Was ist eine Abfindung?
Eine arbeitsrechtliche Abfindung ist eine einmalige finanzielle Entlassungsentschädigung durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes durch eine Kündigung.
Besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Abfindung bei einer Kündigung?
Nein, es gibt keinen allgemeinen Abfindungsanspruch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber.
Einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung gibt es nur in seltenen Fällen, die gesetzlich geregelt sind.
Besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen?
Nein, auch bei einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen des Arbeitgebers besteht im Normalfall kein allgemeiner Anspruch auf Zahlung einer Abfindung des Arbeitnehmers.
Wann besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gegen den Arbeitgeber?
Ein solcher Abfindungsanspruch kann in folgenden Fällen bestehen
1. Abfindungsangebot nach § 1 a KSchG
2. vereinbarte Abfindung im Aufhebungsvertrag
3. Sozialplanabfindung
4. wirksamer Auflösungsantrag des Arbeitnehmers.
Wie bekommt man eine Abfindung nach einer Kündigung?
Nach einer Kündigung bekommt man am einfachsten eine Abfindung durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
Zwar ist die Kündigungsschutzklage nicht auf die Zahlung einer Abfindung gerichtet,
sondern auf Feststellung, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat,
allerdings ergibt sich oft die Möglichkeit im Gütetermin beim Arbeitsgericht eine Abfindung auszuhandeln.
Darauf gibt es aber kein Anspruch. Die Abfindung ist reine Verhandlungssache und richtet sich oft nach dem Prozessrisiko der Parteien. Arbeitgeber zahlen eher eine Abfindung im Prozess, wenn Sie schlechte Karten haben den Prozess zu gewinnen.
Bekommt man immer nach Erhebung der Kündigungsschutzklage eine Entlassungsentschädigung?
Nein, der Arbeitgeber muss keine Abfindung zahlen. Die Abfindung ist reine Verhandlungssache.
Mit der Kündigungsschutzklage verhindert man aber, dass die Kündigung wirksam wird.
Nur so bleibt der Arbeitnehmer "im Spiel" und hat auch eine Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber wird in der Regel eine Abfindung anbieten, wenn er der Meinung ist, dass er das Verfahren vor dem Arbeitsgericht verliert.
Wann ist die Zahlung einer Abfindung üblich?
Die Zahlung einer Abfindung ist üblich, wenn der Arbeitnehmer beim Gericht Klage eingereicht hat und der Arbeitgeber meint, dass seine Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird.
In dieser Situation kann der Arbeitgeber nur den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen (Stichwort: Rücknahme der Kündigung) oder eine Abfindung als Entlassungsentschädigung anbieten.
Welche Abfindung bekommt man nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit?
Auch ein Arbeitnehmer, der 20 Jahre oder länger beim Arbeitgeber beschäftigt ist, bekommt bei einer Kündigung nicht automatisch ein Abfindung. Der Abfindungszahlung ist in der Regel "freiwillig".
Wenn kein Abfindungsanspruch vorliegt, was der Normfallfall ist, hat der Arbeitnehmer nur Chancen eine Entschädigung zu bekommen, in dem er rechtzeitig Klage beim Arbeitsgericht erhebt.
Wichtig ist aber, dass auf Grund der zwanzigjährigen Betriebszugehörigkeit die Abfindugnsverhandlungen fast immer mit höheren Beträgen starten und oft auch mit höheren Abfindungszahlungen enden.
Wann zahlt der Arbeitgegeber keine Abfindung?
Der Arbeitgeber wird in bestimmten Fallkonstellationen keine Abfindung anbieten.
Um Druck - nach einer Kündigung - auf den Arbeitgeber ausüben zu können, muss der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Wenn der Arbeitgeber aber ein geringes Prozessrisiko im Kündigungsschutzverfahren hat hat, wird in der Regel auch keine Abfindung zahlen.
Kurz, wenn der Arbeitgeber meint, dass er den Rechtsstreit über die Kündigung gewinnen wird, hat er keine Veranlassung eine Abfindung anzubieten; dann ist nämlich sein Prozessrisiko gering.
Wann ist das Prozessrisiko für den Arbeitgeber gering?
Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer keinen allgemeinen Kündigungsschutz hat, also das Kündigungsschutzgesetz noch keine Anwendung findet.
Zum Beispiel, wenn eine Kündigung in der Probezeit erfolgt oder im Kleinbetrieb.
Was ist die Abfindungsformel 55 + 20?
Hat der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens 20 Jahre bestanden, so ist eine Abfindung in Höhe von 18 Monatsverdiensten festzusetzen.
Die Erhöhung der Abfindung in dieser Form bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses entfällt, allerdings, wenn der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet hat (§ 10 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz).
Was ist die Abfindungsformel 50 + 15?
Hat der Arbeitnehmer aber das 50. Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden, ist ein Betrag in Höhe von 15 Monatsverdiensten festzusetzen (also hier ein volles Bruttomonatsgehalt pro Arbeitsjahr).
Wie lautet die Abfindungsformel beim Arbeitsgericht Berlin?
Beim Arbeitsgericht Berlin lautet die Abfindungsformel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Arbeitsjahr.
Hat man einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nach der Abfindungsformel?
Nein. Die Abfindungsformeln kommt nur für den Fall zur Anwendung, wenn das Gericht selbst eine Abfindung im Rahmen eines Auflösungsantrages zuspricht.
Dies kommt sehr selten vor. Die Abfindungsformeln werden aber oft bei Vergleichsverhandlung herangezogen. Von daher haben diese eine gewisse Bedeutung.
Trotzdem ist die Abfindung eine reine Verhandlungssache, die vor allem sich an dem Prozessrisiko orientiert.
Was sind die Kriterien für die Abfindungshöhe?
Die Höhe der Abfindung bei einer Kündigung ist, reine Verhandlungssache.
Der Arbeitgeber wird – je nach seinem Prozessrisiko – die Abfindungshöhe abschätzen.
Ein wichtiger Punkt ist auch, wie sehr der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wirklich loswerden möchte.
Oft sehen es Arbeitgeber als Gesichtsverlust, wenn sie das Kündigungsschutzverfahren verlieren und der Arbeitnehmer wieder arbeiten kommt.
Kriterien für die Höhe einer Abfindung sind:
1. Dauer des Arbeitsverhältnisses
2. Position im Unternehmen
3. Höhe des Lohnes
4. Prozessrisiko des Arbeitgebers / Annahmeverzugsrisiko
5. Wahrscheinlichkeit einer “Kündigungsrücknahme”
6. Lebensalter des Arbeitnehmers/ Chancen auf Arbeitsmarkt
7. Vermögensverhältnisses des Arbeitgebers
Gibt es eine Abfindung bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers?
Nein, wenn man als Arbeitnehmer selbst kündigt, dann hat man oft schlechte Karten, eine Abfindung zu erhalten. Ohne Notwendigkeit wird der Arbeitgeber in der Regel keine Abfindung zahlen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Kündigung aufgrund einer Pflichtverletzung (mit vorheriger Abmahnung) vom Arbeitgeber verursacht wurde. Man spricht dann vom sog. Auflösungsverschulden des Arbeitgebers.
Ist der Abfindungsbetrag brutto oder netto?
Man kann einen Abfindungsbetrag sowohl als Bruttoabfindung oder auch als Nettoabfindung vereinbaren. Üblich ist die Vereinbarung eines Bruttobetrags.
Ist eine Bruttoabfindung zu versteuern?
Ja, die Abfindung ist zu versteuern. Sozialversicherungsabgaben fallen hierrauf aber nicht an.
Wie viel bekommt der Anwalt von der Abfindung?
Der Rechtsanwalt erhält von der Abfindung nichts. Die Anwaltsgebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) sehen eine Vergütung uanbhängig vom Erfolg vor. Eine Erfolgsbeteiligung als Honorar wird im Kündigungsschutzverfahren in der Regel kein Anwalt vereinbaren. Solche Vereinbarung werden aber manchmal von Firmen angeboten, die dann Anwälte vermitteln.