicht einmal einen Abfindungsanspruch gegen den Arbeitgeber, geschweige denn einen Anspruch auf Zahlung einer Entlassungsentschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach einer Kündigung in bestimmter Höhe.

Vergleichsverhandlungen vor dem Arbeitsgericht

Die meisten Arbeitnehmer haben keinen Abfindungsanspruch und bekommen eine Abfindung meistens durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage und den entsprechenden Vergleichsverhandlungen vor dem Arbeitsgericht mit dem Arbeitgeber.

ACHTUNG

Die Abfindungsformel begründet weder einen Anspruch auf, noch auf Zahlung einer Abfindung in bestimmter Höhe!

Wie kann man dann eine hohe Abfindung erreichen?

Die Höhe einer Entlassungsentschädigung ist fast immer reine Verhandlungssache. Für die Abfindungshöhe gibt es bestimmte Kriterien, die man für eine erfolgreiche Abfindungsverhandlung kennen muss. Das Arbeitsgericht entscheidet nur in wenigen Fällen über die Höhe der Abfindung selbst.

erfolgreiche Abfindungsverhandlung

Eine Abfindungsverhandlung wird nur dann zum Erfolg, wenn


  • man die Rechtslage kennt und
  • weiß, wie hoch die Chancen auf einen Erfolg sind und
  • mit Geschick und Erfahrung verhandelt.

Grundsatz: Abfindung ist Verhandlungssache

Diese Grundsätze sollte man sich als Arbeitnehmer immer vor Augen führen. Der Richter beim Arbeitsgericht Berlin spricht im Normalfall keine Abfindung zu, sondern wird in der Güteverhandlung eine Abfindung meist in einer bestimmten Höhe vorschlagen. An diesen Vorschlag sind der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber aber nicht gebunden.

Vergleichsvorschlag des Gerichts

Allerdings ist es so, dass die Parteien im Arbeitsgerichtsprozess (Kündigungsschutzprozess) zunächst den Vorschlag des Arbeitsgerichtes als Verhandlungsbasis nehmen! Von daher kommt diesen Vorschlag eine entscheidende Bedeutung zu. Wichtig ist von daher zu wissen, nach welcher Abfindungsformel das jeweilige Arbeitsgericht die Abfindungshöhe vorschlagen wird. Besser ist oft, selbst einen Vorschlag zu unterbreiten und dabei (etwas) mehr zu fordern als möglich erscheint. Das Prozessrisiko ist dabei auch von erheblicher Bedeutung. Wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass er das Verfahren verlieren wird, ist er in der Regel bereit eine höhere Abfindung zu zahlen.

ACHTUNG

Die obige Berechnungsformel (0,5 Bruttomonatsgehälter pro Arbeitsjahr) wird von den meisten Arbeitsgerichten in Deutschland angewendet, nicht nur vom Arbeitsgericht Berlin.

Weshalb ist die Abfindungshöhe oft Verhandlungssache?

Wie oben bereits ausgeführt wurde, besteht nur in seltenen Fällen ein Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Zahlung einer Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingt das Arbeitsverhältnis beendet hat. Die Entlassungsentschädigung ist oft das Resultat einer verschickt einer geschickten Verhandlungsführung im Kündigungsschutzprozess und bestimmt sich vor allem nach dem Prozessrisiko.

fehlende Verbindlichkeit der Formel

Die Abfindungsformel hat keinerlei rechtliche Bindungswirkung für die Parteien. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache! Es ist allein eine Frage der Erfolgsaussichten, ob in der Sache in dieser Höhe die Abfindungsvereinbarung erfolgt. Das Prozessrisiko hängt von diversen Faktoren ab. Auch die Bereitschaft des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis “wirtschaftlich zu beenden”, spielt eine Rolle.

Risiko des Annahmeverzugslohnes für den Arbeitgeber

Wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass er das Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht verlieren wird, wird in der Regel - um einen hohen Annahmeverzugslohn zu umgehen - eine Abfindung zahlen zumindest eine anbieten, diese muss allerdings nicht in der Höhe angeboten werden, wie diese es zum Beispiel die Abfindungsformel vorsieht. Die Abfindungsformel bindet von von daher weder das Gericht, noch dem Arbeitnehmer und den Arbeitgeber bei den Vergleichsverhandlungen.

Faktoren für die Höhe der Abfindung

Wie hoch eine Abfindung ausfallen kann, hängt u.a. von folgenden Kriterien ab:


  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Alter des Arbeitnehmers
  • eventuell bestehende Behinderungen
  • eventuell bestehender Sonderkündigungsschutz
  • Prozessrisiko für den Arbeitgeber
  • Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb
  • Grad der Unwirksamkeit der Kündigung
  • etwaige Verschulden des Arbeitnehmers an der Kündigung
  • Chancen des Arbeitnehmers einen neuen Arbeitsplatz zu finden
  • Bereitschaft der Weiterbeschäftigung durch Arbeitgeber
  • Wahrscheinlichkeit der "Kündigungsrücknahme" durch den Arbeitgeber

Steuerlast

Wie die Abfindung versteuert wird hier erfahren Sie hier.

ACHTUNG

Die Berechnungsformeln für eine Entlassungsentschädigung haben oft eine psychologische Bedeutung und beeinflussen die Abfindungsverhandlungen.

Welche Bedeutung hat eine Berechnungsformel für eine Abfindung noch?

Trotzdem haben die Formeln zur Berechnung der Höhe einer Abfindung eine Bedeutung. Da oft die Verhandlungen im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht damit beginnen, dass eine Seite ihre Vorstellungen in Bezug auf die Höhe einer möglichen Abfindung mitteilt, kommt einer Abfindungsformel schon eine gewisse Bedeutung zu.

Vergleichsverhandlungen beginnen oft mit einer Formel

Oft ist es so, dass sich eine Seite auf die beruft bzw. die Höhe ihrer erwünschten Abfindung mit dieser Formel begründet.

Von daher beginnen oft die Vergleichsverhandlungen im Kündigungsschutzverfahren mit der Summe, welche die allgemeine Abfindungsformel hier als Abfindung vorsieht. Weder der Arbeitnehmer, noch der Arbeitgeber, müssen allerdings eine Zahlung in dieser Höhe tatsächlich anbieten, geschweige denn vornehmen.

Kann ein Anwalt die Höhe einer voraussichtlichen Abfindung vorhersagen?

Bei Kenntnis der obigen Kriterien für die Höhe einer Abfindung wird ein erfahrener Arbeitsrechtsanwalt grob sagen können, welche Abfindung hier realistisch erzielbar ist. Auf keinen Fall kann man aber eine bestimmte Abfindung der Höhe nach sicher vorhersagen. Man kann noch nicht einmal sicher vorher wissen, ob tatsächlich eine Abfindung durch den Arbeitgeber gezahlt wird oder nicht. Wenn also ein Anwalt Ihnen schon am Telefon sagen will, wie hoch die Abfindung sicher sein wird, so ist dies schlichtweg unseriös und nicht professionell.

"Rücknahme der Kündigung"

Der Grund ist der, dass der Arbeitgeber grundsätzlich die Möglichkeit hat sämtliche Verhandlungen zu torpedieren und gegebenenfalls sogar die Kündigung zurückzunehmen.


ACHTUNG

Die Rücknahme einer Kündigung ist juristisch gesehen nicht möglich. Dies wird ausgelegt als Angebot auf Fortsetzung des bisherigen Arbeitsverhältnisses.

FAQ zu den Abfindungsformeln

Was ist eine arbeitsrechtliche Abfindung?

Eine arbeitsrechtliche Abfindung ist eine wirtschaftliche Entlassungsentschädigung, die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer als finanzieller Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird.

Hat der Arbeitnehmer einen Abfindungsanspruch nach einer Kündigung?

Nein, es gibt keinen allgemeinen Anspruch auf Abfindung nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Dies gilt selbst bei einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers. Einen Abfindungsanspruch gibt es nur in seltenen Fällen. Trotzdem zahlen oft Arbeitgeber eine Entlassungsentschädigung im Wege einer Vereinbarung / eines gerichtlichen Vergleichs vor dem Arbeitsgericht.

Wie bekommt man als Arbeitnehmer eine Abfindung?

Nach einer Kündigung bekommt man als Arbeitnehmer am einfachsten eine Abfindung durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Zwar ist die Kündigungsschutzklage nicht auf die Zahlung einer Abfindung gerichtet, sondern auf Feststellung, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat, allerdings ergibt sich oft die Möglichkeit im Gütetermin beim Arbeitsgericht eine Abfindung auszuhandeln. Darauf gibt es aber kein Anspruch. Die Abfindung ist oft reine Verhandlungssache.

Wann wird der Arbeitgeber in der Regel keine Abfindung zahlen?

Um Druck auf den Arbeitgeber ausüben zu können, muss der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreichen. Entscheidend ist oft das Prozessrisiko, also das Risiko den Prozess vor dem Arbeitsgericht zu verlieren. Wenn der Arbeitgeber aber ein geringes Prozessrisiko hat, wird in der Regel auch keine Abfindung anbieten.

Woher stammen die Abfindungsformeln?

Abfindungsformeln wurden von den einzelnen Arbeitsgerichten entwickelt für den Fall, dass diese nach einem Auflösungsantrag über die Höhe eine Abfindung gemäß § 10 des Kündigungsschutzgesetzes entscheiden müssen. Nur für diesen Fall sind die Formeln entwickelt worden und nicht als generelle Berechnungshilfe für die Berechnung einer Entlassungsentschädigung des Arbeitnehmers.

Hat man einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nach der Abfindungsformel?

Nein. Die Abfindungsformeln kommt nur für den Fall zur Anwendung, wenn das Gericht selbst eine Abfindung durch Urteil zuspricht. Dies geschieht bei einem Auflösungsantrag und kommt selten vor. Die Abfindungsformeln werden aber oft bei Vergleichsverhandlung herangezogen. Von daher haben diese eine gewisse Bedeutung, da die Verhandlungen vor Gericht oft damit beginnen, dass sich eine Seite auf die Formel beruft. Trotzdem ist die Abfindung oft reine Verhandlungssache, die vor allem sich an dem Prozessrisiko orientiert.

Was sind die Kriterien für die Abfindungshöhe?

Die Höhe der Abfindung bei einer Kündigung ist, reine Verhandlungssache. Der Arbeitgeber wird – je nach seinem Prozessrisiko – die Abfindungshöhe abschätzen. Ein wichtiger Punkt ist auch, wie sehr der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wirklich loswerden möchte. Oft sehen es Arbeitgeber als Gesichtsverlust, wenn sie das Kündigungsschutzverfahren verlieren und der Arbeitnehmer wieder arbeiten kommt. Kriterien für die Höhe einer Abfindung sind: 1. Dauer des Arbeitsverhältnisses 2. Position des Arbeitnehmers im Unternehmen 3. Höhe des Lohnes brutto 4. Prozessrisiko des Arbeitgebers / Annahmeverzugsrisiko 5. Wahrscheinlichkeit einer “Kündigungsrücknahme” durch den Arbeitgeber 6. Lebensalter des Arbeitnehmers/ Chancen auf den Arbeitsmarkt 7. Vermögensverhältnisses des Arbeitgebers 8. Behinderungen des Arbeitnehmers 9. Chancen auf dem Arbeitsmarkt des gekündigten Arbeitnehmers