Wie lange habe ich Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen?
Sie haben ab dem Zugang der Kündigung genau drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Wird diese Frist verpasst, ist die Kündigung meist wirksam – selbst wenn sie angreifbar gewesen wäre. Deshalb ist schnelles Handeln besonders wichtig.
Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung?
Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. Häufig wird eine Abfindung aber im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder bei Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag erzielt. Ob das sinnvoll und durchsetzbar ist, bespreche ich mit Ihnen individuell.
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Unterschreiben Sie niemals vorschnell einen Aufhebungsvertrag! Er kann Nachteile haben, z. B. eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, den Verlust des Kündigungsschutzes oder eine zu geringe Abfindung. Ich prüfe Ihren Vertrag gerne, bevor Sie unterschreiben.
Wie viel kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin?
Die Kosten richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und dem Streitwert – z. B. das Dreifache Ihres Bruttomonatsgehalts bei Kündigungsschutzklagen. Ich informiere Sie vorab transparent über die voraussichtlichen Kosten. Möglich sind auch Honorarvereinbarungen.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In eiligen Fällen wie einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag biete ich kurzfristige Termine – oft am selben oder nächsten Werktag. Das geht telefonisch, per Video oder direkt in meiner Kanzlei in Berlin Prenzlauer Berg.
Vertreten Sie auch Arbeitgeber?
Ja. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich auch Arbeitgeber, z. B. bei Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen oder Aufhebungsverträgen. Ziel ist dabei immer, wirtschaftlich sinnvolle und rechtssichere Lösungen zu erreichen.
Wo befindet sich Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht?
Meine Kanzlei liegt in der Storkower Straße 139 b, 10407 Berlin – im Stadtteil Prenzlauer Berg (Bezirk Pankow), direkt an der Grenze zu Friedrichshain, Lichtenberg und Weißensee. Sie erreichen mich bequem mit S-Bahn und Tram, z. B. über die Station **Landsberger Allee** (S41, S42, S8, S85) oder die Linien **M5, M6, M8**.
Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?
Nach Einreichung der Klage setzt das Arbeitsgericht zeitnah einen Gütetermin an. Dort wird geprüft, ob sich eine Einigung (oft inkl. Abfindung) erzielen lässt. Scheitert das, folgt ein Kammertermin mit Beweisaufnahme und Urteil. Ich begleite Sie dabei von Anfang bis Ende und setze mich für ein faires Ergebnis ein.