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hohe Abfindung im Arbeitsrecht - Anspruch, Höhe, Fälligkeit und Abfindungsformel

Abfindung im Arbeitsrecht
Sie haben Probleme mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihnen wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag angeboten? Sie möchten wissen, ob Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben und wie eine hohe Abfindungszahlung durchsetzbar ist?

INFORMATIONEN ZUM THEMA ABFINDUNG in Berlin

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Beachten Sie aber, dass sämtliche Informationen zum Thema Abfindung – so sorgfältig diese auch erstellt wurden – immer Standardfälle, aber meist nie genau Ihren speziellen Fall betreffen. Sie finden hier auch einen Abfindungsrechner zur Berechnung Ihrer möglichen Abfindungszahlung.

FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT A. MARTIN – BERLIN - Prenzlauer Berg

Eine Beratung durch einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt ist in der Regel nach einer Kündigung sinnvoll .

Rechtsanwalt Martin steht Mandanten aus Berlin und Brandenburg gern für eine Auskunft zum Thema “Abfindung und Kündigung sowie Aufhebungsvertrag” zur Verfügung und berät in seiner Arbeitsrechtskanzlei (Zweigstelle) in Berlin Prenzlauer Berg im Stadtteil Pankow.

Das Wichtigste zum Thema Entlassungsentschädigung vorab

Wer eine Kündigung des Arbeitgebers erhalten hat und über eine Abfindung nachdenkt, sollte Folgendes beachten:

  1. Arbeitnehmer haben nach einer Kündigung in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gegen den Arbeitgeber.

  2. Abfindungen werden trotzdem oft durch Arbeitgeber gezahlt, um den Verlust eines Kündigungsschutzprozesses zu vermeiden.

  3. Auch über Aufhebungsverträge werden oft hohe Abfindung angeboten; hier droht aber fast immer eine Sperre von der Agentur für Arbeit.

  4. Wer eine möglichst hohe Entlassungsentschädigung als gekündigter Arbeitnehmer möchte, muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

  5. Üblich sind oft Abfindungsbeträge um ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Arbeitsjahr (Abfindungsformel); trotzdem ist die Höhe der Abfindung oft reine Verhandlungssache.

  6. Wenn der Arbeitgeber ein geringes Risiko (Prozessrisiko) hat das Kündigungsschutzverfahren zu verlieren, wird er in der Regel keine oder nur eine geringe Abfindung anbieten.

  7. Außergerichtliche Verhandlungen mit dem Arbeitgeber nach einer Kündigung bringen oft wenig. Die Kündigungsschutzklage ist fast immer der richtige Weg zu einer Entschädigung.

wichtige Faktoren für erfolgreiche Verhandlung einer Abfindung

stateDiagram-v2 Abfindungshöhe --> Prozessrisiko Abfindungshöhe --> Beschäftigungsdauer Abfindungshöhe --> Lebensalter Abfindungshöhe --> Kündigungsschutz Abfindungshöhe --> Branche Abfindungshöhe --> Lohnhöhe

Hinweis

DIE RECHTSBERATUNG DURCH EINEN SPEZIALISTEN FÜR DAS ARBEITSRECHT KANN KEINE INFORMATIONEN AUS DEM INTERNET ERSETZEN.

Besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung?

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bei einer Kündigung durch ihren Arbeitgeber haben. Dies ist in den meisten Fällen nicht so! Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine ordentliche Kündigung (verhaltensbedingt, betriebsbedingt oder personenbedingt) oder um eine außerordentliche (fristlose) Kündigung handelt. Es gibt nur wenige Fälle, in denen ein direkter Abfindungsanspruch gegenüber dem kündigenden Arbeitgeber besteht. Eine allgemeine gesetzliche Regelung auf Abfindungszahlung gibt es nicht. Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung ist voller Entscheidungen über gescheiterte Versuche eine Abfindung einzuklagen. Vor allen geht es dabei um sog. Auflösungsanträge nach dem Kündigungsschutzgesetz vor den Arbeitsgerichten. Solche Anträge scheitern sehr oft, da die Anforderungen sehr hoch sind.

In folgenden Fällen kann aber dennoch ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bestehen!


Fälle der Anspruchs auf Abfindungen des Arbeitnehmers

Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung kann sich aus einem Sozialplan des Betriebes ergeben, der bei Kündigungen aus betrieblichen Gründen des Arbeitgebers** dem Arbeitnehmer eine Abfindung in einer bestimmten Höhe gewährt. Abfindungen aufgrund von Sozialplänen werden aber häufig nur in großen Unternehmen zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber ausgehandelt. Auf jeden Fall sollte der sich Arbeitnehmer beim Betriebsrat erkundigen, ob ein solcher Sozialplan existiert. In den meisten Fällen wird in solchen Sozialplänen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit differenziert. Weiter kann ein Anspruch auf Abfindung bestehen, wenn der Arbeitnehmer sich zunächst durch eine Kündigungsschutzklage gegen eine unrechtmäßige Kündigung wehrt und dann einen sog. Auflösungsantrag nach § 9 KSchG beim Arbeitsgericht, z.B. beim Arbeitsgericht Berlin stellt. Die Kündigungsschutzklage lautet zunächst auf Weiterbeschäftigung (juristisch etwas ungenau formuliert), wenn es dem Arbeitnehmer aber unzumutbar ist beim ehemaligen Arbeitgeber weiterzuarbeiten, dann kann er die Klage auf Abfindung umstellen und einen sog. Auflösungsantrag stellen. Dies ist aber ein Ausnahmefall, in dem das Arbeitsgericht über die Höhe einer Abfindung entscheidet und nicht nur etwas im Rahmen einer Güteverhandlung vorschlägt. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer zusammen mit dem Ausspruch einer Kündigung nach § 1 a des Kündigungsschutzgesetzes bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen ein Angebot auf Zahlung eine Abfindung unterbreiten, dass der Arbeitnehmer allein dadurch annehmen kann, dass er keine Kündigungsschutzklage erhebt. Die Abfindung beträgt danach 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Arbeitsjahr. In der Praxis kommen diese Fälle selten vor. Manchmal werden Arbeitgeber auch vor dem Ausspruch einer Kündigung tätig und bieten dem Arbeitnehmer den Abschluss eines Aufhebungsvertrages an. Um den Arbeitnehmer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses schmackhaft zu machen, wird im Aufhebungsvertrag dann die Zahlung eine Abfindung vereinbart. Es droht hier fast immer die Sperre beim Arbeitslosengeld. Auch sind die Vertragsbedingungen im Aufhebungsvertrag oft sehr **nachteilig** für den Arbeitnehmer.

Hinweis zum Auflösungsantrag nach § 9 des Kündigungsschutzgesetzes

Dem Arbeitnehmer ist die Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber in folgenden Fällen unzumutbar.

  1. erhebliche üble Nachrede durch den Arbeitgeber

  2. unrechtmäßige und haltlose Bezichtigung einer Straftat

  3. Handgreiflichkeit gegenüber dem Arbeitnehmer

  4. weitere Gründe, die eine schwere Vertrauensstörung herbeiführen

Allein der Umstand, dass eine Verstimmung im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingetreten ist, durch Erhebung der Kündigungsschutzklage, rechtfertigt im Normalfall keinen Auflösungsantrag. Im Kündigungsschutzprozess wird oft mit harten Bandagen gekämpft und dies ist normal und führt nicht zur Möglichkeit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.

§ 1 a Kündigungsschutzgesetz -gesetzliche Regelung (KSchG)

Gesetzestext

§ 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung KSchG

(*1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.


(2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.*

Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Auch bei der häufigsten Kündigung, der Kündigung aus betrieblichen Gründen des Arbeitgebers, geltend die obigen Grundsätze für die Abfindung:

  1. Ein Anspruch auf Abfindung bei Kündigung besteht auch bei der betriebsbedingten Kündigung und auch bei langer Betriebszugehörigkeit nur in Ausnahmefällen.

  2. In der Regel ist die Abfindungszahlung eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

  3. In größeren Betrieben mit Betriebsrat gibt es häufiger Sozialpläne, die eine Abfindung bei einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen vorsehen.

  4. Eher selten kommt in der Praxis das Abfindungsangebot nach § 1 a KSchG des Arbeitgebers vor.

  5. Die beste Chance des Arbeitnehmers doch noch eine Abfindungszahlung zu erhalten ist auch die Erhebung der Klage gegen die Kündigung zum Arbeitsgericht.

Wie kommt der Arbeitnehmer nach einer ausgesprochenen Kündigung zur höheren Abfindung?

Oben hatte ich ja bereits ausgeführt, dass wohl 90 % oder mehr der gekündigten Arbeitnehmer keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Zahlung einer Abfindung haben. Trotzdem kennt wohl jeder Arbeitnehmer einen Bekannten oder Kollegen, der schon eine Entlassungsentschädigung nach einer Arbeitgeberkündigung erhalten hat. Dies ist auch tatsächlich so, denn Abfindungen werden in der Praxis nach einer ausgesprochenen Kündigung oft gezahlt.

Abfindung im Kündigungsschutzprozess bei Erhebung der Kündigungsschutzklage!

Die meisten Kündigungsschutzverfahren beim Arbeitsgericht Berlin enden mit der Zahlung einer Abfindung im Kündigungsschutzprozess an den Arbeitnehmer. Die finanzielle Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes wird oft im sogenannten Gütetermin (Güteverhandlung) ausgehandelt. Nach Erhebung der Kündigungsschutzklage beraumt das Arbeitsgericht nämlich eine Güteverhandlung an. Im Gütetermin geht es dann um den Sachverhalt und vor allem, ob die Parteien sich nicht mittels Abfindungsvergleich einigen können. Eine solche Einigung durch gerichtlichen Vergleich im Kündigungsschutzverfahren auf Zahlung einer Abfindung (auch Lohnzahlung bis zum Arbeitsvertragsende, Zeugnis, Abrechnung, Freistellung und Urlaubsansprüche werden geregelt) kommt in der Praxis sehr oft zu Stande.

Muster einer Kündigungsschutzklage

Auf der Seite "arbeitsrechtliche Muster" finden Sie auch ein Muster einer Kündigungsschutzklage.

ACHTUNG

OHNE ERHEBUNG EINER KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE HAT DER ARBEITNEHMER WENIG CHANCEN EINE ABFINDUNG VOM ARBEITGEBER ZU BEKOMMEN.

KLAGEFRIST FÜR ERHEBUNG DER KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE BEACHTEN!

Wichtig ist nur, dass der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht – in Berlin ist dies das Arbeitsgericht Berlin – die Kündigungsschutzklage erhebt, am besten über einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht (Fachanwalt für Arbeitsrecht).

RECHTSFOLGEN DER VERSÄUMUNG DER KLAGEFRIST

Versäumt der Arbeitnehmer die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage so hat dies folgende Rechtsfolgen:

  • die Kündigung wird endgültig und unangreifbar wirksam nach § 7 Kündigungsschutzgesetz,
  • das Ende des Arbeitsverhältnisses steht damit fest,
  • die Chance doch noch eine Abfindung bei Kündigung vom Arbeitgeber zu bekommen, ist sehr gering,
  • beim Vorliegen eines Sozialplanes ist die Möglichkeit eine höhere Abfindung zu bekommen, vertan

Beispiele für den Zugang der Kündigung / Fristbeginn

Der Beginn der Frist ist immer der Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber. Zugang liegt dann vor, wenn die Kündigung in den Machtbereich des Arbeitgeber kommt. Am besten für die rechtssicherere Zustellung ist der Einwurf eines Briefes in den Briefkasten oder die Übergabe durch einen Zeugen.

ZustellungZugang
Übergabe an Arbeitgeberam gleichen Tag
Einwurf in den Briefkasten gegen 14:00 Uhram gleichen Tag
Einwurf in den Briefkasten gegen 19:00 Uhram nächsten Tag
Zustellung per Postam Tag des Einwurfs in den Briefkasten
Zustellung per Einwurf/ Einschreibenam Tag des Einwurfes in den Briefkasten
Zustellung per Einwurf/ Rückscheinam Tag der Übergabe, ansonsten der Abholung bei der Post

text einer gerichtlichen Abfindungsvereinbarung

text Abfindungsvereinbarung vor Gericht

  1. Die Parteien sind sich einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch die betriebsbedingte Kündigung der Beklagten mit Ablauf des 30. Juni 2022 (Beendigungszeitpunkt) sein Ende gefunden hat.

  2. Die Beklagte rechnet das Arbeitsverhältnis bis zum Beendigungszeitpunkt ausgehend von einem Bruttomonatsentgelt von 3.000 € im Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum Beendigungszeitpunkt ab und zahlt die sich daraus ergebenden Nettobeträge an den Kläger aus.

  3. Die Beklagte stellt den Kläger unwiderruflich unter Anrechnung noch bestehender Urlaubsansprüche und Überstundenansprüche des Beklagten bis zum Beendigungstermin von seiner Arbeitsleistung frei.

  4. Die Beklagte zahlt an den Kläger für den Verlust des Arbeitsplatzes gemäß der §§ 9,10 Kündigungsschutzgesetz eine Abfindung in Höhe von Euro 5.000 € (fünftausend Euro) brutto. Die Abfindung ist bereits jetzt entstanden und vererbbar und mit Ende des Arbeitsverhältnisses zur Zahlung fällig.

  5. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Urlaub des Beklagten vollständig in Natur gewährt wurde.

  6. Die Beklagte erstellt und übersendet dem Kläger ein Arbeitszeugnis, das sich auf Führung und Leistung erstreckt mit dem Ausstellungsdatum 30. Juni 2022. Die Parteien einigen sich auf eine Leistungs- und Verhaltensbe ung mit der Note gut.

  7. Die Beklagte erstellt und übersendet dem Kläger die ausgefüllte Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III.

  8. Damit ist der Rechtsstreit erledigt.

ACHTUNG

Aus dem gerichtlichen Abfindungsvergleich kann der Arbeitnehmer sogar die Zwangsvollstreckung gegen den Arbeitgeber betreiben, wenn dieser den im Prozessvergleich vereinbarten Abfindungsbetrag nicht freiwillig zahlt.

Höhe der Abfindung nach der Abfindungsformel des Arbeitsgerichts

Die Höhe der Entschädigung ist in fast allen Fällen reine Verhandlungssache. Für die Abfindungshöhe gibt es bestimmte Kriterien, die man für eine erfolgreiche Abfindungsverhandlung kennen sollte. Das Arbeitsgericht entscheidet nur in wenigen Fällen über die Höhe der Abfindung selbst. Die Abfindungsformeln der Arbeitsgericht spielen - rechtlich gesehen - keine große Rolle.

erfolgreiche Abfindungsverhandlung

Eine Abfindungsverhandlung wird nur dann zum Erfolg, wenn


  • man die Rechtslage kennt und
  • weiss, wie hoch die Chancen auf einen Erfolg der Klage sind und
  • mit Geschick und Erfahrung verhandelt.

Grundsatz: Abfindung ist Verhandlungssache

Diese Grundsätze sollte man sich immer vor Augen führen. Das Arbeitsgericht Berlin spricht im Normalfall keine Abfindung bei Kündigung zu, sondern wird in der Güteverhandlung eine Abfindung meist in einer bestimmten Höhe vorschlagen. An diesen Vorschlag sind der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber aber nicht gebunden. Wenn die Kündigung unwirksam ist, dann sind die Chancen auf eine erfolgreiche Einigung mit dem Arbeitgeber groß. Eine geringere Abfindung wird der Arbeitnehmer in der Regel bekommen, der sich im Kündigungsschutzverfahren selbst vertritt, da dieser die Rechtslage oft nicht richtig einschätzen kann und wenig Erfahrung mit Verhandlungen hat.

Vergleichsvorschlag des Gerichts

Allerdings ist es so, dass die Parteien im Arbeitsgerichtsprozess (Kündigungsschutzprozess) zunächst den Vorschlag des Arbeitsgerichtes als Verhandlungsbasis nehmen! Von daher kommt diesen Vorschlag eine entscheidende Bedeutung zu. Wichtig ist von daher zu wissen, nach welcher Abfindungsformel das jeweilige Arbeitsgericht die Abfindungshöhe vorschlagen wird. Besser ist oft, selbst einen Vorschlag zu unterbreiten. Der Arbeitgeber im Gegenzug kann selbst eine Lösung der Streitigkeit vorschlagen.


Abfindungsformel beim Arbeitsgericht Berlin

Arbeitsgerichte im Raum Berlin/ Brandenburg schlagen meist Folgendes vor:


allgemeine Abfindungsformel:


  • Dauer der Betriebszugehörigkeit x 0.5 Bruttomonatsgehalt

Beispiel: 10 Jahre Betriebszugehörigkeit und € 2.000,00 Bruttogehalt = 10.000,00 Euro Bruttoabfindung (10 Jahre x 1.000,00 Euro).

ACHTUNG

Die obige Abfindungsformel (_0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr) wird von den meisten Arbeitsgerichten in Deutschland angewendet, nicht nur vom Arbeitsgericht Berlin.

Höhe der Abfindung ist reine Verhandlungssache

Die Abfindungsformel hat aber keinerlei rechtliche Bindungswirkung. Die Höhe der Abfindung ist reine Verhandlungssache! Es ist allein eine Frage der Erfolgsaussichten, ob in der Sache in dieser Höhe die Abfindungsvereinbarung erfolgt. Dies hängt von diversen Faktoren und auch vor allem vom Verhandlungsgeschick des beauftragten Rechtsanwalts und von der Bereitschaft des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis “wirtschaftlich zu beenden”.

Faktoren für die Höhe der Abfindung

Wie hoch eine Abfindung ausfallen kann, hängt u.a. von folgenden Faktoren ab:


  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Alter des Arbeitnehmers
  • eventuell bestehende Behinderungen
  • eventuell bestehender Sonderkündigungsschutz
  • Prozessrisiko für den Arbeitgeber
  • Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb
  • Grad der Unwirksamkeit der Kündigung
  • etwaige Verschulden des Arbeitnehmers an der Kündigung
  • Chancen des Arbeitnehmers einen neuen Arbeitsplatz zu finden
  • Bereitschaft der Weiterbeschäftigung durch Arbeitgeber
  • das persönliche Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Bei Arbeitnehmern, die das 50 Lebensjahr vollendet (AV = 15 Jahre) und Arbeitnehmer, die das 55 Lebensjahr vollendet (AV = 20 Jahre), gibt es Besonderheiten bei der Höhe der Abfindung.

Unterschied zwischen gerichtlicher Abfindung und Abfindung im Aufhebungsvertrag

Macht es einen Unterschied, ob man eine Abfindung außergerichtlich im Abfindungsvertrag / Vertrag auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder erst vor Gericht aushandelt?

  1. Ja, es besteht ein erheblicher Unterschied! Schließt nämlich der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag (egal, ob mit oder ohne Abfindung) wird das Arbeitsamt dem Arbeitnehmer oft vorwerfen, dass er seine Arbeitslosigkeit verschuldet hat. Dies führt dazu, dass eine Sperre für den Erhalt von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld I) ausgesprochen wird.

Zwar hat das Bundessozialgericht unter strengen Voraussetzungen die Erteilung einer Sperre beim Arbeitslosengeld I beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags für rechtswidrig angesehen, allerdings liegen diese Voraussetzungen selten in der Praxis vor:

  1. Arbeitsverhältnis wäre ohne Aufhebungsvertrag aus betriebsbedingten Gründen gekündigt worden und

  2. Kündigungsfrist ist im Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber eingehalten worden und

  3. eine angemessene Abfindung des Arbeitnehmers für den Arbeitsplatzverlust ist vereinbart worden.

Wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gekündigt und einigt er sich dann später vor dem Arbeitsgericht, nachdem er sich mittels Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung gewehrt hat, wird im Normalfall keine Sperre vom Arbeitsamt verhangen.

ACHTUNG

BEI EINEM ARBEITSGERICHTLICHEN ABFINDUNGSVERGLEICH GIBT ES FAST NIE EINE SPERRE VON DER AGENTUR FÜR ARBEIT (ARBEITSAMT).

Fälligkeit einer Abfindung

Wenn die Parteien im Gerichtsvergleich einen bestimmten Fälligkeitstermin vereinbart haben, dann wir die *Abfindung zu diesem Termin zur Zahlung fällig*. Es bedarf hier auch keiner Mahnung. Die Gegenseite – der Arbeitgeber – befindet sich automatisch einen Tag nach Fälligkeit mit der Zahlung der Abfindungssumme in Verzug und muss von diesem Tag an Verzugszinsen an den Arbeitnehmer zahlen.

Fälligkeit der Abfindung ohne ausdrückliche Regelung im Abfindungsvergleich

Ist aber nichts im Vergleichstext über die Fälligkeit der Entlassungsentschädigung geregelt worden, dann gilt Folgendes in Bezug auf die Fälligkeit der Abfindung:


  • Im Normalfall wir eine Abfindung am Ende des Arbeitsverhältnisses zur Zahlung fällig.

Beispiel:


  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen vor dem Arbeitsgericht Berlin einen gerichtlichen Abfindungsvergleich mit Ende des Arbeitsverhältnisses zum 31.07.2021, der zu Protokoll genommen wird. Darin heißt es unter Punkt 3 nur:
  • "Der Beklagte zahlt an den Kläger als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gem. der §§ 9, 19 KSchG eine Abfindung von € 10.000." Mehr steht dort nicht.
  • Ergebnis: Die Abfindung wird zum Ende des Arbeitsverhältnisses zum 31.07.2021 zur Zahlung fällig.

Es gibt aber auch Stimmen (Landesarbeitsgericht Hamm), die meinen, dass die Abfindung sofort fällig wird, da man aus dem Vergleich vor Gericht sofort vollstrecken kann. Dies ist aber nicht richtig und entspricht auch nicht der Auffassung des Bundesarbeitsgericht (BAG). Für den Arbeitnehmer heißt dies faktisch, dass dieser – sofern nach der Kündigungsschutzklage das Arbeitsverhältnis noch fortbesteht – er bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses warten muss und erst dann die Abfindung einfordern kann.

Vergleich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ist das Arbeitsverhältnis aber bereits zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses beendet und keine Regelung im Vergleich über die Fälligkeit der Abfindung vorhanden, dann ist die Abfindung sofort zur Zahlung fällig.

Beispiel:


  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen am 1.06.2022 vor dem Arbeitsgericht Berlin einen protokollierten Abfindungsvergleich mit Ende des Arbeitsverhältnisses zum 31.05.2022. Darin heißt es unter Punkt 3 nur:
  • "Der Beklagte zahlt an den Kläger als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gem. der §§ 9, 19 KSchG eine Abfindung von € 12.000." Mehr steht dort nicht.
  • Ergebnis: Die vereinbarte Abfindung wird sofort nach der Bestandskraft (nicht Rechtskraft - da ein Vergleich nicht rechtskräftig werden kann) also sofort am gleichen Tag des Vergleichsschlusses zur Zahlung fällig. Der Arbeitnehmer kann die Zahlung schon am 31.05.2022 verlangen. Dies deshalb, da das Arbeitsverhältnis schon beendet war. Wäre das Ende des Arbeitsverhältnisses zum Beispiel der 31.07.2022, dann wäre die Abfindung erst an diesem Tag zur Zahlung fällig.

Zwangsvollstreckung aus dem gerichtlichen Vergleich

Zahlt der Arbeitgeber nicht sofort, sollte man diesen noch zur Zahlung auffordern und dann – wenn immer noch nicht gezahlt wird – die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich auf Zahlung der Abfindung betreiben.


ACHTUNG

AUS EINEM GERICHTLICHEN ABFINDUNGSVERGLEICH KANN DER ARBEITNEHMER DIE ZWANGSVOLLSTRECKUNG GEGEN DEN ARBEITGEBER BETREIBEN.

Besteuerung der Abfindung

Wenn über die Abfindung gesprochen wird, dann meint man im Allgemeinen den Bruttobetrag. Selbst, wenn nichts im Vergleichstext steht, ob die Arbeitsplatzentschädigung und brutto oder netto zu zahlen ist, wird man in der Regel davon ausgehen, dass die Abfindung brutto vereinbart wird. Dies heißt aber auch, dass die Abfindung zu versteuern ist.

keine steuerlichen Freibeträge mehr

Früher gab es steuerliche Freibeträge auf die gezahlten Abfindungsbeträge. Dies war einmal. Der Gesetzgeber hat hier wieder einmal eine Verschlechterung für den Arbeitnehmer geschaffen, um die Staatskasse zu sanieren.

volle Versteuerung der vereinbarten Abfindung und 1/5 - Regelung

Die gezahlte Abfindung wird nun vom ersten Euro an voll versteuert. Eine Begünstigung erfolgt aber über die sog. 1/5 -Regelung.

keine Sozialversicherungsabgaben geschuldet

Sozialversicherungsabgaben sind bei der gezahlten Abfindung, welche als Entlassungsentschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird, nicht zu entrichten. Manchmal werden in der Praxis anderen Zahlungen, wie zum Lohnzahlungen oder Urlaubsabgeltung als Abfindung ausgewiesen, was aber nicht zulässig ist.

Urteil - Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.02.2022 - 6 AZR 333/21

BAG Urteil zur Anfechtung und Anpassung eines Aufhebungsvertrags
Zeitdruck macht einen Aufhebungsvertrag nicht unbedingt anfechtbar. Dies hat das Bundesarbeitsgericht nochmals klargestellt.

Zeitdruck allein macht einen Aufhebungsvertrag nicht unwirksam:

Das Gericht entschied, dass ein gewisser Zeitdruck bei der Verhandlung und der Entscheidung über einen Aufhebungsvertrag grundsätzlich zulässig ist und die Wirksamkeit des Vertrags nicht beeinträchtigt. Es muss jedoch eine faire Verhandlungssituation vorliegen, in der die Entscheidungsfreiheit des Arbeitnehmers nicht unzulässig eingeschränkt wird.

Kein Widerrufsrecht für den Aufhebungsvertrag:

Der Kläger konnte sich nicht auf ein Widerrufsrecht berufen. Das BAG bestätigte, dass Arbeitnehmer grundsätzlich kein Widerrufsrecht bei Aufhebungsverträgen haben, selbst wenn diese außerhalb des Arbeitsplatzes – etwa in der Wohnung – abgeschlossen werden. Das Widerrufsrecht nach § 312 BGB greift hier nicht, da der Aufhebungsvertrag nicht unter die Verbraucherverträge fällt.

Fairnessgebot:

Das Gericht stellte klar, dass das Gebot fairen Verhandelns (§ 241 Abs. 2 BGB) zwar eine Rücksichtnahmepflicht begründet, diese jedoch nicht verletzt wird, wenn kein unzulässiger psychischer Druck oder eine Täuschung vorliegt. In diesem Fall lagen keine Umstände vor, die eine unfaire Beeinflussung belegen konnten.

ACHTUNG

BEI HOHEN ABFINDUNGSZAHLUNGEN SOLLTE SICH DER ARBEITNEHMER STEUERRECHTLICH BERATEN LASSEN.

FAQ - häufige Fragen und Antworten zur Abfindung

Was ist eine Abfindung?

Eine arbeitsrechtliche Abfindung ist eine einmalige finanzielle Entlassungsentschädigung durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes durch eine Kündigung.

Besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Abfindung bei einer Kündigung?

Nein, es gibt keinen allgemeinen Abfindungsanspruch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung gibt es nur in seltenen Fällen, die gesetzlich geregelt sind.

Besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen?

Nein, auch bei einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen des Arbeitgebers besteht im Normalfall kein allgemeiner Anspruch auf Zahlung einer Abfindung des Arbeitnehmers.

Wann besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gegen den Arbeitgeber?

Ein solcher Abfindungsanspruch kann in folgenden Fällen bestehen 1. Abfindungsangebot nach § 1 a KSchG 2. vereinbarte Abfindung im Aufhebungsvertrag 3. Sozialplanabfindung 4. wirksamer Auflösungsantrag des Arbeitnehmers.

Wie bekommt man eine Abfindung nach einer Kündigung?

Nach einer Kündigung bekommt man am einfachsten eine Abfindung durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Zwar ist die Kündigungsschutzklage nicht auf die Zahlung einer Abfindung gerichtet, sondern auf Feststellung, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat, allerdings ergibt sich oft die Möglichkeit im Gütetermin beim Arbeitsgericht eine Abfindung auszuhandeln. Darauf gibt es aber kein Anspruch. Die Abfindung ist reine Verhandlungssache und richtet sich oft nach dem Prozessrisiko der Parteien. Arbeitgeber zahlen eher eine Abfindung im Prozess, wenn Sie schlechte Karten haben den Prozess zu gewinnen.

Bekommt man immer nach Erhebung der Kündigungsschutzklage eine Entlassungsentschädigung?

Nein, der Arbeitgeber muss keine Abfindung zahlen. Die Abfindung ist reine Verhandlungssache. Mit der Kündigungsschutzklage verhindert man aber, dass die Kündigung wirksam wird. Nur so bleibt der Arbeitnehmer "im Spiel" und hat auch eine Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber wird in der Regel eine Abfindung anbieten, wenn er der Meinung ist, dass er das Verfahren vor dem Arbeitsgericht verliert.

Wann ist die Zahlung einer Abfindung üblich?

Die Zahlung einer Abfindung ist üblich, wenn der Arbeitnehmer beim Gericht Klage eingereicht hat und der Arbeitgeber meint, dass seine Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. In dieser Situation kann der Arbeitgeber nur den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen (Stichwort: Rücknahme der Kündigung) oder eine Abfindung als Entlassungsentschädigung anbieten.

Welche Abfindung bekommt man nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Auch ein Arbeitnehmer, der 20 Jahre oder länger beim Arbeitgeber beschäftigt ist, bekommt bei einer Kündigung nicht automatisch ein Abfindung. Der Abfindungszahlung ist in der Regel "freiwillig". Wenn kein Abfindungsanspruch vorliegt, was der Normfallfall ist, hat der Arbeitnehmer nur Chancen eine Entschädigung zu bekommen, in dem er rechtzeitig Klage beim Arbeitsgericht erhebt. Wichtig ist aber, dass auf Grund der zwanzigjährigen Betriebszugehörigkeit die Abfindugnsverhandlungen fast immer mit höheren Beträgen starten und oft auch mit höheren Abfindungszahlungen enden.

Wann zahlt der Arbeitgegeber keine Abfindung?

Der Arbeitgeber wird in bestimmten Fallkonstellationen keine Abfindung anbieten. Um Druck - nach einer Kündigung - auf den Arbeitgeber ausüben zu können, muss der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Wenn der Arbeitgeber aber ein geringes Prozessrisiko im Kündigungsschutzverfahren hat hat, wird in der Regel auch keine Abfindung zahlen. Kurz, wenn der Arbeitgeber meint, dass er den Rechtsstreit über die Kündigung gewinnen wird, hat er keine Veranlassung eine Abfindung anzubieten; dann ist nämlich sein Prozessrisiko gering.

Wann ist das Prozessrisiko für den Arbeitgeber gering?

Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer keinen allgemeinen Kündigungsschutz hat, also das Kündigungsschutzgesetz noch keine Anwendung findet. Zum Beispiel, wenn eine Kündigung in der Probezeit erfolgt oder im Kleinbetrieb.

Was ist die Abfindungsformel 55 + 20?

Hat der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens 20 Jahre bestanden, so ist eine Abfindung in Höhe von 18 Monatsverdiensten festzusetzen. Die Erhöhung der Abfindung in dieser Form bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses entfällt, allerdings, wenn der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet hat (§ 10 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz).

Was ist die Abfindungsformel 50 + 15?

Hat der Arbeitnehmer aber das 50. Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden, ist ein Betrag in Höhe von 15 Monatsverdiensten festzusetzen (also hier ein volles Bruttomonatsgehalt pro Arbeitsjahr).

Wie lautet die Abfindungsformel beim Arbeitsgericht Berlin?

Beim Arbeitsgericht Berlin lautet die Abfindungsformel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Arbeitsjahr.

Hat man einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nach der Abfindungsformel?

Nein. Die Abfindungsformeln kommt nur für den Fall zur Anwendung, wenn das Gericht selbst eine Abfindung im Rahmen eines Auflösungsantrages zuspricht. Dies kommt sehr selten vor. Die Abfindungsformeln werden aber oft bei Vergleichsverhandlung herangezogen. Von daher haben diese eine gewisse Bedeutung. Trotzdem ist die Abfindung eine reine Verhandlungssache, die vor allem sich an dem Prozessrisiko orientiert.

Was sind die Kriterien für die Abfindungshöhe?

Die Höhe der Abfindung bei einer Kündigung ist, reine Verhandlungssache. Der Arbeitgeber wird – je nach seinem Prozessrisiko – die Abfindungshöhe abschätzen. Ein wichtiger Punkt ist auch, wie sehr der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wirklich loswerden möchte. Oft sehen es Arbeitgeber als Gesichtsverlust, wenn sie das Kündigungsschutzverfahren verlieren und der Arbeitnehmer wieder arbeiten kommt. Kriterien für die Höhe einer Abfindung sind: 1. Dauer des Arbeitsverhältnisses 2. Position im Unternehmen 3. Höhe des Lohnes 4. Prozessrisiko des Arbeitgebers / Annahmeverzugsrisiko 5. Wahrscheinlichkeit einer “Kündigungsrücknahme” 6. Lebensalter des Arbeitnehmers/ Chancen auf Arbeitsmarkt 7. Vermögensverhältnisses des Arbeitgebers

Gibt es eine Abfindung bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers?

Nein, wenn man als Arbeitnehmer selbst kündigt, dann hat man oft schlechte Karten, eine Abfindung zu erhalten. Ohne Notwendigkeit wird der Arbeitgeber in der Regel keine Abfindung zahlen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Kündigung aufgrund einer Pflichtverletzung (mit vorheriger Abmahnung) vom Arbeitgeber verursacht wurde. Man spricht dann vom sog. Auflösungsverschulden des Arbeitgebers.

Ist der Abfindungsbetrag brutto oder netto?

Man kann einen Abfindungsbetrag sowohl als Bruttoabfindung oder auch als Nettoabfindung vereinbaren. Üblich ist die Vereinbarung eines Bruttobetrags.

Ist eine Bruttoabfindung zu versteuern?

Ja, die Abfindung ist zu versteuern. Sozialversicherungsabgaben fallen hierrauf aber nicht an.

Wie viel bekommt der Anwalt von der Abfindung?

Der Rechtsanwalt erhält von der Abfindung nichts. Die Anwaltsgebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) sehen eine Vergütung uanbhängig vom Erfolg vor. Eine Erfolgsbeteiligung als Honorar wird im Kündigungsschutzverfahren in der Regel kein Anwalt vereinbaren. Solche Vereinbarung werden aber manchmal von Firmen angeboten, die dann Anwälte vermitteln.